Schlagwort: Vermieter

  • Hypothekarischer Referenzzinssatz bei 1,75 Prozent stabil

    Hypothekarischer Referenzzinssatz bei 1,75 Prozent stabil

    Der hypothekarische Referenzzinssatz, massgeblich für die Mietzinsgestaltung in der gesamten Schweiz, verbleibt bei 1,75 Prozent. Dies wurde am 3. Juni 2024 bekannt gegeben und beruht auf dem volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen, der am 31. März 2024 bei 1,72 Prozent lag. Dieser Durchschnittszinssatz hat sich seit dem letzten Quartal nicht verändert, wodurch der mietrechtlich relevante Referenzzinssatz weiterhin kaufmännisch gerundet bei 1,75 Prozent bleibt. Diese Stabilität wird bis zu einer signifikanten Veränderung des Durchschnittszinssatzes von unter 1,63 Prozent oder über 1,87 Prozent beibehalten.

    Bedeutung für Mietzinsansprüche
    Der Referenzzinssatz von 1,75 Prozent ist seit dem 2. Dezember 2023 unverändert. Bei Mietverträgen, die auf einem höheren Referenzzinssatz von 2,00 Prozent oder mehr basieren, besteht weiterhin ein Anspruch auf Mietzinssenkung. Umgekehrt ergibt sich für Vermietende ein Anspruch auf Mietzinserhöhung, wenn der zugrunde liegende Referenzzinssatz bei 1,50 Prozent oder darunter liegt, gemäss den mietrechtlichen Bestimmungen, die eine Erhöhung um 3 Prozent pro Viertelprozentpunkt vorsehen.

    Ausnahmen und zusätzliche Einflussfaktoren
    Es gibt Ausnahmen für bestimmte Mietverträge wie indexierte oder gestaffelte Mietzinsen und Umsatzmieten bei Geschäftsräumen. Auch geförderte Wohnungen unterliegen häufig speziellen Regelungen. Darüber hinaus können andere Kostenfaktoren wie die Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise und die Unterhalts- und Betriebskosten die Mietzinsgestaltung beeinflussen. Die Teuerung kann zu 40 Prozent in die Mietzinsberechnung einfliessen, was zu Anpassungen führen kann.

    Regelmässige Bekanntgabe und rechtliche Grundlage
    Der hypothekarische Referenzzinssatz und der zugrunde liegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) veröffentlicht, mit der nächsten Bekanntgabe am 2. September 2024. Seit dem 10. September 2008 dient der einheitliche Referenzzinssatz als Grundlage für die Mietzinsgestaltung in der Schweiz, gemäss Artikel 12a der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG). Diese Regelung ersetzte die früher in den einzelnen Kantonen gültigen Zinssätze für variable Hypotheken und sorgt für eine einheitliche und transparente Mietzinsberechnung im ganzen Land.

  • Anstieg der Leerstandsquoten auf dem Schweizer Büromarkt

    Anstieg der Leerstandsquoten auf dem Schweizer Büromarkt

    Die neuesten Erhebungen von CBRE zeigen, dass im dritten Quartal 2023 die verfügbare Bürofläche in der Schweiz auf 1,82 Millionen Quadratmeter anwuchs, was 3,8 Prozent des Gesamtbestandes entspricht. Besonders betroffen sind die peripheren Büromärkte, die abseits der fünf grössten Bürostandorte – Zürich, Genf, Basel, Bern und Lausanne – liegen. Hier ist eine deutliche Zunahme an verfügbaren Flächen zu verzeichnen, wobei beispielsweise in der Region um den Zürcher Flughafen und im Limmattal ein Verfügbarkeitsanteil von 13,3 Prozent erreicht wird.

    Währenddessen bleibt die Nachfrage nach Büroflächen in zentralen Lagen hoch. Mieter legen vermehrt Wert auf Aspekte wie gute Erreichbarkeit, Nachhaltigkeit und einen hochwertigen Ausbau durch den Vermieter. In der Zürcher Innenstadt ist die Verfügbarkeit von Büroflächen im selben Quartal auf 2,7 Prozent gesunken, im Zürcher CBD sogar auf 2,0 Prozent.

