Schlagwort: Windenergie

  • Beteiligung sichert Finanzierung eines grossen Windenergieprojekts

    Beteiligung sichert Finanzierung eines grossen Windenergieprojekts

    Die aventron AG hat eine bedeutende Beteiligung am Windpark Sur Grati im Waadtland erworben, wie es in einer Mitteilung heisst. Betreiberin ist die Projektgesellschaft VOé éole SA. Neben aventron sind auch der Energieversorger SIE SA mit Sitz in Crissier VD sowie die Waadtländer Gemeinden Premier, Vallorbe und Vaulion an der Gesellschaft beteiligt.

    Mit dem Einstieg von aventron wurde die Aktionärsstruktur sowie die Finanzierung der Projektgesellschaft abgeschlossen. Vorausgegangen war ein positiver Entscheid des Bundesgerichts im Mai 2025 zu den Baubewilligungen des Windparks, dessen Inbetriebnahme für Ende 2027 vorgesehen ist.

    VOé, die das Projekt über mehrere Jahre entwickelt hat, ist eine regional verankerte Energieversorgerin und bringt ihre lokalen Netzwerke ein. Aventron steuert Erfahrung im Bau und Betrieb von Windparks in mehreren europäischen Ländern bei. „Gemeinsam realisieren wir eines der grössten Windenergieprojekte der Schweiz. Wir unterstützen damit die Energiestrategie des Bundes und stärken die Versorgungssicherheit insbesondere im Winter”, wird Eric Wagner, CEO von aventron, zitiert.

    Der Windpark befindet sich auf der Jurakette im nördlichen Waadtland und ist derzeit im Bau. Geplant sind sechs Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 25,2 Megawatt. Die Anlage soll jährlich rund 45 Gigawattstunden Strom produzieren, was dem Bedarf von etwa 11’000 Haushalten entspricht. Nach der Fertigstellung soll Sur Grati der zweitgrösste Windpark der Schweiz sein.

  • Wind und Sonne sichern stabile Stromversorgung in regionalem Energiesystem

    Wind und Sonne sichern stabile Stromversorgung in regionalem Energiesystem

    Der Swiss Energypark im Versorgungsgebiet der Société des Forces électriques de La Goule hat laut einer Mitteilung der Betreiberin BKW 2025 insgesamt 134,45 Gigawattstunden Strom erzeugt. Das entspricht einem Anteil von 81 Prozent am Gesamtverbrauch in Höhe von 166,96 Gigawattstunden in der Region. Im Vorjahr hatte der Energypark 139,6 Gigawattstunden erzeugt.

    Die Windenergie hat mit insgesamt 86,50 Gigawattstunden erneut den grössten Anteil zur Stromproduktion beigetragen. Das Windkraftwerk Juvent allein erzeugte 72,6 Gigawattstunden Das sind zwar aufgrund des schwachen Windes weniger als die 91,1 Gigawattstunden des starken Vorjahres. Aber die Windenergie bleibt gerade im Winterhalbjahr ein zuverlässiger Stromlieferant.

    Das Wasserkraftwerk La Goule lieferte 16,29 Gigawattstunden und damit das schlechteste Ergebnis seit Jahrzehnten. Im Vorjahr waren es noch 17,6 Gigawattstunden gewesen.

    Die Solarenergie wuchs dagegen deutlich. Sie lieferte 2025 insgesamt 31,66 Gigawattstunden und damit 24 Prozent der Gesamtproduktion. Im schwachen Jahr 2024 waren es nur 13,6 Gigawattstunden gewesen.

    Der Swiss Energypark deckt ein 251 Quadratkilometer grosses Gebiet zwischen dem Kanton Bern und dem Kanton Jura ab. Hier leben 21‘000 Menschen.

  • Langfristiger Liefervertrag stärkt globale Windenergieindustrie

    Langfristiger Liefervertrag stärkt globale Windenergieindustrie

    Die Gurit Holding AG hat einen langfristigen Liefervertrag mit einem der „weltweit führenden Hersteller von Windkraftturbinen“ abgeschlossen, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Das Abkommen hat eine Laufzeit von fünf Jahren und steigert Gurits Nettoumsatz laut Prognosen um rund 250 Millionen Franken, abhängig von der Nachfragesituation des Kunden.

    Der Auftrag sieht anhaltende Lieferungen von Basismaterial mit Gurit OptiCore-Technologie vor und umfasst Volumenverpflichtungen für Plattformen auf Land und auf See in mehreren Regionen weltweit. Die Vereinbarung stärkt laut der Mitteilung die weltweite Führungsposition von Gurit bei technischen Kernlösungen für die Windenergie und treibt zugleich die Ziele des Kunden hinsichtlich der Gewichtsreduzierung seiner Rotorblätter weiter voran. So erreiche der Kunde eine verbesserte Fertigungseffizienz und reduzierte Gesamtbetriebskosten.

    „Dieser bedeutende neue Langzeitvertrag unterstreicht unsere starke globale Marktposition und die dauerhafte Partnerschaft, die wir mit strategischen Kunden aufgebaut haben“, wird Tobias Lühring zitiert, CEO der Gurit Group. „Er spiegelt das Vertrauen in die innovativen Lösungen von Gurit und unsere Fähigkeit wider, langfristig Mehrwert zu schaffen. Mit unserer globalen Präsenz bedienen wir Kunden in allen wichtigen Märkten und optimieren gleichzeitig unsere Kapazitäten und Effizienz. Wir sind stolz darauf, die erneuerbare Energiebranche zu unterstützen und zu ihrem weiteren Wachstum beizutragen.“

    Die Gurit Holding AG mit Sitz in Wattwil ist auf die Entwicklung und Herstellung von Hochleistungsverbundwerkstoffen, Werkzeuglösungen und Core-Kitting-Services (massgeschneiderte Materialvorbereitung) spezialisiert. Das Produktportfolio umfasst strukturelle Kernmaterialien, Profile, Prepregs (Halbzeug), Harze, Klebstoffe sowie Engineering-Dienstleistungen.

  • Machbarkeitsstudie für regionalen Windpark gestartet

    Machbarkeitsstudie für regionalen Windpark gestartet

    Energieproduzent Axpo prüft gemeinsam mit den beiden Ortsgemeinden Rüthi und Sennwald und der Politischen Gemeinde Rüthi die Machbarkeit eines Windparks. Geplant sind laut einer Medienmitteilung drei Windenergieanlagen auf dem Boden von Rüthi, eine Anlage in Altstätten SG und drei Anlagen in Sennwald. Zusammen könnten sie pro Jahr rund 54 Gigawattstunden Strom erzeugen, auch im Winter. Das entspricht dem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 11’500 Haushalten.

    Am 25. August hat Axpo die Bevölkerung in Rüthi und am 26. August in Sennwald informiert. Fachleute von Kanton und Axpo beantworteten die Fragen der Bürgerinnen und Bürger. Ausserdem war das Axpo-Wind-Mobil für Erklärungen zur Technologie und einer 3D-Visualisierung des möglichen Windparks vor Ort.

    In der Mitteilung wird die Gemeindepräsidentin von Rüthi, Irene Schocher, zitiert, die die transparente Abklärung des Windpotenzials und die frühe Einbindung der Bevölkerung begrüsst: „Eine fundierte Entscheidungsgrundlage ist essenziell, um das Potenzial eines Windparks in unserer Region realistisch bewerten zu können.“ Die Ortsgemeinde Sennwald stehe hinter dem Projekt, so ihr Präsident Daniel Berger. Sie sehe „im geplanten Windpark eine Chance, die regionale Energieversorgung zu stärken und einen aktiven Beitrag zur Energiewende zu leisten.“

    Im Oktober 2025 wird ein Windmessmast aufgestellt, um über ein Jahr lang Daten zu Wind und Fledermausaktivitäten zu sammeln. Danach wird die Wirtschaftlichkeit des Projekts beurteilt und über die weitere Planung entschieden. Sollte es realisiert werden, können sich die Standortgemeinden und die lokale Bevölkerung an einer Projektgesellschaft beteiligen.

