Schlagwort: Wohnungsbau

  • Bundesrat will Wohnbau beschleunigen

    Bundesrat will Wohnbau beschleunigen

    Der Bundesrat prüft laut seiner Mitteilung Massnahmen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus. Mit seinem Bericht vom 22. April 2026 reagiert er auf fünf Postulate aus dem National- und Ständerat. Er ist Teil des Aktionsplans Wohnungsknappheit des Bundes. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation damit beauftragt, ihm bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zu unterbreiten.

    Eine dieser Massnahmen soll die rechtliche Grundlage für ein nationales Interesse im Wohnungsbau schaffen. Eine solche Rechtsgrundlage hätten dann etwa Vorrang gegenüber dem Ortsbild- oder Denkmalschutz. Zudem lässt der Bundesrat die Einschränkung der Beschwerdelegitimation für Privatpersonen und der zulässigen Rügen prüfen. Zudem könnten die Verfahrenskosten für nachweislich rechtsmissbräuchliche Einsprachen den Einsprechenden auferlegt werden, nämlich dann, wenn die Einsprache erkennbar einzig zum Ziel hat, ein Projekt zu verhindern oder zu verzögern.

    Jedoch liegt die Hoheit für Planungs- und Baubewilligungsverfahren bei den Kantonen. Deshalb kann ihnen der Bundesrat nur nahelegen, zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung ein digitales Bewilligungsverfahren einzuführen und verbindliche Fristen festzulegen. Zudem empfiehlt der Bundesrat, Baugesuche erst dann zu veröffentlichen, wenn sie vollständig sind. Darüber hinaus weist er auch darauf hin, dass viele Bewilligungsbehörden für die Bearbeitung anspruchsvoller Dossiers personell und fachlich nicht gut genug aufgestellt sind.

  • Der Sonnenhof soll Bülachs Mitte neu erfinden

    Der Sonnenhof soll Bülachs Mitte neu erfinden

    Das Sonnenhof-Areal liegt zentral zwischen Bahnhof- und Schaffhauserstrasse und umfasst gut 20’000 Quadratmeter. Heute prägen ein Einkaufszentrum aus den 1970er-Jahren, weitere Gewerbe- und Wohngebäude sowie eine grosse versiegelte Parkplatzfläche das Bild. Genau diese Struktur soll nun grundlegend verändert werden.

    Geplant ist ein neuer, gemischt genutzter Quartierteil mit einer öffentlichen Passage, begrünten Höfen und Plätzen, Gewerbe, Gastronomie und einem Kultur- und Begegnungszentrum. Das bestehende Einkaufszentrum soll dabei nicht verschwinden, sondern modernisiert und in das neue Gefüge eingebunden werden.

    Verdichtung mit urbanem Anspruch
    Kern des Projekts sind rund 240 Mietwohnungen in unterschiedlichen Preisklassen und mit verschiedenen Grundrissen. Dazu kommen rund 12’000 Quadratmeter für gewerbliche, kulturelle und öffentliche Nutzungen in den Erdgeschossen und an den Passagen.

    Städtebaulich setzt das Projekt auf Dichte und Orientierung. Vier höhere Gebäude sollen das Areal markieren und ihm eine klar erkennbare Adresse geben. Im Gestaltungsplan ist an der nordöstlichen Ecke eine maximale Gebäudehöhe von 55 Metern möglich. Das zeigt, wie deutlich sich der Sonnenhof vom bisherigen Massstab abheben wird.

    Freiraum statt Asphalt
    Besonders stark ist die Botschaft im Aussenraum. Wo heute Hitze speichernder Belag dominiert, sollen künftig entsiegelte Flächen, Bäume, Höfe und klimaresistente Bepflanzung das Mikroklima verbessern. Regenwasser soll versickern und verdunsten können, Dächer werden begrünt und mit Photovoltaik ergänzt.

    Auch verkehrlich will sich das Projekt neu ausrichten. Die oberirdischen Parkplätze wandern grösstenteils in die Tiefgarage, während Wege und Plätze vor allem auf Fuss- und Veloverkehr ausgerichtet werden. Trotzdem bleiben auf dem gesamten Areal rund 450 Auto-Parkplätze vorgesehen.

    Kultur als Teil der Entwicklung
    Auffällig ist die Verbindung von Immobilienentwicklung und öffentlicher Nutzung. Mit dem geplanten Kultur- und Begegnungszentrum KUBEZ soll am Sonnenhof nicht nur gebaut, sondern auch ein regionaler Treffpunkt für Kultur, Bildung und Freizeit geschaffen werden. Das Projekt entsteht in Zusammenarbeit mit der Stadt Bülach und umliegenden Gemeinden.

    Gerade das macht den Sonnenhof mehr als zu einer klassischen Überbauung. Das Areal soll nicht nur Wohnraum liefern, sondern eine neue Mitte schaffen, die den Alltag der Stadt erweitert und die Verbindung zwischen Bahnhof, Zentrum und Quartier stärkt.

    Ein langer Weg zur neuen Mitte
    Noch ist der Sonnenhof ein Planungsprojekt. 2026 soll der private Gestaltungsplan eingereicht werden, 2027 wäre die Genehmigung vorgesehen. Die erste Etappe könnte 2029 starten und 2031 fertig sein, die Gesamtfertigstellung ist gemäss Projektstand für 2034 vorgesehen.

    Das zeigt die eigentliche Dimension solcher Vorhaben. Die Transformation eines zentralen Areals braucht nicht nur Kapital und Entwurfskraft, sondern vor allem Zeit, Verfahren und politische Abstimmung. Wenn der Sonnenhof gelingt, gewinnt Bülach nicht einfach neue Wohnungen. Die Stadt gewinnt ein neues Stück Urbanität.

  • Wer blockiert, zahlt

    Wer blockiert, zahlt

    Die Mehrheit der Baubewilligungsverfahren in der Schweiz läuft innerhalb angemessener Fristen ab. Doch es gibt Ausreisser und die wirken sich gravierend aus. Einsprachen und Rekurse können Projekte jahrelang blockieren oder ganz verhindern. Heute kann sogar Einsprache erheben, wer von einem Projekt gar nicht direkt betroffen ist, etwa weil die geplante Fassadenfarbe des Nachbarn missfällt. Das ist einer der strukturellen Schwachpunkte, den der Bundesrat nun adressiert.

    Wohnungsbau wird zum Staatsziel
    Der stärkste Hebel des Reformpakets liegt im Raumplanungsgesetz. Wohnungsbau im Rahmen der Siedlungsentwicklung nach innen soll dort als nationales Interesse verankert werden. Das klingt technisch, hat aber konkrete Wirkung. Bei der Interessenabwägung erhielte der Wohnungsbau mehr Gewicht gegenüber dem Ortsbildschutz oder dem Denkmalschutz. Projekte, die heute an lokalen Schutzinteressen scheitern, hätten damit bessere Realisierungschancen.

    Einsprachen mit Konsequenzen
    Wer missbräuchlich Einsprache erhebt, also mit dem einzigen Ziel, ein Projekt zu verzögern, soll künftig die Verfahrenskosten tragen. Der Bundesrat prüft, die Kantone gesetzlich zu verpflichten, solche Kosten den Einsprechenden aufzuerlegen. Gleichzeitig soll die Beschwerdelegitimation für Privatpersonen vor Bundesgericht eingeschränkt werden. Pauschale Gebühren für abgewiesene Einsprachen lehnt der Bundesrat hingegen ab. Der Zugang zum Rechtsschutz soll nicht vom Portemonnaie abhängen.

    Die Grenzen des Bundes
    Trotz des politischen Willens sind die Eingriffsmöglichkeiten des Bundes begrenzt. Baubewilligungsverfahren liegen in der Hoheit der Kantone. Verbindliche Fristen für kantonale Verfahren oder die Pflicht zur Einführung digitaler Bewilligungsprozesse kann der Bund nicht verordnen. Er empfiehlt den Kantonen, solche Massnahmen eigenverantwortlich einzuführen, da sie langfristig nachweislich beschleunigend wirken. Der Branchenverband Bauenschweiz unterstützt diese Stossrichtung und fordert schlankere Prozesse bei gleichzeitig hoher Planungsqualität.

    Vernehmlassung
    Der Reformbericht erfüllt fünf Postulate aus National- und Ständerat und ist Teil des Aktionsplans Wohnungsknappheit des Bundes. Das UVEK erhält nun den Auftrag, bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Bis konkrete Gesetzesänderungen in Kraft treten, dürften noch Jahre vergehen.

  • Wenn Baudenkmäler Koffer packen

    Wenn Baudenkmäler Koffer packen

    Auf einem 6500 Quadratmeter grossen Areal nördlich des historischen Bahnhofsgebäudes entstehen zwei Mehrfamilienhäuser mit 57 Wohnungen in Grössen von 2,5 bis 5,5 Zimmern. In den Erdgeschossen sind Gewerbe- und Gastronomieflächen vorgesehen, dazu ein kleiner Gewerbebau und eine Tiefgarage mit 59 Auto- und 92 Veloabstellplätzen. Zwischen den beiden Häusern entsteht ein parkähnlicher Freiraum mit Spielplatz.

    Weniger, aber sozial
    Das Projekt ist kleiner geworden. Ursprünglich plante die SBB vier Gebäude mit 90 Wohnungen, ein Drittel davon preisgünstig. Das Stellwerk neben dem Bahnhofsgebäude muss jedoch bestehen bleiben, wodurch ein ganzes Gebäude wegfällt. Von den verbleibenden 57 Wohnungen sollen 20 preisgünstig angeboten werden. Das entspricht 35 Prozent und liegt sogar leicht über der ursprünglichen Quote.

    Der letzte Güterschuppen der Schweiz
    Was Wohnungsbau fordert, verlangt Platz. Vier bestehende Bauten müssen weichen, darunter der Güterschuppen von 1928. Den entwarf Meinrad Lorenz, damaliger Chefarchitekt der SBB, als einer von nur vier Bauten dieses Typs in der ganzen Schweiz. Nach dem Abbruch des baugleichen Schuppens in Heerbrugg ist jener in Wollishofen das letzte erhaltene Exemplar seiner Art. Er steht im kantonalen Denkmalschutzinventar.

    Ein Holzbau packt seine Sachen
    Verschwinden wird der Güterschuppen trotzdem nicht. Er wird in Einzelteile zerlegt, fachgerecht aufgearbeitet und beim Dampfbahn-Verein Zürcher Oberland in Bauma an der Töss wieder aufgebaut. Dort wird er der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und erhält eine museale Funktion im Rahmen des Projekts «Depotareal Bauma 2020». Die Bewilligungsunterlagen für den Rückbau liegen bereits weitgehend vor.

