Schlagwort: Ständerat

  • Eigentum wirksamer gegen Besetzer schützen

    Eigentum wirksamer gegen Besetzer schützen

    Mit grosser Mehrheit hat der Ständerat am Montag den Vorschlag des Bundesrats zur Änderung des Zivilgesetzbuchs angenommen. Neu sollen Eigentümerinnen und Eigentümer ihr Grundstück innerhalb einer «angemessenen Frist» nach Kenntnisnahme einer Besetzung selbst zurückerlangen dürfen. Bisher galt dafür die Bedingung «sofort». Diese Änderung gibt Eigentümern mehr Flexibilität und Handlungsspielraum bei unrechtmässigen Besetzungen.

    Rasche Zwangsräumung auch bei unbekannten Besetzern
    Zudem soll die zweite zentrale Neuerung im Gesetz dazu führen, dass Hausbesitzer schneller eine Zwangsräumung erwirken können, gerade wenn die Zahl oder Identität der Besetzer unklar ist. Damit soll verhindert werden, dass unrechtmässige Besetzungen langfristig bestehen bleiben und Eigentümer hohe Folgekosten tragen müssen.

    Kontroverse Stimmen aus dem Ständerat
    Die Vorlage war jedoch nicht unumstritten. Carlo Sommaruga, SP-Ständerat aus Genf, kritisierte die Gesetzesverschärfung als überflüssig, da viele Hausbesetzungen ohnehin durch Vereinbarungen zur Zwischennutzung geregelt würden. Viel relevanter seien in diesem Zusammenhang die steigenden Mieten und der Wohnungsmangel, so Sommaruga.

    Weiterer Prozess im Parlament
    Obwohl das Geschäft noch eine kleine Differenz zwischen den beiden Kammern aufweist, ist der Weg für eine stärkere Position von Eigentümern bei Hausbesetzungen grundsätzlich geebnet. Die Vorlage kehrt nun zur Bereinigung zurück in den Nationalrat.

  • Gesetzlicher Handlungsbedarf bei Baumängeln

    Gesetzlicher Handlungsbedarf bei Baumängeln

    Die aktuelle Rechtslage erweist sich als nachteilig für Käufer von Neubauten und private Bauherren. Problematische Vertragsklauseln, die sich in der Praxis entwickelt haben, benachteiligen diese erheblich. Das bestehende Gesetz geht von zwei gleich starken Verhandlungspartnern aus, was in der Realität nicht zutrifft. Professionelle Unternehmer und Verkäufer diktieren die Vertragsbedingungen, während private Bauherren aufgrund der hohen Nachfrage im Immobilienmarkt keine Verhandlungsmacht besitzen. Diese «Friss-oder-Stirb»-Mentalität setzt sie massiv unter Druck.

    Die Vorschläge des Nationalrats: Abschaffung der separaten Rügefrist
    Der Nationalrat hat eine praxistaugliche Vorlage geschaffen, deren Kernstück die Abschaffung der separaten Rügefrist für Mängel ist. Derzeit müssen Käufer und Bauherren zwei Fristen beachten: die Rügefrist und die Verjährungsfrist. Die Rügefrist verlangt eine detaillierte Mängelrüge an die richtige Person innerhalb einer kurzen Frist. Wird diese Frist verpasst, verlieren Käufer und Bauherren sämtliche Gewährleistungsrechte. Die Verjährungsfrist ist die zweite Voraussetzung. Die Abschaffung der Rügefrist würde das Hauptproblem lösen, dass viele ihre gesetzlichen Haftungsansprüche verlieren, weil sie Baumängel nicht rechtzeitig rügen können. Der HEV Schweiz unterstützte diesen Beschluss des Nationalrats.

    Der Standpunkt des Ständerats: Verlängerung der Rügefrist, aber keine Abschaffung
    Der Ständerat erkennt den Handlungsbedarf zur Verbesserung der Haftung bei Baumängeln an, hält jedoch an der Rügefrist fest, wenn auch verlängert auf 60 Tage. Diese Verlängerung löst das grundlegende Problem jedoch nicht, dass private Käufer und Bauherren ihre Mängelrechte verlieren, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen einer Mängelrüge nicht innerhalb der Frist erfüllen.

