Kategorie: Verbände

  • Bundesrat will Wohnbau beschleunigen

    Bundesrat will Wohnbau beschleunigen

    Der Bundesrat prüft laut seiner Mitteilung Massnahmen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus. Mit seinem Bericht vom 22. April 2026 reagiert er auf fünf Postulate aus dem National- und Ständerat. Er ist Teil des Aktionsplans Wohnungsknappheit des Bundes. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation damit beauftragt, ihm bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zu unterbreiten.

    Eine dieser Massnahmen soll die rechtliche Grundlage für ein nationales Interesse im Wohnungsbau schaffen. Eine solche Rechtsgrundlage hätten dann etwa Vorrang gegenüber dem Ortsbild- oder Denkmalschutz. Zudem lässt der Bundesrat die Einschränkung der Beschwerdelegitimation für Privatpersonen und der zulässigen Rügen prüfen. Zudem könnten die Verfahrenskosten für nachweislich rechtsmissbräuchliche Einsprachen den Einsprechenden auferlegt werden, nämlich dann, wenn die Einsprache erkennbar einzig zum Ziel hat, ein Projekt zu verhindern oder zu verzögern.

    Jedoch liegt die Hoheit für Planungs- und Baubewilligungsverfahren bei den Kantonen. Deshalb kann ihnen der Bundesrat nur nahelegen, zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung ein digitales Bewilligungsverfahren einzuführen und verbindliche Fristen festzulegen. Zudem empfiehlt der Bundesrat, Baugesuche erst dann zu veröffentlichen, wenn sie vollständig sind. Darüber hinaus weist er auch darauf hin, dass viele Bewilligungsbehörden für die Bearbeitung anspruchsvoller Dossiers personell und fachlich nicht gut genug aufgestellt sind.

  • Schweizer Holz soll Pflicht werden

    Schweizer Holz soll Pflicht werden

    Die Schweizer Wälder produzieren jährlich 10,4 Millionen Kubikmeter Holz, verbraucht werden davon gerade einmal 5 Millionen. Insgesamt landen aber 10 Millionen Kubikmeter Holz auf Schweizer Baustellen. Der Rest kommt aus dem Ausland, weil er deutlich günstiger ist. Ein Ressourcenpotenzial, das brach liegt, obwohl die Nachfrage vorhanden wäre.

    Was der Nationalrat fordert
    Nationalrat Daniel Ruch (FDP/VD), von Beruf Waadtländer Forstunternehmer, hat eine Motion eingereicht, die das Waldgesetz ändern soll. Bei Bauten, die mit Bundesgeldern subventioniert werden, soll künftig Schweizer Holz eingesetzt werden, ohne dass den Bauherrschaften dadurch Mehrkosten entstehen. Der Nationalrat hat die Motion angenommen, jetzt liegt der Ball beim Ständerat.

    Der Bundesrat bremst
    Bundesrat Martin Pfister, der den rekonvaleszenten Umweltminister Albert Rösti an der Debatte vertrat, stellte sich gegen eine direkte Subventionierung. Der Bund fördere nachhaltiges Holz bereits bei eigenen Bauten und Anlagen. Eine gesetzliche Grundlage dafür besteht seit der Waldgesetz-Revision von 2017. Für neue Subventionen fehle angesichts der angespannten Bundesfinanzen der Spielraum, und Wettbewerbsverzerrungen seien zu vermeiden.

    Kein neues Thema, aber neuer Druck
    Bereits 2021 nahm der Nationalrat eine ähnliche Motion zur vollständigen Wertschöpfungskette der Holzwirtschaft mit 151 zu 29 Stimmen an, ebenfalls gegen den Willen des Bundesrats. Einzelne Kantone wie Thurgau und Zug haben auf kantonaler Ebene schon Holzförderung in ihre Gesetzgebung integriert. Der Handlungsdruck wächst.

    Was auf dem Spiel steht
    Holz ist der einzige vollständig erneuerbare Baustoff der Schweiz. Wer ihn konsequent einsetzt, stärkt die regionale Wertschöpfung, reduziert Transportemissionen und schützt den Wald vor Überalterung. Ob der Ständerat die Motion stützt oder abbremst, entscheidet, ob diese Logik endlich auch rechtlich verankert wird.

  • Neubau eines Polizeipräsidiums setzt neue Massstäbe für Arbeitswelten

    Neubau eines Polizeipräsidiums setzt neue Massstäbe für Arbeitswelten

    Der Baukonzern Implenia baut im Auftrag der Projektgesellschaft PPMS Immobilien GmbH & Co. KG in Deutschland das neue Polizeipräsidium in Münster für mehr als 1400 Mitarbeitende. In dem Gebäude entstehen laut einer Mitteilung dringend benötigte Erweiterungsflächen für die Polizei sowie ein modernes Präsidium mit kurzen Wegen und attraktiven New-Work-Konzepten. Das Volumen beläuft sich auf mehr als 200 Millionen Euro.

    Implenia übernehme als Generalunternehmer die Planung und den Bau eines Funktions- und Verwaltungsgebäudes, das nahezu alle bisherigen Dienststellen der Polizei Münster zusammenführen soll. Der schlüsselfertige Neubau wird moderne Büro- und Laborarbeitsplätze, Wache, Kantine, Ausbildungs-/Trainingsbereiche, Gewahrsam sowie eine Tiefgarage enthalten.

    Wie es in der Mitteilung heisst, entspricht das Projekt dem strategischen Fokus auf „grosse, komplexe und spezialisierte Immobilienprojekte“. Nach den Worten von Matthias Jacob, Head Division Buildings Deutschland, setzt Implenia dabei auf „partnerschaftliche Vertragsmodelle, die es uns erlauben, unsere Fähigkeiten optimal zum Nutzen unserer Kunden und von Implenia einzusetzen“.

    Die Bauarbeiten sollen nach der vorgezogenen Erstellung der Baugrube im Sommer 2026 beginnen und voraussichtlich bis Oktober 2029 dauern.

  • Die Baustelle will auch Flexibilität

    Die Baustelle will auch Flexibilität

    Adrian Dinkelmann, Geschäftsführer Infra Suisse, brachte es auf den Punkt. Vereinbarkeit gelingt nicht durch einzelne Massnahmen, sondern durch eine grundlegende Verankerung in der Unternehmenskultur. Zwei vom Bund geförderte Projekte zeigen konkrete Handlungsfelder auf. Der Rahmen muss so gestaltet sein, dass unterschiedliche Lebensrealitäten der Mitarbeitenden darin Platz finden.

    Nicht alle wollen dasselbe
    Jan Malmström, CEO der JMS-Gruppe, hat in seinem Unternehmen nachgefragt. Das Ergebnis überrascht. Der Wunsch nach Teilzeit ist im Büro stark ausgeprägt, auf der Baustelle deutlich weniger. Aber auch dort besteht ein klares Bedürfnis nach mehr Flexibilität im Alltag. Standardmodelle greifen zu kurz. Wer alle Mitarbeitenden gleich behandelt, verpasst den Kern.

    Co-CEO als Realitätscheck
    Sandra Werneyer und Lea Ott leben bei der werneyer ott architektur gmbh vor, was möglich ist, geteilte Führung im Co-CEO-Modell. Das funktioniert mit hohen organisatorischen und kommunikative Anforderungen. Ihr Auftritt machte deutlich, neue Arbeitsformen sind kein Selbstläufer. Sie verlangen Klarheit darüber, welche Verantwortung wirklich teilbar ist.

    Stereotype bremsen die Branche
    Dörte Resch, Professorin für Angewandte Psychologie an der FHNW, machte klar, Bilderkampagnen allein verändern nichts. Stereotype, die nicht mehr mit der Realität der Bauberufe übereinstimmen, müssen aktiv angegangen werden. Es braucht ein authentisches Berufsmarketing, das die attraktiven Aspekte der Branche für alle sichtbar macht. Caroline Farberger, schwedische Unternehmerin, ergänzte mit einer persönlichen Perspektive. Inklusion beginnt damit, bestehende Denkmuster zu hinterfragen.

    Kultur schlägt Konzept
    Im Podium wurde deutlich, was den Unterschied macht. Olivier Imboden, CEO Ulrich Imboden AG, beschreibt es so. Wenn Mitarbeitende die Werte eines Unternehmens mittragen, wirkt sich das direkt auf dessen Attraktivität als Arbeitgeber aus. Sven Stingelin von der Frutiger AG ergänzte die Baustellen-Perspektive und spricht die Rahmenbedingungen an, die anders sind als im Büro. Thomas Weber von Walo Bertschinger wies darauf hin, dass Projektabläufe den Handlungsspielraum wesentlich prägen. Cornel Müller, Gründer Work-ID AG, zeigte, wie gezieltes Berufsmarketing neue Zielgruppen erschliesst, auch durch frühzeitige Berufsorientierung.

  • Netzwerk Standort Schweiz wählt neue Mitglieder in den Vorstand

    Netzwerk Standort Schweiz wählt neue Mitglieder in den Vorstand

    Das Netzwerk Standort Schweiz hat laut einer Mitteilung seinen Vorstand erneuert. Neu wurden am 18. März Christina Doll und Andreas Zettel in das Gremium gewählt. Christina Doll ist seit 2025 Standortförderin der Stadt Schlieren. Sie hatte zuvor unter anderem während rund zehn Jahren die Flughafenregion Zürich mit aufgebaut. Andreas Zettel ist seit 2015 Leiter Unternehmensentwicklung und seit 2020 stellvertretender Leiter der Wirtschaftsförderung Luzern.

    Die beiden neuen Mitglieder treten an die Stelle von Albert Schweizer und Jasmina Ritz. Schweizer war der erste Standortförderer Schlierens und hat 1998 Netzwerk Standort Schweiz – damals noch die Schweizerische Vereinigung für Standortmanagement – mitbegründet. Seit 2007 gehörte er auch deren Vorstand an. Jasmina Ritz war erste Geschäftsführerin der Limmatstadt AG, der Kantonsgrenzen übergreifenden Standortförderin im Limmattal. Seit 2022 gehörte sie auch dem Vorstand von Netzwerk Standort Schweiz an. Seit Anfang März ist sie Geschäftsführerin von SwissFoundations, dem Verband der Schweizer Förderstiftungen.