    Geschichte wiederholt sich
    Dieser Umzug ist nicht der erste in der Geschichte des Bahnhofs Wollishofen. Das heutige Bahnhofsgebäude war einst das erste Bahnhofsgebäude der Stadt Zug, 1864 errichtet und 1897 Stein um Stein an den Zürichsee versetzt. Was im 19. Jahrhundert die Knappheit von Baumaterialien erzwang, wird heute zu einem bewussten Akt der Erhaltung. Wollishofen schreibt damit ein weiteres Kapitel einer ungewöhnlichen Baugeschichte.

  • Fünf Steine, 220 Wohnungen, eine Zukunft

    Fünf Steine, 220 Wohnungen, eine Zukunft

    Das Brisgi hat Wurzeln. In den 1940er-Jahren beherbergte das Areal eine Barackensiedlung für bis zu 1500 Mitarbeitende des damaligen Industriekonzerns BBC. Viele davon Gastarbeiter mit ihren Familien. In den 1960er-Jahren folgten ein Hochhaus und zwei Mehrfamilienhäuser, die noch heute stehen und sorgfältig in die neue Siedlung eingebettet werden. Was einst Arbeiterwohnquartier war, wird nun zum modernen Stadtbaustein.

    Drei Träger, ein Ziel
    Hinter dem Projekt stehen drei gemeinnützige Organisationen, die das 6,5 Hektaren grosse Areal gemeinsam entwickeln, die Wohnbaustiftung Baden, die Logis Suisse AG und die Graphis Bau- und Wohngenossenschaft. Jede übernimmt eine der drei Bauten und gestaltet diese eigenverantwortlich. Die Mietzinsen sind kostendeckend kalkuliert. Gewinn ist nicht das Ziel, bezahlbares Wohnen schon.

    Holz, Beton und Sonne
    Neun fünf- bis sechsgeschossige Gebäude, Laubengänge, begrünte Innenhöfe und ein zentraler Quartierplatz prägen das künftige Brisgi. Die Hybridbauweise kombiniert Holz und Beton. Beton nur dort, wo er wirklich nötig ist. Auf rund der Hälfte der Dächer produzieren Solaranlagen Strom, das Areal wird an den Fernwärmeverbund der Regionalwerke Baden angeschlossen. Angestrebt wird das Gold-Zertifikat des Standards Nachhaltiges Bauen Schweiz.

    Werte in Stein gemeisselt
    Fünf Steine, beim Aushub der Baugrube gefunden und von einem Steinmetz graviert, stehen für das Selbstverständnis der Siedlung. Das Gemeinsame, die Zukunft, Nachhaltigkeit, Zahlbarkeit und das Wohnen. Stadtpräsident Markus Schneider, der den Stein mit der Inschrift «Zukunft» trug, resümierte nach 14 Jahren Planungsarbeit: «Jetzt wird der lebhafte Kappi noch lebhafter. Hier entsteht ein Quartier im Quartier.» Die fünf Steine sollen künftig gut sichtbar in der Siedlung verbaut werden.

    Meilensteine im Zeitplan
    Nach jahrelangen Einsprachen und einem Planungsprozess seit 2012 nehmen die Dinge nun Fahrt auf. Die Baubewilligung für alle drei Hofbauten liegt seit April 2025 vor, der Baustart erfolgte im Herbst 2025 planmässig. Ab der zweiten Hälfte 2027 startet die Vermietung, der Bezug ist für die erste Jahreshälfte 2028 vorgesehen. Entwurfsarchitekten sind das Badener Büro Meier Leder Architekten gemeinsam mit dem Zürcher Büro Müller Sigrist, deren Projekt «Kandalama» 2016 als Siegerprojekt gekürt wurde.

  • Grossaufträge stärken Hochbaugeschäft im In- und Ausland

    Grossaufträge stärken Hochbaugeschäft im In- und Ausland

    Der Immobilien- und Baudienstleister Implenia informiert in einer Mitteilung über den Eingang zahlreicher Hochbauaufträge in der Schweiz und in Deutschland. Diese haben ein Gesamtvolumen von 310 Millionen Franken und werden im Zeitraum von 2026 bis 2028 realisiert.

    In Vevey VD am Genfersee erstellt Implenia als Totalunternehmer für das neue Quartier Jardins en Ville 182 Eigentumswohnungen. Ergänzt wird das Projekt durch gewerbliche Nutzflächen, eine zweistöckige Parkgarage sowie eine zentrale Grünanlage. Die PEFC/FSC-zertifizierte Holzkonstruktion soll die Standards Minergie-Eco sowie CECB A/B erfüllen. Ebenfalls in der Schweiz realisiert Implenia in Payerne VD acht nach Minergie zertifizierte Mehrfamilienhäuser mit 107 klimafreundlich versorgten Wohnungen. Das Projekt wurde zuvor von Implenia entwickelt und anschliessend an Investoren verkauft.

    Auch in Deutschland schafft Implenia nachhaltigen Wohnraum: In Frankfurt entstehen „im ersten Klimaschutzquartier“ der Stadt zwölf energieeffiziente Wohnhäuser mit rund 160 Passivhaus-Wohneinheiten. In München baut das Unternehmen in einer Arbeitsgemeinschaft nach erfolgreicher Pre-Construction-Phase ein Mehrfamilienhaus mit 186 Wohnungen und ergänzenden gewerblichen Nutzungen. In Nürnberg werden in Holz-Hybridbauweise drei Gebäude mit 76 Mietwohnungen sowie Kita-, Gewerbe- und Tiefgaragenflächen realisiert. In Jena entsteht zudem ein weiteres Wohnquartier in Holzbauweise. In Mannheim errichtet Implenia schlüsselfertig eine Wohnanlage in Holz-Hybridbauweise am BUGA-Park mit insgesamt 225 Wohneinheiten.

    Weitere Aufträge betreffen die Justiz sowie Bildung, Forschung und Pharma: Für die Justizvollzugsanstalt in Siegburg baut Implenia Betriebs- und Produktionsgebäude. Zudem entsteht für die Hochschule Flensburg der erweiterte Rohbau eines Verwaltungsgebäudes in Holzbauweise. In der Deutschschweiz übernimmt Implenia zusätzliche Baumeisterarbeiten, darunter die Weiterentwicklung eines ehemaligen Industrieareals sowie Projekte für die Pharmaindustrie.

  • Mietendeckel frisst seine eigenen Kinder

    Mietendeckel frisst seine eigenen Kinder

    Seit die Wohnschutzverordnung in Basel-Stadt im Mai 2022 in Kraft trat, sind die Baugesuche für Mietwohnungen um 76 Prozent eingebrochen. 2024 wurden im Stadtkanton nur noch 151 Neubauwohnungen fertiggestellt, weniger als ein Viertel des langjährigen Durchschnitts. Während Zürich im gleichen Zeitraum einen Anstieg der Baugesuche von 20 Prozent verzeichnete, kam die Bautätigkeit in Basel faktisch zum Stillstand.

    Sanierung bleibt aus, Gebäude verlottern
    Regulierung bremst nicht nur den Neubau, sie lähmt auch die Erneuerung des Bestands. Handwerksbetriebe klagen über ausbleibende Aufträge; einzelne Betriebe suchen Arbeit im 40 Kilometer entfernten Fricktal. Nötige energetische Sanierungen unterbleiben, Liegenschaften verfallen. Das trifft letztlich die Mieterinnen und Mieter selbst und konterkariert jeden Anspruch an Klimaschutz.

    Genf 40 Jahre Regulierung, 40 Jahre Rückstand
    Genf kennt seit 1983 einen der strengsten Mieterschutze der Schweiz. Das Ergebnis ist ernüchternd. 83,5 Prozent der über 40-jährigen Wohngebäude wurden nie umfassend modernisiert, gegenüber 47,6 Prozent in Basel und 41,3 Prozent in Zürich. Neumieter zahlen in Genf im Schnitt 30 Prozent mehr pro Quadratmeter als Bestandsmieter. Strenger Mieterschutz schützt also vor allem jene, die bereits eine günstige Wohnung haben. Also nicht jene, die eine suchen.

    Das eigentliche Problem, zu wenig Angebot
    Wer Mietpreise senken will, muss das Angebot erhöhen. Das bedeutet schnellere Bewilligungsverfahren, mehr Verdichtung, mehr Ersatzneubauten und Aufstockungen sowie weniger Einsprachen. Der Kantonsrat Zürich hat bereits zwei Gegenvorschläge erarbeitet, die auf bessere Rahmenbedingungen statt auf Verbote setzen. Das ist die richtige Richtung.

    Was Zürich entscheiden muss
    Der Wohnungsmarkt im Kanton Zürich steht unter Druck, das ist real. Doch ein Mietendeckel löst das Problem nicht, er verschärft es. Basel und Genf sind keine Theorie, sondern gelebte Warnung. Am 14. Juni hat Zürich die Wahl aus Fehlern lernen oder sie zu wiederholen.

  • Hausbau aus Plastikmüll

    Hausbau aus Plastikmüll

    Die PET-Flasche von heute könnte morgen Teil eines Bodenbalkens sein, als tragendes Element. Am Massachusetts Institute of Technology untersucht ein Forschungsteam, wie sich recycelter Kunststoff im großformatigen 3D-Druck zu tragfähigen Bauteilen formen lässt. Im Fokus steht dabei ein Balkensystem, das speziell für den Einsatz im Wohnungsbau entwickelt und getestet wurde.

    Fachwerk aus Kunststoff statt Holz
    Die neuen Balken wirken auf den ersten Blick vertraut, denn sie orientieren sich an der Geometrie klassischer Holzfachwerke. Ein Rahmen mit diagonalen Streben nimmt Kräfte auf und verteilt sie, eine seit Jahrzehnten bewährte Bauweise. Neu sind Material und Fertigung. Gedruckt wird mit einem Verbund aus recyceltem PET und Glasfasern, der für Steifigkeit sorgt und das Druckverhalten stabilisiert. Jeder Balken misst rund 2,4 m Länge, etwa 30 cm Höhe und gut 2,5 cm Breit, bei nur etwa 6 kg Gewicht und damit deutlich weniger Masse als ein vergleichbarer Holzbalken. Die Fertigungszeit ist kurz, unter 13 Minuten pro Bauteil reichen für den Druck.

    Belastungstest unter Praxisbedingungen
    Um die Alltagstauglichkeit zu prüfen, montierte das Team vier Balken parallel und verschraubte sie mit einer Holzwerkstoffplatte zu einem Bodenrahmen von etwa 1,2 mal 2,4 m, ein in den USA gängiges Rastermass. Anschliessend wurde die Fläche mit Sandsäcken und Betongewichten schrittweise belastet, während die Durchbiegung kontinuierlich gemessen wurde. Bis rund 140 kg Last blieb die Verformung deutlich unter den in den US-Bauvorschriften zulässigen Grenzwerten. Erst bei über 1’800 kg Gesamtlast versagte die Konstruktion, die Balken knickten ein und brachen. Ein Hinweis darauf, dass die Steifigkeit grundsätzlich ausreicht, um einschlägige Anforderungen im Wohnungsbau zu erfüllen.

