Schlagwort: Teuerung

  • Raiffeisen hat schlechte Nachrichten

    Raiffeisen hat schlechte Nachrichten

    Der Anstieg bei den Mieten in der Schweiz dürfte weiter an Fahrt zulegen. Die Erhöhungen nach der Anhebung des Referenzzinssatzes von Anfang Juni werden per Anfang Oktober wirksam. Doch das war erst der Anfang, wie es in einer Studie von Raiffeisen am Donnerstag heisst.

    Bei den Mieten sei «Feuer im Dach», schreiben die Immobilienexperten. Die nächsten Erhöhungen des Referenzzinssatzes seien bereits in Sicht. «Im Dezember dürfte der Referenzzinssatz auf 1,75 Prozent steigen», so die Erwartung. Damit drohe der Mehrheit der Schweizer Mieterinnen und Mieter eine weitere Mieterhöhung per 1. April 2024. Eine nochmalige Erhöhung sei nach dem Zinsszenario dann erst Ende 2024 oder Anfang 2025 möglich.

    Zwei Drittel in zweiter Runde betroffen
    Während in der aktuellen Erhöhungsrunde schätzungsweise knapp die Hälfte aller Mieter potenziell betroffen sind, dürften nach dem zweiten Referenzzinsanstieg bei rund zwei Dritteln aller Mietverhältnisse Erhöhungspotentiale bestehen, heisst es weiter.

    Und die Steigerungen werden klar über den vorgesehenen 3 Prozent liegen. Die Vermieter geben auch einen Teil der aufgelaufenen Teuerung an die Mieter weiter und machen die allgemeinen Kostensteigerungen geltend. Eine genaue Prognose sei in Ermangelung von Erfahrung mit einer solchen Situation mit grossen Unsicherheiten behaftet. Doch die Experten rechnen damit, dass die schweizweite Mietpreisteuerung im Verlauf des nächsten Jahres mit der zweiten Erhöhung des Referenzzinssatzes zeitweise auf 8 Prozent klettern dürfte.

    Doch nicht nur die Erhöhungen treiben die Mieten. Voraussetzung dafür, dass die Vermieter diese überhaupt durchsetzen können, liege vor allem auch an der weiter hohen Nachfrage und dem knappen Angebot. «Die Nachfrage nach Mietwohnungen zieht aufgrund einer dynamisch wachsenden Zuwanderung in schnellen Schritten weiter stark an», heisst es in der Studie.

    Rekord bei Zuwanderungssaldo
    Die Experten halten es für möglich, dass bei der Nettozuwanderung in diesem Jahr sogar das bisherige Rekordsaldo des Jahres 2008 geknackt wird. «Bis im Mai 2023 lag der Wanderungssaldo der ausländischen Wohnbevölkerung in der Schweiz um ein Viertel höher als in der vergleichbaren Vorjahresperiode». Und darin seien die ukrainischen Flüchtlinge im Land noch nicht eingerechnet, die oft unterstützt von den Kommunen auf dem freien Markt eine Wohnung suchen würden.

    Hinzu kommen noch andere Effekte, wie etwa eine hohe Zahl von Haushaltsneugründungen oder der Einfluss des Trends zum Home Office. Dadurch steigen die Ansprüche an die Wohnsituation.

    Keine Besserung beim Angebot in Sicht
    Der Mietwohnungsmarkt trocknet zunehmend aus. Die Leerstandquoten insbesondere in den urbanen Zentren sind tief und die Angebotsmieten steigen.

    Anzeichen für eine angebotsseitige Linderung der Wohnungsknappheit gebe es kaum. Zwar habe sich die Zahl der eingereichten Baugesuche für Wohnungen in den letzten Quartalen immerhin stabilisiert, die dringend nötige Bauoffensive lässt aber weiter auf sich warten. «Die dünne Projektpipeline reicht bei weitem nicht aus, um die aktuell starke Zusatznachfrage nach Wohnungen zu befriedigen.

    Förderung für Wohnungsbau oder individuelle Beihilfen
    Einen kritischen Blick werfen die Raiffeisen-Experten in diesem Zusammenhang auch auf die Forderungen nach einer stärkeren Förderung des gemeinnützigen Wohnbaus. Auch das koste viel Geld und nicht immer würden in den städtischen oder Genossenschaftswohnungen bedürftige Mieter leben. Rund die Hälfte der Bewohner von Genossenschaftswohnungen verfüge nämlich über ein so hohes Einkommen, dass sie auf die Förderung gar nicht angewiesen seien, so die Studienautoren.