  • Schweiz gehört bei Wind und Solar zu den Nachzüglern

    Schweiz gehört bei Wind und Solar zu den Nachzüglern

    Die Schweiz belegt in einer neuen Studie der Schweizerischen Energie-Stiftung (SES) einen hinteren Rang bei der Stromproduktion aus Solar- und Windenergie. Ihre Produktion von Solarstrom beträgt pro Kopf 681 Kilowattstunden, von Windstrom 19 Kilowattstunden. Insgesamt kommt sie damit auf 700 Kilowattstunden pro Kopf aus Solar und Wind Im Ranking mit den EU-Mitgliedsstaaten belegt sie damit Platz 22 von 28.

    Schweden ist Spitzenreiter in der Windstromproduktion 3930 Kilowattstunden pro Kopf, gefolgt von Dänemark mit 3448 Kilowattstunden. Selbst Nachbar Österreich kommt auf 1004 Kilowattstunden. Bei der Solarproduktion pro Kopf führen die Niederlande mit 1206 Kilowattstunden pro Kopf, gefolgt von Spanien und Zypern. Doch selbst Österreich kommt auf 941 Kilowattstunden, Deutschland auf 888 Kilowattstunden.

    Die Schweiz konnte innerhalb von fünf Jahren ihre Produktion von Strom aus Wind und Solar von 7,2 Prozent auf 11 Prozent steigern. Andere Länder in Europa erreichten in der gleichen Zeit aber  erreichen allerdings oft höhere Zunahmen von bis zu 20 Prozentpunkten. Im europäischen Vergleich liegen nur noch Malta, Slowenien, Rumänien,Tschechien, Lettland und als Schlusslicht die Slowakei hinter der Schweiz bei der Produktion von Strom aus Wind und Solar pro Kopf.

    Aus der Sicht der SES muss in der Schweiz insbesondere die Windenergie ausgebaut werden, heisst es in einer Mitteilung. Insgesamt 11 Prozent des inländischen Stromverbrauchs werden durch Wind und Solar erzeugt, 7,2 Prozentpunkte mehr als noch vor fünf Jahren. Europäische Nachbarn

    Das neue Stromgesetz zeigt, dass die Schweizer Bevölkerung nachhaltige Stromproduktion zukünftig intensivieren möchte. Politische Instrumente zur Umsetzung des Gesetzes sind bereits aktiv oder werden es ab 2026 sein. Ihre Wirkung wird sich in den kommenden Jahren zeigen, heisst es von der SES.

    Zudem birgt der Stromaustausch mit Nachbarn grosses Potenzial für die Schweiz. Die Schweiz ist in das europäische Stromnetz bereits mit über 40 grenzüberschreitenden Übertragungsnetzen eingebunden. Der europäische Stromhandel sei zentral für die Schweiz, um Winterstrom aus Windenergieanlagen der europäischen Nachbarn zu beziehen, heisst es in der Mitteilung. Das geplante EU-Stromabkommen bilde die Basis für den verstärkten Stromhandel.

  • Feldtest für vertikale Windturbine in Brütten gestartet

    Feldtest für vertikale Windturbine in Brütten gestartet

    Agile Wind Power testet laut einer Mitteilung seit Ende Oktober in Brütten eine verkleinerte Version seiner vertikalen Windturbine. Das Unternehmen mit Sitz in Dübendorf ZH will damit die Steuerungstechnologie im Feld überprüfen. Die Tests im Windkanal hatten positive Ergebnisse erbracht.

    Die Testanlage bildet für das Unternehmen einen Meilenstein. „Für das Vertrauen in die Entwicklung der Anlage ist das ein wichtiger Schritt“, sagt Laurenz Zellweger, für die Kommunikation bei Agile Wind Power zuständig. Die Rotoren einer Testanlage in Originalgrösse im deutschen Grevenbroich waren gerissen und und dann abgebrochen, laut Zellweger die Folge von Resonanzen im Rotor.

    Die Rotoren der Anlage von Agile Wind Power drehen sich um den Mast statt wie bei herkömmlichen Windanlagen um eine Narbe an der Spitze des Mastes. Bei einer Höhe des Turmes in der Version A40 von 133 Metern und einer Rotorlänge von 65 Metern beträgt der Durchmesser der Anlage dennoch nur 40 Meter.

    Agile Wind Power nennt seine neuartige Konstruktion Vertical Sky – senkrechter Himmel. Mit ihr sollen die Lautstärke der Anlage gesenkt, die Logistik für Aufbau und Unterhalt vereinfacht und die Betriebskosten verringert werden. Zudem liessen sich Standorte nutzen, die bisher nicht für die Windkraft geeignet sind.

    Der Feldversuch in Brütten soll etwa ein Jahr dauern.

  • Neue Windenergieanlage am Flumserberg in Planung

    Neue Windenergieanlage am Flumserberg in Planung

    Axpo mit Sitz in Baden nimmt erste Abklärungen für einen möglichen Windpark auf dem Flumserberg im Kanton St. Gallen auf. Er könnte bis zu sechs Windenergieanlagen umfassen. In dieser Woche wird das Energieunternehmen laut seiner Medienmitteilung einen Windmessmast installieren. Damit sollen über ein Jahr hinweg Wind- und Fledermausdaten erfasst werden.

    Die gesammelten Daten sollen als Grundlage für die nächsten Projektschritte und die detaillierte Planung dienen. Für die Errichtung des Windmessmastes haben die Ortsgemeinde Flums-Dorf und die Alpkorporation Mols ihre Zustimmung erteilt. Der 120 Meter hohe Mast wird auf der Fläche Grappenchöpf aufgestellt, einem Standort, der laut Axpo ein vielversprechendes Windpotenzial bietet.

    Der produzierte Strom aus dem Windpark würde dem Verbrauch von über 10’000 Haushalten entsprechen. Er könnte den Angaben zufolge die Winterlücke füllen, weil zwei Drittel der Stromproduktion im Winter stattfinde. Wie Axpo weiter ausführt, würde ein Windpark auf dem Flumserberg nicht nur zur Reduktion von CO2-Emissionen beitragen und eine nachhaltige, erneuerbare Energiequelle nutzen, sondern auch wirtschaftliche Impulse für die Region setzen.

  • Fünf Kantone brechen Lanze für Windenergie

    Fünf Kantone brechen Lanze für Windenergie

    Regierungsvertretende der Kantone Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden, St.Gallen, Thurgau und Zürich haben an einer gemeinsamen Medienkonferenz in Winterthur eine Lanze für die Windenergie gebrochen. Sie solle „zu einem Standbein unserer künftigen Versorgung mit heimischer Energie werden – speziell zur Deckung der Winterstromlücke“, heisst es in einer entsprechenden Mitteilung des Kantons Zürich zur Konferenz. Dazu wollen die fünf Nachbarkantone einen „neuen Pioniergeist“ schaffen.

    An der Medienkonferenz stellten die zuständigen Regierungsmitglieder die jeweiligen Ansätze ihrer Kantone vor. Dabei ging Dölf Biasotto aus dem Kanton Appenzell Ausserrhoden auf den rückbaubaren Einfluss der Windturbinen auf das Landschaftsbild ein. Im Kanton Appenzell Innerrhoden soll der Aufbau von Windrädern von einer weiteren Entwicklung der Landschaft begleitet werden. Im Kanton Zürich werden derzeit die planerischen Voraussetzungen für die Nutzung von Windenergie geschaffen.

