Kategorie: Institutionen & Bildung

Institutionen & Bildung – Immobiliennews zu Verbänden, Standortförderung, Institutionen & Wissenstransfer in der Schweizer Immobilienbranche.

  • Neuer Investor für Werkmatt Uri

    Neuer Investor für Werkmatt Uri

    Am 25. Februar 2026 haben Volkswirtschaftsdirektor Urban Camenzind und die Risa Immobilien SA den Kaufvertrag für das Baufeld 11 auf der Werkmatt Uri unterzeichnet. Grundlage bildet ein 2024 abgeschlossener Kaufrechtsvertrag zwischen dem Kanton Uri und der IG Innovationspark Gotthard. Die IG hat in den vergangenen Jahren die Projektidee für ein funktionales, nachhaltig gebautes und architektonisch überzeugendes Gewerbe- und Dienstleistungsgebäude entwickelt. Im Oktober 2025 erteilte die Gemeinde Altdorf die Baubewilligung für ein viergeschossiges Gebäude mit rund 4’000 Quadratmetern Nutzfläche und Platz für etwa 140 Arbeitsplätze.

    Marcus Weber setzt auf den Standort Uri
    Hinter der Risa Immobilien SA steht mit Marcus Weber ein in der Schweiz profiliert auftretender Investor in den Bereichen Immobilien, Tourismus und alpine Infrastruktur. Er engagiert sich seit Jahren in Sedrun/Disentis und ist dort als Verwaltungsratspräsident und Hauptaktionär der Bergbahnen Disentis AG in den Ausbau des touristischen Angebots involviert. Auch im Kanton Uri ist Weber bereits präsent, etwa mit Investitionen auf dem Brüsti in Attinghausen in Skilift, Bergrestaurant und begleitende Infrastrukturen. Mit dem Einstieg auf der Werkmatt Uri erweitert er sein Engagement um ein weiteres zukunftsgerichtetes Projekt im Alpenraum.

    Projekt geht in die Umsetzungsphase
    Das geplante Büro- und Gewerbegebäude entsteht am nördlichen Rand der Werkmatt Uri, in Gehdistanz zum Kantonsbahnhof Altdorf und nahe dem künftigen Autobahnhalbanschluss A2. Der Baustart ist für Herbst 2026 vorgesehen, der Bezug auf 2028. Dere Investor will die Umsetzung rasch vorantreiben. In zentraler Lage entstehen damit attraktive, flexibel nutzbare Flächen für Unternehmen, die die Standortvorteile von Uri nutzen wollen.

    Werkmatt Uri bietet weiteres Potenzial
    Die Werkmatt Uri ist mit rund zwölf Hektaren die letzte grosse Landreserve im Urner Talboden und hervorragend erschlossen zwischen Kantonsbahnhof und Autobahn A2. Der Standort soll langfristig über 1’000 Arbeitsplätze ermöglichen und gezielt für Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe entwickelt werden. Neben Baufeld 11 stehen weiterhin rund acht Hektaren für Verkauf oder Baurechtsvergabe zur Verfügung, abgewickelt durch den Kanton Uri. Unternehmen, die sich für Flächen interessieren, finden weitere Informationen online auf der Plattform der Werkmatt Uri.

  • Europäisches Netzwerk eröffnet Baden neue Chancen im Gesundheitstourismus

    Europäisches Netzwerk eröffnet Baden neue Chancen im Gesundheitstourismus

    Die Stadt Baden ist neues Mitglied der European Historic Thermal Towns Association (EHTTA). Sie will damit laut einer Mitteilung nicht nur die bis in die Römerzeit zurückreichende Bedeutung der Badener Thermalquellen auch auf europäischer Ebene sichtbar machen, sondern auch den Austausch mit anderen Bädern pflegen.

    Die Mitgliedschaft erleichtert gemeinsame Projekte im Kultur-, Gesundheits- und Medizintourismus. Baden positioniere sich mit der Mitgliedschaft „klar als moderne Kultur- und Bäderstadt mit internationaler Ausstrahlung“, wird Stadtammann Markus Schneider in der Mitteilung zitiert.

    Das Mandat für die operative Umsetzung liegt bei der TourismusRegion Baden AG. „Die EHTTA-Mitgliedschaft ist für Baden weit mehr als ein Label“, wird Andrea Portmann zitiert. „Sie ist ein strategisches Instrument, um unsere Positionierung im internationalen Markt gezielt weiterzuentwickeln und neue Partnerschaften im Bereich Medical & Health Tourism aufzubauen“, so die Geschäftsführerin der TourismusRegion Baden.

    Die EHTTA freut sich über den Beitritt Badens. „Baden ist eine bedeutende Thermalstadt mit einer starken Geschichte und einer klaren Vision für die Zukunft“, wird Riccardo Mortandello zitiert, EHTTA-Präsident und Bürgermeister von Montegrotto Terme.

    Zu den über 50 EHTTA-Mitgliedern in nun 20 Ländern gehören etwa Baden-Baden und Baden bei Wien, aber auch Budapest, Karlsbad, Spa, Vichy und Viterbo.

  • Parahotellerie treibt Logiernächte in Spiez auf neuen Rekord

    Parahotellerie treibt Logiernächte in Spiez auf neuen Rekord

    Der Spiezer Tourismus hat 2025 mit 198‘000 Übernachtungen einen neuen Rekord erzielt. Dieser geht aber laut einer Mitteilung der Spiez Marketing AG (SMAG) allein auf das Wachstum in der Parahotellerie zurück. Diese hat ihre Übernachtungen um 35 Prozent auf 63‘000 gesteigert. Gleichzeitig sind die Übernachtungen in der Hotellerie um 2,5 Prozent auf 135‘000 gesunken.

    Über die Hälfte der Übernachtungen geht auf Besuchende aus der Schweiz zurück. China folgt mit einem Anteil von 9 Prozent, Deutschland von 7 Prozent und die USA mit 5 Prozent. Bei der Parahotellerie machen die Besuchenden aus der Schweiz 15 Prozent aus, gefolgt von China mit 11 Prozent, den USA mit 10 Prozent und Deutschland mit 9 Prozent.

    Mit den steigenden Übernachtungen sind Herausforderungen verbunden. Der Gemeinderat hat den lokalen Standortförderer SMAG bereits im vergangenen Frühling mit der Bildung einer Arbeitsgruppe beauftragt. Die Vertretenden aus Politik, Bevölkerung, Hotellerie und Para, aber auch Einzelhandel und anderen Touristikern, sollten diese Herausforderungen identifizieren und Lösungsansätze suchen. Der daraus resultierende Massnahmenplan 2026 soll nun umgesetzt werden.

    „Es ist überhaupt nicht unser Ziel, Logiernächterekorden nachzujagen“, wird Stefan Seger, Geschäftsführer der Spiez Marketing AG, in der Mitteilung zitiert. Die Förderung des Tourismus dürfe nicht zu Lasten der Einwohnerinnen und Einwohner gehen. „Wir stehen für möglichst nachhaltigen Tourismus ein.“

  • Neues Innovationsprogramm stärkt den Kanton Jura

    Neues Innovationsprogramm stärkt den Kanton Jura

    Der Standort- und Investitionsförderer Basel Area Business & Innovation legt laut seiner Mitteilung ein umfangreiches Innovationsprogramm für den Kanton Jura auf. Es nennt sich InnoJura und erweitert die Aktivitäten der Agentur. Sie verwaltet neben dem Switzerland Innovation Park in Allschwil und jenem auf dem Novartis Campus in Basel seit 2019 auch den Switzerland Innovation Park Basel Area – Jura in Courroux. In Courroux finden seit 2022 der Medtech Congress, die Accelerators i4Challenge und DayOne Tech statt, die allesamt die Gründung und Entwicklung von Start-ups fördern.

    InnoJura baut den Angaben zufolge auf den dabei gesammelten Erfahrungen auf. Das neue Programm ist dreigeteilt. Es umfasst den InnoJura Accelerator, das Einstiegselement für Start-ups. Dabei werden junge Unternehmen aus industrieintensiven Sektoren durch Coaching, Gruppensitzungen und Seminare auf Partnerschaften mit KMU vorbereitet.

    Zum Programm gehört auch die InnoJura Academy. Sie ist das Einstiegselement für KMU. Es richtet sich an Industrieunternehmen, die von externen Innovationen profitieren und in von Fachleuten geleiteten Workshops und praktischen Modulen mit Start-ups zusammenarbeiten möchten. Und schliesslich ist die InnoJura-Plattform das dritte Element, das Start-ups und KMU zusammenbringt. Sébastien Meunier, Direktor KMU Innovation bei Basel Area Business & Innovation, hat keinerlei Zweifel: „Ich bin überzeugt, dass InnoJura bei den Unternehmen im Jura auf grosses Interesse stossen wird.“

  • Schlieren und Zürich kooperieren beim Ausbau von Schlieren Nordost

    Schlieren und Zürich kooperieren beim Ausbau von Schlieren Nordost

    Die Städte Schlieren und Zürich haben in einer Absichtserklärung („Letter of intent“) die gemeinsame städtebauliche Planung und Entwicklung von Schlieren Nordost vereinbart. Wie die Stadtverwaltung in einer Mitteilung schreibt, geht es konkret um ein 324’000 Quadratmeter grosses Areal innerhalb des Gesamtareals. Es befindet sich auf Schlieremer Boden und gehört der Stadt Zürich.

    Ziel der Vertragspartner sei ein „verbindliches Leitbild bis 2030“. Darin sollen strategische Ziele und Rahmenbedingungen für die künftige städtebauliche Entwicklung und Nutzung des Gebiets festgelegt werden.

    Für beide Städte sei das Gebiet von einigem Nutzen. Für Zürich sei es „eine wichtige Landreserve“, für Schlieren spiele es eine Rolle bei der städtebaulichen Zukunftsplanung. Darum sei die Zusammenarbeit für beide Städte „eine Grundlage für weitere Planungsschritte und Entscheide“.

    Zürich will mit der Kooperation „frühzeitig und auf einer soliden planerischen Basis“ die künftige Vorgehensweise auf ihrem Areal klären. Dort enden zwischen 2043 und 2050 verschiedene Baurechte.

    Schlieren gehe seit einigen Jahren die Weiterentwicklung mehrerer grosser Areale an. „Der Nordosten verbleibt als das grösste zusammenhängende Entwicklungsgebiet in der Gemeinde“, heisst es.

  • Wohnraumförderung im Bund

    Wohnraumförderung im Bund

    Die Wohnraumförderung des Bundes steht vor einer Verlängerung. Eine Mehrheit der nationalrätlichen Wirtschaftskommission unterstützt die Pläne des Bundesrates, den Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus ab 2030 weiter zu alimentieren. Sowie den Verpflichtungskredit für Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung für die Jahre 2027 bis 2033 zu erneuern. Über zinsgünstige, rückzahlbare Darlehen werden Genossenschaften und andere gemeinnützige Träger beim Bau, bei der Erneuerung und beim Erwerb von preisgünstigem Wohnraum unterstützt.

