Schlagwort: Ferienwohnung

  • Preisanstieg bei Ferienwohnungen in den Alpen

    Preisanstieg bei Ferienwohnungen in den Alpen

    Die Preise von Ferienwohnungen im touristischen Alpenraum sind im ersten Quartal 2024 um 4 Prozent höher ausgefallen als im Vorjahresquartal, informiert die UBS in einer Mitteilung zu ihrer Studie «Alpine Property Focus 2024». Verbier hat dabei mit Preisen von mindestens 21’500 Franken pro Quadratmeter für eine Zweitwohnung im gehobenen Segment den bisherigen Spitzenreiter Engadin/St.Moritz GR abgelöst. Dort sind Ferienwohnungen im gehobenen Segment ab 21’200 Franken pro Quadratmeter zu haben. Zermatt VS vervollständigt das Trio der teuersten Destinationen mit Quadratmeterpreisen ab 19’900 Franken.

    Die Fachleute der Zürcher Grossbank führen den Preisanstieg auf eine generell hohe Nachfrage nach Ferien in den Bergdestinationen zurück. Ausgebuchte Hotels in den Spitzenzeiten erhöhten die Zahlungsbereitschaft für die eigenen vier Wände. Das Preisniveau werde zudem von der starken Immobiliennachfrage bei schwacher Neubautätigkeit gestützt.

    In diesem Jahr gehen die Immobilienfachleute allerdings von einer Stagnation der Preise für Zweitwohnungen aus. «Derzeit spricht vieles gegen eine Fortsetzung des aktuellen Preisbooms», wird Maciej Skoczek, Immobilienökonom bei UBS CIO GWM und Hauptautor der Studie, in der Mitteilung zitiert. «Die konjunkturelle Schwächephase wird die Nachfrage nach Zweitwohnungen dämpfen. Kaufinteressenten dürften die geforderten Preise vermehrt kritisch hinterfragen.» Mittelfristig wird die Nachfrage nach Ansicht der UBS von den kaufkräftigen Angehörigen der geburtenstarken Jahrgänge und aus dem Ausland gestützt.

  • Zweitwohnungssteuer: WAK-N startet Konsultationsprozess

    Zweitwohnungssteuer: WAK-N startet Konsultationsprozess

    Im Kontext der geplanten Reformen bei der Wohneigentumsbesteuerung hat die WAK-N eine Initiative ins Leben gerufen, die eine Anpassung der Verfassung vorsieht. Ziel ist es, den Kantonen die Möglichkeit zu geben, bei selbstgenutzten Zweitwohnungen eine besondere Liegenschaftssteuer einzuführen, vor allem in Regionen, in denen die Abschaffung des Eigenmietwerts finanzielle Einbussen bedeuten könnte.

    Diese Massnahme soll den Kantonen helfen, potenzielle finanzielle Verluste durch den Systemwechsel auszugleichen. Die WAK-N hat diesen Vorschlag in ihrer Sitzung am 30. Oktober 2023 einstimmig angenommen. Durch diese Änderung können Kantone von den üblichen Besteuerungsgrundsätzen abweichen, sofern sie auf die Besteuerung des Eigenmietwerts verzichten und stattdessen auf selbstgenutzte Zweitliegenschaften eine erhöhte Liegenschaftssteuer erheben.

  • Bund ist mit Zweitwohnungsgesetz zufrieden

    Bund ist mit Zweitwohnungsgesetz zufrieden

    Die Bevölkerung hat 2012 die Zweitwohnungsinitiative angenommen. Damit dürfen in Gemeinden mit mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen keine zusätzlichen Ferienwohnungen oder -häuser mehr gebaut werden. Der Bundesrat hat nun eine Wirkungsanalyse zum Zweitwohnungsgesetz vorgenommen. Er kommt zum Schluss, dass das Gesetz nicht angepasst werden muss.

    Der Bundesrat hebt in seiner Mitteilung aber hervor, dass es noch zu früh sei, das Zweitwohnungsgesetz abschliessend zu beurteilen. So würden sich beispielsweise noch Übergangseffekte auswirken. Bestimmte Bauprojekte sind vor dem Inkrafttreten des Gesetzes bewilligt worden. Insgesamt ist der Flächenverbrauch durch neu gebaute Zweitwohnungen in allen betroffenen Gemeinden von 2013 bis 2018 gegenüber 2007 bis 2012 um rund ein Drittel zurückgegangen. Das Zweitwohnungsgesetz hatte aber kein Nullwachstum zur Folge.

    Zwar sieht der Bund keinen Reformbedarf beim Zweitwohnungsgesetz. Beim Vollzug, bei den Wissensgrundlagen sowie den Schlüsselbegriffen der Beherbergungswirtschaft sieht er aber Handlungsbedarf. So sollen beispielsweise die Aufgaben und Kompetenzen der Kantone konkretisiert werden. 2025 wird der Bund die Wirkungen des Gesetzes erneut untersuchen.

    Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone gibt sich in einer Medienmitteilung enttäuscht über den Entscheid des Bundesrats. Es sei bekannt, dass das Zweitwohnungsgesetz „über weite Teile inhaltlich kompliziert und nicht optimal formuliert“ sei. Dies führe im Vollzug zu Problemen. Entsprechend wäre das Gesetz laut den Gebirgskantonen verbesserungswürdig. Sie wollen nun im Parlament auf Anpassungen hinwirken. Weiter heben sie auch hervor, dass die Wirkungsanalyse zwei Jahre später durchgeführt wurde als es das Gesetz vorsieht. Wenn es schon so verlaufen sei, hätten auch die Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie einfliessen müssen.