    Die Repräsentatinnen und Repräsentanten der Kantone St.Gallen und Thurgau wiesen in ihren Beiträgen auf die Bedeutung der Zusammenarbeit mit der betroffenen Bevölkerung hin. Im Kanton St.Gallen wurde dafür im Sondernutzungsplan festgeschrieben, dass sämtliche betroffenen Gemeinden und deren Bevölkerung bei Bewilligungsverfahren mitsprechen können. Im Kanton Thurgau wurde eine gesetzliche Grundlage für die lokale Mitwirkung vorbereitet. In einem laufenden Projekt in Thundorf TG wird die Stimmbevölkerung am 24. November über den Bau eines Windparks entscheiden.

  • Winterliche Photovoltaik in den Alpen: Vierfach mehr Stromertrag

    Winterliche Photovoltaik in den Alpen: Vierfach mehr Stromertrag

    Im Rahmen des „Solarexpress“ werden derzeit zahlreiche Großanlagen in alpinen Regionen geplant und vom Bund gefördert. Die Forschungsgruppe Erneuerbare Energien der ZHAW hat in einem Bericht die wichtigsten Erkenntnisse aus Messungen an der alpinen Versuchsanlage Davos-Totalp zusammengefasst, um die Planung solcher Anlagen zu unterstützen. Diese Photovoltaik-Anlage befindet sich auf 2500 Metern über dem Meeresspiegel oberhalb von Davos und wird seit über fünf Jahren von der Forschungsgruppe in Zusammenarbeit mit den EKZ betrieben.

    Alpine Solaranlagen tragen zur Versorgungssicherheit bei
    Die Stromerzeugung einer alpinen Solaranlage verteilt sich annähernd gleichmäßig auf das Winter- und Sommerhalbjahr. Im Winterhalbjahr, von Oktober bis März, kann eine solche Anlage pro Flächeneinheit das Dreifache bis Vierfache einer Anlage im Mittelland erzeugen. Besonders bemerkenswert sind die hohen Erträge im April und Mai. In diesen Monaten erzielen alpine Solaranlagen ihre höchsten monatlichen Erträge, während die Stauseen noch relativ niedrige Wasserstände aufweisen. Laut ZHAW-Forscher Jürg Rohrer können alpine Solaranlagen somit einen erheblichen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten und möglicherweise fossile Reservekraftwerke überflüssig machen.

    Optimale Ausrichtung und Neigungswinkel
    Die Messergebnisse liefern praktische Anleitungen für die Planung von alpinen Solaranlagen. Es ist ratsam, solche Anlagen an Südhängen mit einer südlichen Ausrichtung der Module zu errichten. Module mit Neigungswinkeln zwischen 60 und 90 Grad minimieren Verluste aufgrund von Schneebedeckung, da der Schnee leicht abrutscht. Der Neigungswinkel beeinflusst zudem den Zeitpunkt des höchsten Ertrags: Senkrecht montierte Module mit einem Neigungswinkel von 90 Grad erzielen in den Monaten Dezember und Januar höhere Erträge, während Module mit 60 oder 70 Grad Neigungswinkel in den Monaten März bis Mai und im Sommer ertragreicher sind.

    Ergänzende Rolle von alpinen Solaranlagen
    Jürg Rohrer betont, dass alpine Solaranlagen die Photovoltaik-Erzeugung im Mittelland nicht ersetzen, sondern ergänzen sollen. Angesichts der Notwendigkeit, die Stromerzeugung aus Photovoltaik in den nächsten zehn Jahren mindestens doppelt so schnell wie im Vorjahr auszubauen, sollten zusätzlich zu Photovoltaik auch vermehrt Windenergie und ungenutzte Einsparpotenziale in Betracht gezogen werden. Aktuell führt die ZHAW-Forschungsgruppe Studien zum Einfluss des Abstands zwischen den Modulreihen auf den Ertrag von großen alpinen Anlagen durch, deren Ergebnisse im Sommer 2024 erwartet werden.

  • Implenia beteiligt sich an norwegischem Windstromproduzenten

    Implenia beteiligt sich an norwegischem Windstromproduzenten

    Das Bau- und Immobilienunternehmen Implenia hat eine Investitions- und Aktionärsvereinbarung mit dem Windstromproduzenten WindWorks Jelsa mit Sitz in Jelsa in Norwegen unterzeichnet. Implenia und NorSea beteiligen sich mit je 41 Prozent als Minderheitsaktionäre an WindWorks Jelsa, heisst es in einer Medienmitteilung.

    Ziel der Vereinbarung ist es, im Uferdorf Jelsa eine hochmoderne Anlage für die Produktion und Montage grosser Beton- und Stahlkonstruktionen für schwimmende Windkraftanlagen zu entwickeln. Neben einer Produktions- und Montagefläche von 800‘000 Quadratmetern sollen bis 2032 auch Lagerhallen, Werkstätten sowie speziell entwickelte Stapellaufanlagen und Schwerlastquais entstehen. Implenia soll dabei seine Erfahrung in den Bereichen Konzeption und Planung eines Standortes, Strategie sowie Marktbearbeitung einbringen.

    Für Norwegen ist auf hoher See erzeugte Windenergie von grosser Bedeutung als künftige Energiequelle und als Exportgut. Auch europaweit wird sich Windstrom „voraussichtlich zur bedeutendsten Energieform entwickeln“. WindWorks Jelsa möchte schwimmende Windturbinen mit einer Gesamtleistung von 1 Gigawatt pro Jahr zu bauen. Diese Kapazität kann den jährlichen Stromverbrauch von bis zu 4 Millionen Haushalten decken.

    Mit seinem Engagement möchte Implenia ein wichtiger Akteur in diesem stark wachsenden Markt werden. „Schwimmende Offshore-Windparks sind ein interessanter neuer Bereich, in dem Implenia seine langjährige Erfahrung und seine umfassende Expertise gewinnbringend einsetzen kann“, wird Christian Späth, Head Division Civil Engineering von Implenia, in der Medienmitteilung zitiert. Implenia hat sich dazu verpflichtet, in den Jahren 2023 und 2024 zwei kleine Investitionstranchen zu tätigen.

  • Zürich Wind – Zürcher Kooperation zur Nutzung der Zürcher Windenergie

    Zürich Wind – Zürcher Kooperation zur Nutzung der Zürcher Windenergie

    Mit der Energiestrategie und Energieplanung 2022 hat der Zürcher Regierungsrat die Stossrichtung im Kanton Zürich festgelegt: weg von importierten, fossilen Energieträgern hin zu erneuerbarer, heimischer Energie. EKZ, ewz und Stadtwerk Winterthur beabsichtigen daher, gemeinsam Windprojekte an den vom Kanton Zürich definierten und im kantonalen Richtplan festgelegten Standorten umzusetzen. Die Regierungen der Städte Zürich und Winterthur haben eine entsprechende Zusammenarbeitsvereinbarung genehmigt. Michael Baumer, Stadtrat der Stadt Zürich: «Mit EKZ, ewz und Stadtwerk Winterthur haben sich drei starke Partner zusammengeschlossen, um die lokale Energieproduktion weiter auszubauen und die Bevölkerung in der Stadt und im Kanton Zürich mit noch mehr erneuerbarer Energie zu versorgen.» Der Winterthurer Stadtrat Stefan Fritschi ergänzt: «Mit Windprojekten im Kanton Zürich leisten wir gemeinsam einen wertvollen Beitrag an die erneuerbare Stromproduktion und an unsere klima- und energiepolitischen Ziele.» Mit Zürich Wind, der Zürcher Kooperation zur Nutzung der Zürcher Windenergie, soll die Entwicklung, aber auch die Finanzierung, der Bau und der Betrieb von Windkraftanlagen im Kanton Zürich sichergestellt werden. Windprojekte werden von der Bevölkerung nicht überall begrüsst. Gemäss Urs Rengel, CEO EKZ, sind sich die Partner dessen bewusst: «Zürich Wind setzt auf den Dialog und wird Windprojekte nur mit Unterstützung der lokalen Bevölkerung realisieren.» Die drei Partner wollen mit Zürich Wind ein deutliches Zeichen für eine erneuerbare Stromversorgung im Kanton Zürich setzen.