    Keine Verlängerung der Verjährungsfrist
    Auch bezüglich der Verjährungsfrist zeigt sich der Ständerat unnachgiebig. Die bestehende Frist von fünf Jahren bleibt bestehen und kann vertraglich weiter verkürzt werden. Der Nationalrat hatte gefordert, diese Frist auf zehn Jahre zu verlängern, um den Ansprüchen des Käufers wegen Mängeln gerecht zu werden. Der Eintritt der Verjährung bedeutet für Haus- und Stockwerkeigentümer, dass sie ihre Rechte bei Baumängeln nicht mehr durchsetzen können und die Kosten selbst tragen müssen. Angesichts der langen Lebensdauer vieler Gebäudekomponenten ist diese kurze Verjährungsfrist problematisch. Der HEV Schweiz zeigt sich enttäuscht, dass private Laienkäufer und Bauherren weiterhin benachteiligt werden.

    Rücküberweisung an den Nationalrat
    Die Vorlage wird nun an den Nationalrat zurücküberwiesen. Der HEV Schweiz setzt sich weiterhin dafür ein, dass die rechtliche Situation privater Haus- und Stockwerkeigentümer bei Baumängeln verbessert wird. Die Hoffnung bleibt, dass durch weitere Diskussionen und Anpassungen eine Lösung gefunden wird, die den Bedürfnissen und Rechten privater Bauherren und Immobilienkäufer gerecht wird.

  • Räte einigen sich auf 646 Millionen Franken für Standortförderung

    Räte einigen sich auf 646 Millionen Franken für Standortförderung

    In den Jahren 2024 bis 2027 sollen insgesamt rund 646 Millionen Franken in die Förderung des Standorts fliessen. Darauf haben sich die beiden Räte geeinigt, informieren die Parlamentsdienste in einer Mitteilung. Konkret zog der Ständerat sein Votum für eine Erhöhung der Mittel für die Tourismusförderung und die Einlage in den Fonds für Regionalentwicklung zurück. Beide Bereiche sollen für die kommenden Jahre Mittel in gleicher Höhe wie für die auslaufende Periode erhalten.

    Die Ziele der Standortförderung in den Jahren 2024 bis 2027 hatte der Bundesrat bereits im Januar aufgestellt. Danach sollen die Rahmenbedingungen für KMU verbessert, die Regionen gestärkt und die Chancen der Digitalisierung genutzt werden. Des Weiteren soll die Standortförderung zur nachhaltigen Entwicklung beitragen und die Attraktivität von Wirtschaft und Tourismus stärken.

    Beim Schweizer Tourismus-Verband (STV) nimmt man die Einigung der Räte mit gemischten Gefühlen auf. Einerseits zeigten sich die Akteure des Tourismussektors erleichtert, „dass die Vorschläge des Bundesrates bezüglich der finanziellen Mittel für die touristischen Förderinstrumente gehalten werden konnten“, heisst es in einer entsprechenden Mitteilung des STV. Andererseits wird befürchtet, dass insbesondere geplantes Engagement für Nachhaltigkeit und Digitalisierung dem Rotstift zum Opfer fallen werde. Aufgrund einer hohen Inflation in einigen Quellmärkten bedeute die unveränderte Mittelhöhe zudem „faktisch eine substanzielle Kürzung bei den Mitteln für das Auslandmarketing“, schreibt der Verband.

  • Räte streiten weiter um Nutzungen ausserhalb von Bauzonen

    Räte streiten weiter um Nutzungen ausserhalb von Bauzonen

    Der Ständerat hielt am Montag unerschütterlich an seiner Position fest, während der Nationalrat die Regelung auf Gebirgsregionen begrenzen möchte. Die große Kammer muss sich nun erneut mit dem Thema auseinandersetzen. Dabei wird sie auch wieder über die genauen Vorschriften für die Installation von Mobilfunkantennen außerhalb der Bauzone entscheiden müssen. Auch bei dieser Frage gibt es noch eine Differenz.

    In vielen weiteren Punkten hatten sich die Räte in der Vorwoche geeinigt. Insbesondere stimmte der Nationalrat zu, unter bestimmten Bedingungen die Umwandlung nicht mehr benötigter landwirtschaftlicher Gebäude in Wohnhäuser zu erlauben.

