Schlagwort: Wohnbau

  • Entwicklungsareal beim Bahnhof Zofingen erhält neue Perspektive

    Entwicklungsareal beim Bahnhof Zofingen erhält neue Perspektive

    Pensimo hat über seine Immobilien-Anlagestiftung Turidomus den westlichen Teil des ehemaligen Swissprinter-Areals beim Zofinger Bahnhof erworben. Das 27’636 grosse Grundstück befand sich im Besitz der Ringier Areal AG. Diese hatte gemeinsam mit der Stadt Zofingen und dem Basler Architekturbüro Christ & Gantenbein eine Strategie für die Umnutzung zu einem gemischten Wohn- und Arbeitsquartier entwickelt und dafür einen Investor gesucht.

    Im kommenden Jahr soll ein Studienauftrag laut einer Mitteilung von Pensimo die stadträumlichen Vorstellungen präzisieren und das Wohnungsangebot schärfen. Zum jetzigen Zeitpunkt seien über 300 Wohnungen geplant, die ab 2028 gebaut werden und ab 2030 bezugsfertig sein könnten.

    Alexander Büchel, der verantwortliche Portfoliomanager bei Pensimo, bezeichnet den Erwerb dieses „einzigartigen und strategisch optimal passenden Entwicklungsareals“ als besondere Chance. „Zofingen weist eine attraktive Standortqualität auf, ist kantonaler Entwicklungsschwerpunkt, und die Mikrolage des Areals ist exzellent.“

    Die fünf Baufelder des Areals-West sollen ein vielfältiges Wohnungsangebot und eine Zertifizierung nach dem Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz erhalten. „Wir wollen an die industrielle Vergangenheit anknüpfen“, so Büchel, es solle ein „zukunftsfähiges Angebot“ entwickelt werden.

    Die Druckerei Swissprinters, wie Ringier Areal eine gemeinsame Tochtergesellschaft von Ringier und NZZ, war im September 2024 geschlossen worden. Das gesamte Areal umfasst rund 55’000 Quadratmeter in zentraler Lage. Für dessen östlichen Teil mit dem historischen Hauptgebäude treibt die Ringier Areal AG eigenen Angaben zufolge derzeit ein Entwicklungsprojekt voran. 

  • Wohnbauprojekt Alte Mühle erreicht wichtigen Meilenstein

    Wohnbauprojekt Alte Mühle erreicht wichtigen Meilenstein

    Die Swica Gesundheitsorganisation AG lässt auf dem ehemaligen Huggler-Areal in Suhr ein neues Quartier mit insgesamt 136 Wohnungen entstehen. Mit der Umsetzung des Projekts Wohnpark Alte Mühle hat SWICA die Halter AG aus Schlieren als Totalunternehmerin betraut. Rund ein Jahr nach der Grundsteinlegung ist nun auf dem Baugrund das Richtfest gefeiert worden, informiert Halter in einem Beitrag auf LinkedIn.

    Im Projekt Wohnpark Alte Mühle werden zehn Mehrfamilienhäuser in einer lockeren Baustruktur um die Alte Mühle herum gruppiert. Die Mühle selbst lasse sich ohne Denkmalschutzauflagen sanieren, erläutert Halter in der Projektbeschreibung. Die drei- bis fünfstöckigen Gebäude sollen bis Ende 2026 fertiggestellt sein. Schon jetzt sind etwa die Hälfte der entstehenden Mietwohnungen und ein grosser Teil der entstehenden Eigentumswohnungen reserviert.

  • Eigentumswohnungen zwischen Stadtleben und Natur

    Eigentumswohnungen zwischen Stadtleben und Natur

    „Urban Living trifft Natur“, leitet die Halter AG einen Beitrag auf LinkedIn über ein Neubauprojekt der Firma ein. Konkret realisiert die Schlieremer Immobilienentwicklerin an der Leimbachstrasse 28 bis 32 ein Gebäude mit 43 Eigentumswohnungen und rund 80 Quadratmeter Gewerbefläche. In den 2,5- bis 4,5-Zimmer-Wohnungen sollen „naturverbundene Stadtmenschen“ ihr ideales Zuhause finden können, heisst es auf dem Internetportal des Projekts. Interessierte können sich dort in eine Liste eintragen lassen, über die noch vor dem anstehenden offiziellen Vermarktungsstart Informationen zum Projekt verschickt werden.