    Die Frühjahrsveranstaltung von Netzwerk Standort Schweiz thematisierte auch den Wandel im Wettbewerb der Standorte. „Während sich grosse Wirtschaftsblöcke mit Zöllen, massiven Förderprogrammen und technologischen Wettläufen gegenseitig unter Druck setzen und militärische Konflikte neue Unsicherheiten schaffen, erreicht auch der Standortwettbewerb eine neue Phase“, wird Remo Daguati, Präsident von Netzwerk Standort Schweiz, in der Mitteilung zitiert.

    Vassiliki Riesen, Leiterin der Wirtschafts- und Standortförderung Köniz, zeigte die Folgen für die grösste Agglomerationsgemeinde der Schweiz auf. Sie zeigte auf, wie Standortförderungen auf unterschiedliche Anspruchsgruppen reagieren und gleichzeitig auch mit zahlreichen Partnerinnen und Partnern in der Gemeinde und im Kanton zusammenarbeiten können.

    André Guedel, Director International Business Development bei KPMG, zeigte auf, wie der neue Wettbewerb sowohl über Steuern als auch über Subventionen den Standort Schweiz trifft, und wie Unternehmen darauf reagieren.

    Netzwerk Standort Schweiz ist der Dachverband der Standort- und Wirtschaftsförderungen. Seine derzeit rund 110 Mitglieder sind in der Standortförderung, dem Regionenmarketing, der Wirtschaftsförderung, der Arealentwicklung und der Raumplanung und der Immobilienwirtschaft tätig.

  • Stadt prüft neue Ansätze zur Reduktion von Abfall und Ressourcenverbrauch

    Stadt prüft neue Ansätze zur Reduktion von Abfall und Ressourcenverbrauch

    Der Regierungsrat von Basel-Stadt prüft derzeit ein Pilotprojekt mit dem Berner Start-up Pretty Good zur systematischeren Sammlung und Reparatur von gebrauchten oder nur schwach defekten Alltagsgegenständen. Das geht aus einer Antwort auf eine Vorlage aus dem Grossen Rat hervor.

    Der Regierungsrat verweist dabei auf Pilotprojekte, die in Bern und Zug mit Pretty Good durchgeführt worden sind. Deren Resultate zeigten, dass ein solcher Ansatz ökologischen Nutzen bringe und ökonomisch umsetzbar seien. Diese Projekte trügen sich aber finanziell noch nicht selbst. Das würde auch bei einem Pilotprojekt in Basel der Fall sein. Deshalb werde sich der Regierungsrat dafür einsetzen, weitere Geldgeber an Bord zu holen.

    Kommt es in Basel zu einem Pilotprojekt, dann soll das lokale Gebrauchtwaren- und Reparaturgewerbe einbezogen werden. Ziel sei es, ein starkes Netz an Reparaturbetrieben und Verkaufsstellen aufzubauen.

    Entsorgung + Recycling der Stadt Bern und Pretty Good haben 2023 ein Pilotprojekt lanciert, bei dem funktionsfähige und leicht defekte Alltagsgegenstände auf zwei Entsorgungshöfen der Stadt abgegeben werden konnten. Davon konnten 74 Prozent wieder aufbereitet werden, von denen fast 84 Prozent anschliessend verkauft wurden. Ein Grossteil der Gegenstände waren Elektronikgüter. Das Projekt wurde vom Branchenverband Swico, der Berner Kantonalbank und der Burgergemeinde Bern unterstützt.

    Pretty Good ist einerseits als Verein mit Sitz in Langnau i.E. und andererseits als GmbH mit Sitz in Bern organisiert. Nach dem Piloten in Bern weitete es das Projekt auf weitere Standorte im Kanton Bern und in Zug aus.

    Der Basler Regierungsrat reagierte mit seiner Antwort auf einen Anzug des SVP-Grossrats Beat K. Schaller und weiterer Mitglieder des Grossen Rates.

  • Erfolgreiches Jobcoaching des SVIT Zürich!

    Erfolgreiches Jobcoaching des SVIT Zürich!

    Der SVIT Zürich unterstützt aktiv bei der Stellensuche im Immobilien-sektor. Bewerbende sind dabei nicht auf sich allein gestellt: Auf Wunsch erhalten sie gezielte Unterstützung beim Einstieg in die Immobilienwirt-schaft. Ein erfahrener Immobilienprofi begleitet sie als persönlicher Coach, analysiert gemeinsam ihre Ausgangslage und definiert wirksame Massnahmen für eine erfolgreiche Jobsuche. So erwerben die Teilnehmenden zusätzliche Kompetenzen, die ihre Bewerbungschancen nachhaltig verbessern.

    Die Arbeitsvermittlung ist für Mitglieder wie auch Nichtmitglieder kostenlos, sofern sie den Lehrgang «Quereinsteiger Assistenz Immobilienbewirtschaftung und -vermarktung» oder «Sachbearbeiter/in Immobilienbewirtschaftung» beim SVIT Zürich in Oerlikon absolviert haben oder aktuell besuchen. Mit diesem Angebot leistet der Verband einen aktiven Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels und stellt gleichzeitig sicher, dass vermittelte Kandidatinnen und Kandidaten über eine fundierte Branchengrundausbildung beim SVIT Zürich verfügen.

    Immer mehr Mitglieder greifen auf diese qualifizierte Fachressource zurück – mit durchweg positiven Rückmeldungen. Sie profitieren von der Möglichkeit, neue Teammitglieder gezielt nach ihren Bedürfnissen aufzubauen und langfristig einzusetzen. Zudem bringen viele Kandidatinnen und Kandidaten wertvolle Zusatzkompetenzen aus ihrem bisherigen Berufsleben mit.

    Interessierte können sich per E-Mail an diana.waly@svit.ch anmelden. Der SVIT Zürich verfügt über eine amtliche Bewilligung des Kantons Zürich für private Arbeitsvermittlung.

    Weitere Informationen zum Ablauf sowie Bewerbungsvideos aktueller Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie unter folgendem Link:

    https://www.svit.ch/de/svit-zuerich/themen-services/einstieg-die-immobilienbranche-bewerbungsvideos-quereinsteiger

  • Globale Arbeitgeberbewertung stärkt Position im Wettbewerb um Talente

    Globale Arbeitgeberbewertung stärkt Position im Wettbewerb um Talente

    Holcim sichert sich zum zweiten Mal in Folge die Auszeichnung Global Top Employer vom Top Employers Institute. Insgesamt wurden laut einer Mitteilung 27 Ländergesellschaften von Holcim über alle Regionen hinweg als Top Employer zertifiziert. Mit 27 zertifizierten Märkten erreichte Holcim eine globale Punktzahl von 87 Prozent und übertraf damit den weltweiten Richtwert.

    Besonders hoch bewertete das Top Employers Institute Holcim in den Bereichen Ethics & Integrity, Learning sowie Business Strategy. Diese Ergebnisse spiegeln die leistungsorientierte Unternehmenskultur wider, die die Wachstumsstrategie NextGen Growth 2030 des Konzerns vorantreibt, heisst es in der Mitteilung.

    „Ein strategischer Wachstumstreiber unserer NextGen-Growth-2030-Strategie ist unsere Leistungskultur und unsere Wertschöpfung für Mitarbeitende, Kunden und Aktionäre. Wir nennen dies den Holcim Spirit, der auf Sinn, Menschen und Leistung ausgerichtet ist“, wird CEO Miljan Gutovic zitiert. „Diese Auszeichnung gehört unseren mehr als 45’000 Kolleginnen und Kollegen, die den Holcim Spirit jeden Tag leben und Holcim zu einem hervorragenden Arbeitsplatz machen.“

    Für die Top-Employer-Auszeichnung werden Unternehmen anhand globaler Standards in den Bereichen Karriereentwicklung, Lernen, Wohlbefinden sowie Vergütung bewertet. Unternehmen, die als Global Top Employer ausgezeichnet werden, müssen zudem in einer Mindestzahl von Ländern und Regionen – darunter auch im Land ihres globalen Hauptsitzes – als regionaler Top Employer zertifiziert sein.

    Holcim hat seinen Hauptsitz in Zug, Schweiz, und beschäftigt global mehr als 45’000 Mitarbeitende in 43 Märkten, darunter in Europa, Lateinamerika, Asien, dem Nahen Osten und Afrika.

  • Wenn der Staat zum Komplizen wird

    Wenn der Staat zum Komplizen wird

    Zwei Häuser, rund 5000 Quadratmeter, direkter Seeanstoss am Ägerisee im Kanton Zug. Wüest Partner schätzte den Wert auf 27 Millionen Franken. Verkauft wurde die Liegenschaft 2017 für 16 Millionen, rund 3300 Franken pro Quadratmeter. Vergleichbare Objekte wechselten zur gleichen Zeit für 6000 bis 13’500 Franken den Besitzer.

    Ein Schnäppchen oder ein krummer Deal
    Die Eigentümerin hatte vorgesorgt. Ihre Liegenschaft steckte in einer Holdingstruktur. 45 Prozent je Kind, 10 Prozent der Enkelin. Doch der Bruder handelte hinter dem Rücken seiner Schwester. In weniger als 100 Tagen war der Verkauf besiegelt, ohne öffentliche Ausschreibung, ohne Bieterverfahren, ohne Zustimmung der Schwester.  Sie erfuhr davon einen Monat nach Vertragsunterzeichnung und reichte sofort eine Strafanzeige ein.

    Wenn 9 Millionen keine Erklärung finden
    Der Käufer bezahlte 16 Millionen und erhielt von der Zuger Kantonalbank einen Blankokredit von bis zu 25 Millionen, eine Different von 9 Millionen. Die Bank bewertete das Grundstück intern also deutlich höher, als es der Kaufpreis vermuten liesse.
    Heute sitzt der Käufer auf der Anklagebank wegen Geldwäscherei. Er soll gewusst haben, dass dem Verkauf schweres Unrecht zugrunde lag.

    Wenn eine Kommission schweigt
    Der Fall wuchs über den Gerichtssaal hinaus. Der Zuger Kantonsrat setzte im Sommer 2025 eine PUK ein, um die Rolle der Kantonsregierung zu untersuchen. Im Fokus standen fehlerhafte Grundbuchinspektionen. Die zuständige Notarin schob das Geschäft ohne gesetzlichen Ausstandsgrund weiter und wich bei der Befragung den entscheidenden Fragen aus.

    Wenn Gerechtigkeit Zeit braucht
    Neun Verhandlungstage bis Ende März. Geleitet von Richterin Svea Anlauf. Ein Urteil frühestens im Juni. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

    Der Ägerisee glitzert. Was in diesen Wochen im Gerichtssaal ans Licht kommt, könnte den Kanton Zug noch lange beschäftigen.