    Die Kommissionsmehrheit sieht darin bewährte, zielgenaue Hebel gegen die angespannte Lage auf vielen Wohnungsmärkten, in den Städten ebenso wie in touristischen Regionen. Weitergehende Forderungen nach einer kräftigeren Aufstockung des Fonds de Roulement oder einer Erhöhung des Verpflichtungskredits scheiterten jedoch an den knappen Bundesfinanzen. Eine Minderheit der Kommission will gar nicht erst auf die Vorlagen eintreten und verweist auf die starke Zuwanderung als Hauptursache der Wohnungsknappheit. Aus ihrer Sicht soll die Wohnraumfrage eher über die Migrationspolitik als über zusätzliche Fördermittel gelöst werden.

    Deutlich komplizierter präsentiert sich die Lage beim geplanten Kostenmietmodell im Wohnraumförderungsgesetz. Der Bundesrat will für indirekt geförderte gemeinnützige Wohnungen ein vereinfachtes, rechtlich klar abgestütztes Kostenmietmodell einführen, das Mieten konsequent an den effektiven Finanzierungs- und Betriebskosten ausrichtet und die staatliche Mietzinskontrolle stärkt. In der Kommission ist jedoch offen geblieben, wie dieses Modell im Detail funktionieren soll. Insbesondere, welche Berechnungsmethoden, Pauschalen und Spielräume für die Träger gelten sollen. Weil der Bundesrat die Ausgestaltung auf Verordnungsstufe regeln möchte, verlangt die Kommission vor einem Delegationsentscheid mehr Klarheit. Nach Anhörungen von Branchenverbänden, Kantonen und Expertinnen hat sie die Beratung sistiert, bis das Kostenmietmodell weitgehend ausdefiniert ist. Eine Wiederaufnahme ist für das dritte Quartal 2026 vorgesehen. Die indirekte Förderung über Fonds de Roulement und Bürgschaften dürfte weiterlaufen, während die Weichen für ein neues Kostenmietregime im gemeinnützigen Wohnungsbau noch gestellt werden müssen.

  • Raumplanung seit 1. Januar 2026 für Gemeinden

    Raumplanung seit 1. Januar 2026 für Gemeinden

    Bundesrahmen, kantonale Spielregeln
    Beim Mehrwertausgleich hat das Parlament die Rollen neu geordnet. Klar ist: Die bundesrechtliche Pflicht zur Mehrwertabgabe bezieht sich nur noch auf Einzonungen; für andere erhebliche Planungsvorteile wie Auf- und Umzonungen sind die Kantone zuständig. Im Kanton Aargau erfolgt der Ausgleich solcher Vorteile im Rahmen verwaltungsrechtlicher Verträge – nicht über Verfügungen. Für die Gemeinden heisst das: Sie müssen aktiv verhandeln, sauber dokumentieren und ihre Praxis eng am kantonalen Recht ausrichten.

    Solar an der Fassade
    Solaranlagen an Fassaden sind in Bau- und Landwirtschaftszonen neu grundsätzlich bewilligungsfrei, sofern sie als genügend angepasst gelten. Die Meldung erfolgt über die kantonale Plattform; das formelle Baubewilligungsverfahren entfällt. Wie die Anpassung konkret zu verstehen ist, definiert Art. 32abis RPV und eröffnet zugleich einen gewissen Spielraum für kommunale Gestaltungsvorschriften. Gemeinden können gebietsbezogene Regeln erlassen, dürfen die Nutzung der Sonnenenergie aber nicht übermässig einschränken. Unverändert bewilligungspflichtig bleiben Anlagen an Kultur- und Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung sowie an Gebäuden mit Substanzschutz oder in sensiblen Orts- und Landschaftszonen.

    Solar über Parkplätzen
    Neu gelten in Bauzonen Tragstrukturen für Solaranlagen über oder am Rand von Parkplatzarealen mit 15 oder mehr Parkplätzen direkt als zonenkonform. Die Gemeinden können diese Grundordnung aber präzisieren. Sie dürfen Areale bezeichnen, auf denen solche Strukturen ausgeschlossen oder nur unter Auflagen zulässig sind, oder umgekehrt kleinere Parkplatzareale für zonenkonform erklären. Damit wird der Parkplatz zur strategischen Energiefläche. Vorausgesetzt, die Gemeinden nutzen ihre Autonomie und definieren klare Ziele für Ortsbild, Klimaschutz und Energieproduktion.

    Neue Planungsgrundsätze
    RPG 2 führt einen neuen Planungsgrundsatz zur Nutzung des Untergrunds ein. Unterirdische Nutzungen sind künftig frühzeitig mit den oberirdischen Nutzungen und den betroffenen Interessen abzustimmen. Gleichzeitig wird der Vorrang der Landwirtschaft in der Landwirtschaftszone ausdrücklich im Gesetz verankert. Landwirtschaftliche Nutzungen sollen gegenüber nichtlandwirtschaftlichen Anliegen stärker gewichtet werden, etwa durch Erleichterungen beim Immissionsschutz, sofern das landwirtschaftliche Interesse überwiegt. Für die Praxis der Nutzungsplanung bedeutet das weniger einen Kurswechsel als eine Akzentverschiebung: Die bekannten Interessenabwägungen nach Art. 3 RPV bleiben, erhalten aber klarere Leitplanken, die im Planungsbericht sichtbar zu machen sind.

    Zonenkonform und ohne Planungspflicht
    Anlagen zur Gewinnung und zum Transport von Energie aus Biomasse können unter erleichterten Voraussetzungen in der Landwirtschaftszone zonenkonform sein. Neu ist ausdrücklich festgehalten, dass solche zonenkonformen Biomasseanlagen nicht der Planungspflicht unterliegen, auch wenn sie raumwirksam sind. Damit reagiert der Gesetzgeber auf frühere Rechtsprechung, die bei biomassebasierten Energieanlagen teils eine Planungspflicht annahm. Für Gemeinden und Kantone verschiebt sich die Diskussion damit stärker in Richtung Bewilligungs- und Auflagenpraxis statt in Richtung Nutzungsplanung.

    Bauen ausserhalb Bauzonen
    Auch ausserhalb der Bauzonen bringt RPG 2 spürbare Neuerungen. Grundsätzlich bleibt es dabei, dass Baugesuche nur mit Zustimmung des Kantons bewilligt werden können. Für kommunale Behörden ändern sich vor allem die materiellen Kriterien, an denen Projekte gemessen werden. Der Vorrang der Landwirtschaft wird gestärkt und soll sich auch bei Erleichterungen im Geruchs- und Lärmschutz auswirken.

    Gleichzeitig verbessert das neue Recht die Rahmenbedingungen für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Biomasseanlagen in der Landwirtschaftszone gelten bei Erfüllung bestimmter Anforderungen als zonenkonform und brauchen keine vorgängige Planung, selbst wenn sie sich nicht mehr dem Landwirtschaftsbetrieb unterordnen, sondern lediglich Teil davon sind. Für nicht zonenkonforme Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie und für thermische Netze werden die Voraussetzungen für Ausnahmebewilligungen gelockert, sofern sie zur Reduktion fossiler Energieträger beitragen.

    Infrastruktur, Mobilfunk und Rückbau
    Für Infrastrukturanlagen ausserhalb der Bauzonen gilt neu der Grundsatz der Bündelung an möglichst unempfindlichen Standorten. Mobilfunkanlagen können explizit auch ausserhalb der Bauzone bewilligt werden, sofern der Standort dort wesentliche Vorteile gegenüber einer Lage innerhalb der Bauzone bietet. Schliesslich wird die Verjährung von Rückbauverfügungen vereinheitlicht. Unrechtmässige Bauten und Anlagen sind nach 30 Jahren grundsätzlich nicht mehr rückbaubar, unabhängig davon, ob sie innerhalb oder ausserhalb der Bauzone stehen. Ausgenommen bleiben Konstellationen, in denen Polizeigüter wie öffentliche Ordnung, Ruhe, Sicherheit oder Gesundheit gefährdet sind.

    Für die Gemeinden eröffnet das revidierte Raumplanungsrecht neue Spielräume, bei Solarenergie, Biomasse, Infrastruktur und der Gewichtung landwirtschaftlicher Interessen. Entscheidend wird sein, diese Freiräume aktiv zu gestalten, sie in Nutzungsplanung und Bewilligungspraxis zu verankern und die neuen Grundsätze transparent zu dokumentieren.

  • Neubau der Fröschmatt-Schule Pratteln

    Neubau der Fröschmatt-Schule Pratteln

    Die Fröschmatt-Schule ist die zentrale Sekundarschule von Pratteln und steht am Wendepunkt. Durch die deutlich gestiegenen Schülerzahlen und überfälliger Sanierungen entsteht eine der grössten und modernsten schulischen Anlagen im Kanton Basel-Landschaft. Mit einem Investitionsvolumen von knapp 119 Millionen Franken wird auf dem bestehenden Gelände ein nachhaltiger Neubau für rund 36 Klassen und modernste pädagogische Anforderungen realisiert. Der offene Wettbewerb überzeugte durch den siegreichen Entwurf «Lungo» von Burckhardt Architekten AG, der den Schulkomplex optimal ins parkartige Umfeld integriert.

    Innovative Architektur und flexible Nutzung
    Das Gebäudeensemble gliedert sich klar. Im Zentrum der Parzelle schafft das Schulhaus Raum für Lernen, Begegnung und Entwicklung. Die im Nordosten platzierten Turnhallen, inklusive Allwetterplatz auf dem Dach, entstehen als eigenständige Pavillons. Modernste Holzhybridbauweise und flexibel gestaltbare Innenräume entsprechen den Ansprüchen an Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit. Umlaufende Balkone schützen vor Sonne und werden zu belebten Terrassen.

    Planung mit Blick auf die Region
    Der Zeitplan ist ambitioniert. Baustart für das Haupthaus ist 2026, der Bezug erfolgt 2029. Die Turnhallen werden bis 2031 fertiggestellt. Währenddessen bleibt der Unterricht dank eigens errichtetem, nachhaltigem Provisorium auf der Hexmattwiese und in Teilen des Altbaus lückenlos gewährleistet. Die Gesamtanlage fördert nicht nur zeitgemässen Unterricht, sondern stärkt die Standortattraktivität und Entwicklungsperspektive von Pratteln.

  • Neue Geschäftsführerin übernimmt Dachverband der Förderstiftungen

    Neue Geschäftsführerin übernimmt Dachverband der Förderstiftungen

    Der Vorstand des Verbands der Schweizer Förderstiftungen SwissFoundations hat Jasmina Ritz zur neuen Geschäftsführerin gewählt. Laut einer Mitteilung wird sie ab Mitte März Katja Schönenberger ablösen, die nach zwei Jahren bei SwissFoundations zurück in eine operativ tätige Stiftung wechselt. Jasmina Ritz war Mitinitiantin der kantonsübergreifenden Standortförderin Limmatstadt AG und war dort langjährig als Geschäftsführerin tätig. Sie bringt damit umfassende Erfahrung in Interessensvertretung, Vernetzung und Führung einer Dachorganisation mit.