    Die insgesamt 43 Eigentumswohnungen, darunter Attika- und Gartenwohnungen, teilen sich auf 10 Wohnungen mit jeweils 2,5 Zimmern, 30 Wohnungen mit 3,5 Zimmern und drei Wohnungen mit 4,5 Zimmern auf. Als Pluspunkte des Projekts werden in der Beschreibung eine hervorragende Anbindung, vielfältige Infrastruktur und nahe gelegene Erholungsgebiete genannt. Die Bauarbeiten sollen im Frühling 2026 beginnen und zwei Jahre später abgeschlossen sein.

  • Beschränkung bei Einsprachen in Projekten

    Beschränkung bei Einsprachen in Projekten

    Angesichts der weiterhin angespannten wirtschaftlichen Lage hat der Bundesrat die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung erneut auf 18 Monate verlängert. Unternehmen profitieren dadurch bis 31. Juli 2026 von mehr Flexibilität und Stabilität bei schwankender Auftragslage.

    Neue Anforderungen für smarte Geräte
    Ab sofort gelten striktere Sicherheitsanforderungen für drahtlose, internetfähige Geräte wie Smartphones, Smartwatches oder Babyphones. Ziel ist der Schutz personenbezogener Daten und die Verhinderung von Cyberangriffen. Die Geräte müssen sicherstellen, dass sie nicht für sogenannte DDoS-Angriffe missbraucht werden können. Grundlage ist die neue Verordnung des Bundesamts für Kommunikation über Fernmeldeanlagen.

    Weniger Einsprachen gegen kleinere Projekte
    Ein zentrales Element der Gesetzesänderungen betrifft den Wohnbau. Naturschutz-, Heimatschutz- und Denkmalpflegeorganisationen dürfen bei Projekten mit unter 400 m² Geschossfläche innerhalb von Bauzonen keine Beschwerde mehr einreichen, ausser es handelt sich um geschützte Ortsbilder oder Biotope. Der Entscheid soll den Wohnungsbau erleichtern und Verfahren beschleunigen.

    Richtpreise für Schweizer Holz erlaubt
    Durch eine Änderung des Waldgesetzes können Waldbesitzerinnen und -besitzer gemeinsam mit der nachgelagerten Branche künftig regionale oder nationale Richtpreise für Schweizer Rohholz veröffentlichen. Die Regelung soll mehr Markttransparenz schaffen und den Holzverkauf als Einnahmequelle für die nachhaltige Waldbewirtschaftung stärken.

    Sicherheit im Fokus
    Mehrere Änderungen im Luftfahrtbereich zielen auf eine erhöhte Betriebssicherheit und Unfallvermeidung ab, wie neue Anforderungen für absturzsichere Kraftstoffsysteme bei Helikoptern, ausgeweitete Informationspflichten zum Brandschutz bei Luftfracht, Êinführung einer neuen Privatpilotenlizenz für Tragschrauber und verschärfte Regeln für Luftfracht, -post und Sicherheitspersonal an Flughäfen

    Schweiz vertieft Zusammenarbeit mit EU
    Im Rahmen der Prümer Zusammenarbeit werden nun auch in der Schweiz automatisierte Abgleiche von Fingerabdruckdaten sowie der Zugriff auf Fahrzeug- und Halterdaten ermöglicht. Ziel ist ein effizienterer Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität und Terrorismus. Weitere Regelungen folgen 2027.

    Handyverbot an Schulen in Aargau und Nidwalden
    Die Kantone Aargau und Nidwalden setzen neue Richtlinien zum Umgang mit digitalen Geräten in der Schule um. Mobiltelefone dürfen nur noch zu Unterrichtszwecken oder in Notfällen genutzt werden. Damit reagieren die Behörden auf zunehmende Ablenkung und soziale Konflikte durch übermässige Handynutzung im Schulalltag.

    Reformen mit Wirkung auf Alltag und Wirtschaft
    Die neuen Bestimmungen spiegeln zentrale gesellschaftliche Themen wider, Arbeitskräftemangel, Digitalisierung, Wohnraumbedarf und Sicherheit. Ob in der Schule, im Unternehmen oder im privaten Wohnbau – die Gesetzesänderungen ab August 2025 markieren einen weiteren Schritt in Richtung Anpassung an aktuelle Herausforderungen.

  • Aufzugsanierung mit Fokus auf Komfort und Sicherheit

    Aufzugsanierung mit Fokus auf Komfort und Sicherheit

    KONE hat im Stadtzürcher Quartier Im Tiergarten für 466 Mietwohnungen in bewohntem Zustand die veralteten Aufzüge eines Mitbewerbers ersetzt. Innerhalb von 18 Monaten baute der Aufzugshersteller aus Brüttisellen in einer der grössten Wohnanlagen von Zürich insgesamt 46 seiner MonoSpace 500DX-Lifte ein.