  • Neuer Leiter für Markt und Politik beim Solarverband

    Neuer Leiter für Markt und Politik beim Solarverband

    Wieland Hintz leitet laut einer Mitteilung seit dem 1. März Markt und Politik bei Swissolar und ist zugleich dessen stellvertretender Geschäftsführer. Der 45-Jährige war zuvor beim Bundesamt für Energie für die Solarenergie zuständig.

    Hintz hat Physik an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich studiert und am Kernforschungszentrum CERN in Genf promoviert. Er hat unter anderem für Alpiq und beim Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen gearbeitet. Mit seiner Familie betreibt er in Deutschland sechs Windräder und einen Solarpark mit einer Leistung von 1,2 Megawatt.

    Hintz tritt an die Stelle von David Stickelberger. Der heute 65-Jährige war von 1998 bis 2023 erster Geschäftsführer von swissolar. Seit 2023 war er Stellvertreter seines Nachfolgers Matthias Egli. Künftig wird er den Verband als Senior Advisor Politik begleiten.

    „Die Photovoltaik ist in den letzten zehn Jahren zu einer tragenden Säule der Schweizer Stromversorgung geworden, die mittlerweile über 15 Prozent des Stromverbrauchs deckt“, wird Hintz in der Mitteilung zitiert. „In meiner neuen Funktion bei Swissolar werde ich mich mit voller Energie dafür einsetzen, dass die Photovoltaik optimal in das Schweizer Energiesystem integriert wird und die Dekarbonisierung von Gebäuden und Verkehr vorantreibt.“

    Neu hat Swissolar die Stelle einer Direktorin Suisse Romande geschaffen. Diese wird von Anne Plancherel besetzt. Sie ist seit 2024 tätig, sowohl als strategische Projektmanagerin als auch beim Aufbau der Berufsbildung in der Westschweiz. Plancherel soll Swissolar in der Westschweiz vertreten und das regionale Netzwerk weiter ausbauen.

    Die 44-jährige Umweltingenieurin hat an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne studiert und sich im Projektmanagement an der Universität Genf weitergebildet. „Ich freue mich sehr darauf, gemeinsam mit unseren Mitgliedern, Partnern und Behörden das Potenzial der Solarenergie in der Suisse Romande weiter auszubauen und die Branche nachhaltig zu stärken“, wird sie in der Mitteilung zitiert.

  • Digitales Werkzeug bewertet Nachhaltigkeit von Events

    Digitales Werkzeug bewertet Nachhaltigkeit von Events

    Der Schweizer Verband für nachhaltige Events (SVNE) mit Sitz in Basel hat seine Plattform Saubere Veranstaltung weiterentwickelt. Unter dem neuen Namen Eventkit bietet sie ein einheitliches Werkzeug zur Planung und Bewertung der Nachhaltigkeit von Veranstaltungen. Dieses Werkzeug kann sowohl von den Organisierenden als auch von den bewilligenden Behörden verwendet werden. Die zweisprachige Plattform Eventkit integriert laut einer Mitteilung auch die Plattform KITmanif, die von der Stadt Lausanne und vom Kanton Waadt entwickelt worden ist.

    Eventkit nutzt für die Bewertung von Veranstaltungen Kriterien, die von Fachpersonen in Städten, Kantonen, Bundesämtern und Partnerverbänden formuliert worden sind. Diese sind in übersichtliche Kategorien gruppiert, die von Management und Kommunikation über Verpflegung, Verkehr und Transport sowie Material und Abfall bis zu Natur und Landschaft, Gesundheit und Prävention, Inklusion und Chancengleichheit bis zur Wirtschaft reichen.

    Insgesamt werden maximal 340 Punkte vergeben. 31 der 58 Kriterien werden mit vier Punkten bewertet, 27 Kriterien zählen doppelt.

    Die Kreislaufwirtschaft spielt eine zentrale Rolle. So wird bei der Verpflegung auch das Vorhandensein eines Konzepts zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung bewertet. Der Verzicht auf Wegwerfprodukte und auf das Verteilen von Gratismustern oder Flyern gehört ebenso dazu wie die Sicherstellung des Rücklaufs von Mehrweg- und wiederverwertbaren Einweggebinden. Allfällige Schäden an Naturräumen werden behoben. Die regionale Wirtschaft wird bevorzugt.

    Eventkit steht dank einer breiten Trägerschaft allen interessierten Veranstaltenden kostenlos zur Verfügung. „Mit Eventkit schaffen wir erstmals einen schweizweiten Standard mit Zielwerten, die Veranstaltungen motivieren, ihre Nachhaltigkeit schrittweise zu stärken“, wird SVNE-Präsidentin Marianne Gehring in der Mitteilung zitiert.

  • Raumplanung wird im Unterricht praxisnah vermittelt

    Raumplanung wird im Unterricht praxisnah vermittelt

    Planungsverantwortliche von Baden Regio haben mit Schülern der Kantonsschule Wettingen im Herbst 2025 ein Projekt zur Raumplanung initiiert. Wie nun einer Mitteilung zu entnehmen ist, haben die Planer drei Lektionsblöcke im Akzentfach Geistes- und Sozialwissenschaften gestaltet. Dabei wurden Arbeitsmethoden und Planungsinstrumente vorgestellt sowie Mitwirkungsmöglichkeiten der Bevölkerung erläutert.

    In praxisnahen Projekten haben Schülerinnen und Schüler ihre nähere Schulumgebung analysiert und im Anschluss Vorschläge zur Gestaltung des westlichen Teils der Klosterhalbinsel erarbeitet. In weiteren Lektionen befassten sich die Jugendlichen gemeinsam mit den Lehrpersonen mit unterschiedlichen Wohnkonzepten, den Bedürfnissen rund ums Wohnen und deren Einfluss auf die Stadtentwicklung. Soziale Komponenten standen hierbei im Vordergrund.

    „Die praxisnahe Sichtweise und das fundierte Know-how der Referierenden von Baden Regio eröffneten den Schülerinnen und Schülern wie auch den Lehrpersonen wertvolle neue Perspektiven“, wird Oliver Schneider, Gymnasiallehrer an der Kantonsschule Wettingen, in der Mitteilung zitiert. „Durch das lebendige Zusammenspiel von theoretischen Grundlagen und deren unmittelbarer Anwendung an einem konkreten Beispiel wurde das Thema Raumplanung greifbar und anschaulich vermittelt. Dies weckte Neugier, förderte das vernetzte Denken und ermutigte die Lernenden, über gewohnte Grenzen hinauszublicken.“

    Die Beteiligten von Baden Regio und des Lehrkörpers konstatierten als auffallend, dass den Schülerinnen und Schülern das Zusammenleben der Menschen besonders wichtig war.

  • Wohnraumförderung im Bund

    Wohnraumförderung im Bund

    Die Wohnraumförderung des Bundes steht vor einer Verlängerung. Eine Mehrheit der nationalrätlichen Wirtschaftskommission unterstützt die Pläne des Bundesrates, den Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus ab 2030 weiter zu alimentieren. Sowie den Verpflichtungskredit für Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung für die Jahre 2027 bis 2033 zu erneuern. Über zinsgünstige, rückzahlbare Darlehen werden Genossenschaften und andere gemeinnützige Träger beim Bau, bei der Erneuerung und beim Erwerb von preisgünstigem Wohnraum unterstützt.

    Die Kommissionsmehrheit sieht darin bewährte, zielgenaue Hebel gegen die angespannte Lage auf vielen Wohnungsmärkten, in den Städten ebenso wie in touristischen Regionen. Weitergehende Forderungen nach einer kräftigeren Aufstockung des Fonds de Roulement oder einer Erhöhung des Verpflichtungskredits scheiterten jedoch an den knappen Bundesfinanzen. Eine Minderheit der Kommission will gar nicht erst auf die Vorlagen eintreten und verweist auf die starke Zuwanderung als Hauptursache der Wohnungsknappheit. Aus ihrer Sicht soll die Wohnraumfrage eher über die Migrationspolitik als über zusätzliche Fördermittel gelöst werden.

    Deutlich komplizierter präsentiert sich die Lage beim geplanten Kostenmietmodell im Wohnraumförderungsgesetz. Der Bundesrat will für indirekt geförderte gemeinnützige Wohnungen ein vereinfachtes, rechtlich klar abgestütztes Kostenmietmodell einführen, das Mieten konsequent an den effektiven Finanzierungs- und Betriebskosten ausrichtet und die staatliche Mietzinskontrolle stärkt. In der Kommission ist jedoch offen geblieben, wie dieses Modell im Detail funktionieren soll. Insbesondere, welche Berechnungsmethoden, Pauschalen und Spielräume für die Träger gelten sollen. Weil der Bundesrat die Ausgestaltung auf Verordnungsstufe regeln möchte, verlangt die Kommission vor einem Delegationsentscheid mehr Klarheit. Nach Anhörungen von Branchenverbänden, Kantonen und Expertinnen hat sie die Beratung sistiert, bis das Kostenmietmodell weitgehend ausdefiniert ist. Eine Wiederaufnahme ist für das dritte Quartal 2026 vorgesehen. Die indirekte Förderung über Fonds de Roulement und Bürgschaften dürfte weiterlaufen, während die Weichen für ein neues Kostenmietregime im gemeinnützigen Wohnungsbau noch gestellt werden müssen.

  • Raumplanung seit 1. Januar 2026 für Gemeinden

    Raumplanung seit 1. Januar 2026 für Gemeinden

    Bundesrahmen, kantonale Spielregeln
    Beim Mehrwertausgleich hat das Parlament die Rollen neu geordnet. Klar ist: Die bundesrechtliche Pflicht zur Mehrwertabgabe bezieht sich nur noch auf Einzonungen; für andere erhebliche Planungsvorteile wie Auf- und Umzonungen sind die Kantone zuständig. Im Kanton Aargau erfolgt der Ausgleich solcher Vorteile im Rahmen verwaltungsrechtlicher Verträge – nicht über Verfügungen. Für die Gemeinden heisst das: Sie müssen aktiv verhandeln, sauber dokumentieren und ihre Praxis eng am kantonalen Recht ausrichten.