    Leicht, modular, schnell montiert
    Neben der Tragfähigkeit ist das geringe Gewicht ein entscheidender Vorteil des Systems. Die Kunststoffbalken lassen sich mit einem Pickup transportieren, was Logistik und Handling auf der Baustelle vereinfacht. Die Montage folgt dem Prinzip klassischer Holzrahmen. Die Elemente werden vor Ort verschraubt und zu einem tragenden Skelett gefügt. Perspektivisch zielt das Konzept auf modulare Hausrahmen, bei denen Boden, Wände und Dach aus standardisierten, gedruckten Bauteilen bestehen. Besonders interessant ist dieser Ansatz für Regionen, in denen Holz knapp oder teuer ist.

    Plastikabfall als Rohstoff für eine Milliarde Häuser
    Auslöser des Projekts ist die enorme weltweite Wohnraumnachfrage. AJ Perez von der MIT School of Engineering verweist darauf, dass bis 2050 rund eine Milliarde neue Häuser benötigt werden. Ein Bedarf, der sich mit Holz allein kaum decken lässt, ohne gigantische Waldflächen zu roden. Stattdessen sollen bestehende Abfallströme genutzt werden. Einwegkunststoffe wie Flaschen oder Lebensmittelverpackungen erhalten ein zweites Leben als Bauprodukt. Ziel sind Bauteile, die leichter, langlebiger und nachhaltiger sind als konventionelle Alternativen.

    Kosten, Normen, Langzeitverhalten
    Trotz der vielversprechenden Ergebnisse steht die Technologie noch am Anfang. Unklar sind bislang die tatsächlichen Kosten im industriellen Massstab, die Anpassung von Normen und Zulassungsprozessen sowie das Langzeitverhalten der Bauteile unter Witterung, UV-Strahlung und wechselnden Lasten. Für die Planung, Entwicklung und Bauindustrie eröffnet das Projekt dennoch spannende Perspektiven. 3D-gedruckte Tragwerke aus Recyclingkunststoff könnten den Materialmix im Hochbau verändern. Vorausgesetzt, Wirtschaftlichkeit und Dauerhaftigkeit lassen sich überzeugend nachweisen.

  • ABB kassiert und Oerlikon baut

    ABB kassiert und Oerlikon baut

    ABB veräussert ein rund 7000 Quadratmeter grosses Areal beim Bahnhof Zürich-Oerlikon an die Immobiliendienstleisterin Pensimo. Aus dem Verkauf resultiert im ersten Quartal 2026 ein operativer Veräusserungsgewinn von rund 290 Millionen Franken vor Steuern. ABB benötigt das Areal nicht mehr als strategische Landreserve und ermöglicht mit dem Schritt die Weiterentwicklung des Quartiers Neu-Oerlikon.

    Auf dem Grundstück sind rund 500 Wohnungen geplant, ein Hochhaus sowie Geschäftsflächen. Das ehemalige Industriegebiet soll sich in den nächsten Jahren zu einem gemischt genutzten Quartier mit Wohnen, Dienstleistungen, Arbeitsplätzen sowie kulturellen und kommerziellen Angeboten wandeln. Aufgrund hoher Bodenpreise ist von eher hohen Mieten auszugehen. Allenfalls sind einzelne Wohnungen zu Kostenmiete denkbar, etwa im Rahmen einer verdichteten Arealentwicklung.

    Neuer ABB-Hauptsitz in Oerlikon
    Parallel zum Landverkauf baut ABB seine Präsenz in Oerlikon aus. Der Konzern plant eine neue Zentrale in unmittelbarer Nähe, in die rund 500 Mitarbeitende voraussichtlich 2031 einziehen sollen. Das Projekt umfasst ein saniertes, denkmalgeschütztes Bestandsgebäude und einen sechsstöckigen Neubau in Holzverbundkonstruktion, entworfen vom Büro Christ & Gantenbein.

    Mit einer Bruttogeschossfläche von rund 10’800 Quadratmetern entstehen moderne Arbeitswelten inklusive Auditorium, Lounge und Cafeteria, Foyer- und Ausstellungsbereich sowie Erholungs- und Fitnessflächen. Das Investitionsvolumen liegt bei rund 80 Millionen Franken. ABB-CEO Morten Wierod betont damit das Bekenntnis zur Schweiz und zur Stadt Zürich. Stadtpräsidentin Corine Mauch spricht von einem künftig noch «farbigeren und lebendigeren» Quartier rund um den Bahnhof Oerlikon.

    Starkes Schlussquartal 2025
    Operativ hat ABB im Schlussquartal 2025 deutlich zugelegt. Der vergleichbare Umsatz stieg um 9 Prozent auf 9,05 Milliarden US-Dollar. Besonders dynamisch entwickelte sich der Auftragseingang: Er legte auf vergleichbarer Basis um 32 Prozent auf 10,32 Milliarden US-Dollar zu und überschritt damit erstmals die Marke von 10 Milliarden in einem Quartal.

    Die operative EBITA-Marge verbesserte sich von 16,6 auf 17,6 Prozent, der bereinigte Reingewinn stieg um 29 Prozent auf 1,27 Milliarden US-Dollar. Im Gesamtjahr 2025 erhöhte sich der Reingewinn auf 4,73 Milliarden US-Dollar, rund 20 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Dividende soll von 0,90 auf 0,94 Franken je Aktie angehoben werden; gleichzeitig kündigt ABB ein weiteres Aktienrückkaufprogramm an.

    Ausblick und neues Rückkaufprogramm
    Für das erste Quartal 2026 erwartet ABB ein vergleichbares Umsatzwachstum von 7 bis 10 Prozent sowie eine weiter steigende Marge. Für das Gesamtjahr rechnet das Management mit einem Wachstum von 6 bis 9 Prozent und einer leicht höheren Profitabilität. Analysten sehen besonders im Geschäft mit Rechenzentren und in der Sparte Elektrifizierung starke Treiber, dort legten die Aufträge um etwa ein Drittel zu.

    Zusätzlich legt ABB ein neues Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von bis zu 2 Milliarden US-Dollar auf, das bis 27. Januar 2027 laufen soll. Ein zuvor laufendes Programm über bis zu 1,5 Milliarden US-Dollar ist ausgelaufen. Das stärkt die Attraktivität der Aktie und signalisiert Vertrauen in die eigene Ertragskraft.

    ABB-Aktie auf Rekordniveau
    An der Börse wurden die Zahlen und der Ausblick mit Kursgewinnen honoriert. Die ABB-Aktie stieg um 8,46 Prozent auf 66,38 Franken, das neue Allzeithoch lag bei 67,22 Franken. Der starke Auftragseingang, die verbesserte Marge, die erhöhte Dividende und das grössere Aktienrückkaufprogramm haben die zuvor vorsichtigen Erwartungen klar übertroffen.

    Für den Standort Zürich-Oerlikon bedeutet die Kombination aus Landverkauf, Neubau der Konzernzentrale und geplanter Quartierentwicklung einen deutlichen Strukturwandel. Vom Industrieareal hin zu einem dichten, urbanen Wohn- und Arbeitsquartier, mit hohen Investitionen, aber auch mit der Perspektive weiter steigender Mieten.

  • Mehr Wohnraum aus System

    Mehr Wohnraum aus System

    Die Bau- und Immobilienwirtschaft steht unter Druck. Baukosten steigen, Fachkräfte fehlen, die Bevölkerung wächst weiter und Klimaziele setzen klare Grenzen für CO₂‑Emissionen. Serielles Bauen bündelt Antworten auf diese Herausforderungen.

    Dank industrieller Vorfertigung und standardisierten Prozessen werden Bauzeiten verkürzt, Abläufe berechenbarer und Projekte wirtschaftlicher. Die Baustelle wird zum Montageplatz, mit weniger Lärm, kürzerer Belastung für die Nachbarschaft und höherer Ausführungsqualität.

    Was serielles Bauen ausmacht
    Serielles Bauen versteht das Gebäude als Produkt, nicht als einmaligen Prototyp. Ein System wird intensiv entwickelt, durchdacht und in vielen Projekten angewendet. Elemente entstehen weitgehend im Werk und werden vor Ort montiert. Das erlaubt präzise Kosten und eine stetige Verbesserung aus gemachten Erfahrungen. Klassische Problemzonen wie Anschlüsse, Wärme- und Schallbrücken lassen sich gezielt entschärfen.

    Von Plattenbau bis «Tesla‑Moment»
    Serielle Bauweisen haben Geschichte, von frühen Holzsystemen der 1920er‑Jahre über die «Göhnerbauten» in der Schweiz bis zu Plattenbausiedlungen im Osten. Die Effizienz war hoch, die gestalterische Qualität oft nicht  und das Image leidet bis heute.

    Aktuell erlebt das Thema eine neue Welle. Hybride Systeme kombinieren Raummodule und 2D‑Elemente, bieten mehr Flexibilität für unterschiedliche Parzellen und Vorschriften und holen Architektur und Städtebau wieder stärker ins Boot. Projekte wie das studierendenorientierte «Woodie» in Hamburg zeigen, dass serielle Bauweise und architektonische Qualität sich nicht ausschliessen müssen.

    Stärken: Zeit, Kosten, Qualität, Klima
    Serielle Systeme verkürzen Bauzeiten und erhöhen die Kostensicherheit. Weil Bauteile und Details standardisiert sind, lassen sich Budget und Termine früh und verlässlich festlegen.

    Gleichzeitig eröffnet die industrielle Fertigung neue Spielräume für Nachhaltigkeit. Vorgaben zu CO₂‑Reduktion, Materialwahl und Energieeffizienz können konsequent in das System eingeschrieben werden. Durch Materialpässe und Plattformen werden verbaute Komponenten dokumentiert und damit als Ressource für spätere Umbauten oder Rückbauten sichtbar.

    Akzeptanz entscheidet über die Zukunft
    Die grosse Herausforderung ist die Wahrnehmung. In vielen Köpfen steht serielle Bauweise für monotone Architektur und soziale Problemquartiere. Solange aktuelle Projekte gestalterisch nur bedingt überzeugen, bleibt diese Skepsis bestehen.

    Für die breite Akzeptanz braucht es Gebäude, die mehr liefern als Effizienz. Gute Grundrisse, hohe Aufenthaltsqualität, differenzierte Aussenräume und eine sorgfältige Einbindung in den Stadtraum. Standardisierung sollte als Grundlage verstanden werden, auf der Vielfalt entsteht.

    Serielles Bauen kann zu einem zentralen Baustein der Bauwende werden, schneller, planbarer, ressourcenschonender und zirkulär gedacht. Die technischen Voraussetzungen sind vorhanden, erfolgreiche Pilotprojekte ebenfalls.

