Schlagwort: Wohnbaugenossenschaften Schweiz

  • Neues Quartier auf dem Koch-Areal

    Neues Quartier auf dem Koch-Areal

    Die Stadt Zürich kaufte 2013 das seit März desselben Jahres besetzte Koch-Areal an der Schnittstelle von Albisrieden und Altstetten. 2017 lancierte die Stadt zusammen mit der Zürcher Sektion des Verbands Wohnbaugenossenschaften Schweiz und dem Beratungsunternehmen Wüst Partner eine Konzeptausschreibung für das geplante Quartier. Den Zuschlag erhielt die Teambewerbung der Genossenschaften Allgemeine Baugenossenschaft Zürich (ABZ) und Kraftwerk1 zusammen mit der Immobilienentwicklerin SENN.

    Frühestens ab 2025 entstehen hier rund 330 gemeinnützige Wohnungen für etwa 900 Bewohnerinnen und Bewohner. Darüber hinaus sind grosszügige Gewerbeflächen und ein Quartierpark projektiert. Grün Stadt Zürich zeichnet für den Park verantwortlich, während die beiden Zürcher Genossenschaften ABZ und Kraftwerk1 sowie die Immobilienentwicklerin SENN das Land im Baurecht übernehmen. Im Koch-Quartier sollen neue Visionen des Zusammenlebens und Arbeitens umgesetzt und es soll ein wesentlicher Beitrag zur 2000-Watt-Gesellschaft geleistet werden.

    Das Familienunternehmen Senn plant das Gewerbehaus namens MACH, das von überhohen Räumen, hohen Nutzlasten und viel Gestaltungsspielraum geprägt ist. Der Einbau von Galeriegeschossen ist frei wählbar und sorgt für hohe Flexibilität. Im MACH sind auf 10’000 m2 meist doppelthoher Mietfläche nicht nur Gewerbe- und Produktionsbetriebe vorgesehen, sondern auch Handels- und Dienstleistungsunternehmen sowie Bildungs- und Freizeitangebote. Auf die Nachhaltigkeit wird durch die hohe Anpassbarkeit, die Holzelementfassade, PV-Anlage, Regenwassernutzung und die vertikale Begrünung besonders geachtet.

    Einen dreiteiligen Gebäudekomplex mit 204 Wohnungen lässt die Allgemeine Baugenossenschaft Zürich bauen. Dieser besteht aus einem rund 85 Meter hohen Hochhaus an der Flurstrasse sowie einem achtgeschossigen Zeilenbau am Quartierpark. Hier entsteht ein Mix aus 2- bis 5.5-Zimmer-Wohnungen. Im 1. Stock sind ein Garten mit 1830 m2 Fläche und ein Gemeinschaftspavillon geplant. Auf den Dächern werden Fotovoltaikanlagen installiert. Die Erdgeschossnutzung sieht verschiedene Gewerbe- und Gemeinschaftsräume sowie einen Supermarkt vor.

    Wohnen, Gewerbe und Kultur werden im kompakten Gebäude der Bau- und Wohngenossenschaft Kraftwerk1 vereint. Neben Wohnungen sollen Gastronomie, Kindergarten und Hort sowie das Zirkusquartier mit dem Zirkus Chnopf die Nachbarschaft zum Verweilen einladen. Vom Park her führt eine Freitreppe auf die 1650 m2 umfassende Terrasse im ersten Stock. Es sind 125 Wohnungen geplant, ein Drittel der Wohnfläche wird im subventionierten Wohnungsbau vermietet. Das intensiv begrünte Dach dient den Bewohnenden als Rückzugsort. Die Siedlung ist autofrei geplant und wird dank einem Holz-Beton-Hybridbau, Fotovoltaikanlagen sowie Regenwasserretention besonders nachhaltig.

    Der 12’000 m2 grosse Quartierpark wird die grüne Lunge des neuen Koch-Quartiers. Grün Stadt Zürich setzt mit dem Park die Wünsche der Bevölkerung um: viele Bäume, biodivers, verspielt – und für alle. Geplant sind eine offene grosszügige Wiese und ein naturnah gestalteter «jardin sauvage». Dank der ehemaligen 2700 m2 umfassenden Kohlenlagerhalle entsteht zudem ein Bereich, der den Aufenthalt auch bei schlechtem Wetter ermöglicht. Das bereits vor Ort vorhandene Material wird wo immer möglich umgenutzt: Aus alten Belagsplatten wird zum Beispiel ein Trockenbiotop für Eidechsen oder eine Sitzmöglichkeit für Gäste.