    Solar an der Fassade
    Solaranlagen an Fassaden sind in Bau- und Landwirtschaftszonen neu grundsätzlich bewilligungsfrei, sofern sie als genügend angepasst gelten. Die Meldung erfolgt über die kantonale Plattform; das formelle Baubewilligungsverfahren entfällt. Wie die Anpassung konkret zu verstehen ist, definiert Art. 32abis RPV und eröffnet zugleich einen gewissen Spielraum für kommunale Gestaltungsvorschriften. Gemeinden können gebietsbezogene Regeln erlassen, dürfen die Nutzung der Sonnenenergie aber nicht übermässig einschränken. Unverändert bewilligungspflichtig bleiben Anlagen an Kultur- und Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung sowie an Gebäuden mit Substanzschutz oder in sensiblen Orts- und Landschaftszonen.

    Solar über Parkplätzen
    Neu gelten in Bauzonen Tragstrukturen für Solaranlagen über oder am Rand von Parkplatzarealen mit 15 oder mehr Parkplätzen direkt als zonenkonform. Die Gemeinden können diese Grundordnung aber präzisieren. Sie dürfen Areale bezeichnen, auf denen solche Strukturen ausgeschlossen oder nur unter Auflagen zulässig sind, oder umgekehrt kleinere Parkplatzareale für zonenkonform erklären. Damit wird der Parkplatz zur strategischen Energiefläche. Vorausgesetzt, die Gemeinden nutzen ihre Autonomie und definieren klare Ziele für Ortsbild, Klimaschutz und Energieproduktion.

    Neue Planungsgrundsätze
    RPG 2 führt einen neuen Planungsgrundsatz zur Nutzung des Untergrunds ein. Unterirdische Nutzungen sind künftig frühzeitig mit den oberirdischen Nutzungen und den betroffenen Interessen abzustimmen. Gleichzeitig wird der Vorrang der Landwirtschaft in der Landwirtschaftszone ausdrücklich im Gesetz verankert. Landwirtschaftliche Nutzungen sollen gegenüber nichtlandwirtschaftlichen Anliegen stärker gewichtet werden, etwa durch Erleichterungen beim Immissionsschutz, sofern das landwirtschaftliche Interesse überwiegt. Für die Praxis der Nutzungsplanung bedeutet das weniger einen Kurswechsel als eine Akzentverschiebung: Die bekannten Interessenabwägungen nach Art. 3 RPV bleiben, erhalten aber klarere Leitplanken, die im Planungsbericht sichtbar zu machen sind.

    Zonenkonform und ohne Planungspflicht
    Anlagen zur Gewinnung und zum Transport von Energie aus Biomasse können unter erleichterten Voraussetzungen in der Landwirtschaftszone zonenkonform sein. Neu ist ausdrücklich festgehalten, dass solche zonenkonformen Biomasseanlagen nicht der Planungspflicht unterliegen, auch wenn sie raumwirksam sind. Damit reagiert der Gesetzgeber auf frühere Rechtsprechung, die bei biomassebasierten Energieanlagen teils eine Planungspflicht annahm. Für Gemeinden und Kantone verschiebt sich die Diskussion damit stärker in Richtung Bewilligungs- und Auflagenpraxis statt in Richtung Nutzungsplanung.

    Bauen ausserhalb Bauzonen
    Auch ausserhalb der Bauzonen bringt RPG 2 spürbare Neuerungen. Grundsätzlich bleibt es dabei, dass Baugesuche nur mit Zustimmung des Kantons bewilligt werden können. Für kommunale Behörden ändern sich vor allem die materiellen Kriterien, an denen Projekte gemessen werden. Der Vorrang der Landwirtschaft wird gestärkt und soll sich auch bei Erleichterungen im Geruchs- und Lärmschutz auswirken.

    Gleichzeitig verbessert das neue Recht die Rahmenbedingungen für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Biomasseanlagen in der Landwirtschaftszone gelten bei Erfüllung bestimmter Anforderungen als zonenkonform und brauchen keine vorgängige Planung, selbst wenn sie sich nicht mehr dem Landwirtschaftsbetrieb unterordnen, sondern lediglich Teil davon sind. Für nicht zonenkonforme Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie und für thermische Netze werden die Voraussetzungen für Ausnahmebewilligungen gelockert, sofern sie zur Reduktion fossiler Energieträger beitragen.

    Infrastruktur, Mobilfunk und Rückbau
    Für Infrastrukturanlagen ausserhalb der Bauzonen gilt neu der Grundsatz der Bündelung an möglichst unempfindlichen Standorten. Mobilfunkanlagen können explizit auch ausserhalb der Bauzone bewilligt werden, sofern der Standort dort wesentliche Vorteile gegenüber einer Lage innerhalb der Bauzone bietet. Schliesslich wird die Verjährung von Rückbauverfügungen vereinheitlicht. Unrechtmässige Bauten und Anlagen sind nach 30 Jahren grundsätzlich nicht mehr rückbaubar, unabhängig davon, ob sie innerhalb oder ausserhalb der Bauzone stehen. Ausgenommen bleiben Konstellationen, in denen Polizeigüter wie öffentliche Ordnung, Ruhe, Sicherheit oder Gesundheit gefährdet sind.

    Für die Gemeinden eröffnet das revidierte Raumplanungsrecht neue Spielräume, bei Solarenergie, Biomasse, Infrastruktur und der Gewichtung landwirtschaftlicher Interessen. Entscheidend wird sein, diese Freiräume aktiv zu gestalten, sie in Nutzungsplanung und Bewilligungspraxis zu verankern und die neuen Grundsätze transparent zu dokumentieren.

  • Neubau der Fröschmatt-Schule Pratteln

    Neubau der Fröschmatt-Schule Pratteln

    Die Fröschmatt-Schule ist die zentrale Sekundarschule von Pratteln und steht am Wendepunkt. Durch die deutlich gestiegenen Schülerzahlen und überfälliger Sanierungen entsteht eine der grössten und modernsten schulischen Anlagen im Kanton Basel-Landschaft. Mit einem Investitionsvolumen von knapp 119 Millionen Franken wird auf dem bestehenden Gelände ein nachhaltiger Neubau für rund 36 Klassen und modernste pädagogische Anforderungen realisiert. Der offene Wettbewerb überzeugte durch den siegreichen Entwurf «Lungo» von Burckhardt Architekten AG, der den Schulkomplex optimal ins parkartige Umfeld integriert.

    Innovative Architektur und flexible Nutzung
    Das Gebäudeensemble gliedert sich klar. Im Zentrum der Parzelle schafft das Schulhaus Raum für Lernen, Begegnung und Entwicklung. Die im Nordosten platzierten Turnhallen, inklusive Allwetterplatz auf dem Dach, entstehen als eigenständige Pavillons. Modernste Holzhybridbauweise und flexibel gestaltbare Innenräume entsprechen den Ansprüchen an Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit. Umlaufende Balkone schützen vor Sonne und werden zu belebten Terrassen.

    Planung mit Blick auf die Region
    Der Zeitplan ist ambitioniert. Baustart für das Haupthaus ist 2026, der Bezug erfolgt 2029. Die Turnhallen werden bis 2031 fertiggestellt. Währenddessen bleibt der Unterricht dank eigens errichtetem, nachhaltigem Provisorium auf der Hexmattwiese und in Teilen des Altbaus lückenlos gewährleistet. Die Gesamtanlage fördert nicht nur zeitgemässen Unterricht, sondern stärkt die Standortattraktivität und Entwicklungsperspektive von Pratteln.

  • Neue Geschäftsführerin übernimmt Dachverband der Förderstiftungen

    Neue Geschäftsführerin übernimmt Dachverband der Förderstiftungen

    Der Vorstand des Verbands der Schweizer Förderstiftungen SwissFoundations hat Jasmina Ritz zur neuen Geschäftsführerin gewählt. Laut einer Mitteilung wird sie ab Mitte März Katja Schönenberger ablösen, die nach zwei Jahren bei SwissFoundations zurück in eine operativ tätige Stiftung wechselt. Jasmina Ritz war Mitinitiantin der kantonsübergreifenden Standortförderin Limmatstadt AG und war dort langjährig als Geschäftsführerin tätig. Sie bringt damit umfassende Erfahrung in Interessensvertretung, Vernetzung und Führung einer Dachorganisation mit.

    „Der Vorstand von SwissFoundations freut sich, mit Jasmina Ritz eine starke Führungspersönlichkeit mit langjähriger Erfahrung an der Schnittstelle von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft gewonnen zu haben“, heisst es in der Mitteilung von SwissFoundations.

    Ritz war etwa 15 Jahre lang im Limmattal tätig. Sie war zunächst Leiterin der Standortförderung der Stadt Dietikon und war später Mitgründerin der Limmatstadt, wo sie als Geschäftsführerin sowie Vizepräsidentin des Verwaltungsrates fungierte. Zuletzt leitete sie die Berner Deep Tech Switzerland Foundation und war dort für die Entwicklung eines internationalen Fellowship-Programms verantwortlich.

  • Kooperation soll Potenzial des Gewerbeareals Silbern heben

    Kooperation soll Potenzial des Gewerbeareals Silbern heben

    Silbern ist heute ein wichtiger Standort für Produktion, Handel und Einkauf und trägt wesentlich zur wirtschaftlichen Stärke der Region bei. Gleichzeitig hat sich das Gebiet über Jahre hinweg städtebaulich und stadträumlich kaum weiterentwickelt und bleibt hinter dem Potenzial anderer Wirtschaftsstandorte der Region zurück. Genau hier setzt die neue Allianz an. Sie will die qualitative Weiterentwicklung anstossen, statt die bestehende Nutzung lediglich zu verwalten.

    Integrativer Ansatz statt Einzelinteressen
    In der Allianz Zukunft Silbern arbeiten IG Silbern, Limeco, BirdLife, die Stadt Dietikon und der Kanton Zürich in einem langfristig angelegten, kollaborativen Rahmen zusammen. Der Ansatz ist klar, Wirtschaft, Mobilität, Umwelt und Natur werden gemeinsam geplant und gesteuert. So sollen Zielkonflikte früh erkannt und Lösungen interessenbasiert, koordiniert und transparent entwickelt werden.

    Zielbild und Charta als verbindlicher Rahmen
    Ergebnis eines zweijährigen Vermittlungsprozesses unter der Leitung von Joris Van Wezemael ist ein gemeinsames Zielbild, ergänzt durch eine verbindliche Charta. Beides schafft Orientierung, definiert Leitplanken und stärkt die Verlässlichkeit in der Zusammenarbeit. Unternehmen und Grundeigentümerinnen erhalten damit einen Rahmen, in dem sie Entwicklung aktiv mitgestalten können. Mit mehr Planungssicherheit und klaren Erwartungen an die Vereinbarkeit wirtschaftlicher, ökologischer und gesellschaftlicher Anliegen.

