Schlagwort: Umsetzung

  • Raumkonzept Schweiz ohne Substanz

    Raumkonzept Schweiz ohne Substanz

    Mit der Überarbeitung des Raumkonzepts Schweiz sollte ein strategischer Kompass für die räumliche Entwicklung bis 2050 entstehen. Doch das im Dezember 2024 vorgelegte Dokument behandelt entscheidende Themen wie Verdichtung, Infrastruktur und Nutzungskonflikte unzureichend. Dabei ist die Nachfrage nach intelligent genutztem Raum, belastbare Infrastruktur und zukunftsfähigen Lösungen für wachsende Städte und Regionen dringend wie nie zuvor.

    Verdichtung bleibt ungelöst
    Die Darstellung einer fortgeschrittenen Innenentwicklung steht im Widerspruch zur Realität. Ersatzneubauten, ein zentrales Mittel für verdichtetes Bauen, sind weiterhin mit Unsicherheiten und Hürden behaftet. Es mangelt an einem pragmatischen Umsetzungskonzept, das klare Spielregeln schafft, Investitionen erleichtert und Standortentwicklung beschleunigt . Ein Versäumnis mit Folgen für den Wohnungsbau und die Wettbewerbsfähigkeit urbaner Räume.

    Verkehr wird blockiert statt ermöglicht
    Ein weiteres Defizit zeigt sich bei der Verkehrsinfrastruktur. Das Raumkonzept vernachlässigt den Bedarf an leistungsfähigen Verkehrswegen und fördert ein Gegeneinander von Strasse und Schiene. Für eine nachhaltige Standortentwicklung braucht es jedoch vernetzte Mobilitätsstrategien, die den wirtschaftlichen Anforderungen ebenso gerecht werden wie den gesellschaftlichen.

    Ohne politische Rückendeckung bleibt alles Theorie
    Neben inhaltlichen Schwächen fehlt dem Konzept eine klare politische Legitimation. Ohne breit abgestützte Governance-Strukturen bleibt das Papier wirkungslos. Der Schweizerische Baumeisterverband hat daher Änderungsanträge eingereicht und lehnt den Entwurf in seiner jetzigen Form ab.

    Fazit für die Immobilienwirtschaft
    Wer Standorte entwickeln und die Schweiz als attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraum mitgestalten will, braucht solide Rahmenbedingungen und eine realitätsnahe Planungspolitik. Das aktuelle Raumkonzept bietet beides nicht. Es ist Zeit für ein praxisorientiertes Leitbild, das Planungssicherheit schafft, Investitionen ermöglicht und die Standortattraktivität langfristig stärkt.

  • Bundesrat will Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer KMU und Regionen weiter stärken

    Bundesrat will Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer KMU und Regionen weiter stärken

    Mit der Botschaft zur Standortförderung 2024-2027 entwickelt der Bundesrat die strategischen Grundlagen der Standortförderung des Bundes weiter. Er verfolgt mit der Standortförderung in den Jahren 2024-2027 die folgenden fünf Ziele: Rahmenbedingungen für KMU verbessern, Regionen stärken, zur nachhaltigen Entwicklung beitragen, Chancen der Digitalisierung nutzen sowie die Attraktivität des Wirtschafts- und Tourismusstandorts stärken. Im Vergleich zur Periode 2020-2023 wird die Bedeutung der nachhaltigen Entwicklung und der Digitalisierung aufgewertet. Zudem wird die Standortförderung noch stärker auf die Bedürfnisse der Haupt-Zielgruppen – KMU und Regionen – ausgerichtet. Für die Umsetzung der Ziele werden in den kommenden Jahren durch das SECO und die mandatierten Organisationen (Bürgschaftsgenossenschaften, Schweizerische Exportrisikoversicherung, Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit, Schweiz Tourismus, Switzerland Global Enterprise) 23 konkrete Aktivitäten definiert. Die Umsetzung erfolgt zum Teil in Zusammenarbeit mit den Kantonen und weiteren Partnern.

    Die Schwerpunkte der Standortförderung
    Bei der KMU-Politik liegt der Schwerpunkt im Ausbau von EasyGov.swiss, des One-Stop-Shops von Bund, Kantonen und Gemeinden für Unternehmen. Dieser kann wesentlich zur administrativen Entlastung der Unternehmen beitragen. In der Periode 2024-2027 soll der Leistungsumfang von EasyGov weiter ausgebaut werden, um dem Bedürfnis der Unternehmen nach weiteren elektronischen Behördenleistungen gerecht zu werden. Im Rahmen des Ausbaus von EasyGov ist beispielsweise geplant, den Unternehmen künftig einen gebündelten Prozess für den Unternehmensumzug (Adressänderung) anbieten zu können. Geplant ist auch ein weiterer Ausbau im Bereich der ausländerrechtlichen Meldungen und Bewilligungen für Unternehmen.