    „Der Vorstand von SwissFoundations freut sich, mit Jasmina Ritz eine starke Führungspersönlichkeit mit langjähriger Erfahrung an der Schnittstelle von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft gewonnen zu haben“, heisst es in der Mitteilung von SwissFoundations.

    Ritz war etwa 15 Jahre lang im Limmattal tätig. Sie war zunächst Leiterin der Standortförderung der Stadt Dietikon und war später Mitgründerin der Limmatstadt, wo sie als Geschäftsführerin sowie Vizepräsidentin des Verwaltungsrates fungierte. Zuletzt leitete sie die Berner Deep Tech Switzerland Foundation und war dort für die Entwicklung eines internationalen Fellowship-Programms verantwortlich.

  • Standortförderung wird strategisch neu ausgerichtet

    Standortförderung wird strategisch neu ausgerichtet

    Der Luzerner Kantonsrat unterstützt die Weiterentwicklung der Standortförderung. Dafür hat er in seiner Januar-Session laut einer Mitteilung die entsprechende Vorlage verabschiedet und das Gesetz über die Wirtschaftsförderung und Regionalpolitik angepasst. Es sieht nun ein Massnahmenpaket für die Standortförderung von jährlich rund 300 Millionen Franken vor.

    Damit reagiert der Kanton auf die OECD-Mindestbesteuerung, durch die grosse internationale Unternehmen künftig mehr Steuern bezahlen müssen. Dadurch verliere der Kanton seinen Wettbewerbsvorteil der tiefen Unternehmensgewinnsteuern und fürchte, dass Steuereinnahmen und Arbeitsplätze wegfallen könnten, heisst es in einer früheren Mitteilung zur Motivation für das Massnahmenpaket und dessen Inhalten.

    Demnach liegt der Schwerpunkt der nun bewilligten Massnahmen zugunsten der Wirtschaft auf der Innovationsförderung, der Verbesserung der Steuerbelastung und Rahmenbedingungen hinsichtlich Digitalisierung, Erschliessung von Wirtschaftsflächen, Verfügbarkeit von Wirtschafts- und Wohnflächen und einer „kundenorientierten“ Verwaltung. Die Massnahmen zugunsten der Bevölkerung konzentrieren sich auf Verbesserungen bei Steuerbelastung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Kultur und Digitalisierung.

    Ausserdem hat der Kantonsrat entschieden, dass Selbstbedienungsläden ohne Verkaufspersonal mit einer Fläche von maximal 30 Quadratmetern täglich von 5 bis 22 Uhr geöffnet sein dürfen. Eine Beschränkung auf Hofläden wurde äusserst knapp abgelehnt. Shops bei wenigstens vier Ladestationen für Elektrofahrzeuge mit mindestens je 150 Kilowatt einer gleichzeitigen minimalen Gesamtladeleistung von 300 Kilowatt werden Tankstellenshops gleichgestellt. SVP und SP kündigten das Referendum gegen die Vorlage an.

  • Kooperation soll Potenzial des Gewerbeareals Silbern heben

    Kooperation soll Potenzial des Gewerbeareals Silbern heben

    Silbern ist heute ein wichtiger Standort für Produktion, Handel und Einkauf und trägt wesentlich zur wirtschaftlichen Stärke der Region bei. Gleichzeitig hat sich das Gebiet über Jahre hinweg städtebaulich und stadträumlich kaum weiterentwickelt und bleibt hinter dem Potenzial anderer Wirtschaftsstandorte der Region zurück. Genau hier setzt die neue Allianz an. Sie will die qualitative Weiterentwicklung anstossen, statt die bestehende Nutzung lediglich zu verwalten.

    Integrativer Ansatz statt Einzelinteressen
    In der Allianz Zukunft Silbern arbeiten IG Silbern, Limeco, BirdLife, die Stadt Dietikon und der Kanton Zürich in einem langfristig angelegten, kollaborativen Rahmen zusammen. Der Ansatz ist klar, Wirtschaft, Mobilität, Umwelt und Natur werden gemeinsam geplant und gesteuert. So sollen Zielkonflikte früh erkannt und Lösungen interessenbasiert, koordiniert und transparent entwickelt werden.

    Zielbild und Charta als verbindlicher Rahmen
    Ergebnis eines zweijährigen Vermittlungsprozesses unter der Leitung von Joris Van Wezemael ist ein gemeinsames Zielbild, ergänzt durch eine verbindliche Charta. Beides schafft Orientierung, definiert Leitplanken und stärkt die Verlässlichkeit in der Zusammenarbeit. Unternehmen und Grundeigentümerinnen erhalten damit einen Rahmen, in dem sie Entwicklung aktiv mitgestalten können. Mit mehr Planungssicherheit und klaren Erwartungen an die Vereinbarkeit wirtschaftlicher, ökologischer und gesellschaftlicher Anliegen.

    Zukunftsfähiger Wirtschafts- und Lebensraum
    Die Allianz versteht sich als langfristige Kooperation mit einem klaren Anspruch. Silbern soll sich zu einem Standort entwickeln, der attraktive Rahmenbedingungen für Unternehmen bietet, die Erreichbarkeit verbessert und gleichzeitig Natur- und Lebensräume stärkt. Infrastruktur wird dabei als Schlüssel begriffen, als Teil der Lösung, indem etwa Reststoffe in Energie und neue Ressourcen überführt werden.

    Gemeinsamer Wille als Erfolgsfaktor
    Für den nächsten Schritt braucht es konkrete Projekte und den anhaltenden Willen aller Beteiligten, Verantwortung gemeinsam zu tragen. Unternehmer, Immobilienbesitzende, die öffentliche Hand, Infrastrukturbetreiber und Naturschutzorganisationen haben im bisherigen Dialog bereits ein besseres Verständnis füreinander entwickelt und gegenseitigen Respekt aufgebaut. Diese Vertrauensbasis ist entscheidend, damit aus dem gemeinsamen Zielbild realisierte Vorhaben werden und Silbern den Sprung von einem unterschätzten Arbeitsgebiet zu einem zukunftsorientierten Wirtschafts- und Lebensraum schafft.

  • Group of 15: Gemeinsames Plädoyer für eine geeinte Immobilienwirtschaft

    Group of 15: Gemeinsames Plädoyer für eine geeinte Immobilienwirtschaft

    Die Schweizer Immobilienbranche wird mancherorts mit Argusaugen betrachtet – vor allem bei der Frage, wie es um den Wohnungsmarkt bestellt ist. Gibt es genügend Wohnraum an den zentralen Standorten? Warum steigen die Mietzinse in den Metropolregionen stark und ständig? Welchen Einfluss haben Gemeinden, Kantone und Bundesbern auf die Aktivitäten der institutionellen Immobilienwirtschaft? Und mit welcher Stimme spricht überhaupt die Branche im ganzen Land?

    Die professionelle, institutionelle wie kommerzielle Immobilienwirtschaft steht zweifelsohne unter Beobachtung. Sie befindet sich unbestritten in einem grossen Spannungsfeld: zwischen wachsender Regulierung, gesellschaftlichem Wandel zugleich und vielerorts dem Ruf nach Innovation, Erneuerung und Gerechtigkeit. Die Köpfe und Planer des 25. Symposiums der 2001 gegründeten Group of 15, der Denkfabrik der Schweizer Immobilienwirtschaft, stellten im Vorfeld des Anlasses die zu beantwortenden Fragen: Was bedeutet Zukunftsfähigkeit in einem Markt, der zunehmend kontrovers diskutiert wird? Wie lassen sich wirtschaftliche Anreize mit sozialer Verantwortung und nachhaltiger Stadtentwicklung vereinen? Und: Wie viel staatlicher Eingriff ist nötig – oder zu viel?

    «Verordnungswahn eindämmen»
    Für den in Basel geborenen Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger ist klar: der staatliche Einfluss auf die Bau- und Immobilienbranche ist riesengross – und gehört eingedämmt. Der Professor für politische Ökonomie sowie Direktor und Gründer des Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik (IWP) an der Universität Luzern und ehemaliges Geschäftsleitungsmitglied von economiesuisse kritisierte Bern und seine Behörden. Dort grassiere Subventionitis und Klientelpolitik in Reinform. «Der Bund ist doppelt so gross wie die Staatsquote impliziert», sagte er vor den rund 300 Gästen des Symposiums im Zürcher Kunsthaus.

    Der Schweizer Staat wachse mehr als doppelt so schnell wie die Produktivität der Wirtschaft und häufe mittlerweile «implizite Schulden von über 300 Prozent der Wirtschaftsleistung» auf, so Schaltegger weiter. Seine Forderung: der «Sturzenegger-Ansatz», eine Grundreinigung der Staatsfinanzen à la Argentinien. Zugleich plädierte er dafür, die Regulierungstätigkeit des Bundes stark zurückzuschrauben. Er verwies dabei auf seit den 1970er Jahren stark zugenommene Zahl an Verordnungen und Dekrete. Von diesen Bundesentscheidungen beträfen viele natürlich auch auch den hiesigen Bau- und Immobiliensektor.

    Heilmittel Künstliche Intelligenz?
    Prof. Dr. Christian Kraft, Leiter des Kompetenzzentrums Immobilien an der Hochschule Luzern, widmete sich danach dem Thema der baulichen (Un-)Ordnung und zugleich der Frage, ob eventuell Künstliche Intelligenz die Investitions­sicherheit im „Chaos der Deutschschweizer Baugesetze“ fördern könne. Seine Antwort: ein klares Jein. Die aktuelle, teils standortgebundene Unsicherheit habe vor allem auch mit längeren Bewilligungsdauern für Immobilienprojekte auf Stufe BZO zu tun. So habe sich zwischen 2011 und 2024 etwa die mittlere Bewilligungsdauer von einst unter 100 Tagen auf nun fast 200 Tage im Mittel erhöht. Hinzu komme, dass in letzter Zeit (seit 2020) ein starker Anstieg von 20 bis 30 Prozent bei den Planungs- und Baukosten von Mehrfamilienhäusern festzustellen sei, so Kraft.

    Gelungener Quartiersmix und fatale Einsprachen
    Im Anschluss zeigte Dr. Sibylle Wälty, Dozentin an der ETH Zürich und Gründerin von Resilientsy, auf, welche Mehrwerte das Konzept der „10-Minuten-Nachbarschaften“ in der Nutzungsplanung schaffen können. Ihr Forschungs- und Beratungsfokus richtet sich dabei auf einen austarierten Mix aus Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie weitere wichtige Faktoren für lebenswerte Stadtquartiere. Danach beleuchtete Dr. Wolfgang Müller, Partner & Head Real Estate bei der Firma MLL Legal Ltd., den „Raum für Widerspruch“. Er erläuterte, wo die aktuelle Rechtsprechung Einsprechenden und „Projektverhinderen“ Hand bietet und welche Schlüsse daraus Politik wie auch die Immobilienbranche ziehen könnten und sollten.