    Zukunftsfähiger Wirtschafts- und Lebensraum
    Die Allianz versteht sich als langfristige Kooperation mit einem klaren Anspruch. Silbern soll sich zu einem Standort entwickeln, der attraktive Rahmenbedingungen für Unternehmen bietet, die Erreichbarkeit verbessert und gleichzeitig Natur- und Lebensräume stärkt. Infrastruktur wird dabei als Schlüssel begriffen, als Teil der Lösung, indem etwa Reststoffe in Energie und neue Ressourcen überführt werden.

    Gemeinsamer Wille als Erfolgsfaktor
    Für den nächsten Schritt braucht es konkrete Projekte und den anhaltenden Willen aller Beteiligten, Verantwortung gemeinsam zu tragen. Unternehmer, Immobilienbesitzende, die öffentliche Hand, Infrastrukturbetreiber und Naturschutzorganisationen haben im bisherigen Dialog bereits ein besseres Verständnis füreinander entwickelt und gegenseitigen Respekt aufgebaut. Diese Vertrauensbasis ist entscheidend, damit aus dem gemeinsamen Zielbild realisierte Vorhaben werden und Silbern den Sprung von einem unterschätzten Arbeitsgebiet zu einem zukunftsorientierten Wirtschafts- und Lebensraum schafft.

  • Group of 15: Gemeinsames Plädoyer für eine geeinte Immobilienwirtschaft

    Group of 15: Gemeinsames Plädoyer für eine geeinte Immobilienwirtschaft

    Die Schweizer Immobilienbranche wird mancherorts mit Argusaugen betrachtet – vor allem bei der Frage, wie es um den Wohnungsmarkt bestellt ist. Gibt es genügend Wohnraum an den zentralen Standorten? Warum steigen die Mietzinse in den Metropolregionen stark und ständig? Welchen Einfluss haben Gemeinden, Kantone und Bundesbern auf die Aktivitäten der institutionellen Immobilienwirtschaft? Und mit welcher Stimme spricht überhaupt die Branche im ganzen Land?

    Die professionelle, institutionelle wie kommerzielle Immobilienwirtschaft steht zweifelsohne unter Beobachtung. Sie befindet sich unbestritten in einem grossen Spannungsfeld: zwischen wachsender Regulierung, gesellschaftlichem Wandel zugleich und vielerorts dem Ruf nach Innovation, Erneuerung und Gerechtigkeit. Die Köpfe und Planer des 25. Symposiums der 2001 gegründeten Group of 15, der Denkfabrik der Schweizer Immobilienwirtschaft, stellten im Vorfeld des Anlasses die zu beantwortenden Fragen: Was bedeutet Zukunftsfähigkeit in einem Markt, der zunehmend kontrovers diskutiert wird? Wie lassen sich wirtschaftliche Anreize mit sozialer Verantwortung und nachhaltiger Stadtentwicklung vereinen? Und: Wie viel staatlicher Eingriff ist nötig – oder zu viel?

    «Verordnungswahn eindämmen»
    Für den in Basel geborenen Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger ist klar: der staatliche Einfluss auf die Bau- und Immobilienbranche ist riesengross – und gehört eingedämmt. Der Professor für politische Ökonomie sowie Direktor und Gründer des Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik (IWP) an der Universität Luzern und ehemaliges Geschäftsleitungsmitglied von economiesuisse kritisierte Bern und seine Behörden. Dort grassiere Subventionitis und Klientelpolitik in Reinform. «Der Bund ist doppelt so gross wie die Staatsquote impliziert», sagte er vor den rund 300 Gästen des Symposiums im Zürcher Kunsthaus.

    Der Schweizer Staat wachse mehr als doppelt so schnell wie die Produktivität der Wirtschaft und häufe mittlerweile «implizite Schulden von über 300 Prozent der Wirtschaftsleistung» auf, so Schaltegger weiter. Seine Forderung: der «Sturzenegger-Ansatz», eine Grundreinigung der Staatsfinanzen à la Argentinien. Zugleich plädierte er dafür, die Regulierungstätigkeit des Bundes stark zurückzuschrauben. Er verwies dabei auf seit den 1970er Jahren stark zugenommene Zahl an Verordnungen und Dekrete. Von diesen Bundesentscheidungen beträfen viele natürlich auch auch den hiesigen Bau- und Immobiliensektor.

    Heilmittel Künstliche Intelligenz?
    Prof. Dr. Christian Kraft, Leiter des Kompetenzzentrums Immobilien an der Hochschule Luzern, widmete sich danach dem Thema der baulichen (Un-)Ordnung und zugleich der Frage, ob eventuell Künstliche Intelligenz die Investitions­sicherheit im „Chaos der Deutschschweizer Baugesetze“ fördern könne. Seine Antwort: ein klares Jein. Die aktuelle, teils standortgebundene Unsicherheit habe vor allem auch mit längeren Bewilligungsdauern für Immobilienprojekte auf Stufe BZO zu tun. So habe sich zwischen 2011 und 2024 etwa die mittlere Bewilligungsdauer von einst unter 100 Tagen auf nun fast 200 Tage im Mittel erhöht. Hinzu komme, dass in letzter Zeit (seit 2020) ein starker Anstieg von 20 bis 30 Prozent bei den Planungs- und Baukosten von Mehrfamilienhäusern festzustellen sei, so Kraft.

    Gelungener Quartiersmix und fatale Einsprachen
    Im Anschluss zeigte Dr. Sibylle Wälty, Dozentin an der ETH Zürich und Gründerin von Resilientsy, auf, welche Mehrwerte das Konzept der „10-Minuten-Nachbarschaften“ in der Nutzungsplanung schaffen können. Ihr Forschungs- und Beratungsfokus richtet sich dabei auf einen austarierten Mix aus Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie weitere wichtige Faktoren für lebenswerte Stadtquartiere. Danach beleuchtete Dr. Wolfgang Müller, Partner & Head Real Estate bei der Firma MLL Legal Ltd., den „Raum für Widerspruch“. Er erläuterte, wo die aktuelle Rechtsprechung Einsprechenden und „Projektverhinderen“ Hand bietet und welche Schlüsse daraus Politik wie auch die Immobilienbranche ziehen könnten und sollten.

    Anstand und Rücksicht im Wohnungsbau
    Nach der Kaffeepause ging der Symposiumsvortrag von Paolo Di Stefano mit dem Titel „Mehr Freiheit und Selbstverantwortung“ nach- wie eindrücklich darauf ein, wie Immobilieninvestoren „vom Problem zur Perspektive“ kommen und Wohnimmobilien „zukunftsfähig“ machen können. Der erfahrene Leiter Immobilien Schweiz bei Swiss Life Asset Managers (mit rund 37’000 Wohneinheiten schweizweit im Bestand) zeigte dabei u.a. ein gelungenes Beispiel für Bestandssanierung ohne Leerkündigungen an der Schmiede in Zürich-Wiedikon. Zudem präsentierte er mit dem Au-Park in Wädenswil ein fast fertiges grosses Neubauprojekt, in dem neben rund 200 Mietwohnungen auch viele Einheiten im Stockwerkeigentum von Swiss Life Asset Managers realisiert werden.

    Er plädierte und appellierte zugleich eindringlich an die Vertreterinnen und Vertreter der Immobilienwirtschaft am Symposium mit einer Stimme mit der Politik wie mit der Bevölkerung zu sprechen. Dabei wies er auch durchaus selbstkritisch darauf hin, dass beispielsweise die gegenwärtige Vertretung des Bauernstandes im Schweizer Nationalrat und Ständerat weitaus gewichtiger und einflussreicher sei als die der Bau- und Immobilienbranche. Di Stefano warnte davor, dass im „politischen Powerplay“ spekulative Gebäudeinvestoren und langfristig orientierte institutionelle Investoren zuweilen in einen Topf geworfen würden. Dem gelte es gemeinsam argumentativ entgegenzuwirken und aufzuzeigen, dass „anständiges Bauen auch Rücksichtnahme“ bedeute.

    «Einfach gute und überzeugende Projekte machen»
    Den Abschluss des Group-of-15-Grossanlasses im Zürcher Kunsthaus bildete ein leicht gepfefferter Zukunftstalk von Tagungsmoderator Rainer Maria Salzgeber mit Nationalrat Beat Walti (FDP) und der grünliberalen Regierungsrätin Esther Keller (Kanton Basel-Stadt). Sie stimmten überein, dass Regulierungen im Bausektor nicht weiter wild wachsen dürften und man vor allem Ermessensspielräume bei Immobilienprojekten möglich machen müsse. Beide warnten vor einer „unheiligen politischen Allianz zwischen Links und Rechts“, welche durchaus kontraproduktive Folgen auf die Immobilienwirtschaft haben könne.

    Beat Walti, der seit 2023 Präsident des VIS Verband Immobilien Schweiz ist, welcher die Interessen von institutionellen Investoren wie Pensionskassen, Versicherern sowie privaten Immobilienunternehmen in Bundesbern vertritt, forderte von der Immobilienbranche, der er eingangs warnend eine „gelbe Karte“ vorhielt: „Zeigen Sie, was Sie bauen und machen, um damit auch Vertrauen zu schaffen – bei der Politik und bei der breiten Bevölkerung“. Esther Keller, Vorsteherin im städtischen Basler Bau- und Verkehrsdepartement, stimmte dem zu und fasste in ihrem Schluss-Statement kurz und knapp ihre Forderung zusammen: „Machen Sie einfach gute und überzeugende Projekte“.

  • Kartellrecht mit Spielraum für Kooperationen

    Kartellrecht mit Spielraum für Kooperationen

    Die Schweizer Wirtschaft steht hinter einem starken Kartellrecht. Wettbewerbsbeschränkungen sollen verhindert, fairer Wettbewerb gesichert werden. In der Praxis hatten sich die Wettbewerbsbehörden jedoch zunehmend von diesem Wirkungsprinzip entfernt. Statt die tatsächlichen Effekte auf den Markt zu prüfen, wurde primär die Form einer Vereinbarung beurteilt. Bestimmte Abreden galten damit automatisch als unzulässig, selbst wenn sie nachweislich keine schädlichen Auswirkungen hatten.