    Die Vorlage betrifft Bauvorhaben außerhalb der Bauzone und stellt den indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative dar. Im Zentrum der Gesetzesrevision steht ein Stabilisierungsziel. Die Kantone müssen im Richtplan festlegen, wie sie außerhalb der Bauzone die Anzahl der Gebäude und das Ausmaß der Versiegelung stabil halten wollen. Sie müssen dem Bund regelmäßig Bericht erstatten und bei Bedarf Anpassungen vornehmen. Um zu erreichen, dass nicht mehr genutzte Gebäude aus der Landschaft entfernt werden, möchten die Räte Anreize setzen. Neu sollen die Kantone unter bestimmten Bedingungen Abbruchprämien für solche Gebäude auszahlen können.

  • Mietrecht zugunsten von Eigentümern an angepasst

    Mietrecht zugunsten von Eigentümern an angepasst

    Der Ständerat hat am Montag zwei Vorlagen der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) zugestimmt, welche die grosse Kammer schon im März guthiess. Sie müssen nun noch in die Schlussabstimmungen am Ende der Herbstsession.

    Bei der Untervermietung von Räumlichkeiten sollen Vermieterinnen und Vermieter neu explizit schriftlich Untervermietungen zustimmen müssen. Zudem sollen die Vermieter in Zukunft ein ausserordentliches Kündigungsrecht erhalten, wenn der Mieter die Voraussetzungen für die Untermiete nicht einhält.

    Neu soll der Vermieter die Untermiete auch verweigern können, wenn eine mehr als zweijährige Dauer dieser Untervermietung geplant ist. Dieser Vorlage stimmte der Ständerat mit 25 zu elf Stimmen zu. Sie geht zurück auf eine parlamentarische Initiative des ehemaligen Zürcher SVP-Nationalrats Hans Egloff, des Präsidenten des Hauseigentümerverbands der Schweiz (HEV).

    Er argumentierte, Untervermietungen seien eigentlich für Fälle gedacht, in denen jemand das Zuhause übergangsweise verlasse. Dies etwa, weil er oder sie ins Ausland gehe und danach wieder nach Hause zurückkehren wolle.

    Die Rk-N begründete die Änderungen auch mit den um sich greifenden Untervermietungen für die Wohnungsvermietungsplattform Airbnb. Vor allem in Städten würden günstige Altbauwohnungen vielfach zu Mietzinsen untervermietet, die beträchtlich über dem vom Hauptmieter bezahlten Mietzins liegen. Manchmal würden Mietobjekte zu haarsträubenden Preisen an mehrere Untermieter weitervermietet.

    Links-grüne Minderheit ohne Chance
    Mit 29 zu elf Stimmen bei zwei Enthaltungen hiess der Ständerat die Vorlage zum Eigenbedarf bei Mietwohnungen gut.

    Konkret soll neu eine Kündigung der Mieträumlichkeiten nicht mehr bei einem „dringenden“ Eigenbedarf des Besitzers möglich sein, sondern wenn der Eigentümer „einen bei objektiver Beurteilung bedeutenden und aktuellen Eigenbedarf“ geltend machen kann. Die Befürworter dieser Änderung erhoffen sich davon eine Beschleunigung von Verfahren bei Streitigkeiten.

    Auch diese Vorlage stammt von der RK-N und geht auf eine parlamentarische Initiative des ehemaligen Tessiner FDP-Nationalrats Giovanni Merlini zurück. Wie schon im März im Nationalrat stimmte eine links-grüne Minderheit auch im Ständerat gegen die beiden Änderungen respektive wollte nicht eintreten.

    Diese Minderheit findet, die Position der Mietenden bei der Untermiete und der Kündigung wegen Eigenbedarf werde einseitig geschwächt. Der Genfer SP-Ständerat Carlo Sommaruga, Präsident des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbands, sprach von einer „Salamitaktik“ der Eigentümer, welche die Vorstösse für Änderungen des Mietrechts vervielfachten.

    Auch Formvorschriften gelockert
    Der Ständerat hiess im Weiteren zwei Anpassungen des Obligationenrechts zu Formvorschriften im Mietrecht gut. So soll in Zukunft für die Mitteilung einer Zinserhöhung eine auf mechanischem Weg nachgebildete Unterschrift auf dem offiziellen Formular ausreichen.

    Zudem soll für die Mitteilung von Mietzinserhöhungen, die in einer Vereinbarung über gestaffelte Mietzinse vorgesehen sind, künftig die schriftliche Form genügen. Bisher muss dafür ein amtliches Formular verwendet werden.