    Anstand und Rücksicht im Wohnungsbau
    Nach der Kaffeepause ging der Symposiumsvortrag von Paolo Di Stefano mit dem Titel „Mehr Freiheit und Selbstverantwortung“ nach- wie eindrücklich darauf ein, wie Immobilieninvestoren „vom Problem zur Perspektive“ kommen und Wohnimmobilien „zukunftsfähig“ machen können. Der erfahrene Leiter Immobilien Schweiz bei Swiss Life Asset Managers (mit rund 37’000 Wohneinheiten schweizweit im Bestand) zeigte dabei u.a. ein gelungenes Beispiel für Bestandssanierung ohne Leerkündigungen an der Schmiede in Zürich-Wiedikon. Zudem präsentierte er mit dem Au-Park in Wädenswil ein fast fertiges grosses Neubauprojekt, in dem neben rund 200 Mietwohnungen auch viele Einheiten im Stockwerkeigentum von Swiss Life Asset Managers realisiert werden.

    Er plädierte und appellierte zugleich eindringlich an die Vertreterinnen und Vertreter der Immobilienwirtschaft am Symposium mit einer Stimme mit der Politik wie mit der Bevölkerung zu sprechen. Dabei wies er auch durchaus selbstkritisch darauf hin, dass beispielsweise die gegenwärtige Vertretung des Bauernstandes im Schweizer Nationalrat und Ständerat weitaus gewichtiger und einflussreicher sei als die der Bau- und Immobilienbranche. Di Stefano warnte davor, dass im „politischen Powerplay“ spekulative Gebäudeinvestoren und langfristig orientierte institutionelle Investoren zuweilen in einen Topf geworfen würden. Dem gelte es gemeinsam argumentativ entgegenzuwirken und aufzuzeigen, dass „anständiges Bauen auch Rücksichtnahme“ bedeute.

    «Einfach gute und überzeugende Projekte machen»
    Den Abschluss des Group-of-15-Grossanlasses im Zürcher Kunsthaus bildete ein leicht gepfefferter Zukunftstalk von Tagungsmoderator Rainer Maria Salzgeber mit Nationalrat Beat Walti (FDP) und der grünliberalen Regierungsrätin Esther Keller (Kanton Basel-Stadt). Sie stimmten überein, dass Regulierungen im Bausektor nicht weiter wild wachsen dürften und man vor allem Ermessensspielräume bei Immobilienprojekten möglich machen müsse. Beide warnten vor einer „unheiligen politischen Allianz zwischen Links und Rechts“, welche durchaus kontraproduktive Folgen auf die Immobilienwirtschaft haben könne.

    Beat Walti, der seit 2023 Präsident des VIS Verband Immobilien Schweiz ist, welcher die Interessen von institutionellen Investoren wie Pensionskassen, Versicherern sowie privaten Immobilienunternehmen in Bundesbern vertritt, forderte von der Immobilienbranche, der er eingangs warnend eine „gelbe Karte“ vorhielt: „Zeigen Sie, was Sie bauen und machen, um damit auch Vertrauen zu schaffen – bei der Politik und bei der breiten Bevölkerung“. Esther Keller, Vorsteherin im städtischen Basler Bau- und Verkehrsdepartement, stimmte dem zu und fasste in ihrem Schluss-Statement kurz und knapp ihre Forderung zusammen: „Machen Sie einfach gute und überzeugende Projekte“.

  • Luzern investiert 300 Millionen in seinen Standort

    Luzern investiert 300 Millionen in seinen Standort

    Ausgangspunkt der Vorlage ist die Sorge, dass der bisherige Standortvorteil der tiefen Unternehmensgewinnsteuern durch die OECD-Mindestbesteuerung wegfällt. Internationale Konzerne müssen künftig mehr Steuern bezahlen, womit die Gefahr besteht, dass Top-Steuerzahler und Arbeitsplätze abwandern. Das beschlossene Paket soll diese Effekte abfedern und den Standort Luzern über andere Hebel attraktiv halten.

    Der Kantonsrat hat dazu das Gesetz über die Wirtschaftsförderung und Regionalpolitik angepasst. Neu verankert ist ein jährliches Massnahmenvolumen von rund 300 Millionen Franken zugunsten der Standortförderung. Damit schafft der Kanton einen planbaren Rahmen, um strategische Projekte und strukturelle Verbesserungen gezielt zu finanzieren.

    Innovation, Steuern, Flächen, Verwaltung
    Die Massnahmen zugunsten der Wirtschaft konzentrieren sich auf mehrere Achsen. Im Zentrum steht die Innovationsförderung. Also die Unterstützung von Unternehmen, Projekten und Strukturen, die Wertschöpfung und Zukunftsfähigkeit erhöhen. Ergänzt wird dies durch eine Verbesserung der Steuerbelastung in anderen Bereichen, um den Verlust des Gewinnsteuer-Vorteils teilweise zu kompensieren.

    Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Erschliessung und Verfügbarkeit von Wirtschafts- und Wohnflächen. Luzern will sicherstellen, dass genügend geeignete Flächen für Unternehmen, Dienstleistungen und Wohnraum bereitstehen. Ebenso wichtig ist eine «kundenorientierte» Verwaltung. Prozesse sollen schneller, transparenter und wirtschaftsnaher werden, damit Investitionen nicht an bürokratischen Hürden scheitern. Für die Bevölkerung zielen zusätzliche Massnahmen auf Entlastungen bei der Steuerbelastung, bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie auf Kultur und Digitalisierung.

    Neue Regeln für Kleinstläden und Lade-Shops
    Teil der Vorlage sind auch Anpassungen im Detailhandel. Selbstbedienungsläden ohne Verkaufspersonal mit einer Fläche von maximal 30 Quadratmetern dürfen künftig täglich von 5 bis 22 Uhr öffnen. Eine Einschränkung auf Hofläden wurde knapp verworfen. Die Regelung gilt damit breiter und erleichtert neue, automatisierte Shop-Konzepte.

    Zudem werden Shops bei Schnellladestationen teilweise Tankstellenshops gleichgestellt. Wer mindestens vier Ladestationen mit je 150 Kilowatt und einer gleichzeitigen Gesamtladeleistung von mindestens 300 Kilowatt betreibt, kann von erweiterten Öffnungszeiten profitieren. Damit unterstützt der Kanton den Ausbau der E-Mobilität und verknüpft Ladeinfrastruktur mit Serviceangeboten vor Ort.

    Politische Auseinandersetzung ist programmiert
    Die Vorlage ist politisch umstritten. SVP und SP haben das Referendum angekündigt. Sowohl wegen der grundsätzlichen Ausrichtung des Pakets als auch wegen der erweiterten Ladenöffnungszeiten und der Standortpolitik zugunsten grosser Unternehmen. Damit dürfte die Stossrichtung der Luzerner Standortstrategie in eine öffentliche Debatte getragen werden.

    Für die Praxis heisst das, Unternehmen, Investoren und Gemeinden erhalten ein klares Signal, dass der Kanton bereit ist, substanzielle Mittel in die Standortentwicklung zu investieren. Ob und in welcher Form das Massnahmenpaket definitiv in Kraft tritt, wird jedoch auch von der politischen Auseinandersetzung und einem möglichen Urnengang abhängen.

  • Politischer Entscheid stärkt internationale Standortvermarktung

    Politischer Entscheid stärkt internationale Standortvermarktung

    Der Kanton Aargau wird auf den 1. Januar 2027 wieder der Greater Zurich Area (GZA) beitreten. Das hat der Grosse Rat an seiner Sitzung vom 13. Januar beschlossen. Er stellt für die Mitgliedschaft beim Standortvermarkter für die ersten vier Jahre 5,5 Millionen Franken zur Verfügung. Der Regierungsrat hatte in seiner Vorlage 8,5 Millionen Franken für sechs Jahre beantragt.

    Die vorberatende Kommission hatte in ihrer Beratung im November darauf hingewiesen, dass im Schweizer Vergleich die Bevölkerung des Kantons zwar überdurchschnittlich, die Wirtschaft dagegen unterdurchschnittlich wächst. Der Beitritt zum Standortvermarkter sei eine „klare Chance, neue wertschöpfungsintensive Arbeitsplätze im Kanton anzusiedeln“, hatte sie damals in einer Mitteilung geschrieben. Die von ihr beantragte Kürzung von sechs auf vier Jahre für die erste Periode begründete sie mit Bedenken der Konkurrenz unter den Mitgliedschaftskantonen. Die kürzere Periode erlaube die sorgfältige Prüfung der Wirksamkeit einer Mitgliedschaft.

    Der Greater Zurich Area gehören die Kantone Glarus, Graubünden, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, Tessin, Uri, Zug und Zürich an. Sie wirbt namentlich in den USA und China um Ansiedlungen wertschöpfungsintensiver Unternehmen im Wirtschaftsraum Zürich. Der Aargau hatte der GZA zwischen 2007 und 2010 angehört.

    Der Grosse Rat stimmte am 13. Januar auch der Wirtschaftsförderung in Potenzialräumen zu. Dabei können sich Gruppen von Gemeinden mit wirtschaftlichem Potenzial zusammenschliessen, um Standortförderung professionell zu betreiben. Dabei soll es um Unternehmenskontakte und die Vermittlung von Arealen und Flächen gehen. Der Kanton übernimmt dabei 50 Prozent der Kosten. Der Grosse Rat hat dafür nun 4,5 Millionen Franken gesprochen.

  • Luzerner Wirtschaftsförderung Wermelinger übernimmt

    Luzerner Wirtschaftsförderung Wermelinger übernimmt

    Der Stiftungsrat der Wirtschaftsförderung Luzern hat den 54-jährigen Luzerner Patrik Wermelinger zum neuen Direktor gewählt. Er stammt aus dem Kanton Luzern, lebt mit seiner Frau in Meierskappel und kennt die regionale Wirtschaft seit vielen Jahren aus nächster Nähe. Fachlich bringt er ein betriebswirtschaftliches Studium sowie einen Executive MBA in General Management mit, den er an der Hochschule Luzern abgeschlossen hat.

    Aktuell wirkt Wermelinger als Chief Investment Promotion Officer und Mitglied der Geschäftsleitung bei Switzerland Global Enterprise. In dieser Funktion begleitet er internationale Unternehmen bei der Ansiedlung in der Schweiz und bewegt sich an der Schnittstelle von Standortmarketing, Investitionsentscheidungen und globaler Konkurrenz um Projekte. Dieses Profil prädestiniert ihn dafür, Luzern im Wettbewerb der Wirtschaftsstandorte sichtbar zu positionieren. Mit einem klaren Verständnis für die Anforderungen internationaler Investoren.

