Eigentum

1 Leseminute
Beitrag teilen

Eigentum

« Back to Glossary Index

Umfassendes Nutzungs- und Verfügungsrecht über eine Sache. Der Eigentümer über eine Sache kann in den Schranken der Rechtsordnung nach Belieben über diese verfügen. Das Eigentum an einem Grundstück beinhaltet insbesondere das Recht, dieses zu bebauen, zu verkaufen, anderen Rechte daran einzuräumen, es zu vermieten, zu verpachten oder zu vererben

« Back to Glossary Index
Questo sito è registrato su wpml.org come sito di sviluppo. Passa a una chiave del sito di produzione per remove this banner.