Schlagwort: Zweitwohnungsgesetz

  • Zweitwohnungsgesetz tangiert Immobilienmärkte weniger als erwartet

    Zweitwohnungsgesetz tangiert Immobilienmärkte weniger als erwartet

    Am 12. März 2012 hat die Schweizer Bevölkerung die Zweitwohnungsinitiative angenommen. Das entsprechende Zweitwohnungsgesetz sieht vor, dass in Gemeinden mit mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen keine zusätzlichen Ferienwohnungen oder -häuser mehr gebaut werden dürfen. Experten befürchteten, dass mit der Annahme der Initiative die Preise für entsprechende Immobilien in den touristisch geprägten Gebieten explodieren würden.

    Zehn Jahre später hätten sich diese Befürchtungen nicht bestätigt, schreibt die Hochschule Luzern (HSLU) in einer Mitteilung. Forschende der HSLU haben die Auswirkungen des Zweitwohnungsgesetz in zwei Studien untersucht. Den Ergebnissen zufolge sind die Immobilienpreise bis 2018 nicht gestiegen, sondern stattdessen sogar gesunken.

    „Die Annahme der Initiative hat zu einer panikartigen Flut an Last-Minute-Baugesuchen geführt“, wird der Leiter der entsprechenden Studie, Daniel Steffen, in der Mitteilung zitiert. „Dies hat ironischerweise für ein zwischenzeitliches Überangebot gesorgt.“ Erst mit dem Ausbruch der Pandemie sei die Nachfrage nach Wohnungen in den touristischen Bergregionen gestiegen. „Heute sind die Preise wieder ungefähr auf dem Niveau, auf dem sie nach Modellrechnungen auch ohne Zweitwohnungsinitiative wären“, so Steffen.

    Auch Hotelbranche und Bergbahnen spürten nur geringe Folgen der Neuregelung, wird in der Mitteilung weiter erläutert. Lediglich das Modell der Hotelbranche, Sanierungen über den Bau und Verkauf von Zweitwohnungen querzufinanzieren, sei durch das Zweitwohnungsgesetz eingeschränkt. In der Baubranche machen die Forschenden allerdings für in den betroffenen Gemeinden aktive Baufirmen markante Beeinträchtigungen aus. „Insbesondere grössere, strategisch breit aufgestellte Firmen“ orientierten sich aber bereits „vermehrt in Richtung Talboden, wo die Aufträge nicht so stark vom Zweitwohnungsbau abhängig sind“, wird der Leiter der entsprechenden Studie, Stefan Lüthi, in der Mitteilung zitiert.

    „Über alle Branchen betrachtet sei insgesamt zu erwarten, dass die Wirkungen des Zweitwohnungsgesetzes erst in den kommenden Jahren spürbar werden dürften“, konstatieren die HSLU-Forschenden.

  • Bund ist mit Zweitwohnungsgesetz zufrieden

    Bund ist mit Zweitwohnungsgesetz zufrieden

    Die Bevölkerung hat 2012 die Zweitwohnungsinitiative angenommen. Damit dürfen in Gemeinden mit mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen keine zusätzlichen Ferienwohnungen oder -häuser mehr gebaut werden. Der Bundesrat hat nun eine Wirkungsanalyse zum Zweitwohnungsgesetz vorgenommen. Er kommt zum Schluss, dass das Gesetz nicht angepasst werden muss.

    Der Bundesrat hebt in seiner Mitteilung aber hervor, dass es noch zu früh sei, das Zweitwohnungsgesetz abschliessend zu beurteilen. So würden sich beispielsweise noch Übergangseffekte auswirken. Bestimmte Bauprojekte sind vor dem Inkrafttreten des Gesetzes bewilligt worden. Insgesamt ist der Flächenverbrauch durch neu gebaute Zweitwohnungen in allen betroffenen Gemeinden von 2013 bis 2018 gegenüber 2007 bis 2012 um rund ein Drittel zurückgegangen. Das Zweitwohnungsgesetz hatte aber kein Nullwachstum zur Folge.

    Zwar sieht der Bund keinen Reformbedarf beim Zweitwohnungsgesetz. Beim Vollzug, bei den Wissensgrundlagen sowie den Schlüsselbegriffen der Beherbergungswirtschaft sieht er aber Handlungsbedarf. So sollen beispielsweise die Aufgaben und Kompetenzen der Kantone konkretisiert werden. 2025 wird der Bund die Wirkungen des Gesetzes erneut untersuchen.

    Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone gibt sich in einer Medienmitteilung enttäuscht über den Entscheid des Bundesrats. Es sei bekannt, dass das Zweitwohnungsgesetz „über weite Teile inhaltlich kompliziert und nicht optimal formuliert“ sei. Dies führe im Vollzug zu Problemen. Entsprechend wäre das Gesetz laut den Gebirgskantonen verbesserungswürdig. Sie wollen nun im Parlament auf Anpassungen hinwirken. Weiter heben sie auch hervor, dass die Wirkungsanalyse zwei Jahre später durchgeführt wurde als es das Gesetz vorsieht. Wenn es schon so verlaufen sei, hätten auch die Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie einfliessen müssen.