    Vertrauter Kopf mit Rückkehrerbonus
    Für Luzern ist Patrik Wermelinger kein Unbekannter. Bereits von 2006 bis 2016 leitete er bei der Wirtschaftsförderung Luzern die Bereiche Standortpromotion und Marketing. In dieser Zeit knüpfte er ein breites Netzwerk zu Unternehmen, Gemeinden, Institutionen und Partnern im In- und Ausland. Er kennt die Stärken, aber auch die Herausforderungen des Wirtschaftsraums aus der Praxis. Von der Industrie über den Tourismus bis zu wissensintensiven Dienstleistungen.

    Diese Rückkehr mit zusätzlicher internationaler Erfahrung ist für die Organisation ein strategischer Vorteil. Wermelinger bringt vertiefte Ansiedlungs- und Promotionserfahrung aus der Schweiz als Ganzes mit, kombiniert mit einem klaren Blick auf Luzern als eigenständige Marke im Standortwettbewerb. Das schafft gute Voraussetzungen, um bestehende Beziehungen zu pflegen und neue Unternehmen anzuziehen. Gerade in einem Umfeld, in dem Standortentscheide stärker umkämpft sind.

    Geordneter Übergang an der Spitze
    Patrik Wermelinger übernimmt die Direktion per 1. Juni 2026. Bis Ende Februar 2026 bleibt der bisherige Direktor, Ivan Buck, in der operativen Verantwortung. Er wird sich anschliessend mit einer eigenen Firma im Bereich Relationship Management selbständig machen. Für die Übergangsphase zwischen März und Ende Mai 2026 übernimmt der stellvertretende Direktor Andreas Zettel ad interim die Führung und stellt einen reibungslosen Übergang sicher.

    Damit setzt die Wirtschaftsförderung Luzern auf Kontinuität im laufenden Betrieb und eine klare Staffelübergabe. Die Kombination aus zeitlicher Überlappung, interner Interimslösung und früh kommunizierter Nachfolge stärkt die Planungssicherheit für Partner, Gemeinden und Unternehmen, die mit der Organisation zusammenarbeiten.

    Vertrauen in Kompetenz und Persönlichkeit
    Der Stiftungsrat zeigt sich überzeugt, mit Patrik Wermelinger die richtige Wahl getroffen zu haben. Präsident Erwin Steiger betont sowohl die hohe Fachkompetenz wie auch die internationale Erfahrung des designierten Direktors. Gleichzeitig hebt er dessen vertrauenswürdige und gewinnende Art hervor. Eine Kombination, die für die Arbeit an der Schnittstelle von Politik, Verwaltung und Wirtschaft zentral ist.

    Mit dieser Personalentscheidung positioniert sich die Wirtschaftsförderung Luzern für die kommenden Jahre regional verankert, international vernetzt und mit einem Direktor an der Spitze, der den Standort Luzern bereits kennt.

  • Kartellrecht mit Spielraum für Kooperationen

    Kartellrecht mit Spielraum für Kooperationen

    Die Schweizer Wirtschaft steht hinter einem starken Kartellrecht. Wettbewerbsbeschränkungen sollen verhindert, fairer Wettbewerb gesichert werden. In der Praxis hatten sich die Wettbewerbsbehörden jedoch zunehmend von diesem Wirkungsprinzip entfernt. Statt die tatsächlichen Effekte auf den Markt zu prüfen, wurde primär die Form einer Vereinbarung beurteilt. Bestimmte Abreden galten damit automatisch als unzulässig, selbst wenn sie nachweislich keine schädlichen Auswirkungen hatten.

    Gerade für KMU, Planungsbüros und Unternehmen in der Bauwirtschaft führte dies zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Einkaufsgemeinschaften, gemeinsame Forschungsprojekte oder Versicherungspools gerieten ins Fadenkreuz, obwohl sie häufig Effizienzgewinne und bessere Marktleistungen ermöglichten. Mit der nun verabschiedeten Revision reagiert das Parlament auf diesen Missstand und fordert eine Rückkehr zum ursprünglichen Willen des Gesetzgebers.

    Neue Prüflogik in Art. 5 Kartellgesetz
    Kernstück der Revision ist die Präzisierung in Art. 5 Abs. 1 bis Kartellgesetz. Künftig genügt die blosse Einordnung einer Vereinbarung als «harte Abrede» nicht mehr. Es braucht immer eine Gesamtbeurteilung der Erheblichkeit, die qualitative und quantitative Elemente einbezieht . Wie Marktstruktur, Marktanteile und konkrete Rahmenbedingungen im Einzelfall.

    Die Art der Abrede bleibt wichtig, weil sie Hinweise auf ein typisches Schädlichkeitspotenzial gibt. Neu ist aber klar festgehalten, es muss geprüft werden, ob dieses Potenzial im realen Marktumfeld tatsächlich zum Tragen kommt. Für die Praxis bedeutet das, Wettbewerbsbehörden können Kooperationen nicht mehr allein aufgrund ihrer Form sanktionieren, sondern müssen begründen, warum und wo sie den Wettbewerb tatsächlich beeinträchtigen. Das Inkrafttreten der materiellen Anpassungen wird per 1. Januar 2027 erwartet.

    Mehr Spielraum für Kooperationen
    Mit der Revision gelingt eine heikle Balance. Kooperationen, die wettbewerblich unbedenklich oder gar förderlich sind, werden aus der Schusslinie genommen, ohne die Durchsetzungskraft der WEKO zu schwächen. Für Planungsbüros, Ingenieurunternehmen und weitere Akteure der Bauwirtschaft ergibt  dies mehr Klarheit. Insbesondere dort wo die Zusammenarbeit zulässig ist, bei gemeinsamen Beschaffungen, Standardisierungsprojekten oder geteilten Ressourcen.

    Gleichzeitig bleibt der Grundauftrag des Kartellrechts unangetastet. Hardcore-Kartelle, Preisabsprachen oder Auftragsabsprachen werden weiterhin streng verfolgt. Die Revision verschiebt den Fokus nicht weg vom Schutz des Wettbewerbs, sondern zurück auf dessen Kern.  Wirkung statt Form, missbräuchliches Verhalten statt pauschaler Verdacht.

    Institutionelle Reform der Wettbewerbsbehörden
    Mit der materiellen Revision ist der Prozess nicht abgeschlossen. 2026 und 2027 rückt die institutionelle Reform in den Vordergrund. Hier geht es um die Frage, wie Kartellverfahren geführt werden und wie rechtsstaatlich sie ausgestaltet sind.

    Mehrere Elemente stehen dabei im Zentrum. Erstens soll die institutionelle Trennung zwischen Untersuchung und Entscheid geschärft werden. Die Wettbewerbskommission wird zu einer stärker gerichtsähnlichen Instanz mit eigenen Fachressourcen ausgebaut, während das Sekretariat als eigenständige Anklagebehörde agiert.

    Zweitens ist eine spezialisierte Rechtsmittelinstanz vorgesehen, welche Kartellfälle bündelt, Expertise sichert und die Verfahren beschleunigt. Drittens soll ein unabhängiger Anhörungsbeauftragter («Hearing Officer») eingesetzt werden, der die Einhaltung der Verfahrensrechte überwacht und den Parteien als neutrale Anlaufstelle dient, ohne selbst in die materiellen Entscheide einzugreifen.

    Viertens soll mehr Transparenz geschaffen werden, indem Sondervoten veröffentlicht werden und abweichende Meinungen sichtbar werden, was die Rechtsentwicklung nachvollziehbarer macht. Kartellverfahren gelten nach EMRK als Strafverfahren, greifen tief in die Rechte der betroffenen Unternehmen ein und unterliegen daher hohen rechtsstaatlichen Anforderungen. Genau in diesem Spannungsfeld sieht Bauenschweiz weiterhin erheblichen Reformbedarf.

    Bauenschweiz drängt auf mehr Rechtsstaatlichkeit
    Bauenschweiz begrüsst, dass der Bundesrat den Reformbedarf im Vollzug anerkennt, lehnt die aktuelle Vorlage zur institutionellen Reform aber ab. Aus Sicht des Dachverbands behebt sie die zentralen Defizite nicht ausreichend. Insbesondere die Unabhängigkeit der Entscheidungsinstanz, die klare Trennung von Untersuchung und Urteil sowie der Schutz verfahrensrechtlicher Garantien seien noch nicht genügend sichergestellt.

    Ein kartellrechtlicher Rahmen, der tief in unternehmerische Freiheiten eingreift, braucht robuste Institutionen, nachvollziehbare Verfahren und Vertrauen in die Fairness. Nur so lassen sich Wettbewerbsverstösse konsequent sanktionieren, ohne Investitionsbereitschaft und sinnvolle Kooperationen unnötig zu bremsen.

    Die Botschaft des Bundesrates zur institutionellen Reform wird im Sommer 2026 erwartet, die parlamentarische Beratung dürfte im dritten oder vierten Quartal starten. Bauenschweiz will sich gemeinsam mit einer Wirtschaftsallianz erneut einbringen. Mit dem Ziel, ein Kartellrecht zu verankern, das Wettbewerb schützt, Kooperationen differenziert beurteilt und rechtsstaatlichen Ansprüchen konsequent genügt.

  • Zürcher Gemeinderatswahlen 2026

    Zürcher Gemeinderatswahlen 2026

    Mit dem Game «Built&Rent» des SVIT Zürich Politik spielerisch erleben!
    In der Stadt Zürich findet der erste Wahlgang am 8. März 2026 statt. Hinsichtlich dieser wichtigen Wahl in der grössten Gemeinde unseres Kantons (mit Wirkung über die Kantonsgrenzen hinweg) empfiehlt der SVIT Zürich sieben Kandidaten zur Wahl. Sie sind Mitglieder der relevanten Sachkommissionen HBD/SE (Hochbaudepartement, Stadtentwicklung) und FD (Finanzdepartement) oder haben in ihren Parteien wichtige Posten inne. Berücksichtigt werden auch Newcomer, die derzeit noch nicht im Gemeinderat sitzen.

    Alle sieben Kandidaten teilen jedoch ein gemeinsames Interesse: Eine liberale Wohn- und Immobilienpolitik für Zürich voranzutreiben, die sich den aktuellen Herausforderungen auf dem Wohnmarkt schnell und wirkungsvoll stellt.