    Die starke Verbilligung dieser Wohnungen führe zu gewissen Fehlanreizen. Haushalte, die von diesen günstigen Mieten profitieren, hätten wenig Interesse daran, diese Wohnung später wieder zu verlassen, auch wenn sich die Lebensumstände ändern. Es stelle sich die Frage, ob eine subjektspezifische Förderung – also eine direkte Unterstützung der bedürftigen Haushalte – schlussendlich nicht wünschenswertere Ergebnisse erzielen würde, schreibt Raiffeisen.

  • Preise von Wohneigentum steigen im 2. Quartal 2023 um 1,2%

    Preise von Wohneigentum steigen im 2. Quartal 2023 um 1,2%

    Im 2. Quartal 2023 zogen im Vergleich zum Vorquartal schweizweit gesehen sowohl die Preise der Einfamilienhäuser (+0,7%) wie auch diejenigen der Eigentumswohnungen (+1,6%) an. Bei den Einfamilienhäusern stiegen die Preise in den städtischen Gemeinden einer kleinen oder ausserhalb einer Agglomeration am meisten an (+3.4%), während die Preise in den städtischen Gemeinden einer grossen Agglomeration und in den intermediären Gemeinden stabil geblieben sind. Das Marktsegment der Eigentumswohnungen weist in sämtlichen Gemeindetypen höhere Preise auf als im 1. Quartal 2023. Der stärkste Preisanstieg fand in der Kategorie der städtischen Gemeinden einer mittelgrossen Agglomeration statt (+2,4%). Weitere Informationen unter www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/aktuell

  • Sieben Rezepte gegen die Wohnungsnot

    Sieben Rezepte gegen die Wohnungsnot

    Wohnungen besser belegen
    Der Mangel an Wohnraum hängt auch damit zusammen, dass wir immer mehr Platz brauchen. Mittlerweile beanspruchen wir pro Person durchschnittlich 46.6 Quadratmeter Wohnfläche. Wenn wir uns auf weniger Raum beschränken würden, könnten mehr Menschen in den vorhandenen Wohnungen leben. Dass sich die Wohnungsbelegung mit einer entsprechenden Vermietungspraxis steuern lässt, zeigt das Beispiel von Wohnbaugenossenschaften: Für die grosse Mehrheit der Genossenschaftswohnungen gelten Belegungsvorschriften. Mit dem Resultat, dass Genossenschaftsbewohnerinnen und -bewohner durchschnittlich nur 36.5 Quadratmeter Wohnfläche brauchen.

    Dichter bauen
    Der Bau von neuen Wohnungen hat negative Umwelteffekte wie hohe CO2-Emissionen und eine zunehmende Zersiedelung. Sinnvoller ist es deshalb, die bestehenden Siedlungen zu verdichten – zum Beispiel mit An- oder Aufbauten oder dem Schliessen von Baulücken. Solche Prozesse sind aber anspruchsvoll: Auch bei dichterem Wohnen muss eine hohe Wohn- und Aussenraumqualität gewährleistet sein. Auch Aspekte wie Hitzeminderung oder Lärmschutz müssen berücksichtigt werden. Hier braucht es Bauträger, die das Wohl der Bewohnenden und der umgebenden Quartiere hoch gewichten und nicht einfach eine höhere Ausnutzung für mehr Rendite anstreben.

    Anreize für preisgünstige Wohnbauprojekte
    Mehr bauen hilft nur bedingt gegen die Wohnungsnot. Denn es braucht nicht einfach mehr Wohnungen, sondern vor allem mehr preisgünstige Wohnungen. Bauträger, die sich verpflichten, preisgünstigen Wohnraum zu schaffen, sollten belohnt werden: Zum Beispiel, indem sie beim Verkauf oder bei der Baurechtsabgabe von Arealen bevorzugt werden oder indem sie Areale besser ausnützen dürfen. Ein erprobtes Kriterium für preisgünstigen Wohnraum ist das Modell der Kostenmiete, das gemeinnützige Bauträger anwenden. Sie verrechnen als Mietzins nur so viel, wie der effektive Aufwand inklusive Rückstellungen und Abschreibungen umfasst.

