Totalunternehmer (TU)

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Totalunternehmer (TU)

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Bauunternehmer; alleiniger Vertragspartner des Bauherrn, übernimmt Gesamtverantwortung für Bauausführung, Garantie für Qualität, Termin, Preis und Mietzins; übernimmt oder führt im Gegensatz zum Generalunternehmer auch Aufgaben des Architekten

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