  • Vom ehemaligen Pfarrhaus zur sanft renovierten Ferienwohnung

    Vom ehemaligen Pfarrhaus zur sanft renovierten Ferienwohnung

    Baukultur erlebbar zu machen, heisst die Maxime der Stiftung für Ferien im Baudenkmal. Ab 2021 sollen beispielsweise die Renovationsarbeiten eines ehemaligen Pfarrhauses im Wallis beginnen, das zu einer Ferienwohnung umgebaut wird. Das ehemalige Pfarrhaus – «Kaplanei» genannt – steht im Walliser 400-Seelen-Dorf Ernen. Es wurde 1776 gebaut und bis 1952 als Pfarrhaus genutzt. Seither steht das Anwesen grösstenteils leer und verfällt zusehends. Das wird sich nun ändern, da die Stiftung Ferien im Baudenkmal das Gebäude Ende 2018 im Baurecht übernehmen konnte.

    Durch den langen Leerstand habe die «Kaplanei» gelitten, sagt Nancy Wolf, Verantwortlich für Marketing und Kommunikation bei der Stiftung. Obwohl die Eigentümerschaft, in Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege, die Aussenfassade samt Fenster und dem Dach restauriert hat, sind weder moderne Kücheneinrichtungen noch zeitgemässe Sanitär- und Heizungsinstallationen vorhanden.

    Gebäude mit eigener Hauskapelle
    Vorgesehen ist, sich bei den umfangreichen Sanierungsarbeiten – dazu gehört hauptsächlich die Instandsetzung der Innenräume – auf den Erhalt der bestehenden Substanz zu konzentrieren. Einzig die Einbauten in Küche und Bad sollen in einer zeitgenössischen Formensprache zurückhaltend umgesetzt werden. Das wohlproportionierte Vorschutz-Haus besteche besonders durch den Wechsel von Holz und Stein an seinen Traufseiten und durch die mit rotem Tuffstein gerahmten Türen und Fenster. Sie würden Reichtum und Würde ausstrahlen, betonen die Projektverantwortlichen. Charakteristisch für diesen Bautyp wurde der hintere Hausteil mit Küche aus Stein erstellt. Im Innern befindet sich zudem eine eigene Hauskapelle. Beim Betreten des Empfangszimmers, der Pfründstube, fällt das sauber bearbeitete, stark geschweifte Täfer mit den tief gebuchten Fasen auf, von denen es heute nicht mehr viele gibt, ist im Projektbeschrieb zu lesen. Der würfelförmige Ofen zeigt den Heiligen Georg auf dem Ross, den Patron der Kirche und der Pfarrei, sowie die Heilige Katharina mit dem Rad.

    Haus mit herrschaftlichem Charakter
    Im ersten und im zweiten Stock findet man religiöse Inschriften auf Lateinisch, mit denen man Bewohnern wohl praktische Lebensanweisungen geben wollte, vermuten die Denkmalschützer. Ein Raum im oberen Stock ist mit einer gewölbten Gipsdecke versehen. In der Mitte trohnen ein Gemälde. Gemalte, tulpenförmige Blumen an den Konsolen und die rundbogenartigen Portale zum Keller verleihen dem Haus seinen herrschaftlichen Charakter. Künftige Ferienwohnungsbesitzer können diese Schätze bald bestaunen. ■

  • Bündner Luxusresidenzen sollen seltener leer stehen

    Bündner Luxusresidenzen sollen seltener leer stehen

    Die Fachhochschule (FH) Graubünden hat untersucht, wie die Wertschöpfung bei oftmals leerstehenden Luxusresidenzen verbessert werden kann. In diesem Zusammenhang ging das Institut für Tourismus und Freizeit (ITF) der Frage nach, wie deren Besitzerinnen und Besitzer zu überzeugten Vermietenden werden können. Sie seien in Graubünden bisher „eher stiefmütterlich behandelt“ worden, schreibt die FH in einer Mitteilung. Weil der Trend jedoch von Hotellogiernächten zur eigenen Ferienwohnung gehe, dürfe diese Klientel nicht vernachlässigt werden.

    Für eine Bedürfnisanalyse sei jedoch die bestehende Datenlage zu dünn. Deshalb untersuchten die Forschenden in ihrer Studie die Vermietungsbereitschaft bei ähnlichen Prestigeobjekten. Im globalen Yacht-Chartermarkt machten sie neben hohen administrativen Hürden auch psychologische Motive als Hemmnis für eine Vermietung aus. Dazu zählen Eingriffe in die Privatsphäre und eine limitierte Flexibilität bei der Eigennutzung.

    Die wichtigste Erkenntnis aus dieser Bedürfnisanalyse laute jedoch, „dass es sich sowohl bei der Vermietung von Superyachten als auch Luxusresidenzen um Vertrauenssache handelt“. Damit das Potenzial der oftmals leerstehenden Luxusimmobilien in den alpinen Hochpreisdestinationen genutzt werden könne, müssten „alle anfallenden Aufgaben von einer Koordinatoren-Rolle verwaltet werden“. Ihre Aufgabe sei es, ein möglichst reibungsloses Ineinandergreifen aller Service-Beteiligten zu garantieren. „Der Rest kommt dann wie von selbst, denn zufriedene Vermietende generieren zufriedene Mietende“, heisst es in der Mitteilung.