    Bei der Tourismuspolitik liegen die inhaltlichen Schwerpunkte auf der Weiterentwicklung der Investitionsförderung, der nachhaltigen Entwicklung sowie der digitalen Transformation des Tourismus. Einen Schwerpunkt stellt in den Jahren 2024-2027 zudem die Umsetzung des Recovery-Programms für den Schweizer Tourismus dar, mit dem den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie entgegengewirkt wird.

    Die Neue Regionalpolitik NRP startet 2024 in ihre dritte achtjährige Mehrjahresperiode (2024-2031). Die bisherigen thematischen Förderschwerpunkte «Industrie» und «Tourismus» werden weitergeführt. Als Querschnittthemen erhalten neben der Digitalisierung insbesondere die nachhaltige Entwicklung und die «lokale Wirtschaft», welche die Exportorientierung der NRP ergänzt, besonderes Gewicht.

    Schliesslich soll das Angebot zur Unterstützung der Exportwirtschaft, beispielsweise in Bezug auf handelstechnische Fragestellungen, und insbesondere der Zugang von Schweizer Exporteuren zu grossen ausländischen Infrastrukturprojekten, bedarfsgerecht weiterentwickelt und der «Team Switzerland»-Ansatz erweitert werden. So führen diverse Verbände, Bundesstellen, Switzerland Global Enterprise und die Schweizerische Exportrisikoversicherung vermehrt gemeinsame Promotionsauftritte im Ausland durch. Diese richten sich unter anderem an Generalunternehmer, welche grosse Infrastrukturprojekte ausführen. In wichtigen Märkten werden weitere Geschäftsmöglichkeiten identifiziert.

    Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen
    Um die Instrumente der Standortförderung fortzuführen und weiterzuentwickeln, beantragt der Bundesrat dem Parlament für die Jahre 2024-2027 Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen im Umfang von insgesamt 428,83 Millionen Franken. Für die Jahre 2020-2023 stand ein Betrag von rund 399 Millionen Franken zur Verfügung. Hinzu kommt ein Zahlungsrahmen für die Äufnung des Fonds für Regionalentwicklung in den Jahren 2024-2031 im Umfang von 217,3 Millionen Franken (reduziert um 12,7 Mio. CHF gegenüber der Vorperiode 2016-2023).

    Die Umsetzung der Standortförderung erfolgt anhand der Instrumente der KMU-Politik, der Tourismuspolitik, der Neuen Regionalpolitik (NRP) sowie der Aussenwirtschaftsförderung.

  • Bundesrat will Wettbewerbsfähigkeit von KMU und Regionen stärken

    Bundesrat will Wettbewerbsfähigkeit von KMU und Regionen stärken

    Mit der Botschaft zur Standortförderung 2024-2027 entwickelt der Bundesrat die strategischen Grundlagen der Standortförderung des Bundes weiter. Er verfolgt mit der Standortförderung in den Jahren 2024-2027 die folgenden fünf Ziele: Rahmenbedingungen für KMU verbessern, Regionen stärken, zur nachhaltigen Entwicklung beitragen, Chancen der Digitalisierung nutzen sowie die Attraktivität des Wirtschafts- und Tourismusstandorts stärken. Im Vergleich zur Periode 2020-2023 wird die Bedeutung der nachhaltigen Entwicklung und der Digitalisierung aufgewertet. Zudem wird die Standortförderung noch stärker auf die Bedürfnisse der Haupt-Zielgruppen – KMU und Regionen – ausgerichtet. Für die Umsetzung der Ziele werden in den kommenden Jahren durch das SECO und die mandatierten Organisationen (Bürgschaftsgenossenschaften, Schweizerische Exportrisikoversicherung, Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit, Schweiz Tourismus, Switzerland Global Enterprise) 23 konkrete Aktivitäten definiert. Die Umsetzung erfolgt zum Teil in Zusammenarbeit mit den Kantonen und weiteren Partnern.

    Die Schwerpunkte der Standortförderung
    Bei der KMU-Politik liegt der Schwerpunkt im Ausbau von EasyGov.swiss, des One-Stop-Shops von Bund, Kantonen und Gemeinden für Unternehmen. Dieser kann wesentlich zur administrativen Entlastung der Unternehmen beitragen. In der Periode 2024-2027 soll der Leistungsumfang von EasyGov weiter ausgebaut werden, um dem Bedürfnis der Unternehmen nach weiteren elektronischen Behördenleistungen gerecht zu werden. Im Rahmen des Ausbaus von EasyGov ist beispielsweise geplant, den Unternehmen künftig einen gebündelten Prozess für den Unternehmensumzug (Adressänderung) anbieten zu können. Geplant ist auch ein weiterer Ausbau im Bereich der ausländerrechtlichen Meldungen und Bewilligungen für Unternehmen.

