Schlagwort: Steuern

  • Wirtschaftsstandort Zürich überzeugt

    Wirtschaftsstandort Zürich überzeugt

    Laut einer Umfrage des Amts für Wirtschaft unter über 400 Unternehmen im Kanton Zürich bewerten 82 % den Standort positiv, 22 % sogar mit «sehr zufrieden», 60 % mit «eher zufrieden». Diese hohe Zustimmung stützt sich vor allem auf drei Faktoren, die ausgezeichnete Verkehrsinfrastruktur, die hohe Lebensqualität und die Verfügbarkeit gut ausgebildeter Fachkräfte. Auch wirtschaftliche Stabilität und politische Verlässlichkeit wurden als Standortvorteile genannt.

    Infrastruktur überzeugt
    Von den 24 bewerteten Standortfaktoren wurden Infrastruktur (71 %) und Lebensqualität (55 %) am häufigsten als Pluspunkte genannt. Der Arbeitsmarkt folgt mit 43 %. Auf der anderen Seite betrachten 90 % der Unternehmen das Kostenumfeld, insbesondere Mietpreise, Löhne und Auflagen, als klaren Nachteil. Ebenso kritisieren 64 % das Steuerumfeld. Zürich rangiert bei der Unternehmenssteuerbelastung schweizweit auf einem der letzten Plätze.

    Verlagerungspläne in jedem vierten Unternehmen
    Ein Viertel der befragten Unternehmen hat in den letzten fünf Jahren über einen Wegzug aus dem Kanton Zürich nachgedacht oder plant diesen konkret. Haupttreiber ist die hohe Steuerbelastung. Gemäss Statistik verlagert jährlich über ein Prozent der Zürcher Unternehmen ihren Sitz in andere Kantone. Ein Trend, der sich mit der Einschätzung vieler Firmen deckt.

    Im europäischen Vergleich gut positioniert
    Die Ergebnisse spiegeln sich auch in einer europäischen Vergleichsstudie des Amts für Wirtschaft wider. Zürich überzeugt im Vergleich mit anderen europäischen Wirtschaftsregionen vor allem durch seine Bildungslandschaft, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Lebensqualität. Handlungsbedarf sieht die Studie bei Themen wie Arbeitsmarktdynamik, Innovationsförderung und Regulierungsdichte.

    Standort mit Stärken – aber unter Druck
    Der Kanton Zürich bleibt ein führender Wirtschaftsstandort mit hervorragender Infrastruktur, hoher Lebensqualität und einem kompetenten Arbeitsmarkt. Gleichzeitig signalisieren die Rückmeldungen der Unternehmen deutlich, dass das Kosten- und Steuerumfeld Anpassungen braucht, um Abwanderungstendenzen zu stoppen und die Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern. Für Entscheidungsträger heisst das, Standortpolitik aktiv weiterentwickeln, bevor die Stärken durch strukturelle Schwächen überlagert werden.

  • Schweizer Steuerlandschaft im Wandel

    Schweizer Steuerlandschaft im Wandel

    Im Jahr 2025 ist der durchschnittliche Gewinnsteuersatz für Unternehmen in der Schweiz von 14,6 auf 14,4 Prozent gesunken. Spitzenreiter bleibt der Kanton Zug mit nur 11,85 Prozent, während Bern (20,54%), Zürich (19,61%) und Wallis (17,12%) die oberen Ränge im Steuerranking besetzen. Auf den ersten Blick ein Zeichen für die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts, doch die Dynamik ist differenzierter.

    Tatsächlich haben einige Kantone ihre Steuersätze sogar leicht erhöht. Genf etwa stieg von 14 auf 14,7 Prozent, Basel-Stadt wird 2026 auf 14,53 Prozent anheben. Hintergrund ist die Einführung der globalen Mindestbesteuerung von 15 Prozent für Unternehmen mit hohen Gewinnen. Kantone, die bislang als Tiefsteuerstandorte galten, passen sich an, um die drohende Ergänzungssteuer abzufedern und Einnahmen selbst zu behalten. Für Investoren bedeutet das, während der steuerliche Vorteil bleibt, ist Flexibilität gefragt, um auf kantonale Unterschiede und die künftigen Anpassungen reagieren zu können.