    Dieses Modell passt sich einer Unternehmensmitteilung zufolge flexibel und millimetergenau an den bestehenden Schacht an. Die Nutzlast der meisten Personenlifte wurde von 320 auf 480 Kilogramm erhöht. Zudem sind die neuen Kabinen deutlich grösser. Laut KONE werden sie über die digitale Anlagenverwaltung des Unternehmens rund um die Uhr überwacht und vorausschauend gewartet. Das soll zu rund 30 Prozent weniger Störungseinsätzen führen.

    Die Eigentümerschaft hatte entschieden, auf Leerkündigungen zu verzichten und auch weitere Sanierungsmassnahmen im bewohnten Zustand durchzuführen. KONE konnte den eng getakteten Fahrplan seinen Angaben zufolge durch ein spezielles Logistikkonzept mit sogenannter In-Night-Delivery sowie einer engen Abstimmung mit der Eigentümerschaft und den Bewohnenden einhalten.

    Der erfolgreiche Komplettaustausch in der Überbauung Im Tiergarten ist eines der bisher grössten Projekte zur Lift-Modernisierung von KONE in Europa. Es zeigt laut Christian Herbst, KONES Direktor Modernisierung für Deutschland, Österreich und die Schweiz, «dass wir gut aufgestellt sind für eine immer wichtigere Nachfrage im Markt: die effiziente Modernisierung auch einer grossen Anzahl von Anlagen, in enger Abstimmung mit den Partnern und unter erschwerten Bedingungen wie dem Renovieren im bewohnten Zustand».

  • Bergdietikon erteilt Baubewilligung für Alters- und Pflegezentrum  

    Bergdietikon erteilt Baubewilligung für Alters- und Pflegezentrum  

    Der Gemeinderat Bergdietikon gibt laut einer Mitteilung der Oase Gruppe grünes Licht für den Bau eines Alters- und Pflegezentrums im Gebiet Hintermatt. Dort sollen Alterswohnungen und Pflegeplätze entstehen. Die Baubewilligung tritt voraussichtlich Ende Mai in Rechtskraft, heisst es in der Mitteilung der Gemeinde.

    Die Planung für das Alters- und Pflegezentrum Hintermatt im Bergdietiker Ortsteil Kindhausen dauere bereits rund zwölf Jahre, heisst es in der Mitteilung. Sie startete mit einer Gemeindeversammlung und dem Verkauf des Landes in der Hintermatt an die Oase Holding AG in Baar ZG. Im November 2023 reichte Oase das Baugesuch ein.

    Die Oase Gruppe mit Sitz in Dübendorf ZH betreibt schweizweit an derzeit acht Standorten verschiedenste Wohnkonzepte im Bereich Wohnen im Alter, betreutes Wohnen, Pflege von betreuungsbedürftigen Personen sowie in der Langzeit- und Palliativpflege, heisst es vom Unternehmen. Weitere sieben Projekte, darunter Bergdietikon, sind in Planung.

    Gemäss dem Richtprojekt, welches dem Gestaltungsplan zugrundegelegt wurde, wird Oase ein Zentrum mit rund 64 Alterswohnungen und 45 Pflegeplätzen erstellen. Gegen das Baugesuch hatten sieben Parteien Einwendung erhoben. Nachdem die öffentliche Auflage im Sommer 2024 abgeschlossen wurde, fanden mehrere Einwendungsverhandlungen zwischen der Bauherrschaft und den Einwendenden statt. Die Verhandlungen konnten vor Ostern beendet werden und der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22. April die Baubewilligung erteilt, heisst es in der Mitteilung der Gemeinde.

    Nach der Planung der Gemeinde und der Oase Gruppe soll das neue Alters- und Pflegeheim ab dem 4. Quartal 2027 in Betrieb gehen.

  • Nachhaltige Bauprojekte im In- und Ausland gestartet

    Nachhaltige Bauprojekte im In- und Ausland gestartet

    Die im Opfiker Stadtquartier Glattpark ansässige Bau- und Immobiliengesellschaft Implenia konnte sich bei mehreren Ausschreibungen für Hochbauaufträge durchsetzen. Wie aus einer Mitteilung hervorgeht, umfassen die Aufträge ein Gesamtvolumen von 160 Millionen Franken.

