Schlagwort: Verfahren

  • Digitalisierung der Baubewilligungsverfahren im Kanton Zürich

    Digitalisierung der Baubewilligungsverfahren im Kanton Zürich

    Im Rahmen seiner Bestrebungen, die Verwaltungsprozesse zu modernisieren und zu digitalisieren, hat der Kanton Zürich einen entscheidenden Schritt unternommen, um das Baubewilligungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Ab dem 1. April 2024 wird das Verfahren für die Einreichung von Baugesuchen durch die Einführung der Plattform komplett digitalisiert. Diese Entwicklung markiert einen Fortschritt in der Verwaltung und Abwicklung von Bauvorhaben, indem sie den Papierverbrauch reduziert und die Effizienz steigert.

    Seit dem Start im Februar 2020 hat die Plattform bereits wesentlich zur Vereinfachung des Baubewilligungsprozesses beigetragen. Sie ermöglicht einen reibungslosen Informationsaustausch zwischen Antragstellern, Behörden und anderen beteiligten Parteien und unterstützt den gesamten Prozess von der Einreichung bis zur Genehmigung eines Bauvorhabens. Bislang war das Verfahren jedoch nicht vollständig papierlos, da gesetzliche Bestimmungen die ausschliessliche Nutzung digitaler Mittel verhinderten.

    Die jüngsten Änderungen im Planungs- und Baugesetz sowie in der Bauverfahrensverordnung (BVV) und der Besonderen Bauverordnung I, die vom Regierungsrat beschlossen wurden, beseitigen diese Hürden. Mit der neuen Rechtsgrundlage ist der Weg frei für ein vollständig digitales Baubewilligungsverfahren. Baudirektor Martin Neukom hebt die Bedeutung dieser Entwicklung hervor und betont, dass mit der Umsetzung dieses digitalen Vorhabens ein kundenorientierter und ressourcenschonender Service geschaffen wird, der den heutigen Anforderungen entspricht und die Abwicklung von Baugesuchen für alle Beteiligten vereinfacht.

    Um die vollständige Umsetzung zu gewährleisten, müssen alle Städte und Gemeinden im Kanton Zürich innerhalb von drei Jahren auf das neue, ausschliesslich elektronische Verfahren umstellen. Diese Umstellung verspricht eine effizientere und umweltfreundlichere Gestaltung des Baubewilligungsprozesses, was eine bedeutende Neuerung für Fachleute im Management der Immobilienbranche darstellt.

  • Die angepassten Schweizer Gebäudelabels sind lanciert

    Die angepassten Schweizer Gebäudelabels sind lanciert

    Der GEAK: Die Basis
    Die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) definiert im Rahmen der GEAK-Normierung die Methodik für die Bilanzierung von Energie, CO2 und Treibhausgasen für den Betrieb von Gebäuden. Diese wird anschliessend von Minergie und SNBS in allen Produkten übernommen. Neben den Skalen zur Gesamtenergie und Gebäudehüllenqualität wurde bereits 2022 eine Skalierung der CO2-Emissionen ergänzt, die im Einklang mit dem Schweizer Treibhausgasinventar steht. Im März 2023 wurde zusätzlich eine Methode für die Bilanzierung der vorgelagerten Emissionen (Elektrizitätsproduktion, Fernwärme) ergänzt, so dass nun die gesamten in der Betriebsphase verursachten Treibhausgasgasemissionen ausgewiesen werden können.

