Eigentum

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Eigentum

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Umfassendes Nutzungs- und Verfügungsrecht über eine Sache. Der Eigentümer über eine Sache kann in den Schranken der Rechtsordnung nach Belieben über diese verfügen. Das Eigentum an einem Grundstück beinhaltet insbesondere das Recht, dieses zu bebauen, zu verkaufen, anderen Rechte daran einzuräumen, es zu vermieten, zu verpachten oder zu vererben

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