    Standort bleibt wettbewerbsfähig
    Auch bei den Spitzensteuersätzen für Privatpersonen zeigt sich ein leichter Rückgang. Von durchschnittlich 32,7 auf 32,5 Prozent. Besonders Genf (-1,7 Prozentpunkte) und Schwyz (-0,61) haben die Sätze gesenkt. Doch die Rangliste bleibt stabil. Schwyz (21,98%), Zug (22,68%) und Nidwalden (24,1%) bilden weiterhin die Spitze. Genf, Waadt und Bern bleiben die teuersten Kantone für Top-Verdienende. Für Immobilienentwickler und hochqualifizierte Arbeitskräfte sind diese Standortunterschiede bei der Einkommenssteuer weiterhin ein entscheidender Faktor, insbesondere bei internationalen Projekten.

    Globale Mindeststeuer Stabilität in der Schweiz, Unsicherheiten international
    Über 50 Länder weltweit haben die Mindeststeuer von 15 Prozent für grosse Unternehmen bereits umgesetzt. Doch die USA, ursprünglich Treiber der Initiative, haben die OECD-Vorgaben bislang nicht in nationales Recht übernommen. Im Gegenteil, die neue US-Administration stellt das Projekt zunehmend in Frage. Experten wie Stefan Kuhn von KPMG Schweiz betonen, dass diese Unsicherheiten im schlimmsten Fall zu einer Rückkehr des Steuerwettbewerbs oder zu digitalen Sondersteuern führen könnten. Für die Schweiz ist das Signal dennoch klar, die globale Mindeststeuer wird auch hier zur Realität. Die Stabilität der Umsetzung und die Planbarkeit bleiben ein Standortvorteil gegenüber ungewissen internationalen Entwicklungen.

    Kantone stärken Standortattraktivität mit gezielten Projekten
    Parallel zu den Steueranpassungen investieren viele Kantone in Projekte zur Standortförderung. Luzern, Basel-Stadt, Zug und andere haben bereits Programme beschlossen, die ansässige Unternehmen und Neuansiedlungen unterstützen. Für Immobilienentwickler bedeutet das, Chancen für neue Projekte, Anreize für Investitionen in Gewerbeflächen und Wohnraum sowie eine solide Grundlage für langfristig tragfähige Geschäftsmodelle.

    Gleichzeitig wird deutlich, nicht die Steuerpolitik entscheidet über die Attraktivität eines Standorts, sondern auch die begleitenden Massnahmen wie Infrastruktur, Fachkräftesicherung und Digitalisierung. Hier entstehen für Entwickler und Investoren neue Räume für innovative Projekte,

     gerade auch in einem Marktumfeld, das von wachsenden Anforderungen an Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz geprägt ist.

    Industriepolitik und Zölle
    Neben den Steuern gewinnen internationale Handelsfragen wieder an Gewicht. Die Diskussionen um US-Zölle, bilaterale Handelsabkommen und strategische Industriepolitik treiben weltweit eine Reindustrialisierung voran. Für Schweizer Standorte heisst das, die Nachfrage nach geeigneten Produktions- und Logistikflächen könnte steigen. Gleichzeitig wird der Schutz strategischer Industrien wieder stärker politisch unterstützt, was neue Investitionsfelder im Bereich der Hightech- und Industrieproduktion eröffnen könnte.

    Schweiz bleibt stark – Augen auf Irland und Asien
    Im internationalen Vergleich liegt die Schweiz weiterhin auf Augenhöhe mit anderen europäischen Top-Standorten. Irland besteuert Unternehmensgewinne mit 12,5 Prozent, Ungarn mit 9 Prozent. Guernsey, die Bahamas und die Cayman Islands bleiben mit null Prozent Tiefsteuerparadiese, für die Schweiz jedoch kein Vergleich. Stattdessen konkurriert der Standort mit attraktiven Metropolen wie Hongkong (16,5%) oder Singapur (17%), die mit zusätzlichen Förderprogrammen locken. Auch China, Indien und Brasilien setzen mit hohen Sätzen (25-34%) weiterhin auf andere Steuerstrategien, bieten aber selektiv tiefe effektive Belastungen für strategische Industrien. Die Schweiz bleibt wettbewerbsfähig und ergänzt diesen Vorteil durch stabile politische und rechtliche Rahmenbedingungen.

  • Luzern reagiert auf Steuerdruck mit Milliardenpaket

    Luzern reagiert auf Steuerdruck mit Milliardenpaket

    Der internationale Steuerwettbewerb wird durch die OECD-Mindestbesteuerung neu justiert und trifft Luzern ins Mark. Der bisherige Vorteil tiefer Unternehmenssteuern für international tätige Konzerne fällt weg. Die Folge könnten abwandernde Firmen, sinkende Investitionen und massive Ausfälle bei den Steuereinnahmen sein. Über eine Milliarde Franken stehen für Bund, Kanton und Gemeinden auf dem Spiel – ein Szenario, das Luzern nicht tatenlos hinnehmen will.

