Schlagwort: Umweltschutzgesetz

  • Erleichterungen beim Bauen in lärmbelasteten Gebieten

    Erleichterungen beim Bauen in lärmbelasteten Gebieten

    Im Zuge der Revision des Umweltschutzgesetzes möchte die UREK-N das Bauen in lärmbelasteten Gebieten vereinfachen. Grundsätzlich soll in neuen Wohnungen mindestens die Hälfte der lärmempfindlichen Räume über ein Fenster verfügen, das die Lärmgrenzwerte einhält. Erleichterungen sind möglich, wenn kontrollierte Lüftungen installiert werden oder ein ruhiger, privat nutzbarer Aussenraum zur Verfügung steht. Diese Regelungen sollen eine Balance zwischen Verdichtung und Lärmschutz schaffen.

    Positionen des Nationalrates und des Ständerates
    Der Ständerat schlägt vor, dass bei Wohnungen mit kontrollierter Lüftung die Grenzwerte an keinem offenen Fenster mehr eingehalten werden müssen. Die UREK-N hält jedoch die nationalrätliche Version für ausgewogener, da sie eine pragmatische Lösung zur Bewältigung der Wohnungsknappheit bietet. Die Kommission betont, dass Baubewilligungen nur erteilt werden, wenn die Gebäude verschärften Schallschutzanforderungen entsprechen und Massnahmen zur Begrenzung von Lärmemissionen weiterhin vorgeschrieben sind.

    Kein Abbau der Lärmschutzvorschriften in Fluglärm-Gebieten
    Die UREK-N verzichtet auf spezifische Fluglärm-Grenzwerte und schliesst sich dem Ständerat an. Damit sollen keine weiteren gesetzlichen Anpassungen notwendig sein, um Bauten in Flughafennähe zu ermöglichen. Die Kommission sieht keine zusätzlichen Einschränkungen für Gemeinden bezüglich der Senkung des Tempolimits vor.

    Altlastensanierung und VOC-Lenkungsabgabe
    Im Bereich Altlastensanierung hält die UREK-N daran fest, dass Eigentümer für die Kosten der Untersuchung und Sanierung privater Spielplätze und Hausgärten aufkommen müssen. Zudem beantragt die Kommission, Alternativen zur VOC-Lenkungsabgabe zu prüfen und fordert eine vertiefte Analyse des Bundesrates.

    Geoinformationsgesetz und Energieforschung
    Die UREK-N hat beschlossen, den Entwurf zur Änderung des Geoinformationsgesetzes zur gründlichen Überprüfung an den Bundesrat zurückzuweisen. Im Bereich Energieforschung wird eine Harmonisierung der Kreditperiode des SWEETER-Programms mit dem vierjährigen Geltungszeitraum der BFI-Botschaft angestrebt.

    Zustimmung zur Stromreserve
    Die Kommission tritt ohne Gegenstimme auf die Änderung des Stromversorgungsgesetzes ein und betont die Bedeutung einer sicheren Stromversorgung auch in extremen Lagen. Sie wird das Konzept der Stromreserve vertieft prüfen und verschiedene Varianten analysieren, um die Versorgungssicherheit zu garantieren und dabei die Umweltauswirkungen und Kosten zu minimieren.

    Zudem empfiehlt die UREK-N dem Bundesrat, stärkere Anreize für die Bildung lokaler Elektrizitätsgemeinschaften zu setzen und diese von Netznutzungsentgelten zu entlasten. Die Sitzung fand unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Imark und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti statt.

  • Nationalrat setzt neue Akzente für Umwelt, Raumplanung und Energie

    Nationalrat setzt neue Akzente für Umwelt, Raumplanung und Energie

    Die nationalrätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N) hat beschlossen, das Beschwerderecht von Umweltschutzorganisationen bei kleineren Wohnbauprojekten einzuschränken. Die Änderung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz zielt darauf ab, den Rechtsrahmen für kleinere und mittlere Wohnbauprojekte anzupassen, um ungleiche finanzielle Mittel zwischen Parteien auszugleichen.

    Darüber hinaus hat die Kommission die Beratung des Bundesgesetzes über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten begonnen, um eine angemessene Aufsicht und Transparenz sicherzustellen. Im Zuge der Diskussion über ein Strommarkt-Abkommen mit der EU erörterte die Kommission die volkswirtschaftliche Bedeutung einer sicheren Stromversorgung und die Notwendigkeit, die Schweizer Regelungen mit denen der EU in Einklang zu bringen.

    Im Bereich der Kreislaufwirtschaft hat die Kommission die meisten Differenzen mit dem Ständerat ausgeräumt, insbesondere bezüglich der Lockerung des Siedlungsabfallmonopols. Es bleibt jedoch noch Uneinigkeit in der Frage, ob unverkaufte biogene Produkte entpackt werden sollen.