    Die Minergie-Standards: Komfort, Effizienz und Klimaschutz
    Die Gebäudestandards von Minergie fokussieren auf Komfort, Effizienz und Klimaschutz. Bei der Anpassung der Minergie-Standards stechen drei Massnahmen heraus:

    1.            Treibhausgasemissionen (THGE) in der Erstellung: Neu gelten für alle Neubauten im Minergie-Standard Grenzwerte für die durch die Erstellung verursachten THGE. Die Grenzwerte sind so definiert, dass zu deren Einhaltung in jedem Fall Optimierungen vorgenommen werden müssen, aber weiterhin an allen Standorten und Lagen gebaut werden kann. Zudem wird die Installation von Photovoltaik und Erdsonden-Wärmepumpen dank flexiblen Grenzwerten nicht behindert. In den nächsten Jahren werden die Grenzwerte sukzessive verschärft. Mit dem gleichzeitig optimierten vereinfachten Nachweis wird das Verständnis für die relevantesten Massnahmen zur Reduktion der THGE geschärft. Die Bilanzierung kann auch von (noch) nicht spezialisierten Architektur- und Planungsbüros mit sehr wenig Aufwand vorgenommen werden.

    2.            Hitzeschutz: Auch in der Schweiz überhitzen die Gebäude mit den wärmer werdenden Sommermonaten öfter und stärker. Bisher wurde anhand von Erfahrungswerten vergangener Jahrzehnte modelliert, wie oft das Innenraumklima den minimalen Gesundheits- und Komfortanforderungen nicht mehr genügen kann. Neu muss der Nachweis für den Sommerlichen Wärmeschutz bei Minergie anhand von Klimadaten erbracht werden, welche MeteoSchweiz für die nächsten Jahrzehnte errechnet hat. Wie bisher darf ein Minergie-Wohnbau dabei bei Standardnutzung nicht mehr als 100 Stunden pro Jahr Temperaturen von über 26.5°C aufweisen. Dies bedingt ein adäquates architektonisches Konzept kombiniert mit entsprechend optimierter Gebäudetechnik. Vermehrt wird im Sommer ein Teil der Eigenstromproduktion für die Temperierung (Freecooling) oder sogar Kühlung der Gebäude aufgewendet werden müssen.

    3.            Photovoltaik (PV): Neu wird durch eine objektspezifische Verschärfung der Minergie-Kennzahl sichergestellt, dass die belegbare Dachfläche bei allen Minergie-Gebäuden voll für die Eigenstromproduktion genutzt wird. Darunter wird verstanden, dass Dachaufbauten für Gebäudetechnik, Fenster, Lifte oder Terrassen weiterhin möglich sind, aber die verbleibende Fläche voll mit Modulen belegt wird. Bei Sanierungen sind die Möglichkeiten einer vollständigen Nutzung der Dachfläche eingeschränkter als im Neubau, was im Grenzwert berücksichtigt ist. Bei Gebäuden mit bis zu 4 Stockwerken wird mit dieser Anpassung eine Leistung von 20-40Wp/m2 EBF installiert, im Vergleich zu 10Wp/m2 gem. Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) 2014. Auf die Einführung einer minimalen Leistung der PV-Anlagen von 20Wp/m2 EBF und damit de facto einer Pflicht zu Fassadenanlagen bei hohen Gebäuden wird aufgrund der aktuellen Unsicherheiten beim Brandschutznachweis von Fassadenanlagen vorerst verzichtet. Nach Vorliegen einer von der Branche breit getragenen Lösung wird diese Anforderung eingeführt werden.

    Ausserdem wird die Anforderung an die Gebäudehülle (bei Minergie- und Minergie-A-Bauten) erhöht. Ebenso müssen zur Erfüllung der Minergie-Kennzahl bspw. effizientere Geräte und Beleuchtung (in Zweckbauten) eingesetzt werden – für einen möglichst effizienten und fossilfreien Betrieb. Zur Sicherstellung eines optimalen Betriebs wird die Monitoring-Pflicht auf Gebäude ab 1’000 m2 EBF ausgeweitet. Zudem sind Minergie-Gebäude für die Elektromobilität bereit (und überwiegend mit Strom ausgerüstet). 

    Für alle Anpassungen gilt eine Übergangsfrist von 12 Monaten. Mehr Informationen zu den Anpassungen an den Minergie-Gebäudestandards stehen im entsprechenden Faktenblatt Minergie-Standards oder im Detail im Produktreglement Minergie-Gebäudestandards 2023.1.