    Wirtschaftsstandort stärken, Lebensqualität sichern
    Der Regierungsrat reagiert mit einem weitreichenden Standortförderungsprogramm, das jährlich rund 300 Millionen Franken umfasst. Rund zwei Drittel davon sollen direkt in Massnahmen zur Förderung von Innovation, Digitalisierung, Wirtschaftsflächen und einer unternehmensfreundlichen Verwaltung fliessen. Auch für Immobilienentwickler und Investoren entstehen dadurch neue Chancen. Insbesondere in der Planung und Realisierung zukunftsweisender Gewerbe- und Infrastrukturprojekte.

    Das restliche Drittel ist der Lebensqualität gewidmet. Die Massnahmen reichen von steuerlicher Entlastung über Familienfreundlichkeit bis zur Förderung von Kultur und digitaler Teilhabe, zentrale Standortfaktoren, wenn es darum geht, Talente zu binden und neue Arbeitskräfte anzuziehen.

    Partizipativ und zukunftsgerichtet
    Die Erarbeitung des Programms erfolgte in enger Abstimmung mit Wirtschaft, Gemeinden und Sozialpartnern. Bis zum 9. Juni 2025 läuft die öffentliche Vernehmlassung über das Tool «E-Mitwirkung». Der finale Entscheid liegt beim Volk. Im September 2026 wird über das Paket abgestimmt, Inkrafttreten ist für den 1. Oktober 2026 geplant.

    Mit dieser Vorlage setzt Luzern ein starkes Signal. Standortförderung ist nicht mehr Kür, sondern strategische Pflicht – und sie erfordert klare, langfristige Investitionen.

  • Stillstand bei der Eigenmietwert-Debatte

    Stillstand bei der Eigenmietwert-Debatte

    Die Abschaffung des Eigenmietwerts, einer europaweit einzigartigen Steuer, droht erneut zu scheitern. Zwar besteht in beiden Räten weitgehende Einigkeit darüber, dass das System reformiert werden muss. Doch die Umsetzung bleibt hoch umstritten. Besonders die Fragen zur Objektsteuer für Zweitwohnungen und zum Schuldzinsenabzug sorgen für Konflikte.

    Der Ständerat hielt in seiner dritten Beratung am Donnerstag an der Abschaffung des Eigenmietwerts nur für Erstwohnungen fest. Auch beim Schuldzinsenabzug blieb er bei seiner Position. Zukünftig sollen Abzüge bis zu 70 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge erlaubt bleiben. Der Nationalrat hingegen fordert einen vollständigen Systemwechsel und will auch Zweitwohnungen von der Steuer befreien.

    Tourismuskantone als Bremser
    Die mehrheitliche Ablehnung im Ständerat begründet sich vor allem durch die Sorgen der Tourismuskantone. Sie befürchten erhebliche Einnahmeausfälle durch die Abschaffung des Eigenmietwerts bei Zweitwohnungen. Der Vorschlag einer Objektsteuer zur Kompensation stösst dort auf Widerstand. „Es gilt, sich auf die Erstwohnungen zu konzentrieren“, betonte Martin Schmid (FDP/GR). Die Einführung einer Objektsteuer stelle „extrem hohe Hürden“ dar, da sie eine Verfassungsänderung mit doppeltem Mehr erfordert.

    Realistischer Absturz der Vorlage
    Der Absturz der Vorlage scheint zunehmend wahrscheinlich. Selbst bei der Abschaffung des Eigenmietwerts für Erstwohnungen droht Gegenwind. Der Mieterverband kündigte bereits ein Referendum an. Dessen Präsident, Carlo Sommaruga (SP/GE), kritisierte die Vorlage als „Steuergeschenk für reiche Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer“, das die Ungleichheit zwischen Mietern und Eigentümern nicht löse.

    Auch innerhalb der bürgerlichen Parteien wächst der Zweifel. Pascal Broulis (FDP/VD) warnte, dass die Vorlage das Steuersystem unnötig verkompliziere. Zunächst muss der Nationalrat erneut über die Vorlage entscheiden, bevor eine mögliche Einigungskonferenz folgen könnte. Doch eine mehrheitsfähige Lösung ist derzeit nicht in Sicht.