    In Bern wird das Unternehmen das neue Geschäftsgebäude des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) errichten. Der nachhaltige Bau wird aus einheimischen Hölzern und rezyklierten Beton gemäss der Standards für Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS) realisiert. Zudem hat Implenia mehrere Aufträge in Deutschland erhalten.

    In Mainz erhielt Implenia federführend gemeinsam mit den Partnern Gemünden und Apleona den Auftrag, ein neues, 10‘000 Quadratmeter umfassendes Forschungsgebäude für TRON zu errichten. Das Forschungsinstitut entwickelt neue Diagnostika und Wirkstoffe für immuntherapeutische Behandlungen.

    In Leipzig baut Implenia gemeinsam mit dem Partner GP Günter Papenburg AG eine sieben- bis achtgeschossige Wohnbausiedlung auf neun zusammenhängenden Liegenschaften. Neben 202 Wohneinheiten sollen viele Gewerbe- und Nebenräume entstehen. Die Gebäude werden als Niedrigstenergiebauten entsprechend dem Effizienzhaus-55-Standard errichtet, die gesamte Anlage wird schlüsselfertig übergeben.

    Drei Wohngebäude mit 101 Einheiten werden in München errichtet, die bis 2026 übergabefertig sein sollen. Darüber hinaus wird Implenia bei einem bereits laufenden Projekt in Heilbronn eine weitere Etappe realisieren und ist mit einer Pre-Construction-Phase in Siegburg beauftragt worden.

  • Parlament beschränkt das Verbandsbeschwerderecht bei Wohnbauprojekten

    Parlament beschränkt das Verbandsbeschwerderecht bei Wohnbauprojekten

    Am 11. September hat der Ständerat eine weitreichende Entscheidung getroffen: Verbände dürfen künftig keine Beschwerden mehr gegen kleinere Wohnbauprojekte im Baugebiet einreichen. Diese Neuregelung betrifft Wohnbauvorhaben mit einer Geschossfläche von bis zu 400 Quadratmetern. Mit einer deutlichen Mehrheit von 30 zu 14 Stimmen sprach sich das Parlament für diese Massnahme aus, die in der Bauwirtschaft eine Welle der Erleichterung, aber auch Kritik ausgelöst hat.

    Die Neuregelung, die als «moderate Einschränkung» des Verbandsbeschwerderechts bezeichnet wird, zielt darauf ab, Verzögerungen bei der Realisierung von Bauprojekten zu reduzieren. Vor allem in Zeiten zunehmender Wohnraumknappheit ist diese Entwicklung für Bauherren von grosser Bedeutung. «Das heutige Beschwerderecht wirkt oft wie eine Bremse für die Schaffung von neuem Wohnraum», erklärte Fabio Regazzi (Mitte/TI). «Mit dieser Anpassung reduzieren wir das Machtgefälle zwischen kleinen Bauherren und nationalen Verbänden.»

    Weniger Einsprüche gegen Einfamilienhäuser
    Kleinere Bauvorhaben, wie etwa Einfamilienhäuser, können durch das neue Gesetz künftig schneller und ohne aufwendige Einsprachen realisiert werden. Dies gilt insbesondere für Projekte innerhalb ausgewiesener Bauzonen. Für viele Bauherren bedeutet dies einen Abbau bürokratischer Hürden und mehr Planungssicherheit.

    Beat Rieder (Mitte/VS), Präsident der Kommission für Umwelt und Raumplanung, betonte die Dringlichkeit dieser Anpassung: «Es kann nicht sein, dass selbst kleinste Bauvorhaben über Jahre hinweg durch Beschwerden blockiert werden.» Die Mehrheit im Parlament sieht die Neuerung als dringend notwendige Massnahme, um den Wohnungsbau in der Schweiz zu beschleunigen und den wachsenden Bedarf an Wohnraum zu decken.

    Kritiker warnen vor Fehlentwicklungen
    Nicht alle Parlamentarier waren jedoch mit der Entscheidung zufrieden. Simon Stocker (SP/SH) warnte davor, dass das neue Gesetz die falschen Ziele trifft. «Es sind in vielen Fällen nicht die Verbände, sondern Nachbarn, die Einsprüche gegen kleine Bauvorhaben einreichen», so Stocker. Die Regelung treffe daher nicht immer die richtigen Akteure.

    Auch Umweltverbände äusserten ihre Bedenken. Heidi Z’graggen (Mitte/UR) verwies darauf, dass die bisherigen Regelungen des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) eine wichtige präventive Wirkung hatten. Sie warnte davor, dass durch die Neuregelung unerwünschte Schlupflöcher entstehen könnten, die die Bauqualität beeinträchtigen.