    Gerade für KMU, Planungsbüros und Unternehmen in der Bauwirtschaft führte dies zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Einkaufsgemeinschaften, gemeinsame Forschungsprojekte oder Versicherungspools gerieten ins Fadenkreuz, obwohl sie häufig Effizienzgewinne und bessere Marktleistungen ermöglichten. Mit der nun verabschiedeten Revision reagiert das Parlament auf diesen Missstand und fordert eine Rückkehr zum ursprünglichen Willen des Gesetzgebers.

    Neue Prüflogik in Art. 5 Kartellgesetz
    Kernstück der Revision ist die Präzisierung in Art. 5 Abs. 1 bis Kartellgesetz. Künftig genügt die blosse Einordnung einer Vereinbarung als «harte Abrede» nicht mehr. Es braucht immer eine Gesamtbeurteilung der Erheblichkeit, die qualitative und quantitative Elemente einbezieht . Wie Marktstruktur, Marktanteile und konkrete Rahmenbedingungen im Einzelfall.

    Die Art der Abrede bleibt wichtig, weil sie Hinweise auf ein typisches Schädlichkeitspotenzial gibt. Neu ist aber klar festgehalten, es muss geprüft werden, ob dieses Potenzial im realen Marktumfeld tatsächlich zum Tragen kommt. Für die Praxis bedeutet das, Wettbewerbsbehörden können Kooperationen nicht mehr allein aufgrund ihrer Form sanktionieren, sondern müssen begründen, warum und wo sie den Wettbewerb tatsächlich beeinträchtigen. Das Inkrafttreten der materiellen Anpassungen wird per 1. Januar 2027 erwartet.

    Mehr Spielraum für Kooperationen
    Mit der Revision gelingt eine heikle Balance. Kooperationen, die wettbewerblich unbedenklich oder gar förderlich sind, werden aus der Schusslinie genommen, ohne die Durchsetzungskraft der WEKO zu schwächen. Für Planungsbüros, Ingenieurunternehmen und weitere Akteure der Bauwirtschaft ergibt  dies mehr Klarheit. Insbesondere dort wo die Zusammenarbeit zulässig ist, bei gemeinsamen Beschaffungen, Standardisierungsprojekten oder geteilten Ressourcen.

    Gleichzeitig bleibt der Grundauftrag des Kartellrechts unangetastet. Hardcore-Kartelle, Preisabsprachen oder Auftragsabsprachen werden weiterhin streng verfolgt. Die Revision verschiebt den Fokus nicht weg vom Schutz des Wettbewerbs, sondern zurück auf dessen Kern.  Wirkung statt Form, missbräuchliches Verhalten statt pauschaler Verdacht.

    Institutionelle Reform der Wettbewerbsbehörden
    Mit der materiellen Revision ist der Prozess nicht abgeschlossen. 2026 und 2027 rückt die institutionelle Reform in den Vordergrund. Hier geht es um die Frage, wie Kartellverfahren geführt werden und wie rechtsstaatlich sie ausgestaltet sind.

    Mehrere Elemente stehen dabei im Zentrum. Erstens soll die institutionelle Trennung zwischen Untersuchung und Entscheid geschärft werden. Die Wettbewerbskommission wird zu einer stärker gerichtsähnlichen Instanz mit eigenen Fachressourcen ausgebaut, während das Sekretariat als eigenständige Anklagebehörde agiert.

    Zweitens ist eine spezialisierte Rechtsmittelinstanz vorgesehen, welche Kartellfälle bündelt, Expertise sichert und die Verfahren beschleunigt. Drittens soll ein unabhängiger Anhörungsbeauftragter («Hearing Officer») eingesetzt werden, der die Einhaltung der Verfahrensrechte überwacht und den Parteien als neutrale Anlaufstelle dient, ohne selbst in die materiellen Entscheide einzugreifen.

    Viertens soll mehr Transparenz geschaffen werden, indem Sondervoten veröffentlicht werden und abweichende Meinungen sichtbar werden, was die Rechtsentwicklung nachvollziehbarer macht. Kartellverfahren gelten nach EMRK als Strafverfahren, greifen tief in die Rechte der betroffenen Unternehmen ein und unterliegen daher hohen rechtsstaatlichen Anforderungen. Genau in diesem Spannungsfeld sieht Bauenschweiz weiterhin erheblichen Reformbedarf.

    Bauenschweiz drängt auf mehr Rechtsstaatlichkeit
    Bauenschweiz begrüsst, dass der Bundesrat den Reformbedarf im Vollzug anerkennt, lehnt die aktuelle Vorlage zur institutionellen Reform aber ab. Aus Sicht des Dachverbands behebt sie die zentralen Defizite nicht ausreichend. Insbesondere die Unabhängigkeit der Entscheidungsinstanz, die klare Trennung von Untersuchung und Urteil sowie der Schutz verfahrensrechtlicher Garantien seien noch nicht genügend sichergestellt.

    Ein kartellrechtlicher Rahmen, der tief in unternehmerische Freiheiten eingreift, braucht robuste Institutionen, nachvollziehbare Verfahren und Vertrauen in die Fairness. Nur so lassen sich Wettbewerbsverstösse konsequent sanktionieren, ohne Investitionsbereitschaft und sinnvolle Kooperationen unnötig zu bremsen.

    Die Botschaft des Bundesrates zur institutionellen Reform wird im Sommer 2026 erwartet, die parlamentarische Beratung dürfte im dritten oder vierten Quartal starten. Bauenschweiz will sich gemeinsam mit einer Wirtschaftsallianz erneut einbringen. Mit dem Ziel, ein Kartellrecht zu verankern, das Wettbewerb schützt, Kooperationen differenziert beurteilt und rechtsstaatlichen Ansprüchen konsequent genügt.

  • Zürcher Gemeinderatswahlen 2026

    Zürcher Gemeinderatswahlen 2026

    Mit dem Game «Built&Rent» des SVIT Zürich Politik spielerisch erleben!
    In der Stadt Zürich findet der erste Wahlgang am 8. März 2026 statt. Hinsichtlich dieser wichtigen Wahl in der grössten Gemeinde unseres Kantons (mit Wirkung über die Kantonsgrenzen hinweg) empfiehlt der SVIT Zürich sieben Kandidaten zur Wahl. Sie sind Mitglieder der relevanten Sachkommissionen HBD/SE (Hochbaudepartement, Stadtentwicklung) und FD (Finanzdepartement) oder haben in ihren Parteien wichtige Posten inne. Berücksichtigt werden auch Newcomer, die derzeit noch nicht im Gemeinderat sitzen.

    Alle sieben Kandidaten teilen jedoch ein gemeinsames Interesse: Eine liberale Wohn- und Immobilienpolitik für Zürich voranzutreiben, die sich den aktuellen Herausforderungen auf dem Wohnmarkt schnell und wirkungsvoll stellt.

    Mit dem Game «Built&Rent» wird erlebbar, unter welchem Druck Immobilienprofis stehen – und wie politische Entscheide die Branche prägen. Dabei können tolle Lern- und Sachpreise gewonnen werden. Von zahlreichen Apple-Gutscheinen bis zu Gratisteilnahme von Lehrgängen und Kursen des SVIT Zürich. Die Teilnahme ist für alle kostenlos. Eine SVIT-Mitgliedschaft ist nicht erforderlich. So wird politische Bildung zum interaktiven Erlebnis! Es wird wie «Tetris» gespielt.
    (Spielzeit 28. Januar bis 15. Februar 2026)

    Wettbewerbslink: https://www.svit.ch/de/svit-zuerich/politik

  • Forschung und Praxis rücken im Immobilienmarkt näher zusammen

    Forschung und Praxis rücken im Immobilienmarkt näher zusammen

    Die ERNE Gruppe aus Laufenburg und SwissREI verleihen gemeinsam die Auszeichnung „ERNE Swiss Master – Beste wissenschaftliche Arbeit im Immobilienbereich 2026“. Die nominierten Forschungsteams aus neun Schweizer Hochschulen präsentieren ihre Arbeiten am 5. November 2026 beim Best of Research Kongress an der Hochschule für Wirtschaft Zürich (HWZ).

    Ausgezeichnet wird der Beitrag, der wissenschaftliche Fundierung mit hoher Praxisrelevanz verbindet und konkrete Impulse für die Weiterentwicklung der Immobilienbranche liefert. In einem transparenten Verfahren bestimmt das Fachpublikum aus der Immobilienpraxis den Gewinner, heisst es in einer Mitteilung.

    „Mit unserem Engagement fördern wir praxisnahe Forschung, stärken den Austausch zwischen Wissenschaft und angewandter Immobilienpraxis und leisten einen Beitrag zur nachhaltigen Weiterentwicklung unserer Branche“, wird Giuseppe Santagada, Group CEO der ERNE Gruppe, zitiert.

    Der Best of Research Kongress gilt als einer der führenden Anlässe für angewandte Immobilienforschung in der Schweiz und wird vom Swiss Real Estate Institute, einer Stiftung der HWZ, und dem Schweizerischen Verband der Immobilienwirtschaft (SVIT) durchgeführt. Die ERNE Gruppe ist ein Bau- und Immobiliendienstleister mit Aktivitäten in der Schweiz, Deutschland und Luxemburg. Das Unternehmen setzt auf einen hohen Eigenfertigungsgrad entlang der gesamten Bauwertschöpfungskette und engagiert sich stark für Kreislaufwirtschaft.

  • Mobilfunknetze müssen Notstrom erhalten

    Mobilfunknetze müssen Notstrom erhalten

    Der Bundesrat verschärft die Anforderungen an die Ausfallsicherheit der Mobilfunknetze. Künftig müssen Betreiber an wichtigen Standorten und Antennen eine Notstromversorgung installieren, die den Betrieb bei Stromunterbrüchen während mindestens vier Stunden aufrechterhält.

    Im Fokus steht die Sicherheit der Bevölkerung. Notrufe, klassische Telefonie und Internetzugang sollen auch dann funktionieren, wenn das reguläre Stromnetz ausfällt. Dazu zählen ausdrücklich auch Radioprogramme, die über das Internet verbreitet werden, als Informationskanal in Krisensituationen.

    Staffelung bis 2034
    Die neuen Vorgaben gelten nicht für alle Dienste gleichermassen und nicht sofort. Ab 2031 müssen Notrufe während mindestens vier Stunden möglich sein. Andere Mobilfunkdienste, wie  allgemeiner Datenverkehr, müssen erst ab 2034 über diesen Zeitraum hinweg abgesichert werden.