    Der Zusatz ECO: Das Plus für Ökologie und Gesundheit
    Die Minergie Baustandards werden mit dem Zusatz ECO um eine besonders gesunde, kreislauffähige und klimafreundliche Bauweise ergänzt. Der erneuerte ECO-Zusatz besticht mit klarer Struktur, vereinfachtem Bewertungssystem und bringt die aktuellen Themen in das Label.

    Neu wurde das Thema «Klimaschutz und Ressourcen» mit 8 Vorgaben gestärkt, davon 2 neue zu «Restwert rückzubauender Bestandsbauten» und zum «Einsatz lokaler Ressourcen». Die Grenzwerte für Graue Energie und Treibhausgase wurden angepasst. Im Thema «Gebäudekonzept und Kreislaufwirtschaft» steht weiterhin die Nutzungsflexibilität und Wiederverwendung bzw. Wiederaufbereitung im Zentrum. Der Bereich «Gesundheit» wurde gekürzt, vereinfacht und im Bereich Baumaterialien verständlicher formuliert. Neu sind die Innovationsvorgaben in den Bereichen Gesundheit und Ökologie.

    Dank des neuen Bewertungssystems und der gemeinsamen Abwicklung mit dem Minergie-Nachweis auf der Label-Plattform vereinfacht sich die Nachweisführung und Zertifizierung. Die Kombination der strengeren Minergie-Baustandards mit dem neuen ECO-Zusatz bietet Bauherrschaften ein Label, das sie auf dem Weg in das zukunftsfähige Bauen unterstützt und die Qualität sicherstellt.

    Für die Anpassung gilt eine Übergangsfrist von 12 Monaten. Mehr Informationen zu den Anpassungen am Zusatz ECO stehen im entsprechenden Faktenblatt Zusatz ECO oder im Detail im Produktreglement, Zusatz ECO 2023.1.

    Der SNBS-Hochbau: Umfassend nachhaltig
    Mit dem SNBS-Hochbau werden Gebäude in allen Dimensionen der Nachhaltigkeit (Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt) geprüft und zertifiziert. Mit der aktuellen Anpassung wird die Anzahl Kriterien und Messgrössen um rund ein Viertel auf 35 Kriterien resp. 98 Messgrössen reduziert. Dies vor allem durch Weglassen, was in Normen und rechtlichen Grundlagen bereits ausreichend geregelt ist.

    Verschärft und ergänzt werden hingegen die Anforderungen für klimaangepasstes und CO2-armes Bauen. So wird bspw. das Denken in Kreisläufen geschärft, die Wiederverwendung von Bauteilen geregelt oder der Einbezug rückzubauender Gebäudeteile in die Bewertung der Treibhausgasemissionen von Neubauten integriert.

    Ein weiteres neues Thema ist das Mikroklima, also die Begrünung von Aussenräumen, Beschattung von Aufenthaltsbereichen oder Gestaltung von Eigenschaften von Oberflächen im Aussenraum.

    Für die Anpassung gilt eine Übergangsfrist von 12 Monaten. Mehr Informationen zu den Anpassungen am SNBS-Hochbau stehen im entsprechenden Faktenblatt SNBS-Hochbau oder im Detail im Kriterienbeschrieb SNBS-Hochbau 2023.1.

    Das SNBS-Areal: Für Nachhaltigkeit auf Arealebene
    Neu können die bekannten Qualitäten des SNBS-Hochbau auch auf Ebene Areal zertifiziert werden. Es wurden 22 Schlüsselkriterien vom SNBS-Hochbau auf das Areal übertragen und 8 neue Kriterien entwickelt. Es handelt sich dabei um Aspekte, deren Thematisierung sich bei Einzelgebäuden oft nicht lohnen, aber in Arealen entscheidend zu deren Nachhaltigkeit beitragen. Dazu gehören beispielsweise die Governance des Areals, Anforderungen an die Entwicklungsphase oder die Einbindung des Areals ins Umfeld. Im Areal sind Kompensationen bei Treibhausgasen, Energie, Mobilität und Bodennutzung möglich. Die Themen ESG und EU-Taxonomie werden im Kriterienbeschrieb ebenfalls adressiert. Zertifizierbar sind sämtliche Nutzungen auf einem Areal.