    Bei der Tourismuspolitik liegen die inhaltlichen Schwerpunkte auf der Weiterentwicklung der Investitionsförderung, der nachhaltigen Entwicklung sowie der digitalen Transformation des Tourismus. Einen Schwerpunkt stellt in den Jahren 2024-2027 zudem die Umsetzung des Recovery-Programms für den Schweizer Tourismus dar, mit dem den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie entgegengewirkt wird.

    Die Neue Regionalpolitik NRP startet 2024 in ihre dritte achtjährige Mehrjahresperiode (2024-2031). Die bisherigen thematischen Förderschwerpunkte «Industrie» und «Tourismus» werden weitergeführt. Als Querschnittthemen erhalten neben der Digitalisierung insbesondere die nachhaltige Entwicklung und die «lokale Wirtschaft», welche die Exportorientierung der NRP ergänzt, besonderes Gewicht.

    Schliesslich soll das Angebot zur Unterstützung der Exportwirtschaft, beispielsweise in Bezug auf handelstechnische Fragestellungen, und insbesondere der Zugang von Schweizer Exporteuren zu grossen ausländischen Infrastrukturprojekten, bedarfsgerecht weiterentwickelt und der «Team Switzerland»-Ansatz erweitert werden. So führen diverse Verbände, Bundesstellen, Switzerland Global Enterprise und die Schweizerische Exportrisikoversicherung vermehrt gemeinsame Promotionsauftritte im Ausland durch. Diese richten sich unter anderem an Generalunternehmer, welche grosse Infrastrukturprojekte ausführen. In wichtigen Märkten werden weitere Geschäftsmöglichkeiten identifiziert.

    Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen
    Um die Instrumente der Standortförderung fortzuführen und weiterzuentwickeln, beantragt der Bundesrat dem Parlament für die Jahre 2024-2027 Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen im Umfang von insgesamt 428,83 Millionen Franken. Für die Jahre 2020-2023 stand ein Betrag von rund 399 Millionen Franken zur Verfügung. Hinzu kommt ein Zahlungsrahmen für die Äufnung des Fonds für Regionalentwicklung in den Jahren 2024-2031 im Umfang von 217,3 Millionen Franken (reduziert um 12,7 Mio. CHF gegenüber der Vorperiode 2016-2023).

    Die Umsetzung der Standortförderung erfolgt anhand der Instrumente der KMU-Politik, der Tourismuspolitik, der Neuen Regionalpolitik (NRP) sowie der Aussenwirtschaftsförderung.

  • Kanton Solothurn führt Solarpflicht für Neubauten ein

    Kanton Solothurn führt Solarpflicht für Neubauten ein

    Im Kanton Solothurn gilt ab dem 1. Januar 2023 eine Solarpflicht für Neubauten ab einer bestimmten Grösse. Laut Medienmitteilung des Kantons hat der Regierungsrat sowohl eine Arbeitshilfe für die Gemeinden als auch die Verordnung zu den Ausnahmen der Solarpflicht verabschiedet. Das Solothurner Parlament hat einen entsprechenden Antrag mit 55 zu 37 Stimmen angenommen. Darin heisst es laut Protokoll der 19. Kantonsratssitzung, der Regierungsrat werde beauftragt, die gesetzlichen Regelungen dahingehend anzupassen, dass neue Bauten so ausgerüstet werden, dass mindestens ein Teil der benötigten Elektrizität selbst erzeugt wird. Fördermassnahmen seien vorzusehen.

    Das Bundesparlament hatte im Oktober 2022 das Bundesgesetz über dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter beschlossen. Im eidgenössischen Energiegesetz wurden dazu verschiedene kurz- und mittelfristig angelegte Massnahmen zur Stromversorgung der Schweiz festgeschrieben. Für den Kanton Solothurn brachte dies eine Solarpflicht auf Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von über 300 Quadratmetern mit sich.

    Der Regierungsrat hat die Arbeitshilfe für Gemeinden verabschiedet, die die Solarpflicht auf Neubauten im Rahmen von Baubewilligungsverfahren umsetzen müssen. Und er hat eine Verordnung zu den Ausnahmen der Solarpflicht angenommen.

    Die örtlichen Baubehörden in den Gemeinden sollen ab sofort an drei Abenden in Online-Seminaren über die Umsetzung der Solarpflicht in der Praxis geschult werden.