    Die rückläufige Gesamtnachfrage wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Einerseits hat das gestiegene Angebot an Büroflächen die Bautätigkeit und damit die Fertigstellung neuer Projekte übertroffen. Andererseits hat die abkühlende Wirtschaftslage dazu geführt, dass die Nachfrage gesunken ist. Dieser Trend konnte bisher durch das starke Wirtschaftswachstum und hohe Flächenumsätze, die die Zunahme der Homeoffice-Tätigkeit ausglichen, überdeckt werden. Nun macht sich jedoch der gedämpfte Bedarf in Form höherer Leerstände bemerkbar, was eine Herausforderung für das Immobilienmanagement darstellt.

  • Hypothekarischer Referenzzinssatz für Mietpreisgestaltung bleibt stabil bei 1,5 Prozent

    Hypothekarischer Referenzzinssatz für Mietpreisgestaltung bleibt stabil bei 1,5 Prozent

    Berechnung und Hintergrund
    Der Referenzzinssatz basiert auf dem volumengewichteten Durchschnitt der inländischen Hypothekarzinsen. Mit Stichtag 30. Juni 2023 ist dieser Durchschnittszinssatz im Vergleich zum Vorquartal von 1,44 auf 1,59 Prozent angestiegen. Der Referenzzinssatz wird in Viertelprozenten gerundet und veröffentlicht.

    Rechtliche Auswirkungen für Mieter und Vermieter
    Ein Senkungsanspruch für Mieter besteht weiterhin, wenn der Mietzins auf einem Referenzzinssatz von 1,75 Prozent oder höher basiert. Bei einem Mietzins, der auf einem Referenzzinssatz von 1,25 Prozent basiert, können Vermieter den Mietzins im Rahmen des Mietrechts um bis zu 3 Prozent erhöhen.

    Zusätzliche Faktoren für Mietzinsanpassungen
    Neben dem Referenzzinssatz können auch der Landesindex der Konsumentenpreise und Veränderungen in den Unterhalts- und Betriebskosten zu einer Anpassung des Mietzinses führen. Die Teuerung kann bis zu 40 Prozent des Mietzinses ausmachen.

    Öffentliche Bekanntgabe
    Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) gibt den Referenzzinssatz sowie den zugrunde liegenden Durchschnittszinssatz vierteljährlich bekannt. Die nächste Mitteilung ist für den 1. Dezember 2023 geplant.

    Historischer Kontext
    Seit dem 10. September 2008 wird der einheitliche hypothekarische Referenzzinssatz für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz verwendet, ersetzt damit die vorher in den einzelnen Kantonen geltenden variablen Hypothekarzinsen.

  • Raiffeisen hat schlechte Nachrichten

    Raiffeisen hat schlechte Nachrichten

    Der Anstieg bei den Mieten in der Schweiz dürfte weiter an Fahrt zulegen. Die Erhöhungen nach der Anhebung des Referenzzinssatzes von Anfang Juni werden per Anfang Oktober wirksam. Doch das war erst der Anfang, wie es in einer Studie von Raiffeisen am Donnerstag heisst.

    Bei den Mieten sei «Feuer im Dach», schreiben die Immobilienexperten. Die nächsten Erhöhungen des Referenzzinssatzes seien bereits in Sicht. «Im Dezember dürfte der Referenzzinssatz auf 1,75 Prozent steigen», so die Erwartung. Damit drohe der Mehrheit der Schweizer Mieterinnen und Mieter eine weitere Mieterhöhung per 1. April 2024. Eine nochmalige Erhöhung sei nach dem Zinsszenario dann erst Ende 2024 oder Anfang 2025 möglich.