  • Aargau und Thurgau gewinnen für Zürcher Firmen an Bedeutung

    Aargau und Thurgau gewinnen für Zürcher Firmen an Bedeutung

    Jedes Jahr wandern mehr Betriebe aus dem Kanton Zürich in andere Kantone ab, als von dort zuwandern. Im Mittel des Jahrzehnts von 2012 bis 2021 betrug der negative Saldo 116 Firmen. Das entspricht etwa einem Promille des Zürcher Bestands. Auch bezüglich der Zahl von Vollzeitstellen ist der Saldo zwar negativ, doch bezogen auf die 1,1 Millionen Stellen, die die Zürcher Wirtschaft 2021 angeboten hat, marginal. Das geht aus einer Analyse des Politikwissenschaftlers Peter Moser hervor, die die Zürcher Handelskammer veröffentlicht hat.

    Wird ein Betriebsstandort verlegt, so häufig in oder aus einem Nachbarkanton. Klar an der Spitze steht von 2012 bis 2021 mit 18 Prozent der zusammengezählten Betriebswanderungen der Aargau. Das könnte laut Moser auch daran liegen, «dass dessen Wirtschaftsgebiet, etwa im Limmattal, mit dem des Kantons Zürich zusammengewachsen ist». Es folgen die Tiefsteuerkantone Zug (16 Prozent) und Schwyz (13 Prozent) vor St.Gallen (10 Prozent) und der ebenfalls steuergünstige Thurgau (9 Prozent). Finanzdienstleister bevorzugen hingegen die Kantone Zug (40 Prozent) und Schwyz (25 Prozent).

    Für wegwandernde Zürcher Industrie-, Bau- und Logistikbetriebe ist der Aargau eine beliebte Destination. «Man profitiert von Netzwerkeffekten und für diese tendenziell flächenintensiven Wirtschaftszweige dürfte dort auch das Land noch etwas günstiger sein als im teuren Zentrum des Zürcher Metropolitanraums», so Moser. Dass dort wie im Thurgau die Produktionsfaktoren Boden und Arbeit vergleichsweise kostengünstig sind, hält er für den Hauptgrund dafür, dass insbesondere diese beiden Kantone als Zielkantone für wegwandernde Betriebe an Bedeutung gewonnen haben.

  • So kann eine 10-Millionen-Schweiz gelingen

    So kann eine 10-Millionen-Schweiz gelingen

    Lardi betonte die Notwendigkeit besserer Rahmenbedingungen, um der Wohnungsknappheit entgegenzuwirken. Er präsentierte vier zentrale Forderungen. Energetische Sanierungen und Aufstockungen können zusätzliche Nutzfläche schaffen, ohne neue Flächen zu verbrauchen. Es gehe nicht um Wolkenkratzer, sondern um moderate Erhöhungen bestehender Gebäude. Umnutzung von Büro- in Wohnflächen, denn die strikte Trennung zwischen Wohn- und Arbeitszonen sei veraltet. Mischzonen könnten die Verkehrsbelastung verringern und Wohnraum schaffen. Fehlregulierungen im Mietwohnungsrecht und Steuerprivilegien führen zu einer ungerechten Verteilung der Wohnfläche. Eine Liberalisierung könnte älteren Wohnraum freigeben und die Preise stabilisieren. Einsprachen und langwierige Bewilligungsverfahren seien die grössten Hindernisse. Diese müssten gestrafft werden, um schneller neuen Wohnraum zu schaffen.

    Wichtige Volksabstimmung
    Der Bau neuen Wohnraums erfordert auch eine kontinuierliche Erneuerung der Verkehrsinfrastruktur. Das Strategische Entwicklungsprogramm Nationalstrassen ist hier von zentraler Bedeutung. Im November 2024 wird über diese Vorlage abgestimmt, die sechs grosse Projekte zur Engpassbeseitigung umfasst. Der Schweizerische Baumeisterverband befürwortet ein Ja zur Vorlage und fordert ein leistungsfähiges Mobilitätsangebot, bei dem alle Verkehrsmittel kombiniert werden. Lardi hob auch die Bedeutung des neuen Umweltschutzgesetzes hervor, das Lärmschutzkriterien anpasst und den Bau von Wohnungen ermöglicht, die bisher aus Lärmschutzgründen blockiert waren.

    Illustre Gastauftritte
    Zu den Highlights der Veranstaltung zählte das Referat von Bertrand Piccard, der die Rolle der Bauwirtschaft im Kampf gegen den Klimawandel betonte. Ökonom Martin Neff erläuterte, wie eine wachsende Bevölkerung die Prosperität eines Landes beeinflusst und wie durch Abbau von Regulierungen mehr Wohnraum geschaffen werden kann. Bauingenieur Pirmin Muff zeigte praktische Umsetzungsansätze für die Bauwirtschaft. Regierungsrat Martin Neukom überbrachte das Grusswort des gastgebenden Kantons Zürich.