  • Schulhaus Feld in Azmoos gewinnt Architekturpreis

    Schulhaus Feld in Azmoos gewinnt Architekturpreis

    Das Schulhaus Feld in Azmoos hat den ersten Platz beim diesjährigen Architekturpreis Constructive Alps errungen, informiert das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) in einer Mitteilung. Es vertritt die Schweiz in dem gemeinsam mit Liechtenstein ausgerichteten Wettbewerb. Constructive Alps zeichnet nachhaltiges Bauen und Sanieren in den Alpen aus. Mit dem Wettbewerb wollen die beiden Länder die Umsetzung der Alpenkonvention für die nachhaltige Entwicklung der Bergregion fördern.

    Das Schulhaus Feld wurde an Stelle des alten Schulhauses in Azmoos errichtet. Es bietet auf derselben bebauten Fläche Platz für mehr als doppelt so viele Kinder wie das alte Schulhaus. Der sozial und ökologisch nachhaltig gestaltete Holzbau überzeugte darüber hinaus unter anderem mit der eigenen Photovoltaikanlage.

    Der zweite Preis wurde gemeinsam dem  Firmenhauptsitz des Heizungsspezialisten ÖkoFEN France in Saint-Baldoph und der Wohnüberbauung Ghiringhelli in Bellinzona verliehen. Der dritte Platz ging an die sanierte Falkenhütte in Hinterriss im österreichischen Karwendel-Gebirge.

    Die Schweiz hat in den Jahren 2021/22 den Vorsitz der Alpenkonvention inne. Das völkerrechtlich verbindliche Abkommen zwischen den acht Alpenstaaten und der europäischen Union hat sich zum Ziel gesetzt, die Alpen zu einer Modellregion für Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel zu entwickeln. Unter des Ägide der Schweiz wurde der Schwerpunkt dabei auf Klima, nachhaltige Mobilität, Alpenstädte, nachhaltiges Bauen und Verkehrsverlagerung gelegt.

  • Schöner und energieeffizient wohnen

    Schöner und energieeffizient wohnen

    Die SwissAlp Immobilien AG ist eine Schweizer Immobiliengesellschaft mit Sitz in Buchs SG: «Unser Denken und Handeln sind ausgerichtet auf die Identifikation und Umsetzung der Potenziale von Grundstücken, Immobilienprojekten und Liegenschaften. Daraus generieren wir Wachstum: Für unsere Investoren und für uns», sagt Ardian Emini, CEO der SwissAlp Immobilien AG. «Unsere Haupttätigkeit ist das mehrwertorientierte Portfolio-Management. Wir erwerben Liegenschaften mit sehr hohen Qualitätsanforderungen an auserwählten Plätzen in der Deutschschweiz. Erneuerungsliegenschaften werden erworben, falls sich deren Werthaltigkeit durch Um- oder Neubau oder Sanierungen markant steigern lässt. Wir vermarkten, vermieten und verwalten unsere Liegenschaften selbst.»

    So hat sich die SwissAlp Immobilien AG im Bereich der Entwicklung eines soliden Immobilien Portfolios spezialisiert: «Unseren Investoren bieten wir dank unserem Knowhow, unserer langjährigen Erfahrung und unserer Professionalität die bestmögliche Sicherheit zur Erreichung ihrer Renditeziele», sagt Emini. «Dank unserer professionell bewirtschafteten Liegenschaftenportfolios ermöglichen wir unseren Investoren Beteiligungen in der gesamten Deutschschweiz.»

    Ein Paradebeispiel ist das Neubauprojekt der SwissAlp Immobilien AG an zentraler Lage von Sargans SG. In unmittelbarer Gehdistanz zum Bahnhof entstehen in Kürze 22 hochwertige Mietwohnungen: «Das Mehrfamilienhaus besticht durch eine moderne und aufregende Architektur, verbunden mit dem Konzept der Nachhaltigkeit. Sowohl eine Photovoltaikanlage als auch ein effizientes Energiemanagement gehören selbstverständlich zu diesem Konzept. Die Parkgarage und der Veloraum sind von Beginn weg mit Ladestationen für Elektroautos und Fahrräder ausgerüstet.»

    Der Wohnungsmix aus 2.5- bis 4.5-Zimmer-Wohnungen spricht Singles, junge Paare und Familien gleichermassen an. Einkaufsmöglichkeiten und Schulen sind in unmittelbarer Nähe zu Fuss erreichbar. Gemäss Emini bestechen die Wohnungen durch einen hochwertigen Ausbau und lassen keine Wünsche offen: «In jeder Wohnung ist ein kleines Reduit vorgesehen, und die grösseren Wohnungen bieten einen Master Bedroom mit eigenem Badezimmer.» Architekten und Fachplaner hatten bei diesem Projekt die Möglichkeit, ein spezielles Gebäude zu erschaffen: Für heute, für morgen und für die Ewigkeit!