Schlagwort: Zonenordnung

  • Dietikon legt neue Bau- und Zonenordnung für Silbern vor

    Dietikon legt neue Bau- und Zonenordnung für Silbern vor

    Der Gestaltungsplan für das Gebiet Silbern – Lerzen – Stierenmatt (SLS) in Dietikon kann laut einer Medienmitteilung nicht durch den Kanton Zürich genehmigt werden. Das haben die Behörden von Stadt und Kanton den Grundeigentümern und Interessenvertretern in einer Informationsveranstaltung am Donnerstag, 26. Januar, mitgeteilt.

    Der Gestaltungsplan sollte unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Naturschutzes, der Bevölkerung sowie der Industrie und des Gewerbes eine geordnete Entwicklung ermöglichen. Die Bevölkerung hatte dem Gestaltungsplan am 11. März 2012 klar zugestimmt.

    Dagegen ist allerdings beim Baurekursgericht des Kantons Zürich (BRG) Rekurs erhoben worden. Das Verfahren wurde bis zum Erlass einer Schutzverordnung für die Limmataltläufe ausgesetzt. Die dadurch erforderliche Revision der Schutzverordnung ist im Dezember 2022 erfolgt. Unabhängig von der Entscheidung des BRG teilte das Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich im Frühling 2021 der Stadt Dietikon mit, dass es den rekursbelasteten öffentlichen Gestaltungsplan SLS auch nach Abschluss des hängigen Rechtsmittelverfahrens nicht genehmigen kann.

    Grund dafür ist, dass sich die Rechtslage seit der Festsetzung des Gestaltungsplans in wesentlichen Punkten geändert hat. So war der Gestaltungsplan SLS als Rahmenplan konzipiert, in den später private Gestaltungspläne eingebettet werden können. Ein solches Planungskonstrukt ist zwischenzeitlich nicht mehr genehmigungsfähig, heisst es in der Mitteilung der Stadt.

    Um Rechtssicherheit zu schaffen, entschied die Stadt Dietikon nach Abklärungen beim Kanton, die notwendigen Änderungen für das Gebiet SLS mit einer Teilrevision der Bau- und Zonenordnung umzusetzen. Diese liegt jetzt bereit für die öffentliche Mitwirkung.

  • Zürich definiert neue Regeln für Hochhäuser

    Zürich definiert neue Regeln für Hochhäuser

    Das Amt für Städtebau der Stadt Zürich aktualisiert die aus dem Jahr 2001 stammenden Hochhausrichtlinien, wie es in einer Medienmitteilung heisst. Mit ihnen werden Bestimmungen für Quartiere geregelt, in denen Hochhäuser bis 40 Meter, bis 60 Meter und bis 80 Meter Höhe gebaut werden. Die Prüfung erfolge unter Berücksichtigung weiterer Planungsinstrumente wie der von der Bevölkerung angenommene kommunale Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Anlagen und Bauten.

    Als Neuerung nennt die Medienmitteilung die Hinzunahme eines 60-Meter-Gebiets. Für das bereits bestehende 40-Meter-Gebiet sei eine Erweiterung geplant. Für Hochhäuser über 80 Meter müsse weiterhin ein Gestaltungsplan vorliegen.

    Darüber hinaus müssen geltende Regeln in Bezug auf städtebauliche, programmatische, typologische und gestalterische Anforderungen eingehalten werden, die ebenfalls Inhalt der Überarbeitung der Hochhausrichtlinien seien. „Je höher ein Hochhaus gebaut wird, desto mehr muss es leisten“, heisst es. Verbindliche Anforderungen, die ein Hochhaus erfüllen muss, sollten teilweise in der Bauordnung verankert werden. Eine Anpassung plant die Stadt Zürich zudem beim Planungs- und Bewilligungsprozess.

    Beim Bau von Hochhäusern ab 60 Metern Höhe etwa müsse das Quartier im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen informiert werden. Auch seien Konkurrenzverfahren obligatorisch.