Schlagwort: Stadtrat

  • Smart City Aarau Strategie 2034

    Smart City Aarau Strategie 2034

    Mit «Smart Aarau 2034» verfolgt die Stadt einen zukunftsorientierten Ansatz. Die Strategie setzt nicht auf technologische Impulse allein, sondern versteht Digitalisierung als Werkzeug, um komplexe Herausforderungen zu lösen. Im Mittelpunkt stehen die Bedürfnisse der Bevölkerung, die Zusammenarbeit zwischen den Fachbereichen und eine ressourcenschonende Umsetzung. Aarau orientiert sich an den bestehenden Entwicklungszielen der Stadt und integriert das smarte Denken in sämtlichen städtischen Vorhaben.

    Ein Methodengerüst für echten Fortschritt
    Der Strategiewechsel bedeutet auch ein Umdenken in der Umsetzung. Projekte sollen künftig nicht mehr im stillen Kämmerlein geplant, sondern im Dialog mit den Betroffenen entwickelt werden. Dabei unterstützt ein städtisches Team, das Mitarbeitende methodisch begleitet. Von der ersten Idee bis zum real getesteten Vorhaben. Die Erfahrungen aus der bisherigen Smart-City-Periode zeigen, dass dieser Ansatz Wirkung entfaltet, wenn er konsequent angewendet wird.

    Smart bedeutet vernetzt und nutzbar
    Die neue Strategie macht Schluss mit isolierten Innovationsinseln. Stattdessen sollen Projekte künftig systemisch gedacht und stadtweit vernetzt sein. Ziel ist eine Stadt, die ihre Ressourcen effizient einsetzt, auf Veränderungen reagieren kann und neue Lösungen einführt, wo sie tatsächlich gebraucht werden. Digitale Mittel kommen nur dann zum Einsatz, wenn sie zur Lebensqualität oder zur Effizienz beitragen.

    Wirksamkeit statt Symbolpolitik
    Aarau misst den Erfolg nicht an der Anzahl digitaler Projekte, sondern an deren Wirkung. Der neue strategische Rahmen setzt auf messbare Fortschritte. Dies in der Umsetzung, im Verhalten, im Bewusstsein und in der alltäglichen Nutzung. Damit wird das smarte Denken zur neuen Basis der Stadtentwicklung, nachvollziehbar, nutzerzentriert und klimaverträglich.

  • Gegenvorschlag zur Initiative «Bezahlbare Wohnungen für Zürich»

    Gegenvorschlag zur Initiative «Bezahlbare Wohnungen für Zürich»

    Im 15. März 2022 wurde die Volksinitiative «Bezahlbare Wohnungen für Zürich» mit rund 8900 gültigen Stimmen der Stadtkanzlei eingereicht. Die Volksinitiative verlangt, dass die Stadt und ihre Wohnbaustiftungen mehr Liegenschaften und Grundstücke kaufen. Das Stiftungskapital der drei städtischen Wohnbaustiftungen Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich (SAW), Stiftung Wohnungen für kinderreiche Familien (SWkF) und Stiftung PWG zur Erhaltung von preisgünstigen Wohn- und Gewerberäumen der Stadt Zürich sollen deshalb um insgesamt 250 Millionen Franken erhöht werden. Die SAW würde verpflichtet, mit der Kapitalerhöhung bis 2040 um 2000 Wohnungen zu wachsen.

    Für den Kauf oder Bau neuer Wohnungen soll der Stadtrat den Wohnbaustiftungen Darlehen und Bürgschaften gewähren können. Die Möglichkeit einer Bürgschaft stünde auch Wohnbaugenossenschaften offen. Zudem verlangt die Volksinitiative, fünf Prozent der neu erworbenen städtischen Mietwohnungen an sozial benachteiligte Personen zu vermieten. Die Initiative fordert in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs eine Änderung der Gemeindeordnung und als Nebenänderung die Anpassung dreier Gemeindebeschlüsse.

    Gegenvorschlag des Stadtrats zur Volksinitiative
    Der Stadtrat hat die Volksinitiative für gültig erklärt und begrüsst die Stossrichtung der Initiative. Er beurteilt es als gerechtfertigt, dass der Erwerb von Liegenschaften in der Gemeindeordnung verdeutlicht wird.

    Ebenso unterstützt er eine Grundsatzbestimmung für die Gewährung von Darlehen und Bürgschaften für den Erwerb von Liegenschaften in Kompetenz des Stadtrats für mehr gemeinnützigen Wohnraum. Dasselbe gilt für die Erhöhung der Stiftungskapitalien. Dennoch lehnt der Stadtrat die Initiative ab und unterbreitet dem Gemeinderat zuhanden der Stimmberechtigten einen Gegenvorschlag. Im Gegenvorschlag ist vorgesehen, dass das Stiftungskapital aller vier städtischen Wohnbaustiftungen erhöht werden soll – auch jenes der jüngsten Wohnbaustiftung, der Stiftung Einfach Wohnen (SEW), zu der es in der Initiative keinen entsprechenden Antrag gibt. Abweichend von der Volksinitiative beantragt der Stadtrat im Gegenvorschlag für Darlehen und Bürgschaften eine beschränkte Kompetenzdelegation an den Stadtrat. Damit wird bei einem Betrag von über 20 Millionen Franken eine Volksabstimmung notwendig.