    Der Kanton Zürich hat am 7. Oktober 2022 seine Pläne für die Evaluierung der Windenergiegebiete im kantonalen Richtplan vorgestellt. Windkraftanlagen sollen auch im Kanton Zürich einen Beitrag an die künftige Stromversorgung mit erneuerbaren Energien leisten. Die Versorgungssicherheit gewinnt immer mehr an Bedeutung und es sind insbesondere Lösungen für den Strombedarf im Winter zu finden. Windkraftanlagen sind besonders geeignet, einen Beitrag an die Versorgungssicherheit zu leisten, da die Stromproduktion wegen der Windverhältnisse vor allem im Winter anfällt, wenn die Produktion aus Fotovoltaikanlagen mangels optimaler Sonneneinstrahlung im Mitteland gering ist.

    Windpotenzial im Kanton Zürich
    Die Baudirektion des Kantons Zürich hat im Auftrag des Bundes einen Grundlagenbericht Windenergie zur Situation im Kanton Zürich erstellt und im letzten Herbst veröffentlicht. Der Bericht zeigt auf, dass es auch im Kanton Zürich möglich ist, Windenergie zu nutzen. Rund 50 Gebiete sind als Potenzialgebiete definiert. Ob in diesen Gebieten die Realisierung von Windkraftanlagen machbar ist und die Windausbeute wirtschaftlich ist, ist in spezifischen Projekten zu klären. Der Kanton hat das Ziel, die Richtplanung mit der Standortfestlegung bis Ende 2025 abzuschliessen.

     Quelle www.ewz.ch

  • Einsatz von stationären Wasserstoff-Brennstoffzellen zur Unterstützung der Energiewende

    Einsatz von stationären Wasserstoff-Brennstoffzellen zur Unterstützung der Energiewende

    Wasserkraft, Photovoltaik und Windenergie bilden die tragenden Säulen einer erneuerbaren und ökologisch nachhaltigen Energieinfrastruktur in der Schweiz. Allerdings birgt die vermehrte Integration von Solarenergie und Windkraft in das Stromnetz gewisse Risiken, da diese Energiequellen volatilen Charakter aufweisen und somit eine potenzielle Gefahr für das Netzgleichgewicht darstellen.

    Die Verwendung von Wasserstoff bietet eine Möglichkeit, solche Energieschwankungen auszugleichen. Überschüssige, unvorhersehbare Solar- und Windenergie wird nicht direkt ins Netz eingespeist, sondern zur Wasserstoffproduktion mittels Elektrolyse verwendet. In Zeiten von Energiemangel, beispielsweise bedingt durch Windstille und stark bewölktes Wetter im Winter, kann der gespeicherte Wasserstoff als Energiequelle verwendet werden.

    Seit 2020 beschäftigt sich die Hälg Group mit dem Thema „stationäre Wasserstoff-Brennstoffzelle in Gebäuden“. In diesem Zusammenhang wurde ein Projektteam aus drei Partnerfirmen gebildet: Die Osterwalder AG in St. Gallen ist verantwortlich für die Produktion von grünem Wasserstoff durch Wasserkraft und dessen Transport, H2Energy fungiert als Technologie- und Produktionspartner im Bereich der Brennstoffzellen, während die Hälg Group als Anbieter von integralen Gebäudetechnik- und Energiesystemen für Planung, Realisierung und Betreuung des der gesamten Gebäudetechnik Gebäuden zuständig ist. Die Vision dieses Projektteams besteht darin, ideale Energienetzwerke zu schaffen, in dem umweltfreundlich erzeugten Wasserstoff als Energiespeicher die Lücken anderer erneuerbarer Energien schließt.

    Stationäre Wasserstoff-Brennstoffzelle: ein vielversprechender Ansatz für eine grüne Energiewirtschaft
    Die Grundlage des Wasserstoff-Brennstoffzellensystems existiert seit annähernd zwei Jahrhunderten. Die verstärkte Nutzung von Wasserstoff als Energiemedium und Substitut für fossile Energiequellen hat in jüngster Vergangenheit eine signifikante Weiterentwicklung der Brennstoffzellentechnologie bewirkt. Essentiell für die ökologische Verträglichkeit dieses Verfahrens ist die Herstellungsmethode des Wasserstoffs. Der sogenannte «graue» Wasserstoff entsteht durch die Zerlegung fossiler Brennstoffe. Hingegen wird «grüner» Wasserstoff durch Elektrolyse von Wasser unter Einsatz von umweltschonenden Energiequellen wie Wasserkraft, Solarenergie und Windkraft gewonnen.

    Indem, im Ökosystem der Projektgruppe ausschließlich «grüner» Wasserstoff verwendet wird, generiert die stationäre Brennstoffzelle umweltverträglich Elektrizität und Wärme. Dabei werden in der Brennstoffzelle Wasserstoff und Sauerstoff vereint. Durch die Anwendung elektrischer Spannung zwischen einer Anode und einer Kathode reagieren die beiden Elemente und vereinigen sich zu Wasserdampf. Im Zuge dessen entstehen zudem elektrische Energie und Wärme, welche unmittelbar zur Versorgung von Gebäuden und Arealen genutzt werden können. Das dabei anfallende Wasser wird weiterverwendet.

     Die Wasserstoff-Brennstoffzelle zeichnet sich gerade deshalb durch ihre Umweltfreundlichkeit aus, da im Verlauf der chemischen Reaktion keine Schadstoffemissionen entstehen oder freigesetzt werden. Lediglich reiner, energiearmer und unbedenklicher Wasserdampf entweicht als «Abgas». Folglich wird die Funktion der Wasserstoff-Brennstoffzelle als gänzlich emissionsfrei erachtet.

    Vorteile der Gebäudetechniklösung Wasserstoff-Brennstoffzellen

    • Maximiert den Wert der Immobilie und steigert ihre Attraktivität
    • Steigert die Reputation des Anlageeigentümers und setzt ein fortschriftliches verantwortungsbewusstes Statement in Sachen Umweltschutz, Klimawandel und Green Transformation.
    • Notstromversorgung im Gebäude: Teil- oder Vollautarkie möglich
    • Senkung von Leistungs- und Anschlusskosten
    • Geringe Wartungskosten aufgrund nicht beweglicher Teile
    • Modulare Bauweise: ab 80 kWel / 78 kWth, beliebig skalierbar.
    • Reduktion von Winterstrombedarf, Netzbelastung, Winterstromlücken
    • Mithilfe bei der Dekarbonisierung, Umweltschutz und bei der Reduktion von Treibhausgasen
    • Peak-Shaving des elektrischen Netzbezug

    Ideales Energienetzwerk
    Es ist von Bedeutung, dass Energieerzeuger und -verbraucher auf eine breite Palette umweltfreundlicher Technologien zurückgreifen können. Hierzu zählen neben Wasserstoff-Brennstoffzellen auch Wärmepumpen, Kältemaschinen, Solarthermie, Windenergie und Photovoltaik sowie Batteriekurzzeitspeicher und bidirektional verwendbare E-Fahrzeuge.  Weitere Informationen unter https://haelg.ch/stationaere-wasserstoff-brennstoffzelle/

  • Armasuisse baut alpine Kleinwind-Solaranlage in der Surselva

    Armasuisse baut alpine Kleinwind-Solaranlage in der Surselva

    Die zum Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) gehörende armasuisse Immobilien testet mit Partnern aus der Schweizer Wirtschaft und Forschung, wie Wind und Sonne im alpinen Raum zur lokalen Stromerzeugung genutzt werden können. Laut einer Medienmitteilung liegt die Baubewilligung für eine Testanlage am Standort La Stadera in der Region Surselva im Kanton Graubünden vor. Die Bauarbeiten beginnen im August und die Testanlage soll im Herbst 2024 in Betrieb gehen.