    Ob der Ansatz seinen «Tesla‑Moment» erlebt, hängt nun davon ab, ob Branche und Städte es schaffen, industrielle Prozesse mit hoher Wohn- und Gestaltungsqualität zu verbinden und damit zeigen, dass Wiederholung nicht Einheitsbrei bedeutet, sondern die Grundlage für zukunftsfähige, vielfältige Quartiere sein kann.

  • Baueinsprachen Bundesrat will härter durchgreifen

    Baueinsprachen Bundesrat will härter durchgreifen

    Eine Studie im Auftrag des Bundesamts für Wohnungswesen und des Bundesamts für Raumentwicklung zeigt, Einsprachen und Rekurse sind der häufigste Grund, weshalb Wohnbauprojekte verzögert oder gar verhindert werden. Das treibt Kosten in die Höhe, bremst die Bautätigkeit und trägt zur Verschärfung der Wohnungsknappheit bei. Problematisch sind insbesondere Fälle, in denen Einsprachen nicht dem Schutz öffentlicher Interessen dienen, sondern primär private Vorteile sichern oder als Druckmittel eingesetzt werden. Wie etwa wenn für den Rückzug einer Beschwerde Geld verlangt wird.​

    Neue Regeln gegen Rechtsmissbrauch
    Mit der Motion «Missbräuchliche Baueinsprachen sanktionieren» soll der Bundesrat beauftragt werden, eine Grundlage zu schaffen, um Einsprecherinnen und Einsprecher ohne schutzwürdiges Interesse oder mit klar rechtsmissbräuchlicher Absicht zu Kosten- und gegebenenfalls Schadenersatzzahlungen zu verpflichten. Der Bundesrat ist bereit, die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten zu prüfen und auszuloten, wie weit er gestützt auf Artikel 75 BV im Raumplanungsgesetz Leitplanken zur Einsprachelegitimation und zu den Folgen missbräuchlicher Einsprachen vorgeben kann. Die konkrete Ausgestaltung der Verfahren soll weiterhin bei den Kantonen liegen, aber innerhalb eines bundesrechtlichen Rahmens erfolgen.​

    Heikle Abgrenzung und offene Risiken
    Juristen weisen darauf hin, wie schwierig es in der Praxis ist, eine Einsprache klar als missbräuchlich zu qualifizieren. Finanzielle Abgeltungen für den Rückzug eines Rechtsmittels können etwa legitim sein, wenn Nachbarn auf Aussicht, Ruhe oder andere Positionen verzichten. Zudem warnen Akteure wie der Schweizer Heimatschutz davor, dass strengere Hürden und Sanktionsdrohungen den Schutz von Ortsbild und Denkmälern schwächen könnten. Insbesondere in Kantonen ohne Verbandsbeschwerderecht, wo Nachbarn oft als letzte Schutzinstanz auftreten. Das Parlament wird deshalb einen Balanceakt vollziehen müssen. Die Verfahren beschleunigen und Missbrauch eindämmen, ohne berechtigte Einsprachen und demokratische Mitsprache zu entwerten.

  • Wohnüberbauung in Wädenswil erreicht wichtigen Meilenstein

    Wohnüberbauung in Wädenswil erreicht wichtigen Meilenstein

    Die Halter AG hat beim Projekt AuPark in Wädenswil einen wichtigen Meilenstein erreicht, informiert die Schlieremer Immobilienentwicklerin in einem Beitrag auf LinkedIn. Konkret wurde die erste Etappe der Überbauung termingerecht an die Bauherrschaft Swiss Life Asset Managers übergeben. Die zweite Etappe soll bis zum 30. März nächsten Jahres abgeschlossen sein.

    Im Projekt AuPark werden fünf Mehrfamilien- und Geschäftshäuser mit insgesamt 300 Wohnungen rund um den namensgebenden zentralen AuPark gebaut. Bauherrschaft Swiss Life Asset Managers lässt einen Teil der Wohnungen als preisgünstigen Wohnungsbau realisieren. Die ersten 120 Wohnungen stehen ihren neuen Bewohnenden mit dem Abschluss der ersten Etappe nun zur Verfügung. Auch eine Reihe von Gewerbeflächen wurde in der ersten Etappe fertiggestellt. Auf einer von ihnen wird Coop eine Filiale einrichten.

  • Agglomeration Zürich braucht Neubauten

    Agglomeration Zürich braucht Neubauten

    Die Agglomeration Zürich ist die einzige in der Schweiz, in der die Bevölkerung schneller wächst als der Wohnungsbestand. Das zeigt eine Studie, die das Zürcher Forschungsinstitut Sotomo im Auftrag von Fürschi Züri erarbeitet hat.

    Der Wohnungsbestand in der Agglomeration Lausanne ist seit 2016 um 10,0 Prozent gewachsen, in Genf um 8,9 Prozent und selbst in Winterthur um 8,5 Prozent. In Zürich waren es nur 7,8 Prozent. Innerhalb der Agglomeration Zürich wuchs der Bestand in der Arbeitsmarktregion Kloten mit 10,9 Prozent, in Uster-Dübendorf mit 8,6 Prozent und im Limmattal mit 8,4 Prozent überdurchschnittlich.

    Die Agglomeration hinkt insbesondere bei den Neubauten mit einem Zuwachs von 3,8 Prozent hinterher. Nur die Agglomeration Basel liegt mit 2,7 Prozent niedriger. Lausanne kommt auf 5,5 Prozent mehr Neubauten, Winterthur auf 5,3 Prozent.

    Dagegen liegt Zürich bei den Ersatzneubauten mit einem Zuwachs von 4,5 Prozent vorn. Allerdings ist Zürich auch diejenige Agglomeration, in der Ersatzneubauten mit dem Faktor 2,8 die geringste Zahl von neuen Wohnungen und mit dem Faktor 3,4 die kleinste neue Wohnfläche schafft. Selbst Winterthur kommt auf einen Faktor 3,4 bei der Wohnungszahl und 3,7 bei der Fläche. Spitzenreiter ist Lausanne mit dem Faktor 6,5 bei der Zahl und 5,9 bei der Fläche, gefolgt von Genf mit 6,1 bei der Zahl und 5,6 bei der Fläche.

    Innerhalb der Agglomeration Zürich gibt es erhebliche Unterschiede. Die Arbeitsmarktregion Kloten kommt auf den Faktor 4,3 bei der Zahl der Wohnungen. Am wenigsten neue Wohnungen werden in Küsnacht-Meilen mit Faktor 2,2 geschaffen. In der Stadt Zürich beträgt der Faktor bei der Wohnungszahl 2,3.

    Neubauten nützen unmittelbar vor allem junge Menschen und Familien. Der grösste Anteil der Bewohner von Neubauten kommt aus der Gemeinde (Agglomeration Zürich 41 Prozent, Winterthur 50 Prozent) oder aus der Agglomeration (Zürich 39 Prozent, Winterthur 11 Prozent). Zuziehende aus dem Ausland ziehen vor allem in Bestandswohnungen; in der Agglomeration stellen sie 23 Prozent aller Zuziehenden in Bestandswohnungen.

    Totalsanierte Wohnungen sind in der Regel teurer als Neubauten. Neu bezogene Bestandswohnungen sind an begehrten Lagen ebenso teuer wie Neubauten, in Genf sogar noch teurer. Neubauten treiben auch nicht die Preise der umliegenden Bestandswohnungen.

    Die Agglomeration Zürich ist auf Neubau angewiesen, folgert Studienautor Michael Hermann. „Neubauten sind der Schlüssel, damit Zürich für alle Menschen lebenswert attraktiv bleibt“, wird er in einer Mitteilung von Fürschi Züri zitiert.

    „Die Blockierung von Sanierungen und Neubauten ist kontraproduktiv.“, fügt Raphaël Tschanz hinzu, Direktor der Zürcher Handelskammer (ZHK). „Ohne Neubauten werden junge Erwachsene und Familien verdrängt.“

    Fürschi Züri ist eine Initiative der ZHK und gleichgesinnter Organisationen und Persönlichkeiten.

  • Bundesrat vereinfacht Bauverfahren

    Bundesrat vereinfacht Bauverfahren

    Bislang verzögern sich viele Bauprojekte und Stadtentwicklungen wegen der starren Direktanwendung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder (ISOS). Besonders in Zürich sind Tausende Wohnungen blockiert, wie das Beispiel Brunaupark zeigt. Mit einer Neuregelung will der Bundesrat die Behandlung und Bewilligung von Wohnprojekten vereinfachen und beschleunigen. Die ISOS-Vorgaben sollen in Zukunft nur in jenen Fällen direkt greifen, in denen tatsächlich das Ortsbild betroffen ist. Damit sinkt die Zahl der komplexen Verfahren deutlich und zahlreiche Projekte können rascher realisiert werden.

    Kantone und Gemeinden erhalten künftig mehr Spielraum und klare Abgrenzungen, wann eine Direktanwendung von ISOS wirklich notwendig ist. Die Erhaltungsziele des Inventars werden offener formuliert, was die Siedlungsentwicklung nach innen ermöglicht und die Baukultur dennoch schützt.

    Solaranlagen werden einfacher bewilligt
    Die neuen Massnahmen erleichtern auch die Installation von Solaranlagen auf Neubauten. Künftig ist eine ISOS-Prüfung nur bei bestehenden Gebäuden erforderlich. Damit trägt der Bund den Anforderungen der Energiewende Rechnung und stärkt die Planungs- und Rechtssicherheit für zukunftsorientierte Bauvorhaben.

    Konsens am runden Tisch
    Die Reform entstand bei einem breit abgestützten runden Tisch mit Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Kantonen, Städten, Gemeinden, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Die regulatorischen Anpassungen sollen bis Herbst 2026 erfolgen. Parallel werden die Prozesse für die Anwendung des ISOS-Inventars verbessert, damit Konflikte schon früh erkannt und gelöst werden können.

    Prominente Kritiker und Befürworter aus Politik und Heimatschutz begrüssen die Neuregelung. Sie sei ein vernünftiger Kompromiss zwischen Schutz und Entwicklung. Die Direktanwendung bleibt für bedeutende Denkmäler möglich, verhindert aber künftig keine wichtigen Innovationsprojekte mehr.

    Neue Dynamik für Wohnungsbau
    Die neuen Regeln geben Kantonen und Gemeinden die nötige Flexibilität, Ressourcenschutz und Baukultur miteinander zu verbinden. Wohnungsbauprojekte wie der Brunaupark könnten künftig deutlich schneller bewilligt und realisiert werden. Das Bundesamt für Kultur, Umweltdepartement und Wirtschaftsdepartement sind mit der Umsetzung der neuen Grundlagen beauftragt, um die gestiegene Nachfrage nach Wohnraum und die Herausforderungen der Energiewende ganzheitlich zu adressieren.