    Förderung von Alterswohnungen
    Die Forderung der Volksinitiative, die Stiftungskapitalerhöhung für die SAW mit einem konkreten Wachstumsziel zu verknüpfen, wird nicht in den Gegenvorschlag aufgenommen. Die Verankerung eines Wachstumsziels in der Gemeindeordnung für eine einzelne Trägerschaft scheint dem Stadtrat nicht sachgerecht. Der Gemeinderat hat zudem bereits der Volksinitiative «Mehr Alterswohnungen für Zürich [Plus 2000]» zugestimmt. Damit wird dem berechtigten Anliegen der vorliegenden Volksinitiative nach mehr Alterswohnungen aus Sicht des Stadtrats bereits entsprochen.

    Massnahmen zugunsten sozial benachteiligter Menschen
    Der Stadtrat ist sich bewusst, dass es insbesondere für sozial benachteiligte Menschen schwierig ist, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Die quantitative Forderung der Initiative wird aber in der Praxis weitgehend erfüllt. Eine entsprechende Regelung in der Gemeindeordnung würde keinen Mehrwert bringen. Er würdigt das Anliegen, nimmt dieses aber nicht in den Gegenvorschlag auf.

  • Siegerprojekt für «Magazin Birch» steht fest

    Siegerprojekt für «Magazin Birch» steht fest

    Grün Schaffhausen erfüllt vielfältige Aufgaben zur Gestaltung und Pflege der städtischen Grün-, Sport- und Schulanlagen, von Spielplätzen, Friedhöfen, Rebflächen, Wäldern und Naturschutzflächen. Die Magazine mit Werkstätten, Büros, Garderoben, Maschinen- und Fahrzeugunterständen sowie Werkflächen im Aussenbereich sind heute auf mehrere Standorte verteilt. Die Stimmbevölkerung hat im September 2021 dem Kredit für einen Ersatzneubau am Standort des heutigen «Magazin Birch» an der Mühlentalstrasse zugestimmt. Hier werden künftig mehrere Teams von Grün Schaffhausen ihre Ausgangsbasis haben sowie Fahrzeuge und Werkzeuge untergebracht werden.

    Zur Auswahl des am besten geeignetsten Projekts hat die Stadt einen Gesamtleistungswettbewerb durchgeführt. Es wurden sechs Projekte fristgerecht, vollständig und anonym eingereicht. Die Jury hat die eingereichten Wettbewerbsbeiträge nach den folgenden Kriterien beurteilt: Gestalterische und funktionelle Qualitäten, Gewichtung 60 %, und Preisangebot, Gewichtung 40 %. Die Jury beurteilte die Projekte anonym und kam einstimmig zum Schluss, dass das Projekt «Hof Berslingen» die gestellte Aufgabe am besten zu erfüllen vermag und schlägt es zur Ausführung vor. Das Projekt wurde von der Hürzeler Holzbau aus Magden in Zusammenarbeit mit Weberbuess GmbH Architekten und mehreren Fachplanern erarbeitet und eingereicht.

    Das Raumprogramm wird in zwei Bauten untergebracht: dem untergeordneten Fahrzeugschopf längs der Mühletalstrasse und dem Hauptbau, der in seiner Form auch den Gewässereinschnitt berücksichtigt. Dem Projekt «Hof Berslingen» gelingt es, eine überzeugende städtebauliche Lösung vorzuschlagen, welche auch im architektonischen Ausdruck überzeugend ist. Die Funktionalität im Bereich der Büros, Personalräume und Werkstätten überzeugt. Die Fahrzeugeinstellhallen erlauben dank der offenen, z.T. sogar stützenfreien Räume die problemlose Anpassung an die Bedürfnisse. In technischer Hinsicht sowie bezüglich Nachhaltigkeit ist das Projekt fundiert durchgearbeitet und entspricht den gesteckten Zielen in hohem Masse.

    Das Siegerprojekt sieht den Erhalt des Wasserturms als Landmark und Einleitung in das Werkhofgelände vor. Den Projektteams wurde der Erhalt oder der Abriss des aus dem Verzeichnis der schützenswerten Kulturdenkmäler der Stadt Schaffhausen (VKD) entlassenen Wasserturms offengelassen. Das Siegerprojekt konnte aufzeigen, dass trotz Erhalt des Wasserturms – welcher keine Funktionen des Werkhofes übernimmt – das Raumprogramm unter Berücksichtigung der betrieblichen Anforderungen ohne Einschränkungen umgesetzt werden kann. Als nächstes wird nun das Bauprojekt im Detail ausgearbeitet. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2024 geplant. Alle eingereichten Projekte können in einer Ausstellung in der Kammgarn West vom 16. Februar 2023 bis zum 2. März 2023 besichtigt werden:

  • Testplanung «Seeufer Wollishofen» abgeschlossen

    Testplanung «Seeufer Wollishofen» abgeschlossen

    Der erste Schritt im Planungsprozess für das Seeufergebiet von der Landiwiese bis zur Roten Fabrik ist gemacht: Die partizipative Testplanung unter Federführung des Amts für Städtebau ist abgeschlossen. Die Prinzipien und Schlüsse aus der Testplanung sind in einem Schlussbericht festgehalten.

