Schlagwort: Wohnungswesen

  • Revolutionäre Anlagestrategie für Geschäftsmietkautionen

    Revolutionäre Anlagestrategie für Geschäftsmietkautionen

    In einer Zeit, in der die Wertschöpfung des Kapitals im Vordergrund steht, bringt die neue Lösung frischen Wind in die Verwaltung von Mietkautionen. Die innovative Lösung, die in Zusammenarbeit mit führenden Vermögensverwaltern und Banken entwickelt wurde, ermöglicht es Unternehmen, ihre Mietkautionen effizient anzulegen und gleichzeitig die notwendige Sicherheit für Vermieter zu gewährleisten.

    Der Vorstandsvorsitzende: «Es ist an der Zeit, dass Kapital für das Unternehmen arbeitet und nicht auf der Zeitachse Wert vernichtet. Mit unserer Lösung können Unternehmen schnell von kostspieligen Mietkautionen zu rentablen Investitionen übergehen.»

    In einer Studie des Bundesamtes für Wohnungswesen aus dem Jahr 1999 heisst es: «Für den Mieter sind Mietkautionen de facto eine Art «Zwangssparen» zu Konditionen, die er nicht beeinflussen kann. Es ist daher angebracht, nach einer neuen Alternative zu den Mietzinsdepots zu suchen».

    Traditionell wurden Mietzinsdepots als Kosten für Unternehmen betrachtet, die vor allem Liquidität binden. Jetzt können Unternehmen nahtlos von Kosten zu Einnahmen übergehen. Die Möglichkeit, Mietkautionen schnell und einfach in sichere und rentable Investitionen umzuwandeln, entstaubt das bisherige Verständnis von antiquierten Kautionskonten und lässt sie in neuem Licht erstrahlen. Das Unternehmen stellt sowohl Mietern als auch Vermietern ein Smart-Match-Tool zur Verfügung.

    Laut einer Studie des Bundesamtes für Wohnungswesen aus dem Jahr 1999 galten Mietkautionen bisher als unflexible Form des Zwangssparens ohne Einflussmöglichkeiten der Mieter.

    Um die bestmögliche Anlagestrategie für Mietkautionen anbieten zu können, kooperiert das Unternehmen mit renommierten Partnern im Bereich Depotbank und Vermögensverwaltung.

  • Bundesrat arbeitet neue Regelung für zulässige Nettorendite aus

    Bundesrat arbeitet neue Regelung für zulässige Nettorendite aus

    Der Nationalrat hat der Landesregierung am Dienstag den entsprechenden Auftrag erteilt. Dies, indem er mit 130 zu 61 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine Motion des Bündner Ständerats Stefan Engler mit dieser Forderung annahm.

    Der Mitte-Politiker argumentierte, Marktbeobachter gingen davon aus, dass der Referenzzinssatz weiter ansteigen werde. Kürzlich erhöhte ihn das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) auf 1,75 Prozent.

    Seit 1986 gelte der Grundsatz, dass ein Ertrag aus Mietobjekten dann zulässig sei, wenn dieser 0,5 Prozent über dem Referenzzins liege. Das Bundesgericht habe aber 2020 zwei Praxisänderungen vorgenommen. Unter anderem habe es bestimmt, dass der Ertrag den Referenzzinssatz neu um zwei Prozent übersteigen dürfe, wenn der Referenzzins zwei Prozent oder weniger betrage.

    Bei einem Anstieg des Referenzzinssatzes auf über 2 Prozent werde sich die Frage stellen, ob der bei der Berechnung der Nettorendite zulässige Zuschlag zum Referenzzins direkt wieder auf 0,5 Prozent zu reduzieren sei. Es sei besser, so Engler, wenn der Bundesrat diese Frage auf politischem Weg kläre, als diese für Mieter- und Vermieterschaft wichtige Frage den Gerichten zu überlassen.

    Rot-Grün dagegen
    Der Bundesrat war einverstanden mit der Annahme der Motion, welcher der Ständerat bereits im September zugestimmt hatte. «Gouverner, c’est prévoir», sagte Bundesrat Guy Parmelin am Dienstag im Rat. Regieren heisse Vorausschauen.

    Steigt der Referenzzinssatz um 0,25 Prozentpunkte, können die Vermieter die Mieten um 3 Prozent anheben. Voraussetzung dafür ist bei langjährigen Mietverhältnissen aber, dass auch die früheren Senkungen weitergegeben wurden.

    Eine rot-grüne Minderheit im Nationalrat argumentierte am Dienstag, im Text der Motion werde schon eine bestimmte Richtung für die Neuregelung vorgegeben. Dies in dem Sinne, dass die Interessen der Vermieter in den Vordergrund gestellt würden. Sie scheiterte aber mit ihrem Antrag, die Motion abzulehnen.

  • Einschätzung des Zinsmarktes

    Einschätzung des Zinsmarktes

    Die aktuellen Daten zur Inflation zeigen eine Kerninflation von 1,50%, was als positives Zeichen gesehen wird. Miet- und Energiekosten tragen wesentlich zu den jüngsten monatlichen Anstiegen bei, wobei Mieten sowohl im Quartals- als auch im Jahresvergleich gestiegen sind. Zukünftige Auswirkungen von Mietpreisanpassungen, die durch den im Juni 2023 aktualisierten hypothekarischen Referenzzinssatz verursacht wurden, werden ab November sichtbar sein.

    Das Bundesamt für Wohnungswesen hat bestätigt, dass der Referenzzinssatz im September bei 1,50% bleibt. Dennoch könnte eine Erhöhung des Durchschnittszinssatzes auf über 1,625% im Dezember zu weiteren Mietpreisanstiegen und damit zu Inflationsspitzen im kommenden Jahr führen.

    Die verzögerten Auswirkungen der Geldpolitik werden zunehmend spürbar, insbesondere auf dem Arbeitsmarkt der Schweiz, wo die Arbeitslosigkeit allmählich ansteigt und die Zahl der offenen Stellen abnimmt.

    Die Quartalsdaten für das zweite Quartal zeigen im Vergleich zum starken ersten Quartal (+0,90%) nur ein geringes Wachstum von 0,02%. Die SECO erwartet dennoch ein positives Wirtschaftswachstum für das Jahr 2023 und einen kontinuierlichen Rückgang der Inflation. Diese Trends untermauern die Erwartung, dass keine weiteren Zinsanpassungen durch die SNB erforderlich sind.

    Die Swapkurve hat sich im Vergleich zum letzten Monat abgeflacht und zeigt weiterhin eine gewölbte Struktur. Die kurzfristigen Swapsätze deuten auf eine geringe Chance für eine Zinserhöhung im September hin.

    Prognose von Avobis
    Es erscheint sehr wahrscheinlich, dass die SNB den Leitzins in der kommenden Sitzung am 21. September unverändert lassen wird. Der Einfluss von Mietpreissteigerungen auf die Inflation bleibt eine Variable, die genau beobachtet werden sollte. Falls bis zum Jahresende keine besorgniserregenden Inflationsanstiege festgestellt werden, könnte die Zinskurve eine inverse Struktur annehmen.