Schlagwort: Volksabstimmung

  • Eine entscheidende Abstimmung für die Schweiz

    Eine entscheidende Abstimmung für die Schweiz

    Am 28. September 2025 stimmt das Schweizer Volk über die Abschaffung des Eigenmietwerts ab. Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das Eigentümer von selbstbewohnten Immobilien in ihrer Steuererklärung angeben müssen. Dieser Wert entspricht etwa 60 bis 70 Prozent der Miete, die für die Immobilie erzielt werden könnte. Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist mit der Einführung einer neuen Objektsteuer auf Zweitliegenschaften verknüpft, um mögliche Steuerausfälle für die Kantone zu kompensieren.

    Verknüpfte Entscheidungen und kantonale Unterschiede
    Die Abstimmung über die Abschaffung des Eigenmietwerts ist eng mit der Einführung einer kantonalen Objektsteuer auf Zweitliegenschaften verbunden. Diese Steuer unterliegt dem obligatorischen Referendum, was bedeutet, dass der Eigenmietwert nur abgeschafft wird, wenn Volk und Stände die neue Steuer annehmen. Die Stimmresultate könnten stark zwischen den Kantonen variieren, da die Auswirkungen je nach Kanton sehr unterschiedlich sind.

    Der Zentralvorstand des Schweizerischen Baumeisterverbands hat die Stimmfreigabe erteilt, da sich die pro- und contra-Argumente aus landesweiter Perspektive das Gleichgewicht halten. Knapp 1.4 Millionen Haushalte in der Schweiz wären von der Abschaffung betroffen, was etwa einem Drittel aller Haushalte entspricht. Der Rückgang der Steuereinnahmen wird auf 1.7 Milliarden Franken pro Jahr geschätzt1.

    Auswirkungen auf Sanierungen und Steuerabzüge
    Die Abschaffung des Eigenmietwerts würde auch bedeuten, dass Abzüge für Unterhaltskosten wie energetische Sanierungen bei selbstgenutztem Wohneigentum auf Bundesebene entfallen. Allerdings bleiben auf kantonaler Ebene Abzugsmöglichkeiten für Rückbaukosten bei Ersatzneubauten, Ausgaben für Denkmalpflege und Energiesparmassnahmen weiterhin zulässig. Es bleibt ungewiss, inwiefern die fehlende Abzugsfähigkeit tatsächlich zu einem Rückgang der Sanierungen führen wird, da die Steuerlast für Liegenschaftsbesitzer dank dem Wegfall des Eigenmietwerts ebenfalls sinken würde.

    Die Objektsteuer auf Zweitliegenschaften
    Die Einführung der Objektsteuer auf Zweitliegenschaften soll den Kantonen helfen, etwaige Steuerausfälle zu kompensieren. Jeder Kanton kann selbst entscheiden, ob er diese Steuer tatsächlich einführt und in welcher Höhe. Die Abschaffung des Eigenmietwerts wird seit Jahrzehnten politisch diskutiert und hat bisher jeden Angriff überstanden. 2017 hat das Parlament einen neuen Anlauf genommen, den Eigenmietwert abzuschaffen4.

    Ein heisser Abstimmungskampf
    Die Abstimmung über die Abschaffung des Eigenmietwerts und die Einführung der Objektsteuer auf Zweitliegenschaften wird voraussichtlich zu einem heissen Abstimmungskampf führen. Die Vorlage ist gekoppelt an das Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung. Nur wenn die Verfassungsänderung in der Volksabstimmung von Volk und Ständen angenommen wird, kann die Vorlage für den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung und damit die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung in Kraft gesetzt werden.

    Der Hauseigentümerverband Schweiz hat bereits die Ja-Parole zur Abstimmungsvorlage beschlossen. Die Abschaffung der Eigenmietwertsteuer wird als überfällig betrachtet. Das Komitee „Eigenmietwert-Nein“ empfiehlt ebenfalls ein Ja zur Vorlage, um die Eigenmietwertbesteuerung abzuschaffen.

  • Stimmvolk stoppt Bahnhofprojekt Locarno

    Stimmvolk stoppt Bahnhofprojekt Locarno

    Die Vorlage zur Neugestaltung des Bahnhofs Locarno-Muralto wurde bei einer Stimmbeteiligung von 31 Prozent knapp abgelehnt. 33’723 Nein-Stimmen standen 33’621 Ja-Stimmen gegenüber. Damit wurde das Projekt mit einem hauchdünnen Vorsprung von 102 Stimmen gestoppt . Ein Resultat, das zeigt, wie umstritten städtebauliche Eingriffe auch bei regional bedeutsamen Infrastrukturprojekten sein können.

    Geplante Investitionen für mehr Übersicht und Mobilität
    Das Projekt hätte eine umfassende Aufwertung des Verkehrsknotens mit einem Gesamtvolumen von 16 Millionen Franken umfasst. Der Kanton Tessin hätte davon rund 7 Millionen Franken getragen. Geplant war eine stärkere Fokussierung auf den Fuss- und Veloverkehr sowie eine effizientere Organisation der Busperrons. Ziel war es, die multimodale Anbindung des Bahnhofs zu verbessern und den öffentlichen Verkehr übersichtlicher und zugänglicher zu gestalten.

