Bauhandwerkerpfandrecht

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Bauhandwerkerpfandrecht

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Gesetzliches Grundpfandrecht zur Sicherung des werkvertraglichen Vergütungsanspruchs, das Unternehmern und Subunternehmern zusteht, die für ein Werk auf dem betreffenden Grundstück Material und Arbeit oder nur Arbeit geliefert haben

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