  • Schweizer Wohnungsmarkt spitzt sich weiter zu

    Schweizer Wohnungsmarkt spitzt sich weiter zu

    Die aktuelle Situation erinnert an die Jahre 2014 bis 2016, als eine längere Phase massiver Angebotsknappheit herrschte. Heute ist klar, dass kein kurzfristiger Ausgleich zu erwarten ist. Der Wohnungsbau bleibt auch in den kommenden Jahren hinter dem Wachstum der Haushalte zurück. Damit gehört die Schweiz erneut zu den europäischen Ländern, in denen sich die Wohnraumfrage zu einem zentralen Standortthema entwickelt.

    Belastung für Haushalte mit tiefer Kaufkraft
    Besonders stark trifft es Haushalte im unteren Einkommenssegment und des unteren Mittelstands. Während bestehende Mietverträge für rund 80 Prozent dieser Haushalte noch erschwinglich sind, zeigt sich auf dem aktuellen Markt ein deutlich anderes Bild. Nur gut 40 Prozent der neu angebotenen Wohnungen liegen in einem preislichen Rahmen, den diese Gruppen tragen können. In Regionen wie St. Moritz sowie in den urbanen Zentren und Agglomerationen fehlen passende Angebote nahezu vollständig.

    Wohnkosten steigen spürbar
    Ein Szenario aus dem Monitor verdeutlicht die Problematik. Würden alle Haushalte mit tiefer bis mittlerer Kaufkraft umziehen, stiege die durchschnittliche Wohnkostenbelastung von 29,1 auf 35,7 Prozent des Einkommens. Damit würde Wohnen für breite Teile der Bevölkerung klar zu einer finanziellen Überlastung. Bereits jetzt ist der Anteil der Mieterhaushalte, die ihre Wohnkosten nicht mehr im Budget halten können, von 2,6 auf 2,8 Prozent gestiegen. Noch moderat, aber mit klarer Tendenz nach oben.

    Fehlanreize auf der Angebotsseite
    Der Druck auf den Markt wird zusätzlich durch Investitionsmuster verschärft. Viele Investoren setzen auf Ersatzneubauten oder umfassende Sanierungen. Das stützt zwar die Bauwirtschaft, trägt aber kaum zur dringend nötigen Erweiterung des Bestands bei. Neue, bezahlbare Wohnungen kommen damit kaum auf den Markt. Entsprechend öffnet sich die Schere weiter zwischen günstigen Bestandes-Mieten und hohen Angebotsmieten, was die Verknappung zementiert.

    Bedeutung für Politik und Wirtschaft
    Die neue Analyse des BWO rückt die Frage der Wohnkosten im Verhältnis zum Einkommen in den Vordergrund. Für die kommenden Jahre bleibt absehbar, ohne strukturelle Ausweitung des Wohnungsangebots wird die Kluft zwischen Nachfrage und Angebot weiter wachsen. Für Wirtschaft, Gesellschaft und Immobilienbranche gehören damit innovative Wohn- und Baukonzepte ebenso zu den Schlüsselthemen wie regulatorische Anreize, um bezahlbaren Wohnraum effektiv zu sichern.

  • Verdichtung und Wohnungsbau über Gleisanlagen

    Verdichtung und Wohnungsbau über Gleisanlagen

    Gerade in zentral gelegenen Bahnhofsgebieten schlummert ein enormes, bisher ungenutztes Potenzial. Die Überbauung von Gleisfeldern ist eine städtebauliche Entwicklungsstrategie, die weltweit bereits erfolgreich angewendet wird, etwa in Metropolen wie London, New York oder Wien. Auch in Schweizer Städten rückt diese Möglichkeit immer mehr ins Zentrum der Debatten um nachhaltige Verdichtung und innovative Stadtentwicklung.

    Politische Initiativen und Reaktionen
    Ständerat Josef Dittli hat einen Vorstoss eingereicht, der den Bundesrat auffordert, Konzepte und Prozesse zur Nutzung von Flächen über Gleisen zu prüfen. Dabei steht insbesondere die technische und rechtliche Machbarkeit sowie die nachhaltige Integration in die bestehende Stadtstruktur im Fokus. Der Bundesrat reagierte positiv und sieht in den Gleisflächen ein grosses Potenzial für den Wohnungsbau in zentralen Lagen. Die Beratung des Geschäfts erfolgt nun im Ständerat und verspricht neue Impulse für urbane Entwicklungsprojekte.

    Auch auf kantonaler Ebene, etwa in Zürich durch die FDP, werden ähnliche Initiativen vorangetrieben, mit dem Ziel, den Flächenbedarf im urbanen Raum besser zu nutzen und die Lebensqualität zu steigern.

    Chancen und Herausforderungen
    Die Realisierung solcher Bauprojekte erfordert innovative Verfahren und interdisziplinäre Zusammenarbeit von Behörden, Schienenverkehrsbetrieben, Bauunternehmen und Stadtplanern.

    Zentral sind dabei:

    • Sicherstellung der Funktionalität und Sicherheit des Bahnverkehrs
    • Nachhaltige und energieeffiziente Bauweise
    • Integration mit bestehenden Infrastrukturen und dem Stadtbild
    • Rechtsklare und transparente Prozesse für Planung und Baubewilligung

    Die Nutzung von Raum über Gleisfeldern bietet eine vielversprechende Antwort auf die Herausforderungen der urbanen Verdichtung und Wohnraumbeschaffung. Mit politischen Vorstössen auf verschiedenen Ebenen und der positiven Haltung des Bundesrats könnten diese Potenziale künftig sinnvoll erschlossen und zukunftsorientierte Stadtentwicklungsprojekte realisiert werden.

  • Schweiz braucht schnellere Bewilligungsverfahren

    Schweiz braucht schnellere Bewilligungsverfahren

    Die Wohnungsnot in der Schweiz spitzt sich weiter zu. Obwohl die Bautätigkeit im Vergleich zu den Vorjahren leicht zugenommen hat, reicht das Tempo nicht aus, um den steigenden Bedarf zu decken. Prognosen zeigen, 2025 werden lediglich 42’000 neue Wohnungen erstellt, rund 20 Prozent weniger, als für eine stabile Versorgung notwendig wäre. Angesichts der starken Zuwanderung, des wachsenden Binnenbedarfs und der geringen Leerstände in urbanen Regionen führt dies zu spürbar steigenden Mieten und wachsendem Druck auf den Wohnungsmarkt.

    Studie des BWO legt Probleme offen
    Am 1. Juli 2025 hat das Bundesamt für Wohnungswesen eine umfassende Studie zu den Ursachen der langen Planungs- und Bewilligungsverfahren sowie der zunehmenden Zahl von Einsprachen publiziert. Das Ergebnis zeigt klar, die Verfahren sind oft zu komplex, zu langwierig und anfällig für Verzögerungen durch Einsprachen, die nicht immer im öffentlichen Interesse erfolgen. Gleichzeitig zeigt die Studie auch auf, dass es Möglichkeiten gibt, Verfahren zu beschleunigen, ohne Umwelt- oder Denkmalschutz auszuhebeln. Damit bestätigt sie, was der SBV seit Jahren betont, ohne gesetzliche Anpassungen lassen sich die Engpässe im Wohnungsbau nicht beheben.

    SBV fordert entschlossenes Handeln
    Der SBV sieht in den Ergebnissen der BWO-Studie einen klaren Auftrag an die Politik. Jetzt sei der Moment, Reformen konsequent anzupacken und damit Investitionen auszulösen. Bauherren und Investoren brauchen Planungs- und Rechtssicherheit, um Projekte umzusetzen und dringend benötigten Wohnraum auf den Markt zu bringen. „Die Zeit drängt. Wir müssen jetzt handeln, um die Wohnungsnot einzudämmen“, so der Verband.

    Konkret setzt sich der SBV für folgende Massnahmen ein

    1. Schnellere Planungs- und Bewilligungsverfahren
    Beschleunigung und Straffung von Prozessen auf kantonaler und kommunaler Ebene.
    Einschränkung von Einsprachen auf schützenswerte Eigeninteressen.
    Eindämmung missbräuchlicher Einsprachen, etwa durch Verfahrenskosten oder Schadenersatzpflichten bei Verzögerungen.

    2. Angepasste raumplanerische Grundlagen
    Erhöhung der Ausnützungsziffern, beispielsweise durch zusätzliche Stockwerke.
    Reduktion von Grenzabständen, um bestehende Flächen effizienter zu nutzen.
    Schaffung zusätzlicher Mischzonen für Wohnen und Arbeiten, um lebendige Quartiere zu fördern.

    3. Faire Interessenabwägung zwischen Wohnungsbau und Denkmalschutz
    Gleichgewichtige Gewichtung von Wohnraumbedarf und Schutzinteressen.
    Direktanwendung des ISOS (Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz) nur bei bundesrechtlichen Verfahren mit direktem Bezug zum Ortsbildschutz.
    Frühzeitige Klärung der Abwägung zwischen Denkmalschutz und Verdichtung bereits im Richtplan und in Bau- und Zonenordnungen.

    Politische Unterstützung vorhanden
    Im nationalen Parlament liegen verschiedene Vorstösse vor, die genau diese Punkte adressieren. Sie geniessen breite Unterstützung über die Parteigrenzen hinweg. Der SBV fordert deshalb, dass diese Arbeiten nun rasch in konkrete Gesetzesänderungen überführt werden. Nur so können die Verfahren vereinfacht, Rechtsunsicherheiten beseitigt und Blockaden gelöst werden.

    Wohnungsbau als gesamtgesellschaftliche Aufgabe
    Die Schaffung von ausreichend Wohnraum ist nicht nur eine Aufgabe für die Bauwirtschaft, sondern eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Städte und Gemeinden benötigen verlässliche Instrumente, um die Nachfrage zu decken, ohne wertvolle Zeit in langwierigen Verfahren zu verlieren. Gleichzeitig gilt es, die Balance zwischen verdichtetem Bauen, ökologischen Anforderungen und dem Schutz von Ortsbildern zu wahren.

    Die BWO-Studie bringt es auf den Punkt. Die Schweiz braucht strukturelle Reformen, damit Wohnraum wieder schneller entsteht. Der SBV begrüsst die klaren Erkenntnisse und fordert, dass Politik und Verwaltung jetzt Verantwortung übernehmen. Ohne Reformen droht die Wohnungsnot in den kommenden Jahren weiter zuzunehmen, mit allen negativen Folgen für Mieterinnen, Familien und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz.

  • Mikrofabriken mit KI verändern den Wohnungsbau

    Mikrofabriken mit KI verändern den Wohnungsbau

    Die jüngsten Waldbrände in Südkalifornien haben Tausende Hektar Land verwüstet und über 16’000 Gebäude zerstört. Genau hier setzt die Mikrofabrik von Cosmic in Pacific Palisades an. Sie produziert modulare Wandpaneele in Millimeterpräzision, die direkt an die Baustelle geliefert und montiert werden. Das ermöglicht eine Verkürzung der Bauzeit um bis zu 70 Prozent. Bis 2027 sollen 100 neue Häuser entstehen, feuerfest, energieeffizient und autark in der Wasserversorgung.

