Schlagwort: staatliche Garantien

  • Nationalrat dreht Stromkonzernen den Hahn zu

    Nationalrat dreht Stromkonzernen den Hahn zu

    Mit 94 zu 84 Stimmen bei fünf Enthaltungen verweigerte der Nationalrat Anfang Frühling 2026 den Eintritt auf die bundesrätliche Vorlage zur Verlängerung des Stromrettungsschirms. SVP, FDP und GLP stimmten geschlossen dagegen, SP, Mitte und Grüne votierten für Eintreten. Das Gesetz, das Ende 2026 ausläuft, wäre damit ohne Nachfolgelösung Geschichte.

    Wie der Schirm entstanden ist
    Der Rettungsschirm wurde in der Herbstsession 2022 dringlich in Kraft gesetzt, als extreme Preissteigerungen an den Energiemärkten drohten, die Liquidität grosser Stromkonzerne zu gefährden. Seither wurden die bereitgestellten Bundeskredite nie beansprucht. Kritiker sehen darin den besten Beweis, dass das Instrument inzwischen überflüssig ist.

    Warum die Mehrheit Nein sagte
    Die ablehnende Mehrheit argumentierte klar, dass die Stromkonzerne und ihre Eigentümer seit 2022 genug Zeit hatten, eigenständige Liquiditätspuffer aufzubauen. Eine staatliche Absicherung auf Kosten der Steuerzahlenden sei nicht länger gerechtfertigt. SVP-Nationalrat Christian Imark brachte es auf den Punkt. Es sei wohl einzigartig, Konzerne retten zu wollen, die das Geld weder brauchen noch wollen.

    Der Bundesrat wollte Kompromiss
    Energieminister Albert Rösti warb für Pragmatismus. Im Krisenfall gebe es eine Staatsgarantie sowieso, ob mit oder ohne Gesetz. Der Bundesrat zeigte sich bereit, die Laufzeit zu verkürzen und den Kredit von ursprünglich zehn auf fünf Milliarden Franken zu halbieren, wie es auch die vorberatende Nationalratskommission vorgeschlagen hatte. Die Mehrheit überzeugte auch das nicht.

    Ständerat entscheidet
    Die Vorlage liegt nun beim Ständerat. Stimmt die kleine Kammer ebenfalls Nein, ist der Rettungsschirm definitiv erledigt. Votiert sie für Eintreten, geht das Geschäft zurück an den Nationalrat. Langfristig schwebt dem Bundesrat eine permanente Lösung vor. Strengere Liquiditäts- und Eigenmittelvorschriften für Stromkonzerne statt staatlicher Notfallkredite. Die Debatte über Verantwortung in der Energieversorgung ist damit noch nicht zu Ende.