    Um die Netze in einer Mangellage nicht zu überlasten, erhalten Betreiber zudem einen klaren Handlungsspielraum. Sie dürfen die Übertragung von Videos und TV-Programmen einschränken, um Kapazitäten für prioritäre Dienste wie Notrufe, Sprachverbindungen und zentrale Informationsangebote zu sichern.

    Kompromiss nach Kritik aus der Branche
    Ursprünglich plante der Bundesrat deutlich strengere Anforderungen. Die Mobilfunknetze hätten auch bei Stromausfällen von bis zu drei Tagen und wiederholten Abschaltungen stabil bleiben sollen. Telekomunternehmen und Wirtschaftsverbände kritisierten diese Vorgaben in der Vernehmlassung als kaum umsetzbar und zu aufwändig.

    In einem moderierten Dialog unter Leitung von Bundesrat Albert Rösti einigten sich Mobilfunkbetreiber und Verwaltung auf die jetzt beschlossene Lösung. Sie erhöht das Schutzniveau der Netze, ohne die Branche mit maximalen Szenarien zu überfordern, und liegt im Rahmen dessen, was auch andere europäische Länder verlangen.

    Prüfung weitergehender Härtung
    Mit der Teilrevision der Fernmeldedienstverordnung ist die Diskussion über Versorgungssicherheit noch nicht abgeschlossen. In einer zweiten Etappe prüft das zuständige Departement, in welchem Umfang eine weitergehende Härtung der Netze für Szenarien wie Strommangellagen oder mehrtägige Ausfälle realistisch umsetzbar ist.

    Dabei arbeiten mehrere Bundesdepartemente zusammen, unter anderem Wirtschaft, Bildung und Forschung sowie Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport. Bis spätestens Ende 2027 soll feststehen, ob und wie zusätzliche Massnahmen nötig sind, damit die Schweiz auch in ausserordentlichen Lagen möglichst verlässlich mit Mobilfunkdiensten versorgt bleibt.

  • Abschied eines Energiepreises mit Signalwirkung für die Zukunft

    Abschied eines Energiepreises mit Signalwirkung für die Zukunft

    Das Bundesamt für Energie verleiht zum 19. und letzten Mal den nicht dotierten Schweizer Energiepreis Watt d’Or. Ziel ist es, aussergewöhnliche Leistungen im Energiebereich sowie die Vorteile innovativer Energietechnologien bekannt zu machen. Im Rahmen der Preisverleihung werden Sieger in den Kategorien Energietechnologien, erneuerbare Energien, energieeffiziente Mobilität sowie Gebäude und Raum prämiert, wie aus einer Mitteilung hervorgeht.

    Der serienreife Elektrotraktor Rigitrac SKE 40 e-direct mit europäischer Typengenehmigung überzeugte in der Kategorie energieeffiziente Mobilität. Die Rigitrac Traktorenbau AG aus Küssnacht am Rigi SZ entwickelte das Gefährt insbesondere für Arbeiten, bei denen Abgase und Lärm unerwünscht sind, etwa für Unterhaltsarbeiten von Kommunalbetrieben oder auch in Gemüsetunnels oder bei Hallensportveranstaltungen.

    In der Kategorie Energietechnologien siegt das Innovation Lab von Gaznat aus Aigle VD, das zusammen mit Forschenden der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (EPFL) und Start-ups Technologien für die Sektorkopplung, Dekarbonisierung und saisonale Speicherung zur Marktreife bringt. Dem Projekt zugrunde liegt das Konzept GreenGas, das in Aigle Wärme-Kraft-Kopplung, Photovoltaik, Elektrolyse, Wasserstoffspeicher, CO2-Abscheidung, Methanisierung und das Gasnetz von Gaznat miteinander vereint.

    Eine alpine Fassadensolarstromanlage der endigo Holding AG aus Fiesch VS sicherte sich den Sieg bei den erneuerbaren Energien. Der leichte Holzbau mit Lamellenfassade, der in Fiesch installiert ist, steht stellvertretend für die Werte der endigo-Unternehmensgruppe: naturverbunden, zukunfts- und systemorientiert sowie technisch kompetent.

    In der Kategorie Gebäude und Raum kürte die Jury das Hobelwerk-Areal in Oberwinterthur, das von der Baugenossenschaft mehr als wohnen, der Lemon Consult AG und dem Low-Tech Lab, alle aus Zürich, entwickelt wurde. Die Partner schufen ein energieeffizientes, nachhaltiges und sozial durchdachtes Wohn- und Gewerbequartier, das künftig als Modell für den gemeinnützigen Wohnungsbau in der Schweiz dienen soll.

    Für den Watt d’Or wurden 55 Bewerbungen eingereicht, 17 Beiträge wurden für die Endrunde nominiert.

  • SVIT Zürich Polit-Talk «Zürcher Gemeinderatswahlen 2026»

    SVIT Zürich Polit-Talk «Zürcher Gemeinderatswahlen 2026»

    In der Stadt Zürich finden am 8. März 2026 die Gemeinderatswahlen statt. Hinsichtlich dieser wichtigen Wahl in der grössten Gemeinde unseres Kantons (mit Wirkung über die Kantonsgrenzen hinweg) empfiehlt der SVIT Zürich Kandidaten zur Wahl. Sie sind Mitglieder der relevanten Sachkommissionen HBD/SE (Hochbaudepartement, Stadtentwicklung) und FD (Finanzdepartement) oder haben in ihren Parteien wichtige Posten inne. Berücksichtigt werden auch Newcomer, die derzeit noch nicht im Gemeinderat sitzen. Alle sieben Kandidaten teilen jedoch ein gemeinsames Interesse: Eine liberale Wohn- und Immobilienpolitik für Zürich voranzutreiben, die sich den aktuellen Herausforderungen auf dem Wohnmarkt schnell und wirkungsvoll stellt.

    Im Polit-Talk erläutern die Kandidaten, wo sie sich für die Wohnpolitik und die Immobilienbranche stark machen und stehen den Teilnehmern während des Apéros auch für kritische Fragen, persönlich zur Verfügung. Am Schluss der Veranstaltung messen sich unsere Politgäste gegenseitig mit dem SVIT Zürich Politgame «Build & Rent». Wer gewinnt die Spielpartie? Wer gewinnt die Zürcher Gemeinderatswahlen 2026? Wir sind gespannt.

    Link zu den Kandidatenvideos

    Link zur Anmeldung zum Polit-Event

    Download:
    SVIT Zürich «Polit-Check” zu den Gemeinderatswahlen

  • Engineers’ Day 2026

    Engineers’ Day 2026

    Gerade vor dem Hintergrund von Klimawandel, Digitalisierung und nachhaltiger Mobilität rücken Ingenieurinnen und Ingenieure in eine Schlüsselrolle. Sie entwickeln Lösungen für erneuerbare Energiesysteme, resiliente Infrastrukturen, smarte Mobilitätskonzepte, digitale Technologien, datenbasierte Anwendungen und eine ressourcenschonende Produktion.

    Nachwuchs im Fokus
    Der Engineers’ Day möchte junge Menschen früh für Technik begeistern, vom Primarschulkind bis zur Studienwahl. Firmen und Institutionen bieten Führungen, Workshops, Demo-Stationen und Dialogformate an, die Berufe erlebbar machen und direkte Begegnungen mit Fachleuten ermöglichen.

    ​Hintergrund ist ein anhaltender Fachkräftemangel, gerade in den Ingenieur- und MINT-Berufen, in denen Frauen weiterhin stark untervertreten sind. Unternehmen, Organisationen und Bildungsinstitutionen sind deshalb eingeladen, eigene Anlässe und Aktionen für den 4. März 2026 anzumelden und so aktiv zur Nachwuchsförderung beizutragen.

    National Conference of Engineers
    Neu findet am selben Tag erstmals die National Conference of Engineers statt. Rund 40 Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verbänden kommen an der Hochschule Luzern in Horw zusammen, um konkrete Massnahmen zur Stärkung des Ingenieur-Nachwuchses zu diskutieren.

    ​Ziel der Konferenz ist es, Kräfte über Branchen und Disziplinen hinweg zu bündeln und neue Wege zu finden, um mehr junge Menschen in ihrer Vielfalt für Ingenieur-, MINT- und Tech-Berufe zu gewinnen. Damit ergänzt die Tagung die dezentralen Aktivitäten des Engineers’ Day um eine strategische Plattform für Austausch und gemeinsame Initiativen.

    Von Muttenz nach Luzern
    Die Stabübergabe vom bisherigen Austragungsort Muttenz an Luzern im Oktober 2025 markiert einen weiteren Entwicklungsschritt des Formats. Mit der ersten National Conference of Engineers an der HSLU wird der Engineers’ Day 2026 nicht nur zum Erlebnistag für den Nachwuchs, sondern auch zum Treffpunkt für Entscheidungsträgerinnen der Ingenieur- und Bildungslandschaft.

  • Basel wird zum Bauplatz der Zukunft

    Basel wird zum Bauplatz der Zukunft

    Wenn Morgen die Tore zur Swissbau 2026 aufgehen, verwandelt sich die Messe Basel in ein pulsierendes Zentrum der Bau- und Immobilienwirtschaft. 592 Aussteller und Partner zeigen Produkte, Systeme und Ideen für nachhaltiges Bauen und modernes Leben.

    Mit dem Leuchtturmprojekt Globus Basel als Beispiel für nachhaltige Sanierung eröffnet Ständerat und Präsident des Dachverbands Bauenschweiz Hans Wicki die Messe.  Begleitet von Vertreterinnen aus Politik und Wirtschaft demonstriert die Branche, wie sich Fachkompetenz, Klimaziele und Baupraxis verbinden lassen.

    Handwerk live erleben
    In Halle 1.0 steht ein echtes Bauobjekt im Mittelpunkt. Ein zweistöckiges Wohnhaus entsteht vor den Augen der Besucher. Über 15 Handwerksbetriebe zeigen ihr Können, vom Holzbauer bis zur Solarteure, vom Plattenleger bis zum Gipser. Das Projekt macht greifbar, was Baukultur im Alltag bedeutet.

    Gleich nebenan bringt eine Kooperation mit dem Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verband SMGV Farbe ins Spiel. Dekorative Putzstrukturen, Live-Trainings zweier Schweizermeisterinnen und die Ausstellung „Schweizer Preis für Putz und Farbe“ – ein Marktplatz voller Ideen und Dynamik.