    Technologie als Treiber des Bauwesens
    Kern der Lösung ist die Kombination aus ABBs Industrieroboter IRB 6710, der Digital-Twin-Software RobotStudio® und dem KI-gestützten Building Information Model (BIM) von Cosmic. Damit lassen sich Bauprozesse vollständig digital simulieren, optimieren und in Echtzeit überwachen. Computer-Vision-Systeme analysieren laufend die Fertigung, erkennen Fehler und sichern eine konstante Qualität. Durch die Einbindung von Robotik, Automatisierung und KI wird der gesamte Prozess, von Genehmigungen über Fertigung bis zur Montage, in einer End-to-End-Plattform gebündelt.

    Nachhaltigkeit und Kostenreduktion
    Die Vorteile sind nicht nur Geschwindigkeit und Präzision. Häuser aus der Mikrofabrik sind feuerfest, mit Solaranlagen und Batteriespeichern ausgestattet und verfügen über Wasserautarkie durch Recycling-Systeme. Der Preis liegt zwischen 550 und 700 Dollar pro Quadratmeter, deutlich unter den üblichen Kosten in Los Angeles von 800 bis 1’000 Dollar. Gleichzeitig sinkt der Materialabfall, während die Bauqualität steigt. Für viele Hausbesitzer, die nach Katastrophen mit Unterversicherung und hohen Wiederaufbaukosten kämpfen, bedeutet dies eine reale Entlastung.

    Wachstumspotenzial im Bauwesen
    Experten prognostizieren, dass der globale Markt für Bauroboter bis 2030 jährlich um 20 Prozent wächst. Die Kooperation von ABB und Cosmic demonstriert, wie sich diese Dynamik automatisiert, lokal, nachhaltig und kosteneffizient umsetzen lässt. Damit eröffnet sich nicht nur ein neuer Weg für die Katastrophenhilfe, sondern auch ein Modell für den künftigen Wohnungsbau weltweit.

  • Verdichtung verändert Städte

    Verdichtung verändert Städte

    Die Studie «Bautätigkeit und Verdrängung», erstellt von der ETH Zürich im Auftrag des Bundesamts für Wohnungswesen zeigt, dass in den letzten zwei Jahrzehnten ist die Siedlungsentwicklung in der Schweiz klar nach innen gerichtet ist. Vor allem durch Ersatzneubauten und Umnutzungen von Industrie- und Gewerbezonen entstehen in städtischen Gebieten neue Wohnungen und nicht mehr auf der grünen Wiese. In Städten wie Basel wurde ein Viertel der neuen Wohnungen auf ehemaligen Industrieflächen realisiert.

    Mehr Wohnungen trotz weniger Neubauten
    Obwohl die Anzahl neu gebauter Wohnhäuser leicht rückläufig ist, nimmt die Nettozahl an Wohnungen weiter zu. Der Grund liegt in der Effizienz der Verdichtung. In Basel, Genf und Lausanne entstehen pro abgerissene Wohnung bis zu doppelt so viele neue Einheiten wie in Bern oder Zürich. Die Nachverdichtung wird so zum zentralen Hebel für die Wohnraumschaffung in stark besiedelten Gebieten.

    Wer wird verdrängt?
    Die Schattenseite der Verdichtung zeigt sich in der sozialen Zusammensetzung der betroffenen Quartiere. Besonders in Zürich kommt es häufiger vor, dass Langzeitmietende aufgrund von Abbruch oder Totalsanierung ihre Wohnung verlieren. Wer ausziehen muss, hat oft ein deutlich tieferes Einkommen, bis zu 40 Prozent weniger als der Durchschnitt. In den Neubauten ziehen dagegen überdurchschnittlich einkommensstarke Haushalte ein.

    Migration und Einkommen als Risikofaktor
    Die Studie offenbart auch strukturelle Benachteiligung. Überdurchschnittlich häufig von Verdrängung betroffen sind Asylsuchende, Flüchtlinge und Menschen mit afrikanischem Geburtsland. Damit trifft die bauliche Verdichtung besonders jene, die am meisten auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind und diesen in der gleichen Gemeinde oft nicht mehr finden. Trotzdem gelingt es einem beachtlichen Anteil der Betroffenen bis zu 64 Prozent, innerhalb ihrer Gemeinde zu bleiben.

    Städte im Wandel – sozial ausgewogen?
    Die Verdichtung ist aus raumplanerischer Sicht sinnvoll und notwendig. Doch sie verändert nicht nur das Stadtbild, sondern auch die soziale Struktur der Quartiere. Die Herausforderung der nächsten Jahre wird sein, den Wandel so zu gestalten, dass er nicht zur sozialen Spaltung führt, sondern zu durchmischten, resilienten Städten mit Wohnraum für alle.

  • Wie der Mieterverband den Wohnungsbau sabotiert

    Wie der Mieterverband den Wohnungsbau sabotiert

    Die Initiative des Mieterverbandes, für die am 3. Juni 2025 die Unterschriftensammlung begonnen hat, klingt auf den ersten Blick wie eine Wohltat: tiefere Mieten, mehr Schutz für die Mieterinnen und Mieter, mehr Mitspracherecht. Doch wer sich nicht von wohlklingenden Titeln blenden lässt, erkennt: Diese Initiative bekämpft Symptome – und zementiert die Ursachen.

    Natürlich sind steigende Angebotsmieten eine reale Belastung, vor allem in den Ballungszentren. Doch der Eindruck, es handle sich um eine Verschwörung der Vermieterseite, greift zu kurz. Die Zahlen sind eindeutig: Laut dem Bundesamt für Wohnungswesen fehlen jährlich bis zu 10’000 Wohnungen – bei gleichzeitiger Zunahme der Haushalte um rund 50’000 Einheiten. Dass die Angebotsmieten steigen, ist nicht überraschend – sondern Folge eines wachsenden Nachfrageüberhangs.

    Und genau hier liegt das Problem der Initiative. Sie will die Preisbildung administrativ korrigieren, anstatt die strukturellen Engpässe auf dem Wohnungsmarkt zu beseitigen. Eine Kappung der Renditen mag kurzfristig populär erscheinen – langfristig aber entzieht sie dem Wohnungsbau wichtige Investitionsanreize. Private Anleger – darunter Pensionskassen und Versicherungen – tragen heute einen grossen Teil der Neubautätigkeit. Wer ihre Rentabilität beschneidet, verschreckt Kapital und riskiert eine weitere Verknappung.

    Die Mär vom renditegierigen Investor greift ins Leere. Über die Hälfte der Mietwohnungen in der Schweiz gehört Pensionskassen, Versicherungen oder Vorsorgeeinrichtungen – also letztlich der Bevölkerung selbst. Wer ihre Rendite beschneidet, gefährdet unsere Altersvorsorge. Der Wohnungsmarkt ist kein Spielplatz für sozialromantische Experimente, sondern ein komplexes System, das Angebot und Nachfrage in Einklang bringen muss. Wer diesen Mechanismus aushebelt, löst keine Probleme – er verschärft sie.

    Auch das Vorkaufsrecht für den gemeinnützigen Wohnungsbau ist heikel. Es bedeutet faktisch eine Enteignung mit bürokratischem Umweg – und ein weiterer Schritt hin zu einem staatlich gelenkten Wohnungsmarkt. Ich warne davor: Ein solcher Eingriff mag ideologisch motiviert sein, aber praktisch bringt er vor allem Verzögerung und Ineffizienz. Gemeinnütziger Wohnungsbau hat seine Berechtigung, aber er ersetzt nicht das marktgetriebene Volumen, das wir dringend benötigen.

    Stattdessen braucht es realistische Lösungen. Der SVIT Schweiz hat mit seiner Wohnbauagenda 20 konkrete Forderungen formuliert: schnellere und koordinierte Bewilligungsverfahren, Abbau von Einsprachen, Förderung von Nachverdichtung und flächeneffizientem Wohnraum. Auch das Mietrecht selbst muss differenzierter werden: Es schützt zu stark die Bestandesmieter und zu wenig jene, die dringend eine Wohnung suchen. Das ist weder gerecht noch effizient.

    Kurzum: Die Wohnungsknappheit wird nicht durch mehr Regulierung, sondern durch mehr Wohnungen gelöst. Wer den Neubau behindert, egal ob aus ideologischer Überzeugung oder falschem Gerechtigkeitssinn, vergrössert letztlich nur die Kluft zwischen Angebot und Nachfrage – und schadet damit genau jenen, die er zu schützen vorgibt.

  • Regierungsrat gegen Wohnschutz-Initiative

    Regierungsrat gegen Wohnschutz-Initiative

    Die kantonale Initiative „Bezahlbare Wohnungen schützen – Leerkündigungen stoppen“ verfolgt das Ziel, Mietsteigerungen durch staatliche Eingriffe zu kontrollieren und Umwandlungen in Stockwerkeigentum einzuschränken. Gemeinden könnten dadurch eine Bewilligungspflicht für Renovationen, Umbauten und Nutzungsänderungen einführen. Doch der Regierungsrat sieht die Initiative als problematisch an: „Mietpreisbegrenzungen sind langfristig kontraproduktiv“, erklärt Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh.

    Erfahrungen aus Genf: ein warnendes Beispiel
    Der Regierungsrat verweist auf die Situation in Genf, wo strenge Mietkontrollen und Bewilligungspflichten bestehen. Dort hat sich gezeigt, dass die Neubautätigkeit deutlich zurückgeht, während sich ein erheblicher Preisunterschied zwischen Bestands- und Neumieten entwickelt hat. Diese Regulierung führt dazu, dass viele Menschen rekordverdächtig lange in derselben Wohnung bleiben, was die Wohnraumknappheit verschärft.

    Gefahr für energetische Sanierungen und verdichtetes Bauen
    Zudem sieht der Regierungsrat die Gefahr, dass eine Mietzinsbegrenzung die Motivation für wichtige Renovationen und energetische Sanierungen senken könnte. Dies könnte sich negativ auf die Wohnqualität und den Zustand vieler Immobilien auswirken. Die geplanten Massnahmen greifen laut Regierungsrat zudem in die Eigentumsrechte ein und erhöhen den administrativen Aufwand durch komplexe Bewilligungsverfahren.

    Neue Strategien zur Förderung des Wohnungsbaus
    Statt auf Mietpreisregulierungen setzt der Regierungsrat auf verstärkte Bautätigkeit zur Entlastung des Marktes. Ein Rahmenkredit für die kantonale Wohnbauförderung soll auf 360 Millionen Franken verdoppelt werden, um den gemeinnützigen Wohnungsbau gezielt zu stärken. Zudem wird mit einem Gegenvorschlag zur Initiative „Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich“ die Schaffung preisgünstigen Wohnraums weiter unterstützt.