    Die Stossrichtungen aus der Testplanung werden nun in einem Masterplan geschärft und im Sommer 2023 dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt. Erst dieser Masterplan wird schliesslich die verbindliche Grundlage für mittel- und langfristige Umsetzungsschritte mit Zeithorizont bis 2040 bilden.

    Vielfalt erhalten, Grün- und Freiräume stärken
    Das Begleitgremium der Testplanung empfiehlt, dass das bezeichnete Seeufergebiet in seiner Vielfalt zu erhalten und künftig besser für die Allgemeinheit zugänglich zu machen ist: als Ort diverser gewerblicher, soziokultureller und kultureller Nutzungen, die sich mit den angrenzenden Grün- und Freiräumen am See verbinden. Dabei ist laut Begleitgremium mittel- und langfristig eine grosszügige Erweiterung des Freiraums im Gebiet nötig, um der Nachfrage der Stadt- und Quartierbevölkerung wie auch der Lage am See gerecht zu werden. Die industrielle Prägung des Seeufers Wollishofen soll dabei weiterhin erkennbar bleiben, während verbesserte Fusswege das Seeufer Wollishofen und den bestehenden Seeuferweg in Zukunft besser mit dem angrenzenden Strassenraum, den öffentlichen Verkehrsmitteln und dem umliegenden Quartier vernetzen sollen – ganz im Sinne einer «Stadt der kurzen Wege».

    Kein zusätzlicher Wohnraum
    Zusätzlicher Wohnraum konnte im Rahmen der Testplanung in der Nachbarschaft der Roten Fabrik, des GZ Wollishofen und der öffentlichen Frei- und Grünflächen am See nicht zweckmässig angeordnet werden. Die entsprechenden Ruhe- und Rückzugsbedürfnisse wären mit den heutigen und den angestrebten Nutzungen nicht vereinbar.

    Mitwirkung mit Wirkung
    Grundlage für die Testplanung ist eine Motion aus dem Zürcher Gemeinderat (GR Nr. 2019/44), die den Stadtrat mit einer Gebietsplanung im Perimeter beauftragt. Der Planungsprozess bezog die verschiedenen Nutzer*innengruppen vor Ort, die Quartierbevölkerung wie auch die Grundeigentümerschaften im Perimeter mit ein. An zwei Workshops wurden die städtebaulichen Entwürfe von drei externen, interdisziplinären Planungsteams intensiv diskutiert und wichtige Hinweise zur weiteren Bearbeitung gesammelt. Die Bevölkerung wurde über den aktuellen Stand im «Dialog Seeufer Wollishofen» an verschiedenen Terminen vor Ort und einer Dialogveranstaltung informiert und angehört.

  • Schlieren startet Ausschreibung für Schulanlage Zelgli

    Schlieren startet Ausschreibung für Schulanlage Zelgli

    Schlieren plant einen Architekturwettbewerb für die Erweiterung der Schulanlage Zelgli. Der Stadtrat hat das Wettbewerbsprogramm für die Ausschreibung der Vorqualifikation zu einem Architekturwettbewerb genehmigt und die Wettbewerbsjury gewählt.

    Das Verfahren ist laut den Stadtratsnachrichten gemäss dem öffentlichen Beschaffungsrecht in der ersten Stufe offen und wird auf simap.ch sowie im Amtsblatt des Kantons Zürich und auf der Internetseite der Stadt Schlieren publiziert. Simap.ch ist die gemeinsame elektronische Plattform von Bund, Kantonen und Gemeinden im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens.

    Zum Verfahren heisst es in den Schlieremer Stadtratsnachrichten, aus den Bewerbungen würden zehn bis zwölf geeignete Büros zur weiteren Bearbeitung ausgewählt. Auch einige Nachwuchsbüros seien zur Teilnahme zugelassen. Der Auftrag werde voraussichtlich an ein Generalplaner-Team vergeben.

    Der Stadtrat von Schlieren hat die erweiterte Strategieplanung für die Schulanlage Zelgli schon ab 2019 auf den Weg gebracht. Die steigende Zahl von Schülerinnen und Schülern macht eine erneute Planung notwendig. Um die künftige Entwicklung der Schulanlage Zelgli optimal festzulegen, hatte der Stadtrat im Juli 2019 einen Kredit zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie genehmigt.

    Im April 2020 wurde aufgrund der aktuellen Zahlen mit zwei bis vier zusätzlichen Klassenzimmern, zwei zusätzlichen Kindergärten und einem Dreifachhort geplant. Schon im September 2020 hätten die aktuellsten Zahlen gezeigt, dass vier neue Klassenzimmer, zwei Kindergärten und ein Vierfachhort sowie der zusätzliche Einbau sanitärer Anlagen benötigt werden.