    Wissen teilen, Wandel gestalten
    Die Plattformen Swissbau Focus und Swissbau Lab schaffen Raum für Dialog. Hier diskutieren Fachleute über Kreislaufwirtschaft, Klimaanpassung und den digitalen Wandel im Bauprozess. Hochkarätige Referentinnen und Praxisbeispiele liefern Denkanstösse und zeigen, wie sich Zukunft konkret umsetzen lässt.

    Ob in Fachforen oder im direkten Gespräch, der Wissenstransfer bleibt das Herzstück der Messe. Alle Veranstaltungen sind im Eintrittspreis enthalten. Ein klares Plus für das Fachpublikum.

    Räume für Inspiration
    Designliebhaber und Innenraumprofis finden in der Trendwelt Innenausbau (Halle 1.2) neue Impulse. Badinnovationen, Oberflächen, Licht und Materialien verbinden sich zu einer atmosphärischen Erlebniswelt. Die Halle bleibt, wie der Swissbau Focus, auch am Samstag geöffnet und bietet so Raum für Begegnung jenseits der Arbeitswoche.

    Zukunft im Blick
    Die Swissbau 2026 ist mehr als eine Messe. Sie ist ein Schaufenster des Fortschritts, ein Labor für Lösungen und ein Ort, an dem Branche und Gesellschaft gemeinsam am Bauen von morgen arbeiten.

  • Vom Material zur Strategie – Kreislaufdenken im Bauwesen

    Vom Material zur Strategie – Kreislaufdenken im Bauwesen

    Die diesjährige Swissbau hebt den Themenkomplex Kreislaufwirtschaft und Materialien als eines von sieben Leitthemen in den Fokus der Teilnehmenden. Mit insgesamt 35 Keynote Sessions, Podiumsgesprächen, Themenanlässen und Lösungsansätzen aus der Praxis ist es nach dem Leitthema Digitalisierung und Kollaboration mit 38 Veranstaltungen das am stärksten vertretene bei der Leitmesse für die Schweizer Bau- und Immobilienbranche. Insgesamt gruppieren sich die inhaltlichen Angebote um sieben Leitthemen.

    Die Swissbau 2026 findet unter dem Motto „Zusammen neue Impulse setzen“ vom 20. bis 23. Januar in Basel statt. Am 24. Januar ist die neue Trendwelt in Halle 1.2 des Messegeländes noch geöffnet.

    Das Programm mit dem Leitthema Kreislaufwirtschaft und Materialien startet am Dienstag, den 20. Januar, mit dem Themenanlass „Schneller, günstiger, nachhaltiger: Modularisierung und Vorfertigung machen Bauprojekte besser“. Zu den Sprechern zählen Konrad Graser von der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Fabian Franke von ERNE Holzbau, MOD-Gründer und -CEO Marc Beermann und Tom Van Mele von VAULTED.

    Am Mittwoch, den 21. Januar, ist die Keynote Session „Bauen ohne Material – Was braucht zirkuläres Gestalten?“ angesetzt. In dieser Session zeigen Sprecherinnen und Sprecher der Hochschule Luzern anhand konkreter Beispiele, wie bestehende Materialien mit neuen Methoden in weitere Nutzungskreisläufe überführt werden können. Beiträge kommen auch von der Basler Bauteilbörse, der Bau-Teilen GmbH und der Flumroc AG.

    Ein Praxis Talk beleuchtet die technischen und architektonischen Aspekte des Materials Holz, ein weiterer die Möglichkeiten und Limitationen der Kreislaufwirtschaft am Beispiel von Laborgebäuden. Auf dem Podium wird die Frage verhandelt, ob Beton „der Gamechanger der Bauwende“ werden kann. Als Main Event ist am Donnerstag, den 22. Januar, die Veranstaltung mit dem Thema „Kreislaufwirtschaft konkret – Wie können wir Zielkonflikte gemeinsam lösen?“ ausgewiesen.

  • Projekt macht Barrieren im Stadtalltag neu erfahrbar

    Projekt macht Barrieren im Stadtalltag neu erfahrbar

    Die Hochschule Luzern, das Recherchekollektiv Correctiv.Schweiz – der Schweizer Ableger der deutschen gemeinnützigen Rechercheorganisation Correctiv – sowie das Zentralschweizer Onlinemagazin zentralplus.ch haben den Stadtalltag auf Hürden für Menschen mit Einschränkungen getestet.Das Projekt „Achtung Barriere!“ will laut einer Medienmitteilung den Stadtalltag von Menschen, die von einer Neurodivergenz betroffen sind, für andere erlebbar machen und zeigen, wie sie ihre Umgebung wahrnehmen.

    In einem ersten Schritt wurde ein virtueller Stadtrundgang entwickelt. Die digitale Anwendung mache es nachvollziehbar, „wie herausfordernd es für eine sehbehinderte Person ist, eine Strasse zu überqueren und wie viel Stress dabei entsteht“. Als zweites kommen immersive Mixed-Reality-(MR)-Erfahrungen zum Einsatz, die mit einer speziellen MR-Brille und Kopfhörern ein „Eintauchen in die Szene“ ermöglichen, wie der auf Augmented und Mixed Reality spezialisierte Designforscher Tobias Matter erklärt. So werde etwa die multisensorische Überreizung spürbar, die ausgelöst durch „Lärm, Bewegung und der chaotischen Situation einer Baustelle“ auf eine autistische Person einwirkt.

    In das von der Gebert Rüf Stiftung finanzierte Forschungsprojekt bringen auch Luzernerinnen und Luzernern ihre Erfahrungen mit ein. Auf der zu Correctiv gehörenden Rechercheplattform CrowdNewsroom.org kann die Öffentlichkeit Erfahrungen mit Hindernissen melden.

    Nach den Worten von Pascal Ruedin, Bereichsleiter Projekte beim Tiefbauamt, treffen „fast an jeder Ecke der Stadt verschiedene Perspektiven, Erwartungen und Erfahrungen aufeinander“. Die Stadt als Ansprechpartnerin des Projekts verfolgt das Ziel, die unterschiedliche Wahrnehmung in „einen gemeinsamen Austausch zu bringen“. Die Ergebnisse sollen für politische Entscheidungsträger eine Grundlage liefern, bei künftigen städteplanerischen Entscheidungen „räumliche Auswirkungen besser nachvollziehen zu können“.

  • Neue Führung begleitet Etablierung der multifunktionalen Arena

    Neue Führung begleitet Etablierung der multifunktionalen Arena

    Die Pilatus Arena im Krienser Quartier Mattenhof hat sich laut einer Mitteilung seit ihrer Eröffnung im Oktober 2025 bereits als leistungsfähige, multifunktionale Plattform für Indoor-Sport und Veranstaltungen etablieren können. Mit dem Abschluss des Geschäftsjahres gaben die beiden Projektinitianten Toni Bucher und Nick Christen ihre Verantwortungen im Verwaltungsrat ab. Markus Mettler, Präsident des Verwaltungsrates der Schlieremer Halter AG und der Pilatus Arena Sports & Events AG, löste Bucher als neuen Präsidenten des Verwaltungsrates der Pilatus Arena AG ab. Im Herbst 2026 soll zudem der Bau des bei der Arena gelegenen Pilatus Tower abgeschlossen werden.

    „Wir danken Toni Bucher und Nick Christen für ihr grossartiges Engagement für den Sport und die Pilatus Arena AG“, wird Markus Mettler in der Mitteilung zitiert. „Beide haben das Projekt seit 2007 entscheidend vorangetrieben.“ Die Arena wurde von Halter entwickelt und realisiert und wird seit ihrer Eröffnung von der von der Pilatus Arena Sports & Events AG betrieben. Die Halter AG ist zudem mit einem Anteil von 70 Prozent Mehrheitsaktionärin der Pilatus Arena AG.

    2025 fanden bereits mehrere Sportveranstaltungen in der neuen Arena statt. Zu den Höhepunkten zählten das erste Länderspiel der Schweizer Handball-Nationalmannschaft, Spiele des Swiss Central Basketball in der Nationalliga B sowie der Final4 Mobiliar Handball Cup der Männer.

    „Die Vorfreude auf den ersten Final4 Cup in der neuen PILATUS ARENA war riesig – und sie wurde in jeder Hinsicht erfüllt“, so Andreas Campi, Präsident des Final4-Organisationskomitees. „Die Atmosphäre war berauschend, das Format hat überzeugt.“

  • Energiepreis setzt Schlusspunkt mit klaren Zukunftssignalen

    Energiepreis setzt Schlusspunkt mit klaren Zukunftssignalen

    Die Pensimo Fondsleitung AG mit Sitz in Zürich plant für ihre Sparte Swissinvest Real Estate Fund (Swissinvest) für das erste Quartal 2026 eine Kapitalerhöhung in Höhe von 150 bis 200 Millionen Franken. Wie es in einer Mitteilung dazu heisst, soll das frische Kapital zur Rückführung von Fremdkapital im Rahmen eines Erwerbs zweier Immobilien im Stadtgebiet von Zürich dienen.

    Bei den Immobilien handelt es sich um eine zentrale Wohn- und Geschäftsliegenschaft in Zürich-Wiedikon sowie um eine Büroliegenschaft in Zürich-Oerlikon. Die Liegenschaft im Quartier Wiedikon umfasst 53 Wohnungen, Verkaufs-, Büro- und Lagerflächen sowie eine Tiefgarage mit rund 190 Stellplätzen. Die etwa 12’500 Quadratmeter vermietbare Fläche ergibt einen jährlichen Soll-Mietertrag von 4,4 Millionen Franken. Das Anlagevolumen beträgt 134 Millionen Franken.

    Bei der Liegenschaft in Oerlikon hat Swissinvest einen Miteigentümeranteil von 50,1 Prozent erworben. Die 25‘500 Quadratmeter grosse Büroliegenschaft hat einen Jahres-Sollmietertrag von 7,4 Millionen Franken, wobei auf Swissinvest ein Anteil von 3,7 Millionen Franken entfällt. Wie es in der Mitteilung heisst, besitzt die Liegenschaft Potenzial für Wohnumbauten.

    Das Anlagevolumen beträgt insgesamt 210 Millionen Franken mit einem Sollmietertrag von 8,1 Millionen Franken. Für das Geschäftsjahr 2025/26 wird mit einem zusätzlichen Ertrag von 5 Millionen Franken gegenüber dem Vorjahr gerechnet. Der Halbjahresbericht des Swissinvest Real Estate Funds wird am 27. Februar 2026 veröffentlicht.