    Der Regierungsrat verfolgt mit diesen Massnahmen einen langfristig preisdämpfenden Ansatz, der durch verstärkte Bautätigkeit und gezielte Wohnraumförderung die Wohnraumknappheit bekämpfen soll. Die Ablehnung der Wohnschutz-Initiative spiegelt das Ziel wider, die Wohnsituation zu verbessern, ohne in die wirtschaftlichen Freiheitsrechte der Eigentümer einzugreifen.

  • Wie unsinnige Vorschriften den Wohnungsbau bremsen

    Wie unsinnige Vorschriften den Wohnungsbau bremsen

    In den Schweizer Städten sind Mietwohnungen knapp und teuer, und die Gründe dafür sind vielfältig. Ein entscheidender Faktor ist die zunehmend längere Wartezeit zwischen Baugesuch und Baubewilligung. Die Anzahl der Wartetage hat sich in den letzten zehn Jahren im gesamtschweizerischen Durchschnitt um rund 12 Prozent erhöht. Während Baugesuche vor einem Jahrzehnt noch durchschnittlich 118 Tage bis zur Genehmigung benötigten, sind es heute bereits 133 Tage.

    Besonders betroffen sind die Kantone Genf, Freiburg und Basel-Stadt, wo die Prüfung eines Baugesuchs bis zu 188 Tage dauert. Auch im Kanton Zürich ist die Wartezeit mit 152 Tagen beträchtlich. Diese Verzögerungen sind ein Symptom für tiefgreifendere Probleme im Schweizer Bauwesen.

    Unsinnige Vorschriften als Bremsklotz
    Architekten und Fachleute sehen in unsinnigen Bauvorschriften ein zentrales Hindernis für den raschen Neubau von Mietwohnungen in urbanen Zentren. Peter Sturzenegger, Eigentümer des Architekturbüros Isler Architekten AG in Winterthur, nennt den Mehrlängenzuschlag (MLZ) als Beispiel. Diese Vorschrift schreibt vor, dass bei Gebäuden ab 14 Metern Länge der Grenzabstand vergrössert werden muss, was viele Bauprojekte verunmöglicht hat. In Winterthur ist die Aufhebung dieser Vorschrift bis Ende 2025 geplant, doch in anderen Städten wie Zürich bleibt die Zukunft dieser Regel ungewiss.

    Überholte Gesetze und ihre Folgen
    Ein weiteres Beispiel für veraltete Bauvorschriften ist die Ausrichtung von Wohnräumen im Kanton Zürich. Das Planungs- und Baugesetz verlangt, dass Wohnräume nicht mehrheitlich nach Nordosten oder Nordwesten ausgerichtet sein dürfen, um Tageslicht zu maximieren und Schimmelbildung zu vermeiden. Pascal Müller von der Müller Sigrist Architekten AG argumentiert jedoch, dass diese Vorschrift im Kontext heutiger urbaner Gegebenheiten, wie Lärmbelastung und Klimawandel, nicht mehr zeitgemäss ist.

    Neben den gesetzlichen Hürden kritisiert Müller auch die Rolle der Gerichte. Die Vielzahl an Rechtsprechungen und Gerichtsentscheiden schafft Unsicherheiten für Bauherren, da sie die Vorschriften ständig verändern und den Spielraum für Planer erheblich einschränken.

    Denkmalschutz und energetische Sanierung
    Der Aargauer Architekt Daniel Huber hebt die restriktiven Vorgaben im Denkmalschutz und die komplexen Anforderungen bei energetischen Sanierungen als weitere Hemmschuhe hervor. Besonders problematisch ist für ihn die uneinheitliche Umsetzung von Bauvorschriften, die stark von der Interpretation der zuständigen Behörden abhängt.

    Die Masse an Vorschriften als zentrales Problem
    Der Schweizer Baumeisterverband sieht die wachsende Zahl und Komplexität der Bauvorschriften als grösste Herausforderung. Jacqueline Theiler, Leiterin Kommunikation des Verbands, erklärt, dass die zunehmende Regulierungsdichte und die damit verbundenen Rechtsmittelverfahren die Baubewilligungsverfahren erheblich verlängern. Besonders problematisch sei die Überinterpretation bestehender Lärmvorschriften durch das Bundesgericht.

    Der Verband setzt nun Hoffnungen auf rasche Gesetzesänderungen durch das Parlament, um den stockenden Wohnungsbau wieder in Schwung zu bringen und die dringend benötigten Wohnungen in der Schweiz zu realisieren.

  • Grössste 3D-gedruckte Wohnsiedlung entsteht in Texas

    Grössste 3D-gedruckte Wohnsiedlung entsteht in Texas

    In der Wolf Ranch Community in Georgetown, Texas, entstehen 100 einstöckige Häuser, die mit dem Vulcan-Drucker des Unternehmens ICON gefertigt werden. Dieser 3D-Drucker baut die Häuser Schicht für Schicht aus einer speziellen Betonmischung auf, die robust und wetterbeständig ist. Der Bauprozess spart Zeit und Arbeitskräfte und erzeugt gleichzeitig Wände, die extremen Wetterbedingungen standhalten.

    Widerstandsfähigkeit und moderne Herausforderungen
    Die massiven Betonwände der Häuser bieten nicht nur hervorragenden Schutz vor extremen Wetterlagen, sondern sorgen auch für eine ausgezeichnete Isolierung. Diese Konstruktion bewährt sich besonders in heissen Sommermonaten, da die Innenräume kühl bleiben und die Klimaanlagen entlastet werden. Allerdings bringen die dicken Wände auch Herausforderungen mit sich: Die Signalstärke drahtloser Netzwerke wird beeinträchtigt, weshalb viele Bewohner auf vermaschte Router setzen.

    Revolution des Bauens
    Die Häuser der Wolf Ranch, bekannt als «Genesis Collection», sind zwischen 450.000 und 600.000 Dollar erhältlich, und ein Viertel der Einheiten ist bereits verkauft. Das Projekt zeigt das Potenzial des 3D-Drucks, die Bauindustrie nachhaltig zu verändern. ICON hat bereits 2018 in Austin sein erstes 3D-gedrucktes Haus errichtet und plant, die Technologie zukünftig sogar im Rahmen des Artemis-Programms der NASA auf dem Mond einzusetzen.

    3D-Druck weltweit im Aufschwung
    Auch in Deutschland nimmt der 3D-Druck im Bauwesen Fahrt auf. 2021 wurde in Beckum das erste 3D-gedruckte Einfamilienhaus eröffnet, und weitere Projekte, wie das öffentlich geförderte Mehrfamilienhaus in Lünen, sind in Planung. Diese Entwicklungen zeigen, dass der 3D-Druck weltweit an Bedeutung gewinnt und möglicherweise die Zukunft des Bauens prägen wird.

  • Erleichterungen beim Bauen in lärmbelasteten Gebieten

    Erleichterungen beim Bauen in lärmbelasteten Gebieten

    Im Zuge der Revision des Umweltschutzgesetzes möchte die UREK-N das Bauen in lärmbelasteten Gebieten vereinfachen. Grundsätzlich soll in neuen Wohnungen mindestens die Hälfte der lärmempfindlichen Räume über ein Fenster verfügen, das die Lärmgrenzwerte einhält. Erleichterungen sind möglich, wenn kontrollierte Lüftungen installiert werden oder ein ruhiger, privat nutzbarer Aussenraum zur Verfügung steht. Diese Regelungen sollen eine Balance zwischen Verdichtung und Lärmschutz schaffen.

    Positionen des Nationalrates und des Ständerates
    Der Ständerat schlägt vor, dass bei Wohnungen mit kontrollierter Lüftung die Grenzwerte an keinem offenen Fenster mehr eingehalten werden müssen. Die UREK-N hält jedoch die nationalrätliche Version für ausgewogener, da sie eine pragmatische Lösung zur Bewältigung der Wohnungsknappheit bietet. Die Kommission betont, dass Baubewilligungen nur erteilt werden, wenn die Gebäude verschärften Schallschutzanforderungen entsprechen und Massnahmen zur Begrenzung von Lärmemissionen weiterhin vorgeschrieben sind.

    Kein Abbau der Lärmschutzvorschriften in Fluglärm-Gebieten
    Die UREK-N verzichtet auf spezifische Fluglärm-Grenzwerte und schliesst sich dem Ständerat an. Damit sollen keine weiteren gesetzlichen Anpassungen notwendig sein, um Bauten in Flughafennähe zu ermöglichen. Die Kommission sieht keine zusätzlichen Einschränkungen für Gemeinden bezüglich der Senkung des Tempolimits vor.

    Altlastensanierung und VOC-Lenkungsabgabe
    Im Bereich Altlastensanierung hält die UREK-N daran fest, dass Eigentümer für die Kosten der Untersuchung und Sanierung privater Spielplätze und Hausgärten aufkommen müssen. Zudem beantragt die Kommission, Alternativen zur VOC-Lenkungsabgabe zu prüfen und fordert eine vertiefte Analyse des Bundesrates.

    Geoinformationsgesetz und Energieforschung
    Die UREK-N hat beschlossen, den Entwurf zur Änderung des Geoinformationsgesetzes zur gründlichen Überprüfung an den Bundesrat zurückzuweisen. Im Bereich Energieforschung wird eine Harmonisierung der Kreditperiode des SWEETER-Programms mit dem vierjährigen Geltungszeitraum der BFI-Botschaft angestrebt.

    Zustimmung zur Stromreserve
    Die Kommission tritt ohne Gegenstimme auf die Änderung des Stromversorgungsgesetzes ein und betont die Bedeutung einer sicheren Stromversorgung auch in extremen Lagen. Sie wird das Konzept der Stromreserve vertieft prüfen und verschiedene Varianten analysieren, um die Versorgungssicherheit zu garantieren und dabei die Umweltauswirkungen und Kosten zu minimieren.

    Zudem empfiehlt die UREK-N dem Bundesrat, stärkere Anreize für die Bildung lokaler Elektrizitätsgemeinschaften zu setzen und diese von Netznutzungsentgelten zu entlasten. Die Sitzung fand unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Imark und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti statt.

  • Zürich kauft Areal für städtische Siedlung in Witikon

    Zürich kauft Areal für städtische Siedlung in Witikon

    Die Stadt Zürich konnte im Quartier Witikon ein Areal für sozialen Wohnungsbau erwerben. Wie aus einer Medienmitteilung hervorgeht, kaufte die Stadt das Areal Harsplen für eine Summe von 210 Millionen Franken von der Swisscanto Anlagestiftung. Mit dem 30‘300 Quadratmeter grossen Landstück erwarb Zürich Bebauungspläne für ein Wohngebiet mit 370 Einheiten. Insgesamt beliefen sich die Kosten auf 211,28 Millionen Franken.

