Schlagwort: Zustimmung

  • Schlieren stimmt für Bau von Alterszentrum

    Schlieren stimmt für Bau von Alterszentrum

    In Schlieren kann nach der Abstimmung vom Sonntag, 12. März, das Alterszentrum Wohnen am Stadtpark gebaut werden. Der Neubau mitten in der Stadt soll das Alterszentrum Sandbühl ablösen. Die Schlieremer Stimmbevölkerung hat laut einer Medienmitteilung den Kredit von 44‘317‘000 Franken für das Projekt mit einer Zustimmung von 76,59 Prozent angenommen.

    „Bereits 2019 hat das Stimmvolk dem Verkauf des Alterszentrums Sandbühl klar zugestimmt“, wird Manuela Stiefel zitiert, Ressortvorsteherin Finanzen und Liegenschaften. „Mit diesem zweiten Ja können wir nun die Umsetzung anpacken-“

    Der Neubau wird in der Mitteilung der Stadt als „eine attraktive Einrichtung mitten in Schlieren“ bezeichnet. Er solle zeitgemässe und bezahlbare Wohnungen für ältere Menschen bieten. Der Bezug der neuen Räumlichkeiten ist per 2027 geplant.

    Bewohnerinnen und Bewohner sollen im Zentrum Wohnen am Stadtpark mobil und selbstbestimmt in der eigenen Wohnung leben und je nach Bedarf Dienstleistungen wie Pflege und Betreuung, Mahlzeiten, Reinigung oder Wäscheservice in Anspruch nehmen können, heisst es in der Mitteilung. Sie müssen auch nicht in eine andere Pflegeeinrichtung wechseln, falls intensivere Pflege benötigt wird. Damit sei ein wichtiges Ziel der Altersstrategie der Stadt Schlieren erreicht.

    Die Beteiligung an der Volksabstimmung am 12. März lag laut Protokoll des Wahlbüros bei nur 22,12 Prozent. Von 9033 Stimmberechtigten gaben 1998 ein Votum ab. Von den 1991 gültigen Stimmen entfielen 1525 auf Ja und 466 auf Nein.

  • Meilenstein für die Weiterentwicklung der CH Energiepolitik

    Meilenstein für die Weiterentwicklung der CH Energiepolitik

    Besonders wichtige Beschlüsse der Kommissionssitzung vom 20.-23.2.2023Eine Regelung für Solaranlagen im nationalen Interesse: Dadurch wird es auch nach Ablauf des dringlichen Bundesbeschlusses («Solar-Express») möglich sein, alpine Solarkraftwerke zu bauen.

    Die Verpflichtung der Betreiber von grösseren Speicherwasserkraftwerken, sich an der Energiereserve zu beteiligen: Photovoltaik (PV) in Kombination mit Wasserkraft ermöglicht eine sichere Stromversorgung im Winter, sofern die Speicher nicht aus wirtschaftlichen Interessen vorzeitig geleert werden.

    Die Möglichkeit von Darlehen für den Fall, dass die Mittel des Netzzuschlagfonds für die vorgesehene Förderung der erneuerbaren Energieproduktion nicht ausreichen: Damit kann ein «Stop-and-Go» vermieden werden.

    Daten aus intelligenten Messsystemen sollen in Echtzeit den Endverbrauchern zugänglich gemacht werden: Dies fördert die optimale Abstimmung der Stromproduktion (z.B. aus PV-Anlagen) und des Verbrauchs auf lokaler Ebene, wodurch Investitionen in Stromnetze reduziert werden können.

    Speicheranlagen ohne Endverbrauch sollen unbefristet vom Netzentgelt befreit werden. Und auch Speicheranlagen mit Endverbrauch sollen von einer Rückerstattung des Netzentgeltes für die aus diesen Speichern ins Netz zurückgespeiste Energie profitieren können: Dies fördert den netzdienlichen Einsatz von stationären Speichern sowie des bidirektionalen Ladens von Elektrofahrzeugen.

    Die Rahmenbedingungen für lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) wurden gegenüber dem Ständeratsbeschluss deutlich verbessert: Auch dies ist ein wesentlicher Beitrag zur intelligenten Nutzung der Netze.

    Im ländlichen Raum führen hohe Kosten für Netzverstärkungen oft dazu, dass PV-Projekte sistiert werden. Mit einer Kostenüberwälzung soll hier für Entlastung gesorgt werden.

    Einstimmig angenommen wurde die parl. Initiative von Swissolar-Präsident Jürg Grossen zur Harmonisierung der Besteuerung des Verkaufs von Solarstrom. Dies ist ein wesentlicher Beitrag für die Bereinigung des «Flickenteppichs» bei den Rahmenbedingungen für Solaranlagen.

    Detailinformationen auf www.parlament.ch