    Vielfältigste Kulturangebote und Wohnformen, Gewerbe und Dienstleistung finden im kompakten Gebäude von Kraftwerk1 ein neues Zuhause.
  • Bund, Genossenschaften und SBB geben bei gemeinnützigem Wohnen Schub

    Bund, Genossenschaften und SBB geben bei gemeinnützigem Wohnen Schub

    In den grösseren Schweizer Städten sind Wohnungen knapp. Das gilt insbesondere für preisgünstige Wohnungen. Um gerade an zentralen urbanen Lagen mehr gemeinnützigen Wohnungsbau zu ermöglichen, haben das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO), Wohnbaugenossenschaften Schweiz und die SBB gemeinsam Rahmenbedingungen für einen Muster-Baurechtsvertrag ausgearbeitet. Das BWO hat dabei auch den Verband Wohnen Schweiz vertreten. Damit sind die Interessen beider Dachorganisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus wahrgenommen. Der Muster-Baurechtsvertrag wird künftig zum Tragen kommen, wenn die SBB Land im Baurecht an gemeinnützige Wohnbauträger abgibt.

    «Wir begrüssen, dass die SBB Areale im Baurecht für den gemeinnützigen Wohnungsbau zur Verfügung stellt. Dieser Vertrag gewährleistet, dass die Rahmenbedingungen mit den Förderkriterien für den gemeinnützigen Wohnungsbau kompatibel sind», sagt Martin Tschirren, Direktor BWO.

    «Die SBB strebt an, rund die Hälfte ihrer Wohnungen preisgünstig anzubieten – entweder über eigene Wohnungen oder die Abgabe im Baurecht.» Laut Alexander Muhm, Leiter SBB Immobilien, ist der neue Vertrag ein wichtiger Schritt in diese Richtung.

    «Wir freuen uns, dass wir eine Einigung gefunden haben, auch wenn die Baurechtszinse für gemeinnützigen Wohnungsbau preislich an der oberen Grenze sein werden», betont Eva Herzog, Präsidentin von Wohnbaugenossenschaften Schweiz. «Nun werden wir die SBB beim Wort nehmen, Areale vermehrt im Baurecht an Genossenschaften abzugeben.»

    Kompromisslegt einheitliche Basis für künftige Projekte
    Die gemeinsame Regelung bringt für alle Partner den Vorteil, dass künftig Baurechtsverträge mit gemeinnützigen Wohnbauträgern nicht mehr bei jedem Projekt von Grund auf neu verhandelt werden müssen, sondern auf Basis der nun vereinbarten Rahmenbedingungen einfacher und schneller um-gesetzt werden können. Die SBB schreibt jede Abgabe von SBB Land im Baurecht in einem Wettbewerb aus. Damit stellt sie in enger Zusammenarbeit mit Städten und Gemeinden sicher, dass für den jeweiligen Standort die beste Nutzung gefunden wird.

    Die neue Vereinbarung regelt insbesondere die Bemessung und die Entwicklung des Baurechtszinses und stellt sicher, dass die gemeinnützigen Wohnungen im Sinne des Wohnraumförderungsgesetzes (WFG) auch langfristig preisgünstig sind. Dies, weil sich der Baurechtszins nach der sogenannten Kostenmiete richtet und den Kostenlimiten des BWO entspricht.

    Der neue Mustervertrag trägt auch dem Umstand Rechnung, dass die SBB als Eigentümerin des Landes moderat an der Wertsteigerung der Areale partizipiert, wie es die strategischen Ziele des Bundes verlangen. Die SBB ist als bundesnaher Betrieb an klar formulierte Aufgaben und Ziele gebunden. Der Eigner erwartet von der SBB, dass sie Bahnareale gezielt entwickelt und damit langfristig einen Beitrag an ein finanziell gesundes Bahnsystem leistet.

    Die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus ist als Verfassungsauftrag ein Ziel der Schweizer Wohnungspolitik. Die gemeinnützigen Bauträger –Wohnbaugenossenschaften, Stiftungen oder Vereine –orientieren sich an der Kostenmiete und wirtschaften ohne Gewinnabsichten. Ihre Wohnungen sind langfristig preisgünstig. Viele gemeinnützige Bauträger bieten ihrer Mieterschaft neben Wohnraum verschiedene soziale Dienstleistungen an und entlasten dadurch die öffentliche Hand. Zudem fördert diese Wohnform die soziale Durchmischung und die Generationendiversität.
    Die SBB blickt bei der Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Wohnbauträgern auf eine rund 100-jährige Tradition zurück. Diese gründet auf der Unterstützung der Eisenbahner-Baugenossenschaften, die zu den Pionieren des genossenschaftlichen Wohnungsbaus gehörten.