    Mit dem Game «Built&Rent» wird erlebbar, unter welchem Druck Immobilienprofis stehen – und wie politische Entscheide die Branche prägen. Dabei können tolle Lern- und Sachpreise gewonnen werden. Von zahlreichen Apple-Gutscheinen bis zu Gratisteilnahme von Lehrgängen und Kursen des SVIT Zürich. Die Teilnahme ist für alle kostenlos. Eine SVIT-Mitgliedschaft ist nicht erforderlich. So wird politische Bildung zum interaktiven Erlebnis! Es wird wie «Tetris» gespielt.
    (Spielzeit 28. Januar bis 15. Februar 2026)

    Wettbewerbslink: https://www.svit.ch/de/svit-zuerich/politik

  • Hochschulausbildung reagiert auf neue Anforderungen im Bau

    Hochschulausbildung reagiert auf neue Anforderungen im Bau

    Die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) wird an ihrem Departement Architektur, Gestaltung und Bauingenieurwesen in Winterthur einen neuen Master-Studiengang einrichten. Wie es in einer Mitteilung heisst, soll der MSc Integrierte Bau- und Energiesysteme (IBE) künftige Bauingenieure befähigen, nachhaltige und klimaverträgliche Bauprojekte in die Praxis umzusetzen.

    Der Studiengang umfasst fünf Semester und vermittelt Kernkompetenzen in Gebäudetechnik, Energie- und Nachhaltigkeitsexpertise sowie Schnittstellenkompetenzen in Architektur und Bauingenieurwesen. Das Studium bereitet die Absolvierenden auf Tätigkeiten in der Planung, Beratung und Umsetzung nachhaltiger Bauprojekte in Architekturbüros, Ingenieurunternehmen, Beratungsfirmen oder öffentlichen Institutionen vor.

    „Die Anforderungen an Planung und Umsetzung haben sich massiv erweitert“, wird Beat Waeber, Architekt und Leiter Abteilung Lehre am Departement Architektur, Gestaltung und Bauingenieurwesen der ZHAW, in der Mitteilung zitiert. „Es braucht Fachpersonen, die disziplinübergreifend denken, Zusammenarbeit strukturieren und Verantwortung an den Schnittstellen übernehmen können. Diese Qualifikation verankern wir mit dem MSc IBE gezielt im Ausbildungsportfolio des Departements.“

  • Forschung und Praxis rücken im Immobilienmarkt näher zusammen

    Forschung und Praxis rücken im Immobilienmarkt näher zusammen

    Die ERNE Gruppe aus Laufenburg und SwissREI verleihen gemeinsam die Auszeichnung „ERNE Swiss Master – Beste wissenschaftliche Arbeit im Immobilienbereich 2026“. Die nominierten Forschungsteams aus neun Schweizer Hochschulen präsentieren ihre Arbeiten am 5. November 2026 beim Best of Research Kongress an der Hochschule für Wirtschaft Zürich (HWZ).

    Ausgezeichnet wird der Beitrag, der wissenschaftliche Fundierung mit hoher Praxisrelevanz verbindet und konkrete Impulse für die Weiterentwicklung der Immobilienbranche liefert. In einem transparenten Verfahren bestimmt das Fachpublikum aus der Immobilienpraxis den Gewinner, heisst es in einer Mitteilung.

    „Mit unserem Engagement fördern wir praxisnahe Forschung, stärken den Austausch zwischen Wissenschaft und angewandter Immobilienpraxis und leisten einen Beitrag zur nachhaltigen Weiterentwicklung unserer Branche“, wird Giuseppe Santagada, Group CEO der ERNE Gruppe, zitiert.

    Der Best of Research Kongress gilt als einer der führenden Anlässe für angewandte Immobilienforschung in der Schweiz und wird vom Swiss Real Estate Institute, einer Stiftung der HWZ, und dem Schweizerischen Verband der Immobilienwirtschaft (SVIT) durchgeführt. Die ERNE Gruppe ist ein Bau- und Immobiliendienstleister mit Aktivitäten in der Schweiz, Deutschland und Luxemburg. Das Unternehmen setzt auf einen hohen Eigenfertigungsgrad entlang der gesamten Bauwertschöpfungskette und engagiert sich stark für Kreislaufwirtschaft.

  • Gemeinsame Entwicklung für das Arbeitsgebiet Silbern

    Gemeinsame Entwicklung für das Arbeitsgebiet Silbern

    Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Regiowerk und Naturschutz haben laut einer Mitteilung am 14. Januar 2026 die Allianz Zukunft Silbern lanciert. Gemeinsam will die Allianz das Arbeitsgebiet Silbern zu einem zukunftsfähigen, gut erreichbaren und ökologisch verantwortungsvollen Wirtschaftsstandort entwickeln.

    Die konzeptionelle Grundlage für diese neuartige Kooperation wurde über zwei Jahre von den Interessensgruppen Regiowerk fürs Limmattal (Limeco), Natur- und Vogelschutzverein Dietikon, IG Silbern, Stadt Dietikon und Kanton Zürich in einem von Privatdozent Dr. Joris Van Wezemael geleiteten Vermittlungsprozess erarbeitet. Er ist Architektursoziologe und lehrt am Institut für Raum- und Landschaftsentwicklung der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich. Mit seinen wissenschaftlichen Beiträgen hat er zu neueren Konzeptionen kollektiver Entscheidungsfindung in Raumplanung und Städtebau beigetragen.

    Die verschiedenen Interessensvertretungen waren sich vor Gründung der Allianz in ihrer Analyse einig: Das Gebiet Silbern ist zwar ein bedeutender Standort für Produktion, Handel und Einkauf. Doch hat es sich städtebaulich und stadträumlich seit vielen Jahren kaum weiterentwickelt und blieb hinter seinem Potenzial zurück. Nun will die Allianz das Gebiet so weiterentwickeln, dass Unternehmen attraktive Rahmenbedingungen vorfinden, die Erreichbarkeit verbessert wird und gleichzeitig Natur- und Lebensräume gestärkt werden.

    Auf dem Weg bis zur Gründung der Allianz Zukunft Silbern haben die Partner den Angaben zufolge ein besseres Verständnis füreinander entwickelt und gegenseitigen Respekt aufgebaut. „Damit“, so heisst es in der Mitteilung, „ist eine wichtige Grundlage geschaffen, um Projekte erfolgreich zu realisieren und Silbern als Ganzes voranzubringen“.

  • Nidwalden bündelt seine Blaulichtkräfte

    Nidwalden bündelt seine Blaulichtkräfte

    Das 33’000 Quadratmeter grosse Areal an der Kreuzstrasse ist heute vollständig überbaut. Viele Gebäude weisen erheblichen Erneuerungsbedarf auf, darunter die Bauten der Kantonspolizei und des Gefängnisses. Hinzu kommen betriebliche Mängel wie fehlende Fluchtwege oder ungenügende Trennungen zwischen öffentlichen Zugängen und Personaleingängen.

    Auf Basis einer breit abgestützten Untersuchung hat der Regierungsrat entschieden, das Areal vollständig neu zu organisieren und mit Ersatzneubauten zu überbauen. Ziel ist ein modernes Sicherheitskompetenzzentrum, das funktionale Abläufe verbessert, die Sicherheit erhöht und langfristig wirtschaftlicher ist als punktuelle Sanierungen.

    Gebündelte Blaulichtorganisationen
    Heute sind auf dem Areal Polizei, Gefängnis, Verkehrssicherheitszentrum, Strasseninspektorat, Amt für Justiz und Staatsanwaltschaft angesiedelt. Aufgrund der zentralen Lage wird geprüft, ob zusätzliche Blaulichtorganisationen, insbesondere Stützpunktfeuerwehr und Rettungsdienst, an die Kreuzstrasse verlegt werden. So soll ein Standort mit kurzen Wegen, abgestimmten Prozessen und klaren Zuständigkeiten entstehen.

    Eine durchgeführte Testplanung hat gezeigt, dass diese Bündelung auf dem bestehenden Areal realistisch ist. Sie bestätigt, dass sich die räumlichen Anforderungen der heutigen Nutzungen und zusätzlicher Organisationen auf der Fläche umsetzen lassen, ohne die Entwicklungsmöglichkeiten des Standorts zu verbauen.

    Gefängnis mit Blick auf künftige Bedürfnisse
    Im Rahmen der Testplanung wurde auch die künftige Ausrichtung des kantonalen Gefängnisses vertieft analysiert. Die Nachfrage nach Haftplätzen in der Schweiz ist hoch, insbesondere für pflegebedürftige Insassen im Straf- und Massnahmenvollzug. Vor diesem Hintergrund prüft Nidwalden, wie das neue Gefängnisangebot dimensioniert und funktional ausgerichtet werden soll, um längerfristig bedarfsgerecht zu sein.

    Gestaltungsplan und Richtprojekt
    Der Landrat hat einen Planungskredit von 1,63 Millionen Franken für Gestaltungsplan und Richtprojekt bewilligt. Die Planung wird mit einem klar definierten Nutzerkreis weitergeführt das sind Kantonspolizei, Rettungsdienst, Stützpunktfeuerwehr, Amt für Justiz, Staatsanwaltschaft, Gefängnis, Strasseninspektorat, Verkehrssicherheitszentrum und ausgewählte Verwaltungseinheiten.

    Der Gestaltungsplan soll den rechtlich verbindlichen Rahmen für die nächsten Planungsschritte schaffen. Er legt fest, welche Nutzungen wo zulässig sind, wie Erschliessung, Freiräume und städtebauliche Einordnung zu gestalten sind und welche Etappierungen möglich sind.

    Anpassungen im Verfahren und offene Teilprojekte
    Im Studienauftrag für Gestaltungsplan und Richtprojekt waren zunächst mehrere Planerteams beteiligt. Im Verlauf des Jahres 2025 zeigte sich jedoch, dass die Erschliessung mit einem moderaten Ausbau des bestehenden Kreisels angesichts neuer Verkehrsprognosen nicht ausreichen wird. Gleichzeitig kam eine neue Option für das Verkehrssicherheitszentrum ins Spiel. Obwalden plant einen Neubau in Sarnen und es werden Synergien eines gemeinsam genutzten Standorts mit Prüfhallen und Teststrecken geprüft.

    Um flexibler auf diese Veränderungen reagieren zu können, wurde entschieden, den Studienauftrag in der bisherigen Form zu beenden und das Richtprojekt nur noch mit einem Planungsteam weiterzubearbeiten. Der Landrat verlangte im Oktober 2025 zudem mehr Planungssicherheit, insbesondere für die beiden Teilprojekte «Verkehrssicherheitszentrum» und «Gefängnis», bevor Gestaltungsplan und Richtprojekt definitiv abgeschlossen werden.

    Nächste Schritte und Zeitplan
    Der Gestaltungsplan wird sich über die drei Standortgemeinden Stans, Buochs und Oberdorf erstrecken. Die entsprechenden Gemeindeversammlungen oder Urnengänge zur Beschlussfassung sind nach aktuellem Stand für das Jahr 2027 vorgesehen.

    Erste Kreditanträge für Architekturwettbewerbe einzelner Bauten des Sicherheitskompetenzzentrums werden frühestens ab 2028 erwartet. Bis dahin geht es darum, die offenen Fragen zu Erschliessung, Gefängnisausrichtung und Verkehrssicherheitszentrum zu klären.