    Zwei Drittel in zweiter Runde betroffen
    Während in der aktuellen Erhöhungsrunde schätzungsweise knapp die Hälfte aller Mieter potenziell betroffen sind, dürften nach dem zweiten Referenzzinsanstieg bei rund zwei Dritteln aller Mietverhältnisse Erhöhungspotentiale bestehen, heisst es weiter.

    Und die Steigerungen werden klar über den vorgesehenen 3 Prozent liegen. Die Vermieter geben auch einen Teil der aufgelaufenen Teuerung an die Mieter weiter und machen die allgemeinen Kostensteigerungen geltend. Eine genaue Prognose sei in Ermangelung von Erfahrung mit einer solchen Situation mit grossen Unsicherheiten behaftet. Doch die Experten rechnen damit, dass die schweizweite Mietpreisteuerung im Verlauf des nächsten Jahres mit der zweiten Erhöhung des Referenzzinssatzes zeitweise auf 8 Prozent klettern dürfte.

    Doch nicht nur die Erhöhungen treiben die Mieten. Voraussetzung dafür, dass die Vermieter diese überhaupt durchsetzen können, liege vor allem auch an der weiter hohen Nachfrage und dem knappen Angebot. «Die Nachfrage nach Mietwohnungen zieht aufgrund einer dynamisch wachsenden Zuwanderung in schnellen Schritten weiter stark an», heisst es in der Studie.

    Rekord bei Zuwanderungssaldo
    Die Experten halten es für möglich, dass bei der Nettozuwanderung in diesem Jahr sogar das bisherige Rekordsaldo des Jahres 2008 geknackt wird. «Bis im Mai 2023 lag der Wanderungssaldo der ausländischen Wohnbevölkerung in der Schweiz um ein Viertel höher als in der vergleichbaren Vorjahresperiode». Und darin seien die ukrainischen Flüchtlinge im Land noch nicht eingerechnet, die oft unterstützt von den Kommunen auf dem freien Markt eine Wohnung suchen würden.

    Hinzu kommen noch andere Effekte, wie etwa eine hohe Zahl von Haushaltsneugründungen oder der Einfluss des Trends zum Home Office. Dadurch steigen die Ansprüche an die Wohnsituation.

    Keine Besserung beim Angebot in Sicht
    Der Mietwohnungsmarkt trocknet zunehmend aus. Die Leerstandquoten insbesondere in den urbanen Zentren sind tief und die Angebotsmieten steigen.

    Anzeichen für eine angebotsseitige Linderung der Wohnungsknappheit gebe es kaum. Zwar habe sich die Zahl der eingereichten Baugesuche für Wohnungen in den letzten Quartalen immerhin stabilisiert, die dringend nötige Bauoffensive lässt aber weiter auf sich warten. «Die dünne Projektpipeline reicht bei weitem nicht aus, um die aktuell starke Zusatznachfrage nach Wohnungen zu befriedigen.

    Förderung für Wohnungsbau oder individuelle Beihilfen
    Einen kritischen Blick werfen die Raiffeisen-Experten in diesem Zusammenhang auch auf die Forderungen nach einer stärkeren Förderung des gemeinnützigen Wohnbaus. Auch das koste viel Geld und nicht immer würden in den städtischen oder Genossenschaftswohnungen bedürftige Mieter leben. Rund die Hälfte der Bewohner von Genossenschaftswohnungen verfüge nämlich über ein so hohes Einkommen, dass sie auf die Förderung gar nicht angewiesen seien, so die Studienautoren.

    Die starke Verbilligung dieser Wohnungen führe zu gewissen Fehlanreizen. Haushalte, die von diesen günstigen Mieten profitieren, hätten wenig Interesse daran, diese Wohnung später wieder zu verlassen, auch wenn sich die Lebensumstände ändern. Es stelle sich die Frage, ob eine subjektspezifische Förderung – also eine direkte Unterstützung der bedürftigen Haushalte – schlussendlich nicht wünschenswertere Ergebnisse erzielen würde, schreibt Raiffeisen.