    Mehr Informationen zum neuen SNBS-Areal stehen im entsprechenden Faktenblatt SNBS-Areal oder im Detail im Kriterienbeschrieb SNBS-Areal 2023.1. Projekte können ab sofort geplant und ab November 2023 eingereicht werden.

    Das Minergie-Areal: Klimaschutz im Areal
    Minergie-Areale orientieren sich an denselben Zielen wie die Minergie-Baustandards, umfassen aber auch arealspezifische Anforderungen. Die einzelnen Gebäude sind mehrheitlich nach Minergie zu zertifizieren und erfüllen so neben höchsten Anforderungen an Energie- und Treibhausgasemissionen überdurchschnittliche Anforderungen an den Hitzeschutz und die Raumluftqualität. Neu bei Minergie sind die Vorgaben ans Arealmanagement, die klimaangepasste Gestaltung des Aussenraums und Anreize zu einer klimafreundlichen Mobilität. Damit soll auf Minergie-Arealen eine besonders hohe Lebensqualität sichergestellt werden.

    Mehr Informationen zum neuen Minergie-Areal stehen im entsprechenden Faktenblatt Minergie-Areal oder im Detail im Produktreglement Minergie-Areal 2023.1. Projekte können ab sofort geplant und ab November 2023 eingereicht werden.

    Ablösung der 2000-Watt-Areale
    Mit der Einführung des SNBS-Areal und des Minergie-Areal wird das bisher durch das Bundesamt für Energie geführte 2000-Watt-Areal abgelöst. Bestehende Areale «in Entwicklung» oder «in Transformation» finden in einem der neuen Areal-Labels eine gleichwertige Anschlusslösung. Für den Übergang ist gegenüber der Neuzertifizierung ein erleichtertes Verfahren vorgesehen.

  • 10 Millionen Franken Fördermittel für Betonrecycling-Technologie

    10 Millionen Franken Fördermittel für Betonrecycling-Technologie

    Fast 40% der globalen CO2-Emissionen sind auf den Bau- und Gebäudesektor zurückzuführen. Jährlich werden weltweit rund 30 Milliarden Tonnen Beton hergestellt und die Nachfrage steigt weiter an. Das Bindemittel Zement und der Verbundwerkstoff Beton sind wichtige Baustoffe – ihre Produktion trägt allerdings zum Klimawandel bei. Schätzungen gehen davon aus, dass alleine die Zementindustrie für mehr als 8% der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich ist. Mit reCO2ver® hat Sika eine innovative Technologie entwickelt, die eine vollständige Wiederverwertung von Beton-Abbruchmaterial ermöglicht und in der Betonbranche einzigartig ist.

    17’000 Tonnen CO2-Speicherung in  Beton-Abbruchmaterial bis ende 2030

    Sikas bereitet Altbeton nicht nur in die qualitativ hochwertigen Einzelteile Kies, Sand und Zementstein auf, sondern kann dank eines chemischen Verfahrens zusätzliches CO2 binden. Zirka 15 Kilogramm CO2 können pro Tonne Abbruchmaterial dauerhaft gespeichert werden. Darüber hinaus wird das im Prozess entstehende Zementsteinpulver durch Sika

    Additive in seiner Leistungsfähigkeit optimiert und kann so erneut als Zementersatz in der Betonproduktion eingesetzt werden. Seit Oktober 2021 ist eine Pilotanlage in der Schweiz in Betrieb – die Testphase wurde nun erfolgreich abgeschlossen.

    Um den Klimamehrwert der Anlagen standardisiert belegen zu können, entwickelt Sika gemeinsam mit South Pole ein Klimaschutzprogramm gemäss den Vorgaben des Schweizer Bundesamts für Umwelt (BAFU). Ein bedeutender Meilenstein in Bezug auf die Umsetzung und Verwendung dieser Technologie zur CO2-Abscheidung und -Speicherung wurde nun erreicht: Die Schweizer Stiftung Klimarappen garantiert den Kauf von CO2-Zertifikaten aus diesem Programm von anfänglich CHF 10 Millionen bis Ende 2030.