    Die Anlage kombiniert die Stromgewinnung durch Nutzung von Windenergie und Nutzung der Sonneneinstrahlung durch Photovoltaik. Die Testanlage besteht aus einer kleinen Windanlage und bifazialen (doppelseitigen) Photovoltaikmodulen, die miteinander kombiniert werden. Das Projekt wurde im Rahmen des militärischen Plangenehmigungsverfahrens bewilligt, heisst es in der Mitteilung des Bundesrats. Ab August 2023 wird die Windanlage installiert. Die um die Windanlage angeordneten Photovoltaikmodule folgen bis Herbst 2024 und vervollständigen die Testanlage.

    Bis Ende 2025 soll die Testanlage Daten liefern, damit sich die Effizienz der neuartigen Konstruktion genauer abschätzen lässt. Der erwartete Energieertrag liegt bei rund 60 Megawattstunden pro Jahr. Das entspricht laut der Mitteilung dem Stromverbrauch von rund 15 Schweizer Haushalten. Die Auswertung der Daten bis Ende 2025 bildet die Grundlage für den Entscheid, ob ein Endausbau mit insgesamt neun Kleinwind-Solaranlagen am Standort umgesetzt werden soll.

    Seit Winter liefert ein in La Stadera schon installierter Solar-Prototyp des schweizerischen Systemlieferanten Turn2Sun aus La Sagne NE bereits erfolgreich Strom. Auch der Solar-Prototyp ist mit doppelseitigen Photovoltaikmodulen ausgerüstet.

  • Solarpflicht auf Gebäuden wird von Energiekommision abgelehnt

    Solarpflicht auf Gebäuden wird von Energiekommision abgelehnt

    In intensiven Diskussionen hat sich die Energiekommission des Ständerates mit den Differenzen zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (21.047) befasst. Zu zahlreichen Punkten bringt sie neue Vorschläge ein, um einen angemessenen Ausgleich zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen zu finden und so eine breit abgestützte Vorlage zu schaffen. Mit 8 zu 5 Stimmen beantragt die Kommission die Streichung des Artikels zur Sistierung der Restwasservorschriften für bestehende Wasserkraftwerke, wie vom Nationalrat beschlossen. Sie betont, dass die vorgeschlagene Bestimmung verfassungsrechtlich fragwürdig ist. Ausserdem bleibe genügend Zeit, um für die Problematik der drohenden Produktionsverluste bei den bestehenden Wasserkraftwerken eine ausgewogene Lösung zu finden. Eine Minderheit möchte dem Nationalrat folgen, da ohne einen vollumfänglichen Erhalt der bestehenden Stromproduktion aus Wasserkraft der angestrebte Ausbau der erneuerbaren Energien nicht erreicht werden könne. 

    Die Kommission spricht sich zudem dafür aus, dass für die Nutzung der Solar- und Windenergie geeignete Gebiete in den kantonalen Richtplänen ausgeschieden werden sollen. Bei dieser Planung sollen auch Schutzinteressen berücksichtigt werden. In den definierten Gebieten soll gelten, dass der Bedarf an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ausgewiesen ist und die Anlagen standortgebunden sind. Ausserdem sollen sie in einer Interessenabwägung anderen nationalen Interessen grundsätzlich vorgehen. Bedingung dafür ist, dass die Anlagen nicht in Inventarobjekten gemäss Art. 5 NHG realisiert werden. Zudem soll das Vorhaben «Chlus» von den gleichen Erleichterungen profitieren wie die 15 ausgewählten Projekte der Speicherwasserkraft. Eine Minderheit lehnt diesen Zusatz ab.  

    NATIONALES INTERESSE AN ANLAGEN ZUR NUTZUNG ERNEUERBARER ENERGIEN 
    Weiter hat sich die Kommission mit den Rahmenbedingungen für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im nationalen Interesse befasst. Wie auch vom Nationalrat beschlossen, sollen diese in Biotopen von nationaler Bedeutung sowie in Wasser- und Zugvogelreservaten weiterhin ausgeschlossen sein, in neu entstehenden Gletschervorfeldern und alpinen Schwemmebenen jedoch grundsätzlich infrage kommen. Nicht gelten soll dieser Ausschluss für Wasserkraftanlagen, die der ökologischen Sanierung dienen. Neu soll es beim Bau von Wasserkraftwerken zudem grundsätzlich möglich sein, dass die Restwasserstrecke durch diese Schutzgebiete verläuft, eine Minderheit will hier am Beschluss des Nationalrates festhalten. Mit 9 zu 3 Stimmen möchte die Kommission daran festhalten, dass auch Elektrolyseuren und Methanisierungsanlagen ab einer bestimmten Grösse und Bedeutung ein nationales Interesse im Sinne des Natur- und Heimatschutzes (NHG) zukommen soll. 

    VERPFLICHTENDE NUTZUNG DER SOLARENERGIE 
    Die Kommission lehnt die vom Nationalrat beschlossene Solarpflicht für sämtliche Neubauten sowie erhebliche Umbau- und Erneuerungsvorhaben als zu starken Eingriff in das Privateigentum und die Hoheit der Kantone ab. Stattdessen beantragt sie mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die verpflichtende Nutzung der Solarenergie auf Gebäuden ab einer Fläche von 300 m2, wie mit dem «Bundesgesetz über dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter» (21.501, Entwurf 4) beschlossen, unbefristet ins geltende Recht zu überführen. Eine Minderheit fordert eine Solarpflicht gemäss Nationalrat, diese soll jedoch nur bei Neubauten und Dachsanierungen greifen. Zudem unterstützt die Kommission mit 7 zu 3 Stimmen eine Pflicht, Fahrzeugabstellflächen ab einer bestimmten Grösse mit Solarelementen zu überdachen. Für neue Parkplätze ab einer Grösse von 250 m2 soll diese Pflicht ab sofort gelten, für bestehende Parkplätze ab einer Grösse von 500 m2 mit einer Übergangsfrist von 5 Jahren. Eine Minderheit möchte diese Plicht komplett streichen, gemäss einer anderen Minderheit soll sie für neue Parkplätze erst ab 500 m2 Fläche und für bestehende Parkplätze ab 1000 m2 Fläche gelten.  

    Im Bereich der Förderung erneuerbarer Energien beantragt die Kommission, dass der Bundesrat die Kompetenz erhalten soll, für Anlagen bis 150 kW Mindestvergütungen für die Rücklieferung an den Netzbetreiber festzulegen. So soll auch für kleinere und damit teurere Anlagen Investitionssicherheit geschaffen werden. Im Gegenzug sollen die vom Nationalrat beschlossenen Übergangsbestimmungen mit fixen Vergütungen gestrichen werden, da diese die Netzbetreiber und die gebundenen Stromkonsumentinnen und -konsumenten zu stark belasten. Ausserdem möchte die UREK-S daran festhalten, im Rahmen der gleitenden Marktprämie einen besonderen Anreiz zur Winterstromproduktion zu schaffen. Übersteigt der Referenz-Marktpreis für Elektrizität in den Wintermonaten die zugesicherte Vergütung, soll der Anlagenbetreiber einen vom Bundesrat festzulegenden Anteil zwischen 10 und 40 % des Überschusses erhalten. 