  • Mobilfunknetze müssen Notstrom erhalten

    Mobilfunknetze müssen Notstrom erhalten

    Der Bundesrat verschärft die Anforderungen an die Ausfallsicherheit der Mobilfunknetze. Künftig müssen Betreiber an wichtigen Standorten und Antennen eine Notstromversorgung installieren, die den Betrieb bei Stromunterbrüchen während mindestens vier Stunden aufrechterhält.

    Im Fokus steht die Sicherheit der Bevölkerung. Notrufe, klassische Telefonie und Internetzugang sollen auch dann funktionieren, wenn das reguläre Stromnetz ausfällt. Dazu zählen ausdrücklich auch Radioprogramme, die über das Internet verbreitet werden, als Informationskanal in Krisensituationen.

    Staffelung bis 2034
    Die neuen Vorgaben gelten nicht für alle Dienste gleichermassen und nicht sofort. Ab 2031 müssen Notrufe während mindestens vier Stunden möglich sein. Andere Mobilfunkdienste, wie  allgemeiner Datenverkehr, müssen erst ab 2034 über diesen Zeitraum hinweg abgesichert werden.

    Um die Netze in einer Mangellage nicht zu überlasten, erhalten Betreiber zudem einen klaren Handlungsspielraum. Sie dürfen die Übertragung von Videos und TV-Programmen einschränken, um Kapazitäten für prioritäre Dienste wie Notrufe, Sprachverbindungen und zentrale Informationsangebote zu sichern.

    Kompromiss nach Kritik aus der Branche
    Ursprünglich plante der Bundesrat deutlich strengere Anforderungen. Die Mobilfunknetze hätten auch bei Stromausfällen von bis zu drei Tagen und wiederholten Abschaltungen stabil bleiben sollen. Telekomunternehmen und Wirtschaftsverbände kritisierten diese Vorgaben in der Vernehmlassung als kaum umsetzbar und zu aufwändig.

    In einem moderierten Dialog unter Leitung von Bundesrat Albert Rösti einigten sich Mobilfunkbetreiber und Verwaltung auf die jetzt beschlossene Lösung. Sie erhöht das Schutzniveau der Netze, ohne die Branche mit maximalen Szenarien zu überfordern, und liegt im Rahmen dessen, was auch andere europäische Länder verlangen.

    Prüfung weitergehender Härtung
    Mit der Teilrevision der Fernmeldedienstverordnung ist die Diskussion über Versorgungssicherheit noch nicht abgeschlossen. In einer zweiten Etappe prüft das zuständige Departement, in welchem Umfang eine weitergehende Härtung der Netze für Szenarien wie Strommangellagen oder mehrtägige Ausfälle realistisch umsetzbar ist.

    Dabei arbeiten mehrere Bundesdepartemente zusammen, unter anderem Wirtschaft, Bildung und Forschung sowie Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport. Bis spätestens Ende 2027 soll feststehen, ob und wie zusätzliche Massnahmen nötig sind, damit die Schweiz auch in ausserordentlichen Lagen möglichst verlässlich mit Mobilfunkdiensten versorgt bleibt.

  • Neues Zentrum für Gesellschaftswissenschaften

    Neues Zentrum für Gesellschaftswissenschaften

    Die Alte Gewerbeschule, einst im Stil der deutschen Neurenaissance erbaut, bleibt nach der umfassenden Erneuerung architektonisch und kulturell prägend. Der Kanton Basel-Stadt investiert rund 63 Millionen Franken in die Sanierung, die sich an strengen Denkmalschutzvorgaben und aktuellen Standards für Barrierefreiheit und Energieeffizienz orientiert. Fachstellen und Generalplaner arbeiten eng mit der kantonalen Denkmalpflege zusammen, um Fassade, Innenräume und historische Details zu bewahren.

    Mit der Sanierung werden acht universitäre Fachbereiche, das Dekanat und zentrale Dienste am Petersplatz konzentriert, was den wissenschaftlichen Dialog und die Nutzung gemeinsamer Ressourcen stärkt. Die UVB Gesellschaftswissenschaften erhält eine neue, moderne Bibliothek im Innenhof und attraktive Lern- sowie Arbeitsbereiche im Hochparterre. Damit entsteht ein universitäres Zentrum für Geistes- und Kulturwissenschaften mit hoher Aufenthaltsqualität und optimaler Infrastruktur.

    Sanierung unter dem Zeichen der Zukunftsfähigkeit
    Die Bauarbeiten begannen im November 2025 und dauern bis Sommer 2029. Das Gebäude wird dabei energetisch modernisiert, erdbebensicher gemacht, Altlasten werden. Die neue Raumgestaltung vereint Funktionalität und Denkmalschutz. Charakteristische Bauelemente werden restauriert, technische Infrastruktur und Nutzungsflexibilität auf das Niveau eines modernen Campus gebracht. Sie erfolgt unter Federführung der kantonalen Denkmalpflege und spezialisierter Architekten, begleitet durch eidgenössische Expertengremien, um einen maximalen Schutz der historischen Substanz sicherzustellen.

    Die Alte Gewerbeschule Basel wird zum innovativen Brückenschlag zwischen akademischer Exzellenz und historischer Identität. Ein starkes Signal für die Zukunft des urbanen Lernens.

  • Winterthur führt neue Vorgaben für nachhaltiges Beschaffungswesen ein

    Winterthur führt neue Vorgaben für nachhaltiges Beschaffungswesen ein

    In Winterthur gelten ab 1. Juli 2026 neue Richtlinien für Beschaffungen von Gütern und Dienstleistungen. Wie die Stadt in einer Mitteilung schreibt, werden bei künftigen Einkäufen ab 50’000 Franken in sämtlichen städtischen Departementen neben gesetzlichen Vorgaben sowie bereits geltenden sozialen und wirtschaftlichen Grundsätzen die ökologischen und sozialen Kriterien grosses Gewicht haben. Diese sollen anhand von 13 Kategorien „möglichst konkret und nachvollziehbar überprüft werden“.

    Konkret heisst das, dass Entscheidungen darüber, welche Beschaffungen den Zuschlag erhalten, gemäss den Auswirkungen auf Klima, Energieeffizienz, Ressourcenschonung, Schadstoffvermeidung und Kreislaufwirtschaft getroffen werden. Grund sei das Energie- und Klimakonzept der Legislatur 2022.

    Insbesondere die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen falle bezüglich der Klimabilanz stark ins Gewicht. So liessen sich in dem Sektor negative Auswirkungen auf Klima und Umwelt besonders stark reduzieren.

    Von den erwarteten positiven Auswirkungen auf den Klima- und Ressourcenschutz verspricht sich die Stadt langfristig auch eine Steigerung ihrer wirtschaftlichen Effizienz. Winterthur zähle mit einem Volumen von 400 Millionen Franken im Jahr 2024 für das Beschaffungswesen „zu den wichtigsten regionalen Auftraggeberinnen der Privatwirtschaft“.

    Die Verlagerung von Eignungs- und Zuschlagskriterien auf Lebenszykluskosten, Qualität und Langlebigkeit schaffe mehr Verbindlichkeit und Transparenz. „So leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele und fördern eine nachhaltige Wirtschaft“, wird Katrin Cometta, Stadträtin und Vorsteherin des Departements Sicherheit und Umwelt, zitiert.

  • Abschied eines Energiepreises mit Signalwirkung für die Zukunft

    Abschied eines Energiepreises mit Signalwirkung für die Zukunft

    Das Bundesamt für Energie verleiht zum 19. und letzten Mal den nicht dotierten Schweizer Energiepreis Watt d’Or. Ziel ist es, aussergewöhnliche Leistungen im Energiebereich sowie die Vorteile innovativer Energietechnologien bekannt zu machen. Im Rahmen der Preisverleihung werden Sieger in den Kategorien Energietechnologien, erneuerbare Energien, energieeffiziente Mobilität sowie Gebäude und Raum prämiert, wie aus einer Mitteilung hervorgeht.

    Der serienreife Elektrotraktor Rigitrac SKE 40 e-direct mit europäischer Typengenehmigung überzeugte in der Kategorie energieeffiziente Mobilität. Die Rigitrac Traktorenbau AG aus Küssnacht am Rigi SZ entwickelte das Gefährt insbesondere für Arbeiten, bei denen Abgase und Lärm unerwünscht sind, etwa für Unterhaltsarbeiten von Kommunalbetrieben oder auch in Gemüsetunnels oder bei Hallensportveranstaltungen.

    In der Kategorie Energietechnologien siegt das Innovation Lab von Gaznat aus Aigle VD, das zusammen mit Forschenden der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (EPFL) und Start-ups Technologien für die Sektorkopplung, Dekarbonisierung und saisonale Speicherung zur Marktreife bringt. Dem Projekt zugrunde liegt das Konzept GreenGas, das in Aigle Wärme-Kraft-Kopplung, Photovoltaik, Elektrolyse, Wasserstoffspeicher, CO2-Abscheidung, Methanisierung und das Gasnetz von Gaznat miteinander vereint.

    Eine alpine Fassadensolarstromanlage der endigo Holding AG aus Fiesch VS sicherte sich den Sieg bei den erneuerbaren Energien. Der leichte Holzbau mit Lamellenfassade, der in Fiesch installiert ist, steht stellvertretend für die Werte der endigo-Unternehmensgruppe: naturverbunden, zukunfts- und systemorientiert sowie technisch kompetent.

    In der Kategorie Gebäude und Raum kürte die Jury das Hobelwerk-Areal in Oberwinterthur, das von der Baugenossenschaft mehr als wohnen, der Lemon Consult AG und dem Low-Tech Lab, alle aus Zürich, entwickelt wurde. Die Partner schufen ein energieeffizientes, nachhaltiges und sozial durchdachtes Wohn- und Gewerbequartier, das künftig als Modell für den gemeinnützigen Wohnungsbau in der Schweiz dienen soll.

    Für den Watt d’Or wurden 55 Bewerbungen eingereicht, 17 Beiträge wurden für die Endrunde nominiert.

  • SVIT Zürich Polit-Talk «Zürcher Gemeinderatswahlen 2026»

    SVIT Zürich Polit-Talk «Zürcher Gemeinderatswahlen 2026»

    In der Stadt Zürich finden am 8. März 2026 die Gemeinderatswahlen statt. Hinsichtlich dieser wichtigen Wahl in der grössten Gemeinde unseres Kantons (mit Wirkung über die Kantonsgrenzen hinweg) empfiehlt der SVIT Zürich Kandidaten zur Wahl. Sie sind Mitglieder der relevanten Sachkommissionen HBD/SE (Hochbaudepartement, Stadtentwicklung) und FD (Finanzdepartement) oder haben in ihren Parteien wichtige Posten inne. Berücksichtigt werden auch Newcomer, die derzeit noch nicht im Gemeinderat sitzen. Alle sieben Kandidaten teilen jedoch ein gemeinsames Interesse: Eine liberale Wohn- und Immobilienpolitik für Zürich voranzutreiben, die sich den aktuellen Herausforderungen auf dem Wohnmarkt schnell und wirkungsvoll stellt.

