Im Kontext der geplanten Reformen bei der Wohneigentumsbesteuerung hat die WAK-N eine Initiative ins Leben gerufen, die eine Anpassung der Verfassung vorsieht. Ziel ist es, den Kantonen die Möglichkeit zu geben, bei selbstgenutzten Zweitwohnungen eine besondere Liegenschaftssteuer einzuführen, vor allem in Regionen, in denen die Abschaffung des Eigenmietwerts finanzielle Einbussen bedeuten könnte.
Diese Massnahme soll den Kantonen helfen, potenzielle finanzielle Verluste durch den Systemwechsel auszugleichen. Die WAK-N hat diesen Vorschlag in ihrer Sitzung am 30. Oktober 2023 einstimmig angenommen. Durch diese Änderung können Kantone von den üblichen Besteuerungsgrundsätzen abweichen, sofern sie auf die Besteuerung des Eigenmietwerts verzichten und stattdessen auf selbstgenutzte Zweitliegenschaften eine erhöhte Liegenschaftssteuer erheben.

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