    SCHAFFUNG EINES MARKTES FÜR EFFIZIENZDIENSTLEISTUNGEN 
    Die Kommission unterstützt mit 6 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung das vom Nationalrat beschlossene Programm zur Schaffung eines Marktes für Effizienzdienstleistungen. Dieses Programm sieht vor, dass die Energieversorgungsunternehmen (EVU) jährlich nachweisen müssen, dass sie in einem bestimmten Umfang Massnahmen zur Steigerung der Stromeffizienz bei Endverbraucherinnen erbracht haben oder diese Massnahmen bei Dritten, sogenannten Effizienzdienstleistern, in Auftrag gegeben haben. Ob die Zielvorgabe erfüllt ist oder nicht, bemisst sich dabei nicht am Stromabsatz des Energieversorgungsunternehmens: Die Effizienzdienstleistungen stellen ein neues, unabhängiges Geschäftsfeld dar. Die Massnahmen sind auch nicht auf das Netzgebiet des jeweiligen EVU beschränkt. So können gesamtschweizerisch die günstigsten Massnahmen zuerst getroffen werden. Eine Minderheit lehnt dieses Effizienzprogramm ab und verweist dabei auf den Vollzugsaufwand, Zielkonflikte der EVU sowie die bestehenden Massnahmen zur Effizienzsteigerung. 

    Bei der Frage der Energiereserve gemäss Art. 8a StromVG folgt die Kommission grundsätzlich der Entscheidung des Nationalrates. So sollen Betreiber von Speicherwasserkraftwerken dazu verpflichtet werden können, eine Reserve zu bilden. Gewisse Rahmenbedingungen sollen aber geändert werden, so soll die Verpflichtung nur für Betreiber von Werken ab einer Kapazität von 10 GWh möglich sein. Die Abgeltung für das vorgehaltene Wasser soll zudem auch die aktuelle Marktsituation berücksichtigen. 

    RAHMENBEDINGUNGEN FÜR STROMNETZE DER ZUKUNFT 
    Mit 11 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung spricht sich die Kommission dafür aus, sämtliche zur Einspeisung von erneuerbarer Energie notwendigen Netzverstärkungen solidarisch auf die Stromkonsumentinnen und -konsumenten in der ganzen Schweiz umzulegen. Für Ausbauten auf der untersten Netzebene soll dem Netzbetreiber ein pauschaler Betrag ausbezahlt werden, ohne dass eine Genehmigung der Elcom erforderlich ist. Wie der Nationalrat beantragt die Kommission, auch die Kosten für die Verstärkung von bestimmten Anschlussleitungen für auf nationaler Ebene zu verteilen. Von dieser Unterstützung profitieren sollen Leitungen zwischen der Grenze des Grundstücks, auf dem sich eine Anlage zur Produktion von erneuerbarer Energie befindet, und dem Netzanschlusspunkt. 

    Im Bereich der Grundversorgung mit Elektrizität (Art. 6 StromVG) beantragt die Kommission, am geltenden Recht und damit an der Durchschnittspreismethode festzuhalten. Die vom Nationalrat beschlossene Änderung konnte nicht überzeugen. Die Kommission unterstützt jedoch die Einführung eines Standardstromproduktes, welches insbesondere auf erneuerbarer inländischer Energie beruhen soll. 

    Die Kommission beantragt, auf eine Marktöffnung im Bereich Messwesen zu verzichten und hält damit am Beschluss des Ständerates fest. Die von den Netzbetreibern erhobenen Daten sollen jedoch besser verfügbar sein. Weiter folgt sie der Entscheidung des Nationalrates, wonach auch Speicher mit Endverbrauch vom Netznutzungsentgelt entlastet werden sollen: Für den zurückgespeisten Strom soll das Netzentgelt zurückerstattet werden können. Eine Minderheit beantragt, an den Beschlüssen des Ständerates festzuhalten. Weiter soll die Nutzung von Flexibilität beim Stromverbrauch nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis von deren Inhaber möglich sein. 

    Angesichts der komplexen Differenzbereinigung zum Mantelerlass (21.047) konnte die Kommission die Detailberatung zum CO2-Gesetz (22.061) nicht rechtzeitig für eine Behandlung in der Sommersession abschliessen. Sie wird diese Vorlage in die Herbstsession bringen. 

    Die Kommission hat am 11./12. Mai 2023 unter dem Vorsitz von Ständerätin Adèle Thorens Goumaz (G, VD) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern getagt.

  • Energiekommission stärkt Ausbau der Erneuerbaren

    Energiekommission stärkt Ausbau der Erneuerbaren

    Die Kommission für Umwelt, Energie und Raumplanung des Nationalrats (UREK-N) hat an ihrer Sitzung vom 23. bis 25. Januar das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien erörtert. Dabei habe sich die Kommission insbesondere mit dem nationalen Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien befasst, informiert die UREK-N in einer entsprechenden Mitteilung. Sie spricht sich dafür aus, bei Anlagen für Solar-, Wind- und Wasserkraft ab einer bestimmten Grösse nationales Interesse geltend zu machen.

    Die Kantone sollen daher neu neben Wasser- und Windkraft auch geeignete Gebiete für Photovoltaikanlagen in ihrem Richtplan festlegen. Für kleinere Anlagen kann nationales Interesse geltend gemacht werden, wenn die Ausbauziele für Energie aus erneuerbaren Quellen nicht erreicht werden. Mehrheitlich spricht sich die Kommission darüber hinaus auch für eine Solarpflicht bei Neubauten und erheblichen Um- und Erneuerungsbauten aus. Der bis 2040 geplante Produktionszubau von jährlich 6 Terawattstunden erneuerbarer Energie soll hauptsächlich mit den 15 vom Runden Tisch zur Wasserkraft priorisierten Projekten sowie mit Solar- und Windenergieanlagen von nationaler Bedeutung realisiert werden.

    Den Ausbau der Windenergie will die Kommission mit einer Straffung des Bewilligungsverfahrens beschleunigen. Bis zum Erreichen einer zusätzlichen Jahresproduktion von 1 Terawattstunde sollen Baubewilligungen von Windenergieprojekten im nationalen Interesse, die über eine rechtskräftige Nutzungsplanung verfügen, vom Kanton erteilt werden. Gleichzeitig ist vorgesehen, den Instanzenzug für Beschwerden zu straffen, erläutert die UREK-N in einer gesonderten Mitteilung.

  • Studie sieht deutlich höheres Potenzial für Windenergie

    Studie sieht deutlich höheres Potenzial für Windenergie

    Die Schweiz könnte deutlich mehr Strom aus Windenergie erzeugen als bisher angenommen. Einer Studie der Berner Firma Meteotest im Auftrag des Bundesamts für Energie (BFE) zufolge könnten Windräder allein im Winterhalbjahr 19 Terawattstunden produzieren, heisst es in einer Medienmitteilung des BFE. In einer Vorgängerstudie von 2012 waren die Wissenschaftler noch von 3,7 Terawattstunden pro Jahr ausgegangen. Zum Vergleich: Die Schweiz verbrauchte 2021 insgesamt 58,11 Terawattstunden Strom.

    Der Grossteil des Potenzials liegt mit 17,5 Terrawattstunden im Mittelland. Im Jurabogen und in den grossen Alpentälern könnten zusammen mehr als 7,8 Terawattstunden, im Alpenraum über 4,2 Terawattstunden pro Jahr produziert werden.

    Seit der letzten Studie haben sich sowohl die politischen Bedingungen als auch die Technik weiterentwickelt. So sind heutige Windkraftanlagen höher, haben grössere Rotoren und produzieren ein Mehrfaches im Vergleich zu älteren Anlagen. Ausserdem kommen „mit der Zuerkennung des nationalen Interesses für Windparks“ mehr Flächen wie Wälder und Gebiete im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) infrage. Sie unterliegen jedoch höheren Anforderungen an die Windenergieproduktion.