    Auch diese Vorlage wurde von der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) ausarbeitet. Bei der Mitteilung einer Mietzinserhöhung hielt das Bundesgericht 2003 fest, dieses Formular müsse handschriftlich unterzeichnet sein. Eine Nachbildung sei nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.

    Auch diese Vorlage muss noch in die Schlussabstimmungen. Sie geht zurück auf Parlamentarische Initiativen von Nationalrat Olivier Feller (FDP/VD) und alt Nationalrat Karl Vogler (Mitte/OW), welche die Kommission in einem Gesetzesprojekt vereinte.

    Die Rk-N argumentierte, die Änderung würde für institutionelle Vermieter wie etwa Pensionskassen den Verwaltungsaufwand reduzieren. Die Rechte der Mieterinnen und Mieter würden nicht eingeschränkt.

  • Solarpflicht auf Gebäuden wird von Energiekommision abgelehnt

    Solarpflicht auf Gebäuden wird von Energiekommision abgelehnt

    In intensiven Diskussionen hat sich die Energiekommission des Ständerates mit den Differenzen zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (21.047) befasst. Zu zahlreichen Punkten bringt sie neue Vorschläge ein, um einen angemessenen Ausgleich zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen zu finden und so eine breit abgestützte Vorlage zu schaffen. Mit 8 zu 5 Stimmen beantragt die Kommission die Streichung des Artikels zur Sistierung der Restwasservorschriften für bestehende Wasserkraftwerke, wie vom Nationalrat beschlossen. Sie betont, dass die vorgeschlagene Bestimmung verfassungsrechtlich fragwürdig ist. Ausserdem bleibe genügend Zeit, um für die Problematik der drohenden Produktionsverluste bei den bestehenden Wasserkraftwerken eine ausgewogene Lösung zu finden. Eine Minderheit möchte dem Nationalrat folgen, da ohne einen vollumfänglichen Erhalt der bestehenden Stromproduktion aus Wasserkraft der angestrebte Ausbau der erneuerbaren Energien nicht erreicht werden könne. 

    Die Kommission spricht sich zudem dafür aus, dass für die Nutzung der Solar- und Windenergie geeignete Gebiete in den kantonalen Richtplänen ausgeschieden werden sollen. Bei dieser Planung sollen auch Schutzinteressen berücksichtigt werden. In den definierten Gebieten soll gelten, dass der Bedarf an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ausgewiesen ist und die Anlagen standortgebunden sind. Ausserdem sollen sie in einer Interessenabwägung anderen nationalen Interessen grundsätzlich vorgehen. Bedingung dafür ist, dass die Anlagen nicht in Inventarobjekten gemäss Art. 5 NHG realisiert werden. Zudem soll das Vorhaben «Chlus» von den gleichen Erleichterungen profitieren wie die 15 ausgewählten Projekte der Speicherwasserkraft. Eine Minderheit lehnt diesen Zusatz ab.  

    NATIONALES INTERESSE AN ANLAGEN ZUR NUTZUNG ERNEUERBARER ENERGIEN 
    Weiter hat sich die Kommission mit den Rahmenbedingungen für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im nationalen Interesse befasst. Wie auch vom Nationalrat beschlossen, sollen diese in Biotopen von nationaler Bedeutung sowie in Wasser- und Zugvogelreservaten weiterhin ausgeschlossen sein, in neu entstehenden Gletschervorfeldern und alpinen Schwemmebenen jedoch grundsätzlich infrage kommen. Nicht gelten soll dieser Ausschluss für Wasserkraftanlagen, die der ökologischen Sanierung dienen. Neu soll es beim Bau von Wasserkraftwerken zudem grundsätzlich möglich sein, dass die Restwasserstrecke durch diese Schutzgebiete verläuft, eine Minderheit will hier am Beschluss des Nationalrates festhalten. Mit 9 zu 3 Stimmen möchte die Kommission daran festhalten, dass auch Elektrolyseuren und Methanisierungsanlagen ab einer bestimmten Grösse und Bedeutung ein nationales Interesse im Sinne des Natur- und Heimatschutzes (NHG) zukommen soll. 