    Weitere Diskussionen der Kommission umfassten die Teilrevision des Umweltschutzgesetzes, die sich auf den Lärmschutz und Altlastensanierungen konzentriert. Die Motion «Mit Verdichtung und gemeinnützigem Wohnungsbau gegen die Wohnungsnot» wurde von der Kommission abgelehnt, da sie der Meinung ist, dass die bestehenden gesetzlichen Grundlagen bereits ausreichend sind. Zudem wurde ein Postulat zur Optimierung der Nutzung von Energieholz eingereicht.

    Die Sitzungen der Kommission am 22. und 23. Januar 2024 standen unter der Leitung von Nationalrat Christian Imark und wurden teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern abgehalten.

  • Ja zur Teilrevision des Umweltschutzgesetz verleiht Kreislaufwirtschaft zusätzlichen Schub

    Ja zur Teilrevision des Umweltschutzgesetz verleiht Kreislaufwirtschaft zusätzlichen Schub

    Über die Bautätigkeit in der Schweiz fallen pro Jahr rund 57 Millionen Tonnen Aushubmaterial und 17 Millionen Tonnen Ausbruchmaterial an. Der Begriff «Abfall» sollte in diesem Zusammenhang nicht verwendet werden, verleitet er doch dazu, die Statistiken mit dem Kehrichtvolumen zu verwechseln, das entsorgt wird. Diese insgesamt 74 Millionen Tonnen Material sind vielmehr ein Indiz dafür, wie viele Tonnen Aushub-​ und Ausbruchmaterial als wertvolle Ressource anfällt, die in weiten Teilen verwertet werden können. Um diese bestmöglich zu nutzen, braucht es ideale gesetzliche Rahmenbedingungen. Solche Verbesserungen beinhaltet die Teilrevision des Umweltschutzgesetzes, mit dem sich der Nationalrat am 3. Mai 2023 während der Sondersession befasst. 

    Der SBV hat bereits im Rahmen der Vernehmlassung vom Februar 2022 das Ziel unterstützt, einen entsprechenden Rahmen im Umweltschutzgesetz für eine moderne und umweltschonende Kreislaufwirtschaft zu schaffen. Der gewählte regulatorische Ansatz aus einer Mischung von Anreizen, Kompetenzen zur Regulierung und Förderinstrumenten scheint zielführend. Es ist jedoch wichtig zu untermauern, dass die Unternehmen der Bauwirtschaft viele Hauptanliegen der Revision längst auf freiwilliger Basis umgesetzt haben. Zudem wurden bereits wichtige rechtliche Grundlage geschaffen wie zum Beispiel die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA). Diese räumt der Vermeidung, Verminderung und der gezielten Verwertung von Abfällen einen hohen Stellenwert ein. 

    Enge Koordination mit Baubranche wichtig  
    Mit lebenszyklusoptimierten Bauten können Ressourcen und Materialien über mehrere Objekt-​Lebenszyklen generell ohne Einbussen an Qualität oder Funktionalität im Kreislauf gehalten oder wiederverwertet werden. Die Bauwirtschaft hat diesbezüglich schon viele innovative Lösungsansätze erarbeitet und wird diese weiterentwickeln. Die Materialwahl bei Bauprojekten treffen jedoch die Bauherren, Architekten und Planer und nicht die Bauunternehmer. Diese gilt es davon zu überzeugen, die Kreislaufwirtschaft ganz früh in der Projektentwicklung einzubinden. Der SBV appelliert deshalb an diese Anspruchsgruppen und die Politik, bei der Umsetzung des Umweltschutzgesetzes eine enge Koordination mit den Baumeistern einzugehen, um das Knowhow der gesamten Baubranche zu nutzen und hemmende Rahmenbedingungen oder Fehlanreize zu verhindern. Ebenfalls zentral sind für den SBV die Kompatibilität des Schweizer Umweltschutzgesetzes mit internationalen Standards und regulatorischen Vorgaben. Explizit gilt es, die Entwicklungen in der EU mitzuberücksichtigen, um einen Swiss Finish und daraus resultierende Handelshemmnisse zu verhindern. 

    Verzicht auf nationale Grenzwerte für die graue Energie  
    Der SBV regt an, auf nationale Grenzwerte für die graue Energie zu verzichten. Eine korrekte Erfassung der grauen Energie bei Neubauten und Erneuerungen kommt in der Praxis einer Herkulesaufgabe gleich, die scheitern dürfte – oder schlimmer noch – verzerrende Resultate liefern könnte. Damit droht im Endeffekt ein faktisches Verbot für gewisse Bauweisen beziehungsweise Baumaterialien, was wiederum zu einer immensen Verteuerung der Bauwerke führt. Statt an solchen praxisuntauglichen Grenzwerten sollte sich die Ausschreibung von Bauwerken stets an der benötigten beziehungsweise gewünschten Funktion orientieren und nicht an spezifischen Baumaterialien. Diese ergibt sich durch die Ansprüche an das Bauwerk. Es gilt nicht nur die Ressourcenschonung, sondern die gesamte Nachhaltigkeit für Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft zu berücksichtigen.