    „Schon ein Teilausbau von 30 Prozent des gesamten Windenergiepotenzials – das entspricht rund 1000 Windenergieanlagen – könnte wesentlich zu einer sichereren Stromversorgung der Schweiz und zu einer Verringerung der Auslandabhängigkeit beitragen“, heisst es in der Medienmitteilung.

    Ausgeschlossen von der Berechnung wurden bewohnte Gebiete mit einem Puffer von 300 Metern, geschützte Landschaften wie Moore, Nationalparks und Biotope sowie geheime Anlagen des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport.

  • Bundesrat will Verfahren für Erneuerbare Energie beschleunigen

    Bundesrat will Verfahren für Erneuerbare Energie beschleunigen

    Die Schweiz hängt beim Ausbau der Windenergie hinterher. Auch die Verfahren für den Bau grosser Wasserkraftanlagen dauern lange. Der Bundesrat will nun die Planungs- und Bewilligungsverfahren für grosse Anlagen beschleunigen, schreibt er in einer Mitteilung. Dabei sollten keine Abstriche beim Schutz von Natur, Umwelt und Denkmälern gemacht werden.

    Der Bundesrat will dazu ein Konzept mit den Standorten der bedeutendsten Wasserkraft- und Windanlagen erarbeiten. Dieses sollte der kantonalen Richtplanung als Vorgabe dienen. Die darin verzeichneten Anlagen sollten dann nur noch einem kantonalen Plangenehmigungsverfahren unterstehen. Dieses sollte sämtliche Bewilligungen erteilen können. Damit sollte bei Widerspruch auch nur noch ein Rechtsmittelzug durch die Instanzen möglich sein.

    Ausserdem will der Bundesrat den Zubau von Photovoltaik auf Dächern und an Fassaden beschleunigen. So sollen Investitionen auch bei Neubauten steuerlich abzugsfähig werden. Die Zulassung von Solaranlagen an Fassaden soll über ein Meldeverfahren geregelt werden.

    Die Schweizerische Energiestiftung begrüsst den Vorstoss des Bundesrates. „Die Schweiz braucht einen Booster für die erneuerbaren Energien“, wird Geschäftsleiter Nils Epprecht in einer Mitteilung zitiert. „Der Bundesrat hat die Dringlichkeit erkannt. Dabei stellt er die beiden politischen Grundpfeiler der Schweiz, die Interessenabwägung und den Föderalismus, nicht in Frage.“

    Die Vernehmlassung zum Vorschlag des Bundesrates dauert bis zum 23. Mai 2022.

  • LafargeHolcim stärkt Kreislauf in Windindustrie

    LafargeHolcim stärkt Kreislauf in Windindustrie

    Der Zuger Baustoffkonzern LafargeHolcim und die in Paris ansässige General Electric-Tochter GE Renewable Energy tun sich zusammen. Gemeinsam wollen sie laut einer Medienmitteilung neue Wege bei der Wiederverwertung von Materialien abgebauter Windenergieanlagen finden. Auch die Rotorblätter sollen Teil einer Kreislaufwirtschaft werden, unter anderem als Material für den Bau neuer Windparks.

    Beide wollen Kreislauflösungen insbesondere für den europäischen Markt entwickeln. Hintergrund ist, dass dort bis 2025 alternde Windenergieanlagen mit einer kumulierten Leistung von fast 10 Gigawatt repowert, also gegen leistungsstärkere der neuesten Generation ausgetauscht oder stillgelegt, werden.

    „Mit der Nachhaltigkeit als Herzstück unserer Strategie, haben die Beschleunigung der erneuerbaren Energien und die Kreislaufwirtschaft höchste Priorität für unser Unternehmen“, wird Edelio Bermejo, Leiter des Global Innovation Centers bei LafargeHolcim, zitiert. „Ich freue mich sehr über diese Zusammenarbeit mit GE Renewable Energy, weil sie beide Ziele erfüllt.“ Nach den Worten des CEO seines Partners, Jérôme Pécresse, werde diese Kooperation „wesentlich dazu beitragen, die Nachhaltigkeit der Windenergie heute und in der Zukunft zu steigern“.

    Beide Unternehmen arbeiten bereits seit 2020 zusammen. Gemeinsam mit der dänischen Firma Cobod entwickeln sie rekordhohe Türme für Windenergieanlagen und unter Verwendung von Beton-3D-Druck. Diese Türme seien „robuster, effizienter und würden zehnmal schneller hergestellt als zuvor“, heisst es in der Mitteilung. Eigenen Angaben zufolge hat LafargeHolcim im vergangenen Jahr 46 Millionen Tonnen an Material wiederaufbereitet. Bis 2030 sollen es 100 Millionen Tonnen sein.

  • Repower investiert mit Partnern in deutschen Windpark

    Repower investiert mit Partnern in deutschen Windpark

    Zum Jahresbeginn habe Repower sein Portfolio von Windanlagen in Deutschland erweitert, informiert der Bündner Energieversorger in einer Mitteilung. Konkret hat Repower den Windpark Berlar in Nordrhein-Westfalen übernommen. Die Anlage mit fünf Turbinen und einer Gesamtleistung von 7,5 Megawatt soll jährlich rund 14,4 Gigawattstunden Strom produzieren. Über den Kaufpreis werden in der Mitteilung keine Angaben gemacht.

    Der Bündner Energieversorger betreibt laut Mitteilung bereits eine ganze Reihe von Windparks in Italien und Deutschland. Die Neuerwerbung soll in die deutsche Repartner Wind GmbH integriert werden. Das Unternehmen gehört zu 100 Prozent zur Bündner Repartner Produktions AG, die sich mit 51 Prozent mehrheitlich im Besitz von Repower befindet. Die LKW halten mit 10,39 Prozent den grössten Minderheitenanteil.

    Über die Repartner Produktions AG will Repower seinen Aktionären „Zugang zu diversifizierter, erneuerbarer Stromproduktion“ bieten, heisst es in der Mitteilung. An der Repartner Produktions AG sind neben Repower und den LKW weitere Schweizer Energieunternehmen beteiligt, darunter Eniva, WWZ und die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ).

    „Für die LKW ist diese Beteiligung ein absoluter Gewinn“, wird Gerald Marxer, Vorsitzender der Geschäftsleitung der LKW, in einer eigenen Mitteilung der LKW zur Übernahme des Windparks zitiert. „Zum einen können wir unsere Eigenproduktion erhöhen und zum anderen investieren wir gemäss unserer Strategie in erneuerbare Produktionstechnologien.“

  • ewz soll mehr erneuerbaren Strom produzieren

    ewz soll mehr erneuerbaren Strom produzieren

    Der Stadtrat von Zürich hat dem Gemeinderat laut einer Medienmitteilung für das ewz einen dritten Rahmenkredit von 200 Millionen Franken beantragt. Diese Mittel sollen in Energieproduktionsanlagen fliessen, die Strom aus erneuerbaren Quellen produzieren. Ob dieser Antrag bewilligt wird, entscheiden abschliessend die Stimmberechtigten der Stadt Zürich.

    Wie in der Mitteilung ausgeführt wird, haben die Stimmberechtigten seit 2007 drei Rahmenkredite für Investitionen in die Produktion von Windenergie und anderen erneuerbaren Quellen genehmigt. In Summe belief sich der Betrag auf 420 Millionen Franken. Damit erwarb das ewz über die hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Zürich, ewz (Deutschland) GmbH, 18 Windparks in Deutschland, Frankreich, Schweden und Norwegen. Damit verfügt das ewz heute über rund eine Terawattstunde Strom aus Wind. Das entspreche dem heutigen ewz-Anteil aus der Stromproduktion des Kernkraftwerks Gösgen.