    Widerstand aus dem Gewerbeumfeld
    Gegenwind erhielt das Projekt insbesondere von Geschäfts- und Gastronomiebetrieben rund um die Viale Cattori. Diese befürchteten, dass die erhöhte Busfrequenz, mehr als 250 Busse pro Tag, die Aufenthaltsqualität an der Seepromenade beeinträchtigen würde. Auch der Wegfall direkter Zufahrten für den motorisierten Individualverkehr zu Läden und Restaurants wurde als erheblicher Nachteil gewertet. Die Gegner argumentierten, dass dies die wirtschaftliche Attraktivität der Zone gefährden könnte.

    Infrastrukturprojekt mit lokalem Zielkonflikt
    Die Ablehnung der Bahnhof-Neugestaltung in Locarno zeigt exemplarisch die Spannungsfelder zwischen Mobilitätswende, Stadtentwicklung und lokalem Wirtschaftsinteresse. Trotz klarer verkehrlicher und gestalterischer Vorteile konnte sich das Projekt nicht durchsetze. Vor allem wegen der befürchteten Nachteile für den bestehenden Gewerbestandort. Für künftige Infrastrukturprojekte mit städtebaulicher Wirkung wird dies als Mahnung dienen, betroffene Interessengruppen frühzeitig und umfassend in den Dialog einzubinden.

  • Pistor darf neue Logistikanlage bauen

    Pistor darf neue Logistikanlage bauen

    Die Grosshändlerin Pistor AG darf ihre Logistik an ihrem Hauptsitz in Rothenburg erweitern. Das Stimmvolk der Gemeinde hat am 12. März dem Bebauungsplan Hasenmoos Süd zugestimmt, heisst es in einer Medienmitteilung.

    Demnach kann Pistor nun mit den Detailplanungen für neue Lager-, Warenumschlags- und Distributionsflächen auf 31‘700 Quadratmetern beginnen. Vorgesehen sind drei Bauetappen ab 2026. Die Kosten belaufen sich auf einen hohen zweistelligen Millionenbetrag, schätzt das Unternehmen.

    Teil der Investition sind hochautomatisierte Logistiklösungen. Damit will Pistor ihre Genossenschaftern und Genossenschafterinnen sowie Kunden und Kundinnen „die effizienteste und zuverlässigste Lieferkette am Markt“ bieten. Pistor beliefert hauptsächlich Bäckereien und Konditoreien, aber auch Gastrounternehmen, Spitäler und Pflegeheime mit Lebensmitteln und Waren.

    Perspektivisch will Pistor seinen Lieferumfang ausweiten auf medizinische Verbrauchsartikel wie Hygienemasken und Spritzen. „Auch hierfür sollen die neuen, geplanten Gebäude die Grundlage bilden.“ Der Regierungsrat des Kantons Luzern muss den Entscheid noch formell bestätigen.

    „Wir danken den Rothenburgerinnen und Rothenburgern für das Vertrauen, das sie uns entgegenbringen“, wird Patrick Lobsiger, CEO von Pistor, in der Medienmitteilung zitiert. Pistor sei ein wichtiger Arbeitgeber für die Region und darüber hinaus.

  • Stadtrat von Luzern beantragt Darlehen und Kredite für ewl-Areal

    Stadtrat von Luzern beantragt Darlehen und Kredite für ewl-Areal

    Für den Umbau des ewl-Areals in Luzern beantragt der Stadtrat ein städtisches Darlehen in Höhe von 50 Millionen Franken. Ausserdem benötigt er für das sogenannte Projekt Rotpol Sonderkredite in Höhe von fast 83 Millionen Franken, heisst es in einer Medienmitteilung der Stadt Luzern.

    Geplant sind 90 gemeinnützige sowie 60 altersgerechte Wohnungen und der Neubau einer Feuerwache für die Berufs- und Milizfeuerwehr inklusive eines Standortes für die Zivilschutzorganisation ZSOpilatus und eines Stützpunktes für den Rettungsdienst des Luzerner Kantonsspitals. Hinzu kommt ein Neubau des ewl-Gebäudes sowie neue Büroräume für mehrere städtische Abteilungen. Aus dem denkmalgeschützten Roten Haus soll ein Treffpunkt für die Öffentlichkeit werden.

    Da der geplante Nutzungsmix auf öffentliche Bedürfnisse zugeschnitten ist, weist der Businessplan der ewl Areal AG eine Gesamtrendite von nur 2,6 Prozent auf. „Die tiefe Rendite ist aufgrund der umfangreichen Nutzungen für öffentliche Zwecke zwar grundsätzlich vertretbar“, heisst es in der Medienmitteilung. Allerdings befinde sich auch die Eigenkapitalquote auf einem tiefen Niveau. Daher beantragt der Stadtrat ein städtisches Darlehen in Höhe von 50 Millionen Franken.

    Für eine Kapitalerhöhung der ewl Areal AG von 6 Millionen Franken um 39 auf 45 Millionen Franken beantragt der Stadtrat überdies einen Sonderkredit von 7,8 Millionen Franken. Weiterhin 25,5 Millionen Franken für den Mieterausbau für die städtischen Nutzungen sowie deren Miet- und Nebenkosten in Höhe von 49,5 Millionen Franken über die nächsten zehn Jahre.

    Der Grosse Stadtrat will am 30. März über die Sonderkredite entscheiden. Aufgrund der Höhe soll zudem eine Volksabstimmung am 18. Juni stattfinden.