Schlagwort: Zweitwohnung

  • Preisanstieg bei Ferienwohnungen in den Alpen

    Preisanstieg bei Ferienwohnungen in den Alpen

    Die Preise von Ferienwohnungen im touristischen Alpenraum sind im ersten Quartal 2024 um 4 Prozent höher ausgefallen als im Vorjahresquartal, informiert die UBS in einer Mitteilung zu ihrer Studie «Alpine Property Focus 2024». Verbier hat dabei mit Preisen von mindestens 21’500 Franken pro Quadratmeter für eine Zweitwohnung im gehobenen Segment den bisherigen Spitzenreiter Engadin/St.Moritz GR abgelöst. Dort sind Ferienwohnungen im gehobenen Segment ab 21’200 Franken pro Quadratmeter zu haben. Zermatt VS vervollständigt das Trio der teuersten Destinationen mit Quadratmeterpreisen ab 19’900 Franken.

    Die Fachleute der Zürcher Grossbank führen den Preisanstieg auf eine generell hohe Nachfrage nach Ferien in den Bergdestinationen zurück. Ausgebuchte Hotels in den Spitzenzeiten erhöhten die Zahlungsbereitschaft für die eigenen vier Wände. Das Preisniveau werde zudem von der starken Immobiliennachfrage bei schwacher Neubautätigkeit gestützt.

    In diesem Jahr gehen die Immobilienfachleute allerdings von einer Stagnation der Preise für Zweitwohnungen aus. «Derzeit spricht vieles gegen eine Fortsetzung des aktuellen Preisbooms», wird Maciej Skoczek, Immobilienökonom bei UBS CIO GWM und Hauptautor der Studie, in der Mitteilung zitiert. «Die konjunkturelle Schwächephase wird die Nachfrage nach Zweitwohnungen dämpfen. Kaufinteressenten dürften die geforderten Preise vermehrt kritisch hinterfragen.» Mittelfristig wird die Nachfrage nach Ansicht der UBS von den kaufkräftigen Angehörigen der geburtenstarken Jahrgänge und aus dem Ausland gestützt.

  • Zweitwohnungssteuer: WAK-N startet Konsultationsprozess

    Zweitwohnungssteuer: WAK-N startet Konsultationsprozess

    Im Kontext der geplanten Reformen bei der Wohneigentumsbesteuerung hat die WAK-N eine Initiative ins Leben gerufen, die eine Anpassung der Verfassung vorsieht. Ziel ist es, den Kantonen die Möglichkeit zu geben, bei selbstgenutzten Zweitwohnungen eine besondere Liegenschaftssteuer einzuführen, vor allem in Regionen, in denen die Abschaffung des Eigenmietwerts finanzielle Einbussen bedeuten könnte.

    Diese Massnahme soll den Kantonen helfen, potenzielle finanzielle Verluste durch den Systemwechsel auszugleichen. Die WAK-N hat diesen Vorschlag in ihrer Sitzung am 30. Oktober 2023 einstimmig angenommen. Durch diese Änderung können Kantone von den üblichen Besteuerungsgrundsätzen abweichen, sofern sie auf die Besteuerung des Eigenmietwerts verzichten und stattdessen auf selbstgenutzte Zweitliegenschaften eine erhöhte Liegenschaftssteuer erheben.

  • Bundesrat schlägt massvolle Lockerung des Zweitwohnungsgesetzes vor

    Seit dem 1. Januar 2016 ist das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) in Kraft. In Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent dürfen seither keine zusätzlichen Ferienwohnungen mehr gebaut werden. Zudem gelten für sogenannte altrechtliche Wohnungen spezifische Regeln. Altrechtliche Wohnungen sind Objekte, die vor der Volksabstimmung über die Zweitwohnungsinitiative im Jahr 2012 erstellt wurden. Solche Wohnungen sind in der Nutzung frei und dürfen heute bei einem Umbau um maximal 30 Prozent vergrössert werden. Bei einem vollständigen Abriss und Wiederaufbau hingegen ist eine solche Erweiterung nicht zulässig.

    Diese Ungleichbehandlung will der Bundesrat beseitigen. Er schlägt dem Parlament vor, die Vergrösserung der Fläche um maximal 30 Prozent auch im Falle eines Abrisses und Wiederaufbaus zu erlauben. Denn oft ist die Grenze zwischen Umbau einerseits und Abriss und Wiederaufbau andererseits schwer zu ziehen.

    Der Bundesrat empfiehlt diese Änderung in seiner am 16. August verabschiedeten Stellungnahme zur Umsetzung der Parlamentarischen Initiative 20.456 von Nationalrat Martin Candinas (Mitte, GR). Der Vorstoss verlangt eine Lockerung des Zweitwohnungsgesetzes, die weiter geht als die Empfehlung des Bundesrats. So soll es künftig möglich sein, bei einem Abriss und Wiederaufbau nicht nur die Fläche um maximal 30 Prozent zu vergrössern. Neu soll bei allen Vergrösserungen auch der Bau von zusätzlichen Wohnungen und Gebäuden erlaubt sein. Die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat haben der Parlamentarischen Initiative im Jahr 2021 zugestimmt. Der Gesetzesentwurf liegt nun vor.

    Dem Bundesrat geht dieser Entwurf zu weit. In seiner Stellungnahme hält er fest, dass in den betreffenden Gemeinden der Bau von zusätzlichen Zweitwohnungen und Gebäuden in einen gewissen Konflikt mit der Bundesverfassung trete. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, dass zusätzliche Wohnungen, die im Rahmen einer Vergrösserung entstehen, ausschliesslich als Erstwohnungen zu nutzen sind.