    VERPFLICHTENDE NUTZUNG DER SOLARENERGIE 
    Die Kommission lehnt die vom Nationalrat beschlossene Solarpflicht für sämtliche Neubauten sowie erhebliche Umbau- und Erneuerungsvorhaben als zu starken Eingriff in das Privateigentum und die Hoheit der Kantone ab. Stattdessen beantragt sie mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die verpflichtende Nutzung der Solarenergie auf Gebäuden ab einer Fläche von 300 m2, wie mit dem «Bundesgesetz über dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter» (21.501, Entwurf 4) beschlossen, unbefristet ins geltende Recht zu überführen. Eine Minderheit fordert eine Solarpflicht gemäss Nationalrat, diese soll jedoch nur bei Neubauten und Dachsanierungen greifen. Zudem unterstützt die Kommission mit 7 zu 3 Stimmen eine Pflicht, Fahrzeugabstellflächen ab einer bestimmten Grösse mit Solarelementen zu überdachen. Für neue Parkplätze ab einer Grösse von 250 m2 soll diese Pflicht ab sofort gelten, für bestehende Parkplätze ab einer Grösse von 500 m2 mit einer Übergangsfrist von 5 Jahren. Eine Minderheit möchte diese Plicht komplett streichen, gemäss einer anderen Minderheit soll sie für neue Parkplätze erst ab 500 m2 Fläche und für bestehende Parkplätze ab 1000 m2 Fläche gelten.  

    Im Bereich der Förderung erneuerbarer Energien beantragt die Kommission, dass der Bundesrat die Kompetenz erhalten soll, für Anlagen bis 150 kW Mindestvergütungen für die Rücklieferung an den Netzbetreiber festzulegen. So soll auch für kleinere und damit teurere Anlagen Investitionssicherheit geschaffen werden. Im Gegenzug sollen die vom Nationalrat beschlossenen Übergangsbestimmungen mit fixen Vergütungen gestrichen werden, da diese die Netzbetreiber und die gebundenen Stromkonsumentinnen und -konsumenten zu stark belasten. Ausserdem möchte die UREK-S daran festhalten, im Rahmen der gleitenden Marktprämie einen besonderen Anreiz zur Winterstromproduktion zu schaffen. Übersteigt der Referenz-Marktpreis für Elektrizität in den Wintermonaten die zugesicherte Vergütung, soll der Anlagenbetreiber einen vom Bundesrat festzulegenden Anteil zwischen 10 und 40 % des Überschusses erhalten. 

    SCHAFFUNG EINES MARKTES FÜR EFFIZIENZDIENSTLEISTUNGEN 
    Die Kommission unterstützt mit 6 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung das vom Nationalrat beschlossene Programm zur Schaffung eines Marktes für Effizienzdienstleistungen. Dieses Programm sieht vor, dass die Energieversorgungsunternehmen (EVU) jährlich nachweisen müssen, dass sie in einem bestimmten Umfang Massnahmen zur Steigerung der Stromeffizienz bei Endverbraucherinnen erbracht haben oder diese Massnahmen bei Dritten, sogenannten Effizienzdienstleistern, in Auftrag gegeben haben. Ob die Zielvorgabe erfüllt ist oder nicht, bemisst sich dabei nicht am Stromabsatz des Energieversorgungsunternehmens: Die Effizienzdienstleistungen stellen ein neues, unabhängiges Geschäftsfeld dar. Die Massnahmen sind auch nicht auf das Netzgebiet des jeweiligen EVU beschränkt. So können gesamtschweizerisch die günstigsten Massnahmen zuerst getroffen werden. Eine Minderheit lehnt dieses Effizienzprogramm ab und verweist dabei auf den Vollzugsaufwand, Zielkonflikte der EVU sowie die bestehenden Massnahmen zur Effizienzsteigerung. 

    Bei der Frage der Energiereserve gemäss Art. 8a StromVG folgt die Kommission grundsätzlich der Entscheidung des Nationalrates. So sollen Betreiber von Speicherwasserkraftwerken dazu verpflichtet werden können, eine Reserve zu bilden. Gewisse Rahmenbedingungen sollen aber geändert werden, so soll die Verpflichtung nur für Betreiber von Werken ab einer Kapazität von 10 GWh möglich sein. Die Abgeltung für das vorgehaltene Wasser soll zudem auch die aktuelle Marktsituation berücksichtigen. 