    HGC-Jubiläum und Bau-Party
    Den Abschluss des von Mascha Santschi moderierten Grossanlasses bildeten ein Networking-Apéro, das Abendessen und die legendäre Bau-Party. Für musikalische Unterhaltung sorgte die 21-jährige Sängerin Joya Marleen aus St. Gallen, eine der aufstrebenden Stars der Schweizer Musikszene.

  • Steuerabzüge für Öko-Investitionen in Neubauten sollen schneller greifen

    Steuerabzüge für Öko-Investitionen in Neubauten sollen schneller greifen

    Derzeit gilt bei umweltfreundlichen Investitionen in Immobilien eine Karenzfrist. Erst fünf Jahre nach Erbauung der Liegenschaft sind solche Investitionen steuerlich abzugsfähig. Im vergangenen Dezember hat Ständerat Roberto Zanetti (SP/SO) eine Motion eingereicht, mit der die Verkürzung dieses Karenzfrist gefordert wird.

    Angesichts hoher Erstellungskosten seien die finanziellen Grenzen besonders jüngerer Bauherrschaften für ökologische Massnahmen beim Neubau nachvollziehbar, schreibt Zanetti in seiner Motion. Stelle sich nach Fertigstellung des Baus heraus, „dass entsprechende ökologisch erwünschte Zusatzinvestitionen finanziell tragbar wären“, werde sich die Eigentümerschaft angesichts der fünfjährigen Karenzfrist jedoch „hüten, diese Investitionen unverzüglich an die Hand zu nehmen“. Dies sei „aus ökologischer Sicht bedauerlich“, meint Zanetti.

    Die vom SP-Ständerat geforderte Verkürzung der Karenzzeit kann nun aufgegleist werden. Nach Unterstützung durch den Bundesrat und der Annahme der Motion vom Ständerat habe jetzt auch der Nationalrat den Vorstoss „diskussionslos angenommen“, informieren die Parlamentsdienste in einer Mitteilung. Nun ist der Bundesrat am Zug. Er muss die rechtlichen Grundlagen für die Verkürzung der Karenzfrist schaffen. Zudem sollen dabei bisher unterschiedliche Handhabungen zwischen den Kantonen harmonisiert werden.

  • Vergünstigungen für Forschung stärken Standorte

    Vergünstigungen für Forschung stärken Standorte

    „Mit der Schweizer Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) wurden anfangs 2020 Instrumente zur steuerlichen Begünstigung von Forschungs-und Entwicklungsaktivitäten eingeführt“, erläutert BAK Economics in einer Mitteilung. Das Wirtschaftsforschungsinstitut hat die Auswirkungen dieser Begünstigungen auf die Steuerbelastung von Unternehmen in den einzelnen Kantonen untersucht.

    Den Ergebnissen zufolge senken sie die effektive Durchschnittssteuerbelastung eines Unternehmens im Schweizer Schnitt von 13,5 auf 12,2 Prozent, erläutert BAK Economics. Sehr forschungsintensive Unternehmen könnten ihre Belastung sogar um durchschnittlich 4,3 Prozentpunkte auf 9,2 Prozent reduzieren. Für die Kantone stellten die Begünstigungen bei Ausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE) neben der Innovationsförderung auch einen international akzeptierten Ersatz für die durch die STAF abgeschafften Steuerprivilegien dar.

    Mit der flexiblen Umsetzung der Vorgaben durch die Kantone habe sich die Rangliste der Kantone bei der Steuerbelastung für sehr forschungsintensive Unternehmen verschoben, erläutert BAK Economics weiter. Die Tiefsteuerkantone Nidwalden und Obwalden belegten hier zwar weiterhin die Spitzenplätze. „Einige Hochsteuerkantone mit einer grosszügigen Ausgestaltung der FuE-Instrumente können ihre Belastung aber deutlich reduzieren“, schreibt BAK Economics.

    Konkret seien „die drei Schlusslichter bei der ordentlichen Besteuerung“, Bern, Zürich und Aargau, „für Unternehmen mit sehr hoher FuE-Intensität in Richtung Mittelfeld des Rankings“ aufgestiegen. Die höchste durchschnittliche Steuerbelastung von Unternehmen mit hohen FuE-Ausgaben weist der Kanton Genf auf.