    Im Polit-Talk erläutern die Kandidaten, wo sie sich für die Wohnpolitik und die Immobilienbranche stark machen und stehen den Teilnehmern während des Apéros auch für kritische Fragen, persönlich zur Verfügung. Am Schluss der Veranstaltung messen sich unsere Politgäste gegenseitig mit dem SVIT Zürich Politgame «Build & Rent». Wer gewinnt die Spielpartie? Wer gewinnt die Zürcher Gemeinderatswahlen 2026? Wir sind gespannt.

    Link zu den Kandidatenvideos

    Link zur Anmeldung zum Polit-Event

    Download:
    SVIT Zürich «Polit-Check” zu den Gemeinderatswahlen

  • Engineers’ Day 2026

    Engineers’ Day 2026

    Gerade vor dem Hintergrund von Klimawandel, Digitalisierung und nachhaltiger Mobilität rücken Ingenieurinnen und Ingenieure in eine Schlüsselrolle. Sie entwickeln Lösungen für erneuerbare Energiesysteme, resiliente Infrastrukturen, smarte Mobilitätskonzepte, digitale Technologien, datenbasierte Anwendungen und eine ressourcenschonende Produktion.

    Nachwuchs im Fokus
    Der Engineers’ Day möchte junge Menschen früh für Technik begeistern, vom Primarschulkind bis zur Studienwahl. Firmen und Institutionen bieten Führungen, Workshops, Demo-Stationen und Dialogformate an, die Berufe erlebbar machen und direkte Begegnungen mit Fachleuten ermöglichen.

    ​Hintergrund ist ein anhaltender Fachkräftemangel, gerade in den Ingenieur- und MINT-Berufen, in denen Frauen weiterhin stark untervertreten sind. Unternehmen, Organisationen und Bildungsinstitutionen sind deshalb eingeladen, eigene Anlässe und Aktionen für den 4. März 2026 anzumelden und so aktiv zur Nachwuchsförderung beizutragen.

    National Conference of Engineers
    Neu findet am selben Tag erstmals die National Conference of Engineers statt. Rund 40 Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verbänden kommen an der Hochschule Luzern in Horw zusammen, um konkrete Massnahmen zur Stärkung des Ingenieur-Nachwuchses zu diskutieren.

    ​Ziel der Konferenz ist es, Kräfte über Branchen und Disziplinen hinweg zu bündeln und neue Wege zu finden, um mehr junge Menschen in ihrer Vielfalt für Ingenieur-, MINT- und Tech-Berufe zu gewinnen. Damit ergänzt die Tagung die dezentralen Aktivitäten des Engineers’ Day um eine strategische Plattform für Austausch und gemeinsame Initiativen.

    Von Muttenz nach Luzern
    Die Stabübergabe vom bisherigen Austragungsort Muttenz an Luzern im Oktober 2025 markiert einen weiteren Entwicklungsschritt des Formats. Mit der ersten National Conference of Engineers an der HSLU wird der Engineers’ Day 2026 nicht nur zum Erlebnistag für den Nachwuchs, sondern auch zum Treffpunkt für Entscheidungsträgerinnen der Ingenieur- und Bildungslandschaft.

  • Amtliche Vermessung der Schweiz erhält neue Strategie bis 2040

    Amtliche Vermessung der Schweiz erhält neue Strategie bis 2040

    Die an der amtlichen Vermessung der Schweiz beteiligten Institutionen haben eine neue strategische Ausrichtung bis zum Jahr 2040 definiert. Bund, Kantone, Gemeinden und die für die Aktualisierung der Daten zuständigen Einrichtungen stellen dabei laut einer Mitteilung des Bundesamts für Landestopographie swisstopo die Nutzerinnen und Nutzer in den Mittelpunkt des Systems. Swisstopo wird die Umsetzung der neuen Strategie koordinieren.

    Sie zielt den Angaben zufolge darauf ab, eine „transparentere, zeitgemässere und besser nutzbare amtliche Vermessung für die gesamte Gesellschaft“ zu gewährleisten. Dies schaffe Rechtssicherheit, etwa bei Entscheidungen mit Raumbezug. Zudem soll das neue System den Schutz von Eigentumsrechten durch das Grundbuch sowie die Unterstützung von Innovation und fundierter Planung auch in Zukunft gewährleisten und verbessern.

    Die strategische Vision sieht auch die Integration neuer Technologien vor, insbesondere Künstliche Intelligenz und dreidimensionale Modellierung. So können 3D-Ansichten die zweidimensionalen Aufteilungspläne bei Stockwerkeigentum ersetzen. Auch Höhenbeschränkungen können verlässlicher berücksichtigt werden, wenn es etwa um Weg- oder Durchgangsrechte geht.

    Zudem erlauben diese Technologien auch die Dokumentation von Sachverhalten aus der Vergangenheit. Dies kann bei Streitigkeiten oder bei der Beurteilung der Rechtslage entscheidend sein. „Damit“, so swisstopo, „zielt die neue Vision darauf ab, den Wissensaustausch und die Nutzung von Daten durch alle Beteiligten – Bürgerinnen und Bürger, Geometer, GIS-Spezialisten, öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen – zu erleichtern“. Mit GIS sind Geoinformationssysteme gemeint.

  • Basel wird zum Bauplatz der Zukunft

    Basel wird zum Bauplatz der Zukunft

    Wenn Morgen die Tore zur Swissbau 2026 aufgehen, verwandelt sich die Messe Basel in ein pulsierendes Zentrum der Bau- und Immobilienwirtschaft. 592 Aussteller und Partner zeigen Produkte, Systeme und Ideen für nachhaltiges Bauen und modernes Leben.

    Mit dem Leuchtturmprojekt Globus Basel als Beispiel für nachhaltige Sanierung eröffnet Ständerat und Präsident des Dachverbands Bauenschweiz Hans Wicki die Messe.  Begleitet von Vertreterinnen aus Politik und Wirtschaft demonstriert die Branche, wie sich Fachkompetenz, Klimaziele und Baupraxis verbinden lassen.

    Handwerk live erleben
    In Halle 1.0 steht ein echtes Bauobjekt im Mittelpunkt. Ein zweistöckiges Wohnhaus entsteht vor den Augen der Besucher. Über 15 Handwerksbetriebe zeigen ihr Können, vom Holzbauer bis zur Solarteure, vom Plattenleger bis zum Gipser. Das Projekt macht greifbar, was Baukultur im Alltag bedeutet.

    Gleich nebenan bringt eine Kooperation mit dem Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verband SMGV Farbe ins Spiel. Dekorative Putzstrukturen, Live-Trainings zweier Schweizermeisterinnen und die Ausstellung „Schweizer Preis für Putz und Farbe“ – ein Marktplatz voller Ideen und Dynamik.

    Wissen teilen, Wandel gestalten
    Die Plattformen Swissbau Focus und Swissbau Lab schaffen Raum für Dialog. Hier diskutieren Fachleute über Kreislaufwirtschaft, Klimaanpassung und den digitalen Wandel im Bauprozess. Hochkarätige Referentinnen und Praxisbeispiele liefern Denkanstösse und zeigen, wie sich Zukunft konkret umsetzen lässt.

    Ob in Fachforen oder im direkten Gespräch, der Wissenstransfer bleibt das Herzstück der Messe. Alle Veranstaltungen sind im Eintrittspreis enthalten. Ein klares Plus für das Fachpublikum.

    Räume für Inspiration
    Designliebhaber und Innenraumprofis finden in der Trendwelt Innenausbau (Halle 1.2) neue Impulse. Badinnovationen, Oberflächen, Licht und Materialien verbinden sich zu einer atmosphärischen Erlebniswelt. Die Halle bleibt, wie der Swissbau Focus, auch am Samstag geöffnet und bietet so Raum für Begegnung jenseits der Arbeitswoche.

    Zukunft im Blick
    Die Swissbau 2026 ist mehr als eine Messe. Sie ist ein Schaufenster des Fortschritts, ein Labor für Lösungen und ein Ort, an dem Branche und Gesellschaft gemeinsam am Bauen von morgen arbeiten.

  • Vom Material zur Strategie – Kreislaufdenken im Bauwesen

    Vom Material zur Strategie – Kreislaufdenken im Bauwesen

    Die diesjährige Swissbau hebt den Themenkomplex Kreislaufwirtschaft und Materialien als eines von sieben Leitthemen in den Fokus der Teilnehmenden. Mit insgesamt 35 Keynote Sessions, Podiumsgesprächen, Themenanlässen und Lösungsansätzen aus der Praxis ist es nach dem Leitthema Digitalisierung und Kollaboration mit 38 Veranstaltungen das am stärksten vertretene bei der Leitmesse für die Schweizer Bau- und Immobilienbranche. Insgesamt gruppieren sich die inhaltlichen Angebote um sieben Leitthemen.

    Die Swissbau 2026 findet unter dem Motto „Zusammen neue Impulse setzen“ vom 20. bis 23. Januar in Basel statt. Am 24. Januar ist die neue Trendwelt in Halle 1.2 des Messegeländes noch geöffnet.

    Das Programm mit dem Leitthema Kreislaufwirtschaft und Materialien startet am Dienstag, den 20. Januar, mit dem Themenanlass „Schneller, günstiger, nachhaltiger: Modularisierung und Vorfertigung machen Bauprojekte besser“. Zu den Sprechern zählen Konrad Graser von der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Fabian Franke von ERNE Holzbau, MOD-Gründer und -CEO Marc Beermann und Tom Van Mele von VAULTED.

    Am Mittwoch, den 21. Januar, ist die Keynote Session „Bauen ohne Material – Was braucht zirkuläres Gestalten?“ angesetzt. In dieser Session zeigen Sprecherinnen und Sprecher der Hochschule Luzern anhand konkreter Beispiele, wie bestehende Materialien mit neuen Methoden in weitere Nutzungskreisläufe überführt werden können. Beiträge kommen auch von der Basler Bauteilbörse, der Bau-Teilen GmbH und der Flumroc AG.

    Ein Praxis Talk beleuchtet die technischen und architektonischen Aspekte des Materials Holz, ein weiterer die Möglichkeiten und Limitationen der Kreislaufwirtschaft am Beispiel von Laborgebäuden. Auf dem Podium wird die Frage verhandelt, ob Beton „der Gamechanger der Bauwende“ werden kann. Als Main Event ist am Donnerstag, den 22. Januar, die Veranstaltung mit dem Thema „Kreislaufwirtschaft konkret – Wie können wir Zielkonflikte gemeinsam lösen?“ ausgewiesen.