    Die Implementierung der industriellen Anlagen ist zentraler Bestandteil des zertifizierten Klimaschutzprogramms. Bis Ende 2030 sollen so rund 17’000 Tonnen CO2 in Beton-Abbruchmaterial gespeichert werden. Dies entspricht ungefähr der CO2-Menge, die beim Bau von 850 Einfamilienhäusern aus Beton freigesetzt wird. Philippe Jost, Head Construction Sika: «Mit unserer Innovationsstärke und unseren nachhaltigen Technologien ermöglich wir es unseren Kunden in der Bau- und Fahrzeugindustrie, ihren ökologischen Fussabdruck zu verkleinern und den Wandel hin zu mehr Nachhaltigkeit zu vollziehen. Wir freuen uns sehr, dass die reCO2ver®-Technologie gezielt gefördert wird. Wir sind davon überzeugt, dass wir durch das Programm einen grossen Mehrwert für die Baubranche, die Umwelt und für die nachfolgenden Generationen schaffen.»

  • Mit Mikroorganismen gegen die Winterstromlücke

    Mit Mikroorganismen gegen die Winterstromlücke

    Die gemeinsame Studie von Energie 360° und Partnern zeigt nun, dass eine Umsetzung möglich und wirtschaftlich interessant ist, wenn dabei bestehende Gasspeicher genutzt werden. Diese gibt es in den Nachbarländern der Schweiz. Zu diesem Zweck muss die Schweiz mit ihren Nachbarländern Regeln für den Import von erneuerbarem Gas vereinbaren. Bei der Geo-Methanisierung wird im Sommer überschüssige erneuerbare Energie, beispielsweise Solarstrom, in Wasserstoff (H2) umgewandelt. Dieser wird zusammen mit CO2, das etwa aus Biogasanlagen stammt, in einen natürlichen Untergrundspeicher eingebracht. In mehr als 1000 Metern Tiefe verbinden Mikroorganismen – Urzeitbakterien, sogenannte Archaeen – Wasserstoff und Kohlenstoff zu erneuerbarem Methangas (CH4). Im Winter, wenn der Bedarf an Strom und Wärme hoch ist, lässt sich das erneuerbare Gas ausspeichern und vielseitig nutzen.

    Realisierung im nahen Ausland möglich
    Das Forschungsprojekt «Underground Sun Conversion – Flexible Storage» (USC-FlexStore) von Energie 360° und dem österreichischen Energiespeicherunternehmen RAG Austria AG untersuchte technische, betriebliche, wirtschaftliche, ökologische und regulatorische Aspekte des innovativen Verfahrens. Als Schweizer Forschungspartner arbeiteten die Universität Bern, die Empa und die Ostschweizer Fachhochschule mit. Die Ergebnisse des Projekts zeigen nun, dass solche Speicher realisierbar sind – aus wirtschaftlichen Überlegungen idealerweise dort, wo bereits Lagerstätten vorhanden sind, beispielsweise im österreichischen Pilsbach.

    Enormes Potenzial für Energiebedarf in der Schweiz
    Die existierende und gute internationale Zusammenarbeit in Energieversorgungsfragen bleibt zentral. Somit kann die bestehende Infrastruktur, also das Europäische Gasnetz, genutzt und die gespeicherte Energie als erneuerbares Gas oder Strom beispielsweise für Industrieprozesse und Spitzenlastabdeckungen eingesetzt werden. Jörg Wild, CEO von Energie 360°: «Das Potenzial ist enorm: Jährlich kann mit diesem Verfahren erneuerbare Energie von einigen Terawattstunden saisonal gespeichert werden. Damit wird die Winterstromlücke in der Schweiz substanziell entschärft.» Voraussetzung für die Nutzung der Winterenergie ist jedoch, dass die Schweiz mit ihren Nachbarländern verbindliche Regelungen für den Bezug von erneuerbaren Gasen abschliesst.