    Mit seinem Vorschlag berücksichtigt er, dass in einigen touristischen Gemeinden die Wohnungssituation für die lokale Bevölkerung sehr angespannt ist. Dies zeigt der aktuelle Monitoring-Bericht zum ZWG vom Mai 2023. Die Nachfrage nach Zweitwohnungen in touristischen Hot-Spots ist sehr hoch. Deshalb ist es für Eigentümerinnen und Eigentümer finanziell äusserst interessant, altrechtliche Wohnungen als Zweitwohnungen zu verkaufen oder zu vermieten. Werden die Bestimmungen für die Schaffung neuer Wohnungen gelockert, werden die Sanierung oder der Neubau solcher altrechtlichen Wohnungen und deren Umnutzung zu einer Zweitwohnung noch attraktiver. Dies will der Bundesrat im Interesse der lokalen Bevölkerung verhindern. Für diese sind die Wohnungspreise häufig unerschwinglich geworden.

  • Gebirgskantone bestehen auf Eigenmietwert

    Gebirgskantone bestehen auf Eigenmietwert

    Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone Uri, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Appenzell Innerrhoden, Graubünden, Tessin und Wallis (RKGK) spricht sich gegen die vom Bundesrat geplante Abschaffung des Eigenmietwerts auch für Zweitwohnungen aus. Sie hätte einen Einnahmeausfall von rund 200 Millionen Franken jährlich zur Folge, erläutert die RKGK in einer Mitteilung. Gegen die geplante Abschaffung des Eigenmietwerts bei Hauptwohnungen hat die RKGK dagegen keine Einwände.

    Die Gebirgskantone seien bereits durch das Zweitwohnungsgesetz von einschneidenden wirtschaftlichen Auswirkungen getroffen, schreibt die RKGK weiter. Hier sehen die Gebirgskantone im Gegensatz zum Bundesrat weiteren Handlungsbedarf. Konkret sollen Bestimmungen geändert werden, „deren Anwendung zu objektiv stossenden Ergebnissen führen oder ungenügenden Spielraum für innovative Lösungen belassen“.

    Auch bei der vom Bundesrat verabschiedeten Botschaft zur Stromversorgung mit erneuerbaren Energien fordert die RKGK Nachbesserungen. Unter anderem wollen die Gebirgskantone das geltende Wasserzinsmaximum verlängert haben. Bei durch die Klimapolitik steigenden Strompreisen seien die Elektrizitätsgesellschaften auch weiterhin „problemlos in der Lage, den heutigen Wasserzins zu bezahlen“, argumentiert die RKGK.

    Des Weiteren kritisiert die RKGK das Vorgehen beim Postorganisationsgesetz: Hier sei der Bundesrat mit einer Botschaft vorgeprescht, ohne die Ergebnisse einer von ihm selbst eingerichteten Expertenkommission abzuwarten. Die zuständige Kommission im Ständerat hat ihre Beratungen jedoch bis zur Vorlage der Ergebnisse vertagt. „Vor diesem Hintergrund ist es auch in keiner Weise tolerierbar, wenn die Post ihre Dienstleistungen bereits im Vorfeld der politischen Diskussion laufend weiter abbaut“, meint die RKGK.

  • Bund ist mit Zweitwohnungsgesetz zufrieden

    Bund ist mit Zweitwohnungsgesetz zufrieden

    Die Bevölkerung hat 2012 die Zweitwohnungsinitiative angenommen. Damit dürfen in Gemeinden mit mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen keine zusätzlichen Ferienwohnungen oder -häuser mehr gebaut werden. Der Bundesrat hat nun eine Wirkungsanalyse zum Zweitwohnungsgesetz vorgenommen. Er kommt zum Schluss, dass das Gesetz nicht angepasst werden muss.

    Der Bundesrat hebt in seiner Mitteilung aber hervor, dass es noch zu früh sei, das Zweitwohnungsgesetz abschliessend zu beurteilen. So würden sich beispielsweise noch Übergangseffekte auswirken. Bestimmte Bauprojekte sind vor dem Inkrafttreten des Gesetzes bewilligt worden. Insgesamt ist der Flächenverbrauch durch neu gebaute Zweitwohnungen in allen betroffenen Gemeinden von 2013 bis 2018 gegenüber 2007 bis 2012 um rund ein Drittel zurückgegangen. Das Zweitwohnungsgesetz hatte aber kein Nullwachstum zur Folge.

    Zwar sieht der Bund keinen Reformbedarf beim Zweitwohnungsgesetz. Beim Vollzug, bei den Wissensgrundlagen sowie den Schlüsselbegriffen der Beherbergungswirtschaft sieht er aber Handlungsbedarf. So sollen beispielsweise die Aufgaben und Kompetenzen der Kantone konkretisiert werden. 2025 wird der Bund die Wirkungen des Gesetzes erneut untersuchen.

    Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone gibt sich in einer Medienmitteilung enttäuscht über den Entscheid des Bundesrats. Es sei bekannt, dass das Zweitwohnungsgesetz „über weite Teile inhaltlich kompliziert und nicht optimal formuliert“ sei. Dies führe im Vollzug zu Problemen. Entsprechend wäre das Gesetz laut den Gebirgskantonen verbesserungswürdig. Sie wollen nun im Parlament auf Anpassungen hinwirken. Weiter heben sie auch hervor, dass die Wirkungsanalyse zwei Jahre später durchgeführt wurde als es das Gesetz vorsieht. Wenn es schon so verlaufen sei, hätten auch die Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie einfliessen müssen.