Schlagwort: Vorgaben

  • Bauabfälle verwerten statt deponieren

    Bauabfälle verwerten statt deponieren

    Im Kanton Zürich landen heute pro Jahr rund 1 Million Tonnen Abfälle in einer Deponie. Der grösste Teil davon stammt aus der Bautätigkeit – dies obwohl bereits heute ein grosser Teil aller Bauabfälle als Recyclingbaustoff verwertet wird, etwa im Strassen- und Erdbau oder zur Herstellung von Recyclingbeton. Die Deponiekapazitäten im Kanton Zürich sind knapp, und das Erstellen neuer Deponien wird immer aufwändiger und schwieriger. Die Baudirektion will deshalb die Vorgaben für die Behandlung und Verwertung von Bauabfällen anpassen mit dem Ziel, dass künftig noch mehr Abfälle in den Stoffkreislauf zurückgelangen und nicht in einer Deponie landen. Dies schont auch die natürlichen Rohstoffvorkommen.

    Bis zu 100’000 Tonnen pro Jahr zusätzlich verwerten

    Der weitaus grösste Teil der Abfälle, die beim Bau von Gebäuden, Strassen und Infrastrukturen entsteht, ist Aushub- und Ausbruchmaterial, also Erdreich und Fels. Ist dieses durch Schadstoffe verschmutzt, muss es zuerst in einer Bodenwaschanlage oder einer thermischen Anlage behandelt werden, bevor es wieder als Baumaterial verwertet werden kann. Bisher schreibt die Baudirektion vor, dass bei Aushubarbeiten mindestens 50 Prozent des schwach und wenig verschmutzten Aushub- und Ausbruchmaterials behandelt werden müssen. Diese Quote soll nun auf 75 Prozent steigen. Damit könnten im Vergleich zu heute jährlich zwischen 80’000 bis 100’000 Tonnen verschmutzter Bauabfälle zusätzlich behandelt werden und als Recyclingbaustoffe wieder in den Stoffkreislauf zurückgelangen.

    Rückbaumaterial nur noch in Ausnahmen direkt auf die Deponie

    Auch beim Rückbau oder Umbau bestehender Bauten entstehen im Kanton Zürich jährlich rund 2,5 Millionen Tonnen Bauabfälle. Davon werden rund 90’000 Tonnen direkt in einer Deponie abgelagert. Künftig sollen nur noch jene Rückbaumaterialien direkt von der Baustelle auf eine Deponie gelangen dürfen, die explizit auf einer Liste aufgeführt sind. Diese Liste umfasst Materialien, für die bis heute kein Verfahren zur Wiederaufbereitung existiert, beispielsweise Keramik, Porzellan oder Blähton. Alle anderen Rückbaumaterialien müssen zuerst in eine Sortier- oder Aufbereitungsanlage gebracht werden. Diese neue Regelung soll sicherstellen, dass Rückbaumaterialien wo immer möglich wieder zu neuen Baustoffen verarbeitet werden.

    Die Vorgaben zur Verwertung von Bauabfällen sind in einer Richtlinie («Behandlungsregel für verschmutzte Bauabfälle, Kugelfangmaterial und Rückbaumaterialien») festgelegt, die bei Bauvorhaben im Kanton Zürich angewendet werden muss. Die Baudirektion hat die Anpassung dieser Richtlinie den betroffenen Akteuren zur Stellungnahme bis Ende September vorgelegt.

  • Kollaborative Projektabwicklungsmodelle (IPA, Design Build usw.)

    Kollaborative Projektabwicklungsmodelle (IPA, Design Build usw.)

    SIA-Phasenmodell
    Die gängige Projektabwicklung in der Schweiz ist auf das Phasenmodell der SIA (Norm 102/112) ausgerichtet. Dieses hierarchische Ablaufprinzip schafft Anreize für den Bauherrn, die Konkretisierung seiner Planung auf mehrere Planungsabschnitte zu verteilen. Planungsaufträge werden dadurch isoliert in Teilphasen betrachtet, Knowhow der Unternehmer erst in der Phase «Ausführung» abgeholt und Risiken auf den letzten Unternehmer in der Kette überwälzt. Anliegen des späteren Betriebs fliessen oft nur in Form von Benchmarks oder schriftlichen Berichten ein.

    Silodenken vs. Kooperation
    Im SIA-Phasenmodell verteidigen die Beteiligten ihre Interessen gegenüber dem Besteller, Architekten oder einem Generalunternehmer. Das Ziel jedes Beauftragten ist es, einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen und möglichst wenig Risiken einzugehen. Der Fokus liegt also nicht auf einer gemeinsamen Problemlösung und schon gar nicht auf einem Erfolg des Projekts.

    Lösungsweg kollaborative Projektabwicklungsmethodik
    Die Lösung liegt in einem Kulturwandel, in veränderten Prozessen und in einer auf Anreize und Motivation ausgelegten Vertragsregelbildung.

    Sogenannte kollaborative bzw. integrierte Projektabwicklungsmethoden (IPA) setzen auf eine partnerschaftliche Abwicklung des Projekts und auf einen frühzeitigen Einbezug des Knowhows für alle Schlüsselgewerke. Teams aus Planung, Engineering, Ausführung und Betrieb entwickeln gemeinsam Lösungsansätze und suchen den geeignetsten Weg zur Erfüllung der Zielvorgaben. Gleichzeitig werden die Projektrisiken gesamthaft evaluiert und aktiv gemanagt. Gearbeitet wird nach dem Prinzip «best for project», und alle partizipieren an Gewinn und Verlust. Dadurch erhöht sich die Sicherheit in Bezug auf die Umsetzbarkeit und die Wirtschaftlichkeit, und es stellt sich gegenseitiges Vertrauen ein. Dieses Vertrauen ist wiederum die Grundlage für Kreativität und gegenseitige Motivation.

    Schlussgedanken
    Der beschriebene Kulturwandel führt zu einer veränderten Streitkultur. Es geht nicht mehr darum, Risiken auf andere abzuschieben und isolierte Parteiinteressen durchzusetzen. Vielmehr besteht ein anreizgetriebenes Interesse aller Parteien an einer raschen, einvernehmlichen Problemlösung. Damit ändert sich auc

    h die Rolle der involvierten Anwälte. Durchdachte und konfliktvermeidende Verträge sind genauso gefragt wie vorausschauende Einflussnahme auf den Prozess und interessenbezogene Lösungsbeiträge. Für kosten- und zeitintensive Gerichtsverfahren bleibt damit kaum noch Raum.

    Denn am Schluss zählt nur der Erfolg des Projekts und damit des gesamten Teams. Ein Misserfolg innerhalb des Projekts wird so letztlich zum Misserfolg aller und nicht des Letzen, den der Hund resp. der Gegenanwalt beisst.