Schlagwort: Solarpflicht

  • Parlament einigt sich auf Ausbau der erneuerbaren Energien

    Parlament einigt sich auf Ausbau der erneuerbaren Energien

    Der Nationalrat hat am 26. September den Weg freigemacht für eine Einigung mit dem Ständerat über das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Der sogenannte Energie-Mantelerlass setzt verbindliche Zielwerte für den Ausbau der erneuerbaren Energien und verlängert bisher befristete Förderinstrumente. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Sicherung der Stromversorgung nach dem Ausstieg aus der Kernkraft und namentlich auf der Stromversorgung im Winter.

    Zuletzt hatte Kurt Egger (GP/TG) den Weg zur Einigung freigemacht. Er zog laut dem Wortprotokoll des Nationalrats einen Antrag der Minderheit zurück, der den Bau von Photovoltaikanlagen auf neuen Parkplätzen ab einer Grösse von 500 Quadratmetern ab 2030 vorgeschrieben hätte. Egger bedauerte auch, dass das neue Gesetz eine Solarpflicht bei Neubauten erst ab einer Grundfläche von 300 Quadratmetern vorschreibt.

    Zuvor war der Ständerat der grossen Kammer entgegengekommen. So darf weniger Restwasser bei Wasserkraftwerken nur bei einer drohenden Strommangellage zugelassen werden. Die kleine Kammer stimmte auch der vom Nationalrat vorgeschlagenen Einführung eines Marktes für Massnahmen zur Energieeffizienz zu.

    Bundesrat Albert Rösti dankte beiden Kammern für ihre Kompromissfähigkeit. Er hoffe, dass das Parlament damit eine „mittlere Zufriedenheit“ auf alle Seiten erreicht habe. Das Gesetz werde dazu führen, dass die Schweiz in den nächsten fünf bis zehn Jahren 3 bis 5 Terawattstunden mehr Winterstrom erzeuge. „Dann sind wir wieder auf der sicheren Seite“, so Rösti. Dazu brauche es aber neue Wasserkraftprojekte, namentlich Grimsel, Trift und Gorner, sowie alpine Solaranlagen.

    Das neue Bundesgesetz soll auf den 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die politische Debatte geht aber weiter. So verwies Kurt Egger darauf, dass die Grünen ihre Solar-Initiative für die Solarpflicht auf Dächern und an Fassaden von Neubauten lancieren würden.

  • Parlament beschliesst Solarpflicht für grosse Neubauten

    Parlament beschliesst Solarpflicht für grosse Neubauten

    Der Nationalrat hat sich mit 98 zu 95 Stimmen für eine Solarpflicht bei Neubauten mit mehr als 300 Quadratmetern anrechenbarer Fläche von Dächern und Fassaden ausgesprochen. Er folgte damit einem Minderheitenvotum seiner Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie, informieren die Parlamentsdienste in einer Mitteilung. Eine Ausweitung der Solarpflicht auch auf Umbauten wurde abgelehnt. Der Beschluss des Nationalrats entspricht einer bereits gefassten Entscheidung des Ständerats im Rahmen der Diskussionen um den Energie-Mantelerlass.

    In anderen Punkten des Energie-Mantelerlasses konnten die beiden Kammern bisher dagegen keine Einigung erzielen. Abweichend vom Ständerat sprach sich der Nationalrat am Montag weiterhin für eine Solarpflicht auch bei Parkplätzen ab einer bestimmten Grösse aus. Bei den Restwasservorschriften für Wasserkraftwerke votierte der Nationalrat für eine schärfere Eingrenzung der Ausnahmen als der Ständerat. Einigkeit besteht hingegen bei der Planung von Wasserkraftwerken, deren Restwasserstrecke durch ein Schutzgebiet von nationaler Bedeutung verlaufen würde. Derartige Projekte sollen nicht von vornherein ausgeschlossen werden.

    Das Energie-Mantelerlass genannte Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien dient der Umsetzung der Energiewende. Um die Gefahr eine Mangellage möglichst rasch zu bannen, solle der Mantelerlass möglichst noch  im laufenden Herbst von den Räten verabschiedet werden, wird Energieminister Albert Rösti in der Mitteilung zitiert. Nach dem Votum des Nationalrats geht die Vorlage nun zurück an den Ständerat.

  • Kanton Solothurn führt Solarpflicht für Neubauten ein

    Kanton Solothurn führt Solarpflicht für Neubauten ein

    Im Kanton Solothurn gilt ab dem 1. Januar 2023 eine Solarpflicht für Neubauten ab einer bestimmten Grösse. Laut Medienmitteilung des Kantons hat der Regierungsrat sowohl eine Arbeitshilfe für die Gemeinden als auch die Verordnung zu den Ausnahmen der Solarpflicht verabschiedet. Das Solothurner Parlament hat einen entsprechenden Antrag mit 55 zu 37 Stimmen angenommen. Darin heisst es laut Protokoll der 19. Kantonsratssitzung, der Regierungsrat werde beauftragt, die gesetzlichen Regelungen dahingehend anzupassen, dass neue Bauten so ausgerüstet werden, dass mindestens ein Teil der benötigten Elektrizität selbst erzeugt wird. Fördermassnahmen seien vorzusehen.

    Das Bundesparlament hatte im Oktober 2022 das Bundesgesetz über dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter beschlossen. Im eidgenössischen Energiegesetz wurden dazu verschiedene kurz- und mittelfristig angelegte Massnahmen zur Stromversorgung der Schweiz festgeschrieben. Für den Kanton Solothurn brachte dies eine Solarpflicht auf Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von über 300 Quadratmetern mit sich.

    Der Regierungsrat hat die Arbeitshilfe für Gemeinden verabschiedet, die die Solarpflicht auf Neubauten im Rahmen von Baubewilligungsverfahren umsetzen müssen. Und er hat eine Verordnung zu den Ausnahmen der Solarpflicht angenommen.

    Die örtlichen Baubehörden in den Gemeinden sollen ab sofort an drei Abenden in Online-Seminaren über die Umsetzung der Solarpflicht in der Praxis geschult werden.