    Der zentrale Streitpunkt
    Ein weiterer Diskussionspunkt war die Obergrenze der Geschossfläche. Während die Mehrheit die vom Nationalrat vorgeschlagene Grenze von 400 Quadratmetern unterstützte, forderte eine Minderheit, diese auf 250 Quadratmeter zu senken. Diese Fläche entspreche eher der eines durchschnittlichen Einfamilienhauses, so Simon Stocker. Doch der Antrag fand keine Mehrheit.

    Der Bundesrat befürwortete ebenfalls die 400-Quadratmeter-Regelung. Umweltminister Albert Rösti erklärte, dass diese Grösse auch ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung ermögliche und somit den Bedürfnissen der Bauherren gerecht werde.

    Beschränkung auf bedeutende Ortsbilder und Gewässerräume
    Ein weiterer strittiger Punkt in der Vorlage betraf die Ausnahmefälle, in denen Verbandsbeschwerden weiterhin möglich sind. Der Ständerat entschied, dass diese nur bei Bauvorhaben in Gebieten von nationaler Bedeutung zulässig sind. Der Nationalrat hatte ursprünglich «bedeutende Ortsbilder» als Massstab definiert. Die striktere Regelung des Ständerats wurde jedoch mehrheitlich angenommen, ebenso wie die Streichung der Möglichkeit von Verbandsbeschwerden im Gewässerraum, was zu weiterem Widerstand führte.

    Céline Vara (Grüne/NE) kritisierte die Entscheidung scharf und warnte vor den ökologischen Risiken: «Bauen in der Nähe von Gewässern kann fatale Folgen haben. Fachleute raten dringend davon ab, und doch wird dieser Schutz durch die neue Regelung gefährlich aufgeweicht.»

    Angleichung an das Umweltschutzgesetz
    Die Anpassung des Verbandsbeschwerderechts erfolgt auch im Kontext einer Angleichung an das Umweltschutzgesetz (USG). Während das USG bereits Beschränkungen für Beschwerden bei Grossprojekten kennt, war das Natur- und Heimatschutzgesetz bislang in dieser Hinsicht uneingeschränkt. Mit der neuen Regelung wird diese Diskrepanz behoben und eine einheitliche Handhabung von Beschwerden angestrebt.

    Ein umstrittener, aber entscheidender Schritt
    Die Beschränkung des Verbandsbeschwerderechts bei kleineren Wohnbauprojekten ist ein bedeutender Schritt, der sowohl Bauherren als auch die Immobilienbranche nachhaltig beeinflussen wird. Während die einen von einem dringend notwendigen Abbau bürokratischer Hürden sprechen, warnen Kritiker vor möglichen Fehlentwicklungen und ökologischen Risiken. Die Vorlage wird nun erneut im Nationalrat behandelt – und der Ausgang der finalen Abstimmung bleibt weiterhin spannend.

  • Zukünftige Entwicklung der Wohnbautätigkeit in der Schweiz

    Zukünftige Entwicklung der Wohnbautätigkeit in der Schweiz

    Eine Studie der Immobilienberatung Wüest Partner mit Hauptsitz in Zürich kommt zum Schluss, dass die Wohnbautätigkeit in der Schweiz mittelfristig anziehen wird. Der Anstieg der Zinsen in den Jahren 2021 bis 2023 habe die Bautätigkeit und damit das Wachstum des Immobilienbestandes gebremst. Das habe zu sinkenden Baulandpreisen geführt, heisst es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) zur Studie. Bauen werde damit mittelfristig wieder wirtschaftlicher. Zudem habe der höhere Referenzsatz für die Mieten die Erträge erhöht. Auch das stimuliere die Bautätigkeit.

    Aktuell befindet sich der Wohnungsmarkt in einer Übergangsphase, nach deren Ende wieder ein Gleichgewicht hergestellt werde. Der zu erwartende Anstieg der Bautätigkeit dürfte allerdings geringer ausfallen als vor der Zinserhöhung. Die Nationalbank hat im März den Leitzins wieder von 1,75 Prozent auf 1,5 Prozent gesenkt.

    Wüest Partner hat die Studie „Zinsanstieg: Effekte auf Wohnungsbau und -preise“ im Auftrag des BWO durchgeführt. Sie hat dafür die Entwicklung der Zinsen und der Bautätigkeit zwischen 2021 und 2023 untersucht.