  • Real Estate Brains: Der stationäre Einzelhandel ist angezählt

    Real Estate Brains: Der stationäre Einzelhandel ist angezählt

    Am Dienstagmorgen gab es per Internet zum zweiten Mal das neu geschaffene Format «Real Estate Brains». Das Thema lautete «Ist der Handel tot – es lebe der Handel!». Im Detail: Wie gross ist aktuell das Problem für die Vermieter? Wer profitiert vom sich wandelnden Handel? Wie sieht der Einzelhandel nach der Corona-Krise aus? Die Branchenprofis Susanne Eickermann-Riepe, Partner & German Real Estate Leader bei PwC (Pricewaterhouse Coopers), Marcel Stoffel, CEO Swiss Council of Shopping Places und Nico Schröder, Bereichsleiter Innovation bei Aachener Grundvermögen mit Sitz in Köln (D) präsentierten in Kurzreferaten ihre Thesen.

    «Der Handel hatte es schon vor der Krise schwer»

    Susanne Eickermann-Riepe, Partner & German Real Estate Leader bei PwC, ist überzeugt: «Es gibt immer mehr Lösungen als man denkt.» Man müsse sich vorbereiten – auch für eine nächste Welle der Entscheidungen im 3. und 4. Quartal. Es sei wichtig, seine Möglichkeiten genau zu kennen und bereit zu sein, schnelle Entscheidungen zu treffen.  Vermietern und Mietern rät sie, fair zu bleiben: «Man wird sich auch nach der Krise daran erinnern, wie ein Unternehmen die Krise gemanagt hat.» Vermieter müssten zudem bedenken, dass der Ersatz von Mietern, die man in der Krise verliert, teuer werden könne.

    Immobilienbewerter könnten zurzeit zwar die Bonität der Mieter und das Risiko der Branche analysieren: «Allerdings haben wir momentan keinen aktiven Markt. Man muss mit einer längeren Vermarktungsdauer rechnen sowie mit Mietanpassungen oder Mietausfall im Betriebsbereich. Auf der Finanzseite ergeben sich auf Mieter- und Vermieterseite Liquiditätsprobleme.» Die Banken seien hier ein wichtiger Partner und im besten Fall Teil solidarischer Lösungen.

    Laufende Transaktionen würden weitestgehend wegen zahlreicher Unsicherheiten gestoppt oder verschoben. PwC schätzt, das BIP in Deutschland werde im 2020 bei -5,8 % bis  -9,3% liegen. Bei den möglichen Szenarien sei man am Best Case (V-Kurve) bereits vorbei. «Wir sind aktuell eher in einem Base Case 1 (U-Kurve) oder Base Case 2 (W-Kurve), wo die U-Form darauf hindeutet, dass wir in den nächsten zwei Jahren noch Beeinträchtigungen sehen werden», sagt die Expertin. Unternehmen sollten am besten mit einem U-Szenario planen.

    Abschliessend hält Eickermann-Riepe fest: «Der Handel hatte es schon vor der Corona-Krise schwer. Jetzt wird es ernst. Vor allem der Non-Food-Handel leidet.» Der Onlinehandel dürfte auch in Zukunft stark bleiben. Auch bei den Lebensmitteln dürfte er zunehmen. Der Non-Food-Handel könnte vermehrt auf Kurzzeit-Mieten setzten; will heissen, dass Flächen nur für eine gewisse Zeit gemietet werden.

    «Concept- und Pop-Up-Stores sind die Zukunft»

    Marcel Stoffel, CEO Swiss Council of Shopping Places, macht deutlich, dass die Branche bereits vor dem Lockdown mit Problemen wie Umsatzrückgängen zu kämpfen hatte – vor allem in den Non-Food-Märkten. Generell sehe man schon länger eine Transformation im Retail bei den Shoppingcentern – auch ausgelöst durch die Multichannel-Thematik. Temporär geschlossene Geschäfte machten sich teils Gedanken über eine Umnutzung, wenn es keine Nachvermietung im Retail gebe. Auch die Repositionierung vom reinen Shoppingcenter zu einem Mixed-Use-Center sei immer öfters Thema.