    RAHMENBEDINGUNGEN FÜR STROMNETZE DER ZUKUNFT 
    Mit 11 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung spricht sich die Kommission dafür aus, sämtliche zur Einspeisung von erneuerbarer Energie notwendigen Netzverstärkungen solidarisch auf die Stromkonsumentinnen und -konsumenten in der ganzen Schweiz umzulegen. Für Ausbauten auf der untersten Netzebene soll dem Netzbetreiber ein pauschaler Betrag ausbezahlt werden, ohne dass eine Genehmigung der Elcom erforderlich ist. Wie der Nationalrat beantragt die Kommission, auch die Kosten für die Verstärkung von bestimmten Anschlussleitungen für auf nationaler Ebene zu verteilen. Von dieser Unterstützung profitieren sollen Leitungen zwischen der Grenze des Grundstücks, auf dem sich eine Anlage zur Produktion von erneuerbarer Energie befindet, und dem Netzanschlusspunkt. 

    Im Bereich der Grundversorgung mit Elektrizität (Art. 6 StromVG) beantragt die Kommission, am geltenden Recht und damit an der Durchschnittspreismethode festzuhalten. Die vom Nationalrat beschlossene Änderung konnte nicht überzeugen. Die Kommission unterstützt jedoch die Einführung eines Standardstromproduktes, welches insbesondere auf erneuerbarer inländischer Energie beruhen soll. 

    Die Kommission beantragt, auf eine Marktöffnung im Bereich Messwesen zu verzichten und hält damit am Beschluss des Ständerates fest. Die von den Netzbetreibern erhobenen Daten sollen jedoch besser verfügbar sein. Weiter folgt sie der Entscheidung des Nationalrates, wonach auch Speicher mit Endverbrauch vom Netznutzungsentgelt entlastet werden sollen: Für den zurückgespeisten Strom soll das Netzentgelt zurückerstattet werden können. Eine Minderheit beantragt, an den Beschlüssen des Ständerates festzuhalten. Weiter soll die Nutzung von Flexibilität beim Stromverbrauch nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis von deren Inhaber möglich sein. 

    Angesichts der komplexen Differenzbereinigung zum Mantelerlass (21.047) konnte die Kommission die Detailberatung zum CO2-Gesetz (22.061) nicht rechtzeitig für eine Behandlung in der Sommersession abschliessen. Sie wird diese Vorlage in die Herbstsession bringen. 

    Die Kommission hat am 11./12. Mai 2023 unter dem Vorsitz von Ständerätin Adèle Thorens Goumaz (G, VD) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern getagt.

  • Bund will Konzept für energieeffiziente Massnahmen bei Gebäuden erarbeiten

    Bund will Konzept für energieeffiziente Massnahmen bei Gebäuden erarbeiten

    In seiner Motion vom 26. September 2019 hat der damalige Nationalrat Christoph Eymann (LDP/BS) den Bundesrat aufgefordert „ein Umsetzungskonzept für energieeffiziente Minergie-P-Massnahmen zur Reduktion der 80-prozentigen Energieverluste im Gebäudebereich vorzulegen und dabei auch die Nutzung von Dach- und Fassadenflächen für solare Energieproduktion zu berücksichtigen“. Der Nationalrat hatte den Vorstoss im Juni vergangenen Jahres gutgeheissen. An seiner Sitzung am 31. Mai habe nun auch der Ständerat der Motion zugestimmt, informieren die Parlamentsdienste in einer Mitteilung.

    Weil der Ständerat aber eine Ergänzung des Textes vorgenommen habe, gehe die Motion erst einmal wieder an den Nationalrat zurück, wird in der Mitteilung weiter erläutert. Konkret sollen die Kantone bei der Erarbeitung des Konzepts miteinbezogen werden. Dies hatte die ständerätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-S) aufgrund grosser kantonaler Unterschiede beim bestehenden Gebäudeprogramm empfohlen.

    Der Bundesrat schliesst sich der Motion von Eymann an. „Angesichts der gestiegenen Energiepreise, etwa wegen des Ukraine-Kriegs, sei das Anliegen nicht nur klimapolitisch, sondern auch ökonomisch wichtig“, zitieren die Parlamentsdienste Umweltministerin Simonetta Sommaruga. „Die Bevölkerung könne so entlastet werden.“