    Mit der Akquisition wird die erste städtische Ansiedlung am östlichen Rand von Witikon entstehen. Der Wohnungsbau entspricht dem Ziel, bis 2050 den gemeinnützigen Teil des Mietwohnungsbestandes auf einen Drittel zu heben. Das Bauprojekt entspricht den Anforderungen für städtischen Wohnungsbau und entsprechender Nachhaltigkeitsauflagen. Gemäss den Bebauungsplänen für kommunalen Wohnungsbau kann hier Wohnraum für etwa 700 Menschen geschaffen werden. Der Stadtrat regelt die zugehörigen Bau- und Zonenverordnungen, um eine optimale Verkehrserschliessung des Areals zu gewährleisten.

  • Basler Baubranche in der Krise – Appell an die Regierung

    Basler Baubranche in der Krise – Appell an die Regierung

    Die Basler Baubranche, vertreten durch Oscar Elias, CEO der Stamm Bau AG, richtet einen dringenden Appell an die Regierung, um auf die wachsenden Herausforderungen im Wohnungsbau aufmerksam zu machen. In einem persönlichen Schreiben an Regierungsrat Kaspar Sutter verdeutlicht Elias die Sorgen der Branche, die durch das neue Wohnschutzgesetz und einen deutlichen Rückgang von Sanierungs- und Umbauprojekten stark betroffen ist.

    Die Stamm Bau AG, die 2023 ihr 180-jähriges Bestehen feiert, hat ihren Sitz in Arlesheim, erhält jedoch die Mehrheit ihrer Aufträge aus Basel. Elias betont, dass insbesondere Sanierungsprojekte, die für zwei Drittel des Umsatzes der Firma verantwortlich sind, durch das Wohnschutzgesetz komplett zum Stillstand gekommen seien. Dies führt zu einer signifikanten Planungsunsicherheit, wodurch Projekte unberechenbar und risikoreich werden.

    Der Brief beleuchtet die Notwendigkeit eines Handlungsbedarfs, da die Baubranche bereits die negativen Auswirkungen des Gesetzes auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt spürt. Elias äußert seine Bedenken, dass die momentane Situation die Bausubstanz der Stadt und den Wohnungsmarkt gefährdet. Er fordert von der Regierung eine Lockerung der Regularien für Wohnen und Bauen, eine Einschränkung der Einsprachemöglichkeiten sowie Anreize für mehr Sanierungen und die Schaffung von neuem Wohnraum.

    Die Reaktion des Mieterverbands und des Kantons deutet darauf hin, dass eine Anpassung der Praxis und eine aktivere Information über das Wohnschutzgesetz notwendig sind, um die Investitionsbereitschaft der Eigentümer wiederherzustellen. Der Kanton Basel-Stadt ist aktuell mit der Evaluation der Auswirkungen des Wohnschutzes beschäftigt, und Regierungsrat Sutter signalisiert in seiner Antwort an Elias die Bereitschaft, bei Bedarf Korrekturen vorzunehmen.

    Für Elias und die Basler Baubranche ist jedoch klar: Es besteht dringender Handlungsbedarf, um die Herausforderungen im Wohnungsbau zu meistern und die Planungssicherheit für Eigentümer und Investoren wiederherzustellen.

  • Zürich ist Hochburg der Langzeitmietenden

    Zürich ist Hochburg der Langzeitmietenden

    Regulierungen am Mietwohnungsmarkt schützen Mietende vor Mietzinserhöhungen. Gegenüber um knapp 25 Prozent gestiegenen Angebotsmieten seien die Bestandsmieten seit 2008 relativ unverändert geblieben, erläutert die Zürcher Kantonalbank (ZKB) in einer Mitteilung. Den Erhebungen der ZHK zufolge stellt die Stadt Zürich eine Hochburg der Langzeitmietenden dar. Im Durchschnitt wohnen Mietende hier bereits seit zehn Jahren in ihrer Wohnung, bei 15 Prozent beträgt die Verweildauer sogar 20 Jahre.

    „Strikte Mietregulierungen erleichtern die Situation für Bestandsmieter, sie schaffen aber auch finanzielle Fehlanreize“, wird Ursina Kubli, Leiterin Immobilienresearch bei der ZKB, zitiert. „Mieter bleiben in ihren Wohnungen, obwohl sie zu klein sind, zu gross sind oder aus sonstigen Gründen eigentlich nicht mehr passen.“ Als Lösung schlägt Kubli bessere Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau vor: „Ein wachsendes Angebot würde den Anstieg der Angebotsmieten dämpfen und somit auch das weitere Auseinanderdriften von Angebots- und Bestandsmiete bremsen“. Für dieses Jahr rechnen die Fachleute der ZKB schweizweit mit einem Wachstum der Angebotsmieten um 3,5 Prozent.

    Bei den Preisen für Eigenheime gehen die Fachleute der ZKB von einer leichten Entspannung aus. Schweizweit sollte das Wachstum der Preise in diesem Jahr noch bei 1 Prozent, im kommenden Jahr bei 0,5 Prozent liegen. Im Kanton Zürich wird ein Wachstum von 2 Prozent in diesem und 1 Prozent im kommenden Jahr prognostiziert. „Überrissene Preise, wie wir sie zu Pandemiezeiten gesehen haben, werden aktuell nicht mehr gezahlt“, erklärt Kubli. „Das Preis-Leistungs-Verhältnis muss Sinn ergeben – das gilt genauso für gute wie für schlechte Lagen.“

  • Höhn + Partner AG geht in die Zukunft: Neugründung Hoehnpartner AG

    Höhn + Partner AG geht in die Zukunft: Neugründung Hoehnpartner AG

    In der abgespalteten und neu benannten Unternehmung Hoehnpartner AG, wird weiterhin die Leistungen eines Architekturbüros und einer Totalunternehmung angeboten. Der verbleibende Geschäftsteil von Höhn + Partner AG konzentriert sich fortan auf den Liegenschaftenhandel. 

    Die neu gegründete Hoehnpartner AG ist ein mittelständisches Unternehmen, das sich auf den Bau von Wohneigentum spezialisiert hat. Sie ist aus der langjährigen Erfahrung und Expertise von Höhn + Partner AG hervorgegangen, das in den Bereichen Architektur, Totalunternehmung sowie Projektentwicklung und -finanzierung tätig war. Um den aktuellen Marktanforderungen gerecht zu werden, hat man sich für eine Neuorganisation entschieden, bei der Architektur und Totalunternehmung noch enger zusammenarbeiten. Die Schwerpunkte liegen auf der Entwicklung, Gestaltung und Umsetzung von Wohnbauprojekten, wobei auch ein kleiner Anteil an Gewerbebauten berücksichtigt wird. Die Höhn + Partner AG tritt dabei etwas in den Hintergrund. 

    Die bisherige Führungsmannschaft bleibt weiterhin an Bord, während jungen Mitarbeitern die Möglichkeit geboten wird, sich zu entwickeln und aufzusteigen. Die Hoehnpartner AG strebt kontinuierliche Erneuerung mit eigenen und gewachsenen Ressourcen an, um den Anforderungen des Marktes gerecht zu werden. Dabei wird Flexibilität bei gleichbleibender Qualität angestrebt. Die meisten der rund 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen Architektur, Projekt- und Bauleitung wechseln nun zur neuen Hoehnpartner AG.

  • Baugewerbe bekommt weniger Aufträge

    Baugewerbe bekommt weniger Aufträge

    Der Auftragseingang im Baugewerbe ist im ersten Quartal 2023 um 8,1 Prozent geringer als im Vorjahresquartal ausgefallen, informiert der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) in einer Mitteilung. Er geht davon aus, dass sich dieser Rückgang in den nächsten ein bis zwei Jahren nachteilig auf die Bautätigkeit auswirkt. Der SBV führt den Schwund bei den Auftragseingängen auf gestiegene Zinsen und Baukosten sowie eine Verlangsamung des Wirtschaftswachstums zurück.

    Beim Wohnungsbau könnte die geringere Bautätigkeit nach Ansicht des SBVs zu einer Verlagerung vom Wohnungsüberschuss zum Wohnungsmangel führen. Als Gegenmassnahmen fordert der Verband „ein Bündel von praxisorientierten Massnahmen“. Konkret werden in der Mitteilung unter anderem die Eindämmung von Einsprachen und kürzere Einsprachefristen sowie der Abbau von „Überregulierungen“ in Richtplänen und Gesetzen genannt. Wohnbauförderung solle nach marktwirtschaftlichen Kriterien und nicht durch staatliche Intervention erfolgen.

    Kurzfristig sieht der SBV die Aussichten im Baugewerbe positiv. Zwar sind die Umsätze im Bauhauptgewerbe im ersten Quartal um 150 Millionen Franken oder 3,1 Prozent geringer als im Vorjahresquartal ausgefallen. Für das zweite Quartal prognostiziert der vom SBV in Zusammenarbeit mit der Credit Suisse erhobene Bauindex jedoch ein Umsatzwachstum von 1,1 Prozent.

    Der Fachkräftemangel gehört nach wie vor zu den grössten Herausforderungen der Branche. Am Tag der Bauwirtschaft am 30. Juni in Lugano will der SBV hier Lösungen aufzeigen.

  • Loanboox ermöglicht neu Finanzierung von Immobilien

    Loanboox ermöglicht neu Finanzierung von Immobilien

    Das Zürcher Jungunternehmen Loanboox steigt in die Vermittlung von Darlehen für Wohnbaugenossenschaften, Immobilienfonds und -gesellschaften ein. Dafür stösst der Finanzierungsexperte Patrick Zurfluh als Leiter Immobilienfinanzierung zum Unternehmen hinzu, heisst es in einer Medienmitteilung.

    Erste Pilot-Transaktionen wurden bereits abgeschlossen, darunter eine Wohnbaugenossenschaft aus dem Kanton Zürich. Durch die Abwicklung über Loanboox konnte die Kreditnehmerin den Angaben zufolge 20 Prozent der Finanzierungskosten sparen und ihren Aufwand mehr als halbieren.

    Patrick Zurfluh will als Leiter Immobilienfinanzierung in Zukunft die Immobiliengesellschaften beraten und unterstützen. Zuvor war er bei den Banken Raiffeisen und Credit Suisse als Immobilienfinanzierungsspezialist tätig. „Dabei ist mir aufgefallen: Die Finanzierung von Immobilien sollte einfacher und kosteneffizienter gestaltet werden. Deswegen bin ich nun bei Loanboox“, wird er in der Medienmitteilung zitiert.

    Loanboox vermittelt seit fünf Jahren Darlehen von Kapitalgebern an Kapitalnehmer der öffentlichen Hand. Über die digitale Geld- und Kapitalmarktplattform von Loanboox können alle Parteien ihre Dokumente und Kommunikation sowie Fristen einsehen und organisieren. Gemeinden, Städte und Grossunternehmen haben bis dato 2500 Darlehen über Loanboox erhalten. Das Unternehmen ist ausserdem offen für Partnerschaften mit Verbänden und Organisationen.