    Laut Stoffel dürfte sich mit den vielen Erst-Nutzern von Online-Shopping dieser Absatzkanal etablieren. Eine noch vor dem Lockdown von Shopping Places durchgeführte Umfrage mit 173 Experten im Zeitraum vom 25. Februar bis 9. März 2020 zeigt: 60,8 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass die Umsätze weiter sinken werden. 72,3 Prozent prognostizieren eine sinkende Nachfrage bei Retailflächen und 82,3 Prozent gehen von weiteren Geschäftsschliessungen in Shoppingcentern der Agglomerationen aus. Im stationären Handel dürften vor allem Bijouterien, Optiker, Sportartikel, Drogerien/Apotheken sowie Lebensmittel gute Chance haben. Der Bekleidungsindustrie, Unterhaltungselektronik und Papeterie werden geringe Chancen zugesprochen. Im Bereich Umnutzung von Flächen könnte die Kosmetik-/Beauty-Branche einspringen wie auch Anbieter von Fitnessaktivitäten oder Co-Working-Gemeinschaften sowie Gastronomie-Konzepte und Angebote aus dem medizinischen Bereich.

    «In den letzten acht Jahren wurden in der Schweiz rund 5000 Geschäfte geschlossen, die Schliessungen dürfte sich weiter beschleunigen. Der klassische Retail wird sich zugunsten von Concept- und Pop-Up-Stores, Showrooms oder Retail-Labs hin verschieben», sagt Stoffel. Service- und Dienstleistungsanbieter würden in den Shoppingcentern zunehmen wie auch alle Angebote rund um das Thema Erlebnis/Freizeit. «Die gesamte Umnutzungsthematik hat für Eigentümer und Investoren zur Folge, dass man zukünftig mit tieferen Mieten rechnen muss und gleichzeitig für die Bewerkstelligung der Umnutzung höhere Investitionen anfallen.» Er sieht langfristig vor allem mittelgrosse Shoppingcentern mit Flächen von 20’000 bis 25’000 Quadratmetern bedroht: Sie seien zu gross für regionale Nahversorgungscentern und zu klein für weitere Nutzungen wie Healthcare etc.

    «Der Mensch rückt wieder in den Fokus»

    Die Aachener Grundvermögen misst seit zwei Jahren mit Lasergeräten die Passantenfrequenz in den Fussgängerzonen Deutschlands, wie Nico Schröder, Bereichsleiter Innovation bei Aachener Grundvermögen, sagt. Die Daten sind kostenfrei im Internet abrufbar und würden in dieser Zeit deutlich zeigen: Die Menschen bleiben wie angeordnet zu Hause. Solche Messungen seien auch in der Schweiz vorgesehen, die Installation aufgrund der herrschenden Corona-Krise aber noch nicht möglich.

    Die Gruppe der über 64-Jährigen mache normalerweise in den Zentren rund 20 Prozent aus. Nach der Lockerung dürften vor allem die Jüngeren wieder in die Innenstädte strömen: «Menschen sind soziale Wesen, sie vermissen während des Lockdowns den persönlichen Austausch und das Beisammensitzen.» Dies könnte nach der Krise eine echte Chance für den Einzelhandel sein: «Händler, die sich wieder auf den Menschen fokussieren statt auf Rabattschlachten könnten in Zukunft profitieren», sagt Schröder.

    Die Gastronomie hat bereits in der Zeit vor der Krise floriert. Sie wird auch danach stark sein, ist Schröder überzeugt. Aachener Grundvermögen ist vor allem in beliebten Shoppingstrassen grösserer deutscher Innenstädte aktiv. Sie führt rund 350 Einzelhandelsimmobilien – knapp 85 Prozent davon sind in Deutschland. Ihre Mieter sind hauptsächlich klassische Modehändler, Filialen von Schuhketten oder Anbieter von Konsumentenelektronik. Als mögliche Gewinner im Einzelhandel nennt er Anbieter von Retail-Experience.