    Zonen oder Anteile für preisgünstigen Wohnraum
    Viele Gemeinden haben die Möglichkeit, in der Nutzungsplanung einen Anteil preisgünstiger oder gemeinnütziger Wohnungen vorzuschreiben. Die Stadt Zug etwa hat eine Zone für preisgünstigen Wohnungsbau definiert, die Stadt Bern schreibt bei Ein- um Umzonungen ein Drittel preisgünstige Wohnungen vor. Eine andere Möglichkeit ist es, einen Anteil an preisgünstigen Wohnungen am Mietwohnungsmarkt als Ziel vorzuschreiben, wie es zum Beispiel die Stadt Zürich gemacht hat.

    Landreserven sinnvoll nutzen
    Es gibt kaum mehr unbebautes Bauland. Nachhaltiger als auf der grünen Wiese zu bauen ist es, im Bestand zu verdichten (siehe Punkt 2). Wenn Gemeinden noch Landreserven haben oder der Bund oder die Kantone Areale nicht mehr benötigen, dann sollten diese möglichst sinnvoll genutzt werden. Zum Beispiel für nachhaltige Wohnbauprojekte, die hohe soziale, ökologische und wirtschaftliche Standards erfüllen und für langfristig preisgünstigen Wohnraum sorgen. Mit der Abgabe im Baurecht geben Gemeinden das Land nicht aus der Hand und können im Baurechtsvertrag Bedingungen festlegen, zum Beispiel für ein bestimmtes Wohnangebot. Das Bundesamt für Wohnungswesen hat letztes Jahr Empfehlungen herausgegeben, wie Baurechtsverträge mit gemeinnützigen Wohnbauträgern ausgestaltet werden können.

    Vorkaufsrecht einführen
    Da viele Gemeinden kaum mehr über eigene Landreserven verfügen, sollten sie die Möglichkeit erhalten, für sich ein Vorkaufsrecht einzuführen. Stehen geeignete Areale zum Verkauf, hat die Gemeinde dann Vorrang, diese zu kaufen. 2014, als die Situation auf dem Wohnungsmarkt ebenfalls sehr angespannt war, liess der Bundesrat diese Möglichkeit prüfen. Das Bundesamt für Wohnungswesen und das Bundesamt für Justiz kamen zum Schluss, dass ein Vorkaufsrecht für gemeinnützigen oder preisgünstigen Wohnungsbau durch ein öffentliches Interesse legitimiert wäre und dass dies auch dem Verfassungsauftrag entsprechen würde, den gemeinnützigen Wohnungsbau zu fördern. Dennoch verfolgte der Bund die Idee nicht weiter. Er behielt sich aber vor, darauf zurückzukommen, wenn sich die Situation weiter zuspitzt. Nun wäre der Zeitpunkt, diese wieder aufzugreifen. Im Kanton Zürich ist dies bereits geschehen: Hier wurde eine Volksinitiative lanciert, die den Gemeinden die Einführung eines Vorkaufsrechts ermöglichen will.

    Finanzielle Förderung
    Die Mieten steigen weiter und das Wohnen wird die Haushaltsbudgets künftig noch stärker strapazieren. Um diese Entwicklung zu bremsen, muss auch über eine finanzielle Unterstützung nachgedacht werden. Die öffentliche Hand kann zum Beispiel den Wohnraum für einkommensschwache Haushalte gezielt verbilligen. Der Nachteil dieser so genannten Subjektförderung ist: Sie entlastet zwar die betroffenen Haushalte, wirkt aber nicht gegen die Preissteigerung auf dem Wohnungsmarkt, sondern feuert diese sogar noch an. Viel nachhaltiger ist es, mit finanziellen Starthilfen preisgünstige Wohnbauprojekte zu fördern. Mit dem Fonds de Roulement zum Beispiel vergibt der Bund bereits heute zinsgünstige Darlehen an gemeinnützige Wohnbauträger. Doch das ist nur ein Tropfen auf dem heissen Stein: Für eine preisdämpfende Wirkung bräuchte es einen viel höheren Anteil an gemeinnützigen Wohnungen.