    Energie 360° prüft Beteiligung an Projekt
    In einem nächsten Schritt will Energie 360° die gewonnene Expertise für die Geo-Methanisierung und -Speicherung vertiefen sowie das Know-how in zukünftige Projekte in der Schweiz und international einbringen. Zudem prüft das Unternehmen die Beteiligung an einem erneuerbaren Gasspeicher-Projekt in einem Nachbarland.

  • Fünf Technologien auf dem Weg zu Netto-Null

    Fünf Technologien auf dem Weg zu Netto-Null

    Die TA-Swiss-Studie hat zum Ziel, Politik und Öffentlichkeit über Chancen, Grenzen und Risiken verschiedener Methoden zur CO2-Entnahme und Speicherung zu informieren. Dabei wurden Aspekte wie Machbarkeit, Klimawirksamkeit, Kosten, Ressourcenverbrauch und Auswirkungen auf Umwelt und Bevölkerung betrachtet.

    Bei den fünf Technologien handelt es sich um:

    • die Speicherung von CO2 als Biomasse im Wald und die Verwendung von Holz
    • die Speicherung in Form von Humus im Boden und den Einsatz von Pflanzenkohle
    • die Abscheidung und Speicherung von CO2 bei der Verbrennung von Biomasse  (BECCS)
    • die Entnahme aus der Luft und Speicherung  (DACCS)
    • die beschleunigte Verwitterung von Abbruchbeton und Gestein (Carbonatisierung)

    Jede der fünf NET wurde anhand des aktuellen Wissensstands und mithilfe von Experteninterviews bewertet. Mögliche Chancen, Risiken, Synergieeffekte und Konflikte wurden aus Systemsicht identifiziert und betrachtet. Darauf basierend wurden allgemeine und spezifische, technologiebezogene Handlungsoptionen und Empfehlungen abgeleitet und zusammen mit ausgewählten Stakeholdern reflektiert.

    Die wichtigsten allgemeinen Empfehlungen der Studie
    Damit der Beitrag von NET zum Netto-Null-Ziel umwelt- und gesellschaftsverträglich umgesetzt werden kann, sollten sich Politik und Gesellschaft frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzen. Dies erfordert insbesondere, dass die Öffentlichkeit mittels faktenbasierter und nachvollziehbarer Informationen in die Gestaltung der Einsatzbedingungen der NET einbezogen wird.

    Es braucht eine übergreifende Strategie zur Nutzung begrenzter Ressourcen, wie erneuerbarer Energie, Wasser, Biomasse und Boden, und zur Finanzierung für die Entwicklung und Umsetzung der NET.

    Um das Potential der unterschiedlichen Technologien zu bestimmen, sind weitere Untersuchungen nötig.

    Die langfristig der Atmosphäre entzogene Menge an CO2 muss transparent und einfach erfasst werden können, um einen verlässlichen Bewertungsrahmen zu schaffen und zu vermeiden, dass dasselbe CO2 mehrmals gezählt wird.

    Die Mindestzeitdauer der CO2-Fixierung, ab welcher eine Technologie bzw. ein NET-Projekt im Sinne der Klimastrategie anerkannt wird, sollte reflektiert werden.

    NET können beim Erreichen des Netto-Null-Ziels nur ergänzend zur prioritären Reduktion der Treibhausgasemissionen zum Einsatz kommen. Daher ist es wichtig, dass für die Reduktion von CO2-Emissionen und für die CO2-Entfernung getrennte Ziele gelten.

    Die Schweiz hat momentan eine Vorreiterrolle bei der Entwicklung von NET. Dieser Wettbewerbsvorteil sollte mit der Förderung der entsprechenden Forschung und Entwicklung, sowie von Demonstrationsprojekten weiter gestärkt werden.