    Mit den nun beantragten 200 Millionen Franken wolle das ewz vor allem Windkraftanlagen und Wasserkraftwerke in der Schweiz und im europäischen Ausland ausbauen. Das ewz strebe erneut an, ein Drittel des Rahmenkredits in Anlagen in der Schweiz zu investieren.

    Die ewz-Deutschland-Gruppe ist für alle Käufe und Finanzierungen im Ausland zuständig. Die Stadt Zürich bezeichnet sie als eine ihrer bedeutendsten Beteiligungen. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat daher in einer separaten Vorlage die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die ewz (Deutschland) GmbH.

  • Freiburger Bevölkerung will Windparks

    Freiburger Bevölkerung will Windparks

    Die Freiburger Bevölkerung steht hinter den kantonalen Windstromprojekten. Das zeigt eine Umfrage, die MIS Trend im September im Auftrag von Groupe E durchgeführt hat. Danach sprechen sich 72 Prozent für den Bau von Windparks im Kanton aus, heisst es in einer Mitteilung des kantonalen Energieversorgers. 65 Prozent hegen auch keine Befürchtungen bei der Installation der Anlagen.

    Groupe E will an vier Standorten Windparks errichten. Diese Standorte sind im Richtplan des Kantons eingetragen, der bereits vom Bund genehmigt worden ist. Die vier Windparks sollen eine zusätzliche Stromproduktion von 156 Gigawattstunden Strom im Jahr erlauben. Zwei Drittel der Stromproduktion sollen im Winter anfallen, wenn die Photovoltaik weniger ergiebig ist. Für die Projekte sind Ausgleichsmassnahmen zugunsten der Biodiversität vorgesehen.

  • Bund präzisiert Vorgaben für Windenergie

    Bund präzisiert Vorgaben für Windenergie

    „Das Energie- und das Raumplanungsgesetz verpflichten die Kantone seit 2018 explizit, in ihren Richtplänen Gebiete zu bestimmen, die sich für die Nutzung von Windenergie eignen“, erläutert der Bundesrat in einer Mitteilung. Er hat auf seiner Sitzung vom 25. September dadurch nötig gewordene Anpassungen an das Konzept Windenergie verabschiedet. An diesem Konzept müssen sich alle Planungs- und Projektträger orientieren.

    Im Konzept Windenergie werden Nutzungs- und Schutzinteressen gegeneinander abgewogen. Aus dieser Abwägung leite der Bund Gebiete ab, die seiner Ansicht nach für die Nutzung von Windenergie in Frage kommen. Die Interessen des Bundes bei Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie militärischen und zivilen technischen Anlagen des Bundes müssen von den Kantonen bei der Ausweisung von Gebieten für die Nutzung von Windenergie berücksichtigt werden. Das angepasste Konzept legt fest, dass Windanlagen unter bestimmten Bedingungen in Landschaften von nationaler Bedeutung errichtet werden können. In Biotopen von nationaler Bedeutung wird der Bau von Windanlagen hingegen ausgeschlossen.

    Die Kompetenz für die Festlegung der konkreten Gebiete, die für die Nutzung von Windenergie in Frage kommen, verbleibe bei den Kantonen, heisst es in der Mitteilung weiter. In den vom Bund bereits genehmigten Richtplänen der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Bern, Freiburg, Neuenburg, Schaffhausen, Solothurn, St.Gallen, Waadt und Wallis seien bereits mehr als 50 solcher Gebiete definiert worden. Darüber hinaus weist die Mitteilung auf eine Reihe von in der Planung bereits weit fortgeschrittene Windenergieprojekte hin.

  • Agile Wind Power stellt einzigartige Windturbine fertig

    Agile Wind Power stellt einzigartige Windturbine fertig

    Die Dübendorfer Agile Wind Power AG hat auf dem Windtestfeld in Grevenbroich bei Düsseldorf den Bau der ersten Vertical Sky-Windturbine abgeschlossen. Vertical Sky ist die erste Windenergieanlage der Megawattklasse mit vertikal montierten Rotorblättern. Laut einer Medienmitteilung ist sie leise, effizient und „weltweit einzigartig“.

    In den kommenden Wochen nimmt die Anlage schrittweise den Probebetrieb auf. In dieser Zeit werden verschiedene Messungen durchgeführt, die für die Zertifizierung erforderlich sind. Gleichzeitig wird Strom produziert. Vertical Sky-Windturbinen seien umweltverträglich und könnten an Standorten installiert werden, die für herkömmliche Anlagen nicht infrage kommen, etwa nahe an Wohnsiedlungen, so Agile Wind Power. Deshalb eigne sich der Turm zur dezentralen Stromproduktion. Zudem würden Vögel und Fledermäuse die vertikal ausgerichteten Rotorblätter erkennen und ihnen nicht zum Opfer fallen.

    Der erst Produkttyp hat eine Nennleistung von 750 Kilowatt und ist 105 Meter hoch. Sein Rotordurchmesser beträgt 32 Meter. Er zeichne sich durch einfache Logistikkonzepte aus. „Wir orientieren uns am Markt und wollen dazu beitragen, in naher Zukunft eine sichere und zuverlässige Versorgung mit sauberer Energie zu gewährleisten, unabhängig von endlichen Energieträgern“, so der Gründer und CEO, Patrick Richter.

    Der Vertical Sky-Rotor geht auf dem ehemaligen Flughafengelände in Lemwerder nahe Bremen in Serie. Der Zugang zu internationalen Häfen sei ein Vorteil des Standorts, heisst es in der Mitteilung. Das Forschungs- und Entwicklungsteam von Agile Wind Power verbleibe jedoch in Dübendorf.

  • Die Schweiz hat vergleichsweise wenig Wind- und Solarstrom

    Die Schweiz hat vergleichsweise wenig Wind- und Solarstrom

    Die Schweizerischen Energie-Stiftung (SES) hat in einer Kurzstudie nachgewiesen, dass die Schweiz im europäischen Vergleich der Pro-Kopf-Produktion von Sonnen- und Windenergie weit hinten liegt: Im Vergleich zur Gesamt-EU rangiert die Schweiz auf Position 24 von 29.  Nur Tschechien, Ungarn, Slowenien, die Slowakei und Lettland schneiden noch schlechter ab.

    Die Spitzenränge belegen Dänemark, Deutschland, Schweden und Irland. Diese Länder produzieren im Vergleich zur Schweiz ein Vielfaches an Windenergie. Dafür kann die Schweiz immerhin beim Ausbau der Sonnenenergie zulegen: Doch auch hier befindet sie sich auf sehr tiefem Niveau. Der Anteil Solarstrom am Schweizerischen Stromendverbrauch beträgt im Jahr 2019 knapp 4 Prozent, der Anteil Windstrom sogar nur 0.3 Prozent. Daraus folgt ein Gesamtanteil von 4.3 Prozent der neuen erneuerbaren Energien am Stromendverbrauch. In Dänemark sind es 50 Prozent und in Deutschland 33 Prozent.

    2019 wurden in der Schweiz keine neuen Windkraftanlagen in Betrieb genommen, es bleibt bei 36 grösseren Anlagen. Die fünf Anlagen des Windparks „San Gottardo“ werden voraussichtlich im Sommer 2020 ans Netz gehen und die Gesamtproduktion um rund 15 Prozent steigern.

    Gründe für das schlechte Abschneiden der Schweiz finden sich vor allem in der Schweizer Energiepolitik: Im Gegensatz zu EU-Staaten garantiere diese ungenügende Investitionssicherheit. Für ein rasches Voranschreiten der Energiewende sei eine neue Gestaltung des Strommarktes daher unumgänglich, ist in der Studie zu lesen. Laut SES sind die Klimaziele des Bundesrats in Gefahr. Um die Energiestrategie 2050 zu erfüllen, brauche es deshalb ein zweites Massnahmepaket.