Schlagwort: Vergütung

  • Bundesrat erleichtert Bewilligung grosser Solaranlagen

    Bundesrat erleichtert Bewilligung grosser Solaranlagen

    Der Bundesrat hat am 17. März mehrere Änderungen bei Verordnungen im Energiebereich vorgenommen. Diese setzen laut einer Mitteilung die dringlichen Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter um, welche das Parlament 2022 beschlossen hat.

    Die Änderungen erleichtern die Bewilligung von grossen Photovoltaikanlagen. Die Baubewilligung selbst wird durch den Kanton erteilt und muss auch Auflagen für den Rückbau enthalten. Die Standortgemeinde und die Grundeigentümerschaft müssen zugestimmt haben. Der Bund wiederum bewilligt die elektrische Erschliessung.

    Die Grossanlagen können eine Einmalvergütung von bis zu 60 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten erhalten. Dazu müssen sie bis Ende 2025 mindestens 10 Prozent der erwarteten Produktion der Anlage oder 10 Gigawattstunden eingespeist haben. Die gesamte Anlage muss bis Ende 2030 ans Netz gegangen sein.

    Die Erleichterungen gelten, bis diese neuen Grossanlagen insgesamt 2 Terawattstunden Strom erzeugen. Die Anlagen dürfen nicht auf Fruchtfolgeflächen errichtet werden.

  • Standort beeinflusst Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen

    Standort beeinflusst Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen

    Die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage für Ein-​ und Mehrfamilienhäuser ist abhängig vom Wohnsitz und dem lokalen Stromnetzbetreiber. Forschende der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETH) und der Universität Bern haben einen Zusammenhang zwischen dem örtlichen Satz für selbst erzeugten Strom und dem Strompreis nachgewiesen.

    Für die vom Bundesamt für Energie in Auftrag gegebene Untersuchung Sweet Edge wurden laut einer Mitteilung zur Studie in 2067 Schweizer Städten und Gemeinden Daten zu Anschaffungskosten, Förderungen, Leistung, Höhe der Einspeisevergütung, Stromkostenersparnis durch den Eigenverbrauch und Steuersatz gesammelt.

    In Orten mit geringen Subventionen entstünden kleinere Anlagen mit einer geringeren Stromausbeute. „Je weniger der lokale Stromnetzbetreiber für den eingespeisten Solarstrom zahlt und je mehr er für den gelieferten Strom verlangt, desto eher passen Haushalte die Grösse ihrer Solaranlage auf den Eigenverbrauch an“, wird ETH-​Professor Tobias Schmidt in der Mitteilung zitiert.

    Der Studie zufolge ist eine Anlage nur für knapp jedes zweite Einfamilienhaus lohnenswert. Als profitabel stuften die Forschenden eine Anlage ein, wenn sie in 30 Jahren mehr als 3 Prozent Gewinn erzielt. Bei der Vergütung für selbst erzeugten Solarstrom ist das Forscherteam auf grosse lokale und kantonale Unterschiede gestossen, heisst es. Entsprechend schwanke das Verhältnis zwischen Anlagengrösse und Stromverbrauch. Als rentabler hätten sich Mehrfamilienhäuser mit grösseren Dachflächen erwiesen, bei denen sich eine Anlage fast immer rechne, insbesondere in Kombination mit einer Wärmepumpe.