  • Neues Verfahren ermöglicht individuelle Gestaltung von Backsteinen

    Neues Verfahren ermöglicht individuelle Gestaltung von Backsteinen

    Keller Unternehmungen mit Sitz in Pfungen und die Hochschule Luzern (HSLU) haben ein Verfahren zur Individualisierung von Backsteinen entwickelt. Es ermöglicht Bauherren und Architekten neue Gestaltungsmöglichkeiten in der Serienproduktion für die Sichtfläche der Steine, heisst es in einer Medienmitteilung.

    Demnach kommen in dem neuen Verfahren die natürlichen Unregelmässigkeiten von historischen Backsteinen in Textur und Farbe zum Tragen. Damit kann die Einzigartigkeit eines Steins gezielt zur Gestaltung einer Fassade eingesetzt werden.

    „Unser Ziel war, diese in der modernen Backsteinherstellung weitgehend verschwundenen Abweichungen wieder zu beleben und zu ergänzen“, wird Projektmanagerin Cornelia Gassler zitiert.

    Unter Mitwirkung eines interdisziplinären Forschungsteams aus Produktdesignern, Maschinenbauern und Architekten entstanden so modulare Werkzeugaufsätze für die Gestaltung der Backsteinoberfläche. „Die Herstellung von Backsteinen ist eine Jahrtausende alte Technik“, so Gassler weiter. „Unser Ansatz mit seinen technisch einfach gehaltenen Aufsätzen spiegelt das wider, ist aber dank der modernen digitalen Steuerung gleichzeitig sehr präzise kontrollierbar.“

    In der modernen industriellen Backsteinherstellung wird normalerweise Einheitlichkeit bei Backsteinen angestrebt. Dies hinterfragte Cornelia Gassler 2018 zunächst in ihrer Masterarbeit und erhielt dafür den Förderpreis Master of Arts Design von der HSLU. Daraus entwickelte sich 2019 das von Innosuisse, der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung, geförderte Forschungsprojekt ExxE in Kooperation mit Keller Unternehmungen.

    Die neuen Designs sind ab sofort unter der Marke kelesto Signa bei der Keller Systeme AG erhältlich.

  • Bundesamt für Energie fördert deutlich mehr Projekte

    Bundesamt für Energie fördert deutlich mehr Projekte

    Das Bundesamt für Energie hat 2021 insgesamt 79 neue Projekte sowie 13 neue Programme im Rahmen der Wettbewerblichen Ausschreibungen zum Stromsparen im Industrie- und Dienstleistungsbereich und in Haushalten gefördert. Damit lag die Zahl der bezuschussten Projekte deutlich über der von 2020, heisst es in einer Medienmitteilung. 2020 lag die Zahl der geförderten Projekte bei 39, die Zahl der bezuschussten Programme bei 15.

    Dieser Anstieg bei den Projekten ist dem Bundesamt für Energie zufolge „zumindest teilweise auf das abgemilderte Auswahlverfahren im Jahr 2021 zurückzuführen“. Es war als „Sofortmassnahme für Projekte aufgrund der Covid-19-Pandemie“ eingeführt worden. Die Begünstigten erhielten 2021 insgesamt 40 Millionen Franken.

    Die Zuschüsse wurden unter anderem dafür eingesetzt, um Schachtheizungen für Beschneiungsanlagen energetisch zu optimieren, eine Produktionsanlage für Schubladen bei einem Möbelhersteller sowie Vakuumpumpen in einer Papierproduktionsmaschine zu ersetzen.

    Zusammengenommen kommen die geförderten Projekte und Programme auf eine Stromersparnis von 90 Gigawattstunden pro Jahr. „Das entspricht dem jährlichen Stromverbrauch von 16’000 Haushalten“, heisst es in der Medienmitteilung.

    Die Wettbewerblichen Ausschreibungen 2022 haben unterdessen bereits begonnen. Interessierte können Programme bis zum 2. Mai einreichen. Bewerbungen für Projekte können sie das ganze Jahr über zu einem beliebigen Zeitpunkt abschicken. Die Eingabe erfolgt online. Zu- und Absagen über eine Förderung erhalten die Teilnehmenden nach spätestens vier Wochen.