Schlagwort: Solarpflicht Zuerich

  • Kanton Zürich will grosse Dächer für Solarstrom nutzen

    Kanton Zürich will grosse Dächer für Solarstrom nutzen

    Der Zürcher Regierungsrat will die Sicherheit der Stromversorgung mit Solarstrom und Langzeitspeichern verbessern. Dafür hat er am 6. Januar laut einer Mitteilung zwei Vorlagen zur Änderung des kantonalen Energiegesetzes präsentiert.

    Die erste Vorlage sieht vor, dass Dächer mit einer Grösse von mehr als 300 Quadratmetern ganzflächig mit einer Solaranlage ausgestattet werden müssen. Diese Pflicht gilt bei Neubauten und bei der Sanierung von Dächern bestehender Dächer. Der Regierungsrat schätzt das Potenzial der vollständigen Nutzung aller geeigneten Dächer auf jährlich rund 6 Terawattstunden Strom. Das entspricht rund zwei Dritteln des derzeitigen Stromverbrauchs im Kanton. Rund 60 Prozent dieses Potenzials liegen laut Regierungsrat bei grossen Dächern.

    Die zweite Vorlage sieht einen Ausbau der Langzeitspeicher vor. Stromnetzbetreiber sollen diese künftig gemeinsam fördern. Diese Förderung soll über eine Abgabe auf den Stromverbrauch finanziert werden, die 0,5 Rappen pro Kilowattstunde nicht übersteigt. Der entsprechende Förderfonds soll von den Elektrizitätswerken des Kantons Zürich (EKZ) verwaltet werden. Der Regierungsrat will damit den Überschuss an Solarstrom im Sommer für das Winterhalbjahr nutzbar machen.

    Die beiden Vorlagen gehen nun zur Beratung an den Kantonsrat.

  • Zürich stärkt Energiezukunft mit Solar- und Speicherpflicht

    Zürich stärkt Energiezukunft mit Solar- und Speicherpflicht

    Das grösste ungenutzte Kraftwerk liegt auf Zürcher Dächern. Rund 6 Terawattstunden Solarstrom wären jährlich möglich, fast zwei Drittel des kantonalen Strombedarfs. Der Regierungsrat will dieses Potenzial ausschöpfen. Künftig sollen alle geeigneten Dächer über 300 Quadratmeter vollflächig mit Solaranlagen belegt werden. Neubauten unterliegen der Pflicht ab Errichtung, bestehende Gebäude beim Dachersatz.

    Damit setzt Zürich gezielt auf bewährte Strukturen. Solarenergie entsteht lokal, lässt sich rasch umsetzen und stösst kaum auf Widerstand. Sie stärkt die Eigenversorgung, insbesondere wenn überschüssiger Sommerstrom gespeichert werden kann.

    Speicher als Brücke in den Winter
    Der Weg zur sicheren Winterversorgung führt über Speicher. Drei Viertel des Solarstroms entstehen im Sommerhalbjahr. Ein Überschuss, der künftig langfristig nutzbar werden soll. Der Regierungsrat will Netzbetreiber verpflichten, Langzeitspeicher technologieneutral zu fördern.

    Eine moderate Abgabe von höchstens 0,5 Rappen pro Kilowattstunde soll den Förderfonds speisen, verwaltet durch die EKZ. Für Haushalte und Betriebe bedeutet das rund zwei Prozent höhere Stromkosten. Härtefallregelungen schützen stromintensive Unternehmen.

    Gesetz mit Augenmass
    Wo Anlagen unwirtschaftlich sind finanzielle Härten bestehen oder der Netzanschluss fehlt, , bleiben Ausnahmen möglich und die Pflicht greift nicht. Auch Schutzinteressen für Landschaft und Ortsbild werden abgewogen.

    Damit setzt Zürich ein pragmatisches Signal. Statt auf Grossprojekte in den Alpen oder auf Windparks zu hoffen, wird das Potenzial vor Ort genutzt. Die Kombination aus flächendeckender Solarproduktion und Speicherstrategie bildet das Rückgrat einer sicheren